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   VGH Bayern, 28.09.2006 - 11 CS 06.732   

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VGH Bayern, 28.09.2006 - 11 CS 06.732 (https://dejure.org/2006,19827)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.09.2006 - 11 CS 06.732 (https://dejure.org/2006,19827)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. September 2006 - 11 CS 06.732 (https://dejure.org/2006,19827)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herleitung einer mangelnden Eignung zum Führen fahrerlaubnispflichtiger und fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge aus einer fehlenden Vorlegung eines Fahreignungsgutachtens; Zwingendes Erfordernis zur Festlegung konkreter Fragen im Rahmen einer Anordnung zur Beibringung eines ...

  • archive.org
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2006 - 11 CS 06.732
    Dieser Schluss ist jedoch nicht gerechtfertigt, da die Anordnung, ein solches Gutachten beizubringen, nicht rechtens war (vgl. zu diesem Erfordernis zuletzt BVerwG vom 9.6.2005 NJW 2005, 3081).
  • VGH Bayern, 14.09.2006 - 11 CS 06.1475

    Entziehung der Fahrerlaubnis - "Gelegentlichkeit" des Cannabiskonsums - etwa

    Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2006 - 11 CS 06.732
    Nur ergänzend ist deshalb anzumerken, dass selbst anerkannte Begutachtungsstellen für Fahreignung keineswegs durchgängig die Gewähr dafür bieten, dass sich Art und Umfang ihrer gutachterlichen Tätigkeit ausschließlich innerhalb der durch die Rechtsordnung gezogenen Schranken bewegen (vgl. BayVGH vom 14.9.2006 Az. 11 CS 06.1475/11 C 06.1476, betreffend die von einer Begutachtungsstelle für Fahreignung nach hochgradig unspezifizierter Fassung der Untersuchungsfrage eigenmächtig und ohne rechtliche Grundlage erhobene Forderung, der Proband habe durch wiederholte Drogenscreenings eine einjährige Betäubungsmittelabstinenz nachzuweisen).
  • VGH Bayern, 27.03.2006 - 11 ZB 06.41

    Straßenverkehrsrecht: Untersagung der Führung von erlaubnisfreien Fahrzeugen

    Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2006 - 11 CS 06.732
    Das Interesse an der Abwehr dieser Beschwer hat der Verwaltungsgerichtshof in der Vergangenheit in Hauptsacheverfahren in Anlehnung an den Abschnitt II.46.9 des Streitwertkatalogs mit der Hälfte des in § 52 Abs. 2 VwGO genannten Betrages bewertet (vgl. BayVGH vom 27.3.2006 Az. 11 ZB 06.41/11 C 05.3297/11 C 05.3298); hieran ist auch aus Anlass des vorliegenden Falles festzuhalten.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.2012 - 10 S 452/10

    Entziehung der Fahrerlaubnis und strafgerichtliche Entziehung aufgrund von § 69

    Schließlich ist die Mitteilung der Fragestellung an den Betroffenen geboten, um diesem die Prüfung zu ermöglichen, ob sich die Begutachtungsstelle an die Fragestellung der Behörde hält und ob die ihm und dem Gutachter mitgeteilten Fragen identisch sind (vgl. zum Ganzen: Beschlüsse des Senats vom 20.04.2010 - 10 S 319/10 -, VBlBW 2010, 323; und vom 10.12.2010 - 10 S 2173/10 -, VBlBW 2011, 196; sowie BayVGH, Beschluss vom 28.09.2006 - 11 CS 06.732 -, juris).
  • VGH Bayern, 15.05.2008 - 11 CS 08.616

    Begutachtung auf die Eignung im Sinne von § 3 FeV ohne dahingehende klare

    Mit Schriftsatz vom 21. Januar 2008 machten seine Bevollmächtigten geltend, es liege keine ordnungsgemäße Gutachtensanforderung vor, da die Anordnung, eine solche Ausarbeitung beizubringen, nicht den im Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 28. September 2006 (Az. 11 CS 06.732) aufgestellten Anforderungen genüge.

    In diesem Sinne sei es zu verstehen, wenn der Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 28. September 2006 (a.a.O.) von einer "Identität der Vorgaben" gesprochen habe.

    Schon in der Entscheidung vom 28. September 2006 (a.a.O., Seite 12 des Beschlussumdrucks) hat der Verwaltungsgerichtshof darauf hingewiesen, dass bei der Anforderung eines Fahreignungsgutachtens die dem Betroffenen und die dem Gutachter gegenüber aufgestellten Vorgaben identisch zu sein haben.

    Wenn der Verwaltungsgerichtshof - ebenso wie bereits in den Beschlüssen vom 14. September 2006 (Az. 11 CS 06.1475/11 C 06.1476) und vom 28. September 2006 (a.a.O.) - nachdrücklich darauf besteht, dass die bei der Anforderung eines Fahreignungsgutachtens zu beachtenden formellen Gesichtspunkte strikt eingehalten werden, die Behörde dem Betroffenen insbesondere alle von Rechts wegen gebotenen Informationen zur Verfügung stellt, die für seine Willensbildung vor Erteilung des Untersuchungsauftrags und für sein Verhalten während der Begutachtung von Bedeutung sein können, so lässt sich das Gericht hierbei auch von der Erwägung leiten, dass gegen derartige Anordnungen nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. grundlegend BVerwG vom 28.11.1969 BVerwGE 34, 248) kein unmittelbarer Rechtsschutz möglich ist, sondern eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit des behördlichen Verhaltens nur im Rahmen von Rechtsbehelfen stattfindet, die sich gegen Verwaltungsentscheidungen richten, die nach verweigerter Vorlage eines Gutachtens ggf. ergehen.

  • VGH Baden-Württemberg, 20.04.2010 - 10 S 319/10

    Entziehung der Fahrerlaubnis - formelle Anforderungen an die Anordnung zur

    Schließlich ist die Mitteilung der Fragestellung an den Betroffenen geboten, um diesem die Prüfung zu ermöglichen, ob sich die Begutachtungsstelle an die Fragestellung der Behörde hält und ob die ihm und dem Gutachter mitgeteilten Fragen identisch sind (vgl. zum Ganzen BayVGH, Beschl. v. 28.09.2006 - 11 CS 06.732 - juris; BayVGH, Beschl. v. 17.08.2007 - 11 CS 07.25 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 15.04.2014 - 12 LB 64/13

    Anforderungen an eine behördliche Aufforderung zur Vorlage eines ärztlichen

    Der Beklagte ist damit nicht in der von § 11 Abs. 6 FeV und der Anlage 15 zur Fahrerlaubnis-Verordnung vorgesehenen Weise "Herr" des Begutachtungsverfahrens geblieben und hat insofern auch seine Mitverantwortung für die rechtskonforme Ausgestaltung dieses Verfahrensabschnitts nicht getragen (vgl. dazu Bay. VGH, Beschl. v. 28.9.2006 - 11 CS 06.732 -, juris Rdn. 23).
  • VGH Bayern, 27.11.2012 - 11 ZB 12.1596

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Nichtvorlage eines Facharztgutachtens;

    Vor diesem Hintergrund und im Hinblick darauf, dass eine Gutachtensanordnung nicht isoliert mit Rechtsmitteln angegriffen werden kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.05.1994 - 11 B 157/93, DAR 1994, 372 m.w.N.), kann auf die strikte Einhaltung der vom Verordnungsgeber für die Rechtmäßigkeit einer solchen Anordnung aufgestellten formalen Voraussetzungen nicht verzichtet werden (vgl. BayVGH, Beschl. v. 15.05.2008 - 11 CS 08.616, Rn. 48, 50; Beschl. v. 28.09.2006 - 11 CS 06.732, Rn. 20, 22, ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2012 - 3 M 527/11

    Entzug der Fahrerlaubnis; Anordnung des Gutachtens

    Schließlich ist die Mitteilung der Fragestellung an den Betroffenen auch geboten, um diesem die Prüfung zu ermöglichen, ob sich der Gutachter an die Fragestellung der Behörde hält und ob die ihm und dem Gutachter mitgeteilten Fragen identisch sind (vgl. BayVGH, Beschl. v. 28.09.2006 - 11 CS 06.732 -, juris).
  • VG München, 03.11.2009 - M 1 S 09.4435
    Denn schon die Gutachtensanordnung hat zu bestimmen, was genau in der konkreten Sachverhaltsgestaltung Gegenstand der Überprüfung der Fahreignung sein soll, § 11 Abs. 6 Satz 1 FeV (BayVGH v. 28.9.2006, 11 CS 06.732, Juris).

    Über die bloße Benennung des mit der Begutachtung verfolgten Ziels, die Fahreignung des Betroffenen zu klären, ist die Konkretisierung des Untersuchungsthemas zu fordern (vgl. BayVGH v. 28.9.2006, a.a.O.).

  • VG München, 17.03.2009 - M 1 S 09.555

    Entzug der Fahrerlaubnis

    Denn schon die Gutachtensanordnung hat zu bestimmen, was genau in der konkreten Sacherhaltsgestaltung Gegenstand der Überprüfung der Fahreignung sein soll, § 11 Abs. 6 Satz 1 FeV (BayVGH v. 28.9.2006 - 11 CS 06.732 - Juris).

    Über die bloße Benennung des mit der Begutachtung verfolgten Ziels, die Fahreignung des Betroffenen zu klären, ist die Konkretisierung des Untersuchungsthemas zu fordern (vgl. BayVGH v. 28.9.2006 a. a. O.).

  • VG München, 21.05.2008 - M 1 S 08.1666

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Fragestellung bei der Anordnung zur Beibringung

    Denn schon die Gutachtensanordnung hat zu bestimmen, was genau in der konkreten Sacherhaltsgestaltung Gegenstand der Überprüfung der Fahreignung sein soll, § 11 Abs. 6 Satz 1 FeV (BayVGH v. 28.9.2006 - 11 CS 06.732 - Juris).

    Über die bloße Benennung des mit der Begutachtung verfolgten Ziels, die Fahreignung des Betroffenen zu klären, ist die Konkretisierung des Untersuchungsthemas zu fordern (vgl. BayVGH v. 28.9.2006 a. a. O.).

  • VGH Hessen, 26.05.2011 - 2 B 550/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nicht-Vorlage eines geforderten ärztlichen

    Dieser Feststellung steht nicht entgegen, dass auch nach Auffassung des Senats strenge Anforderungen an die Beachtung der in § 11 Abs. 6 und Abs. 8 Satz 2 FeV vom Verordnungsgeber vorgesehenen Unterrichtungsverpflichtungen für die Rechtmäßigkeit einer nach § 11 Abs. 8 FeV ergangenen Entziehung der Fahrerlaubnis zu stellen sind (vgl. etwa aus der Rechtsprechung: Bay. VGH, Beschluss vom 15. Mai 2008 - 11 CS 08.616 -, juris Rn. 48 und 50; Beschluss vom 28. September 2006 - 11 CS 06.732 -, juris Rn. 20, 22, aus der Rechtsprechung des Senats: Beschluss vom 21. April 2010 - 2 B 371/10 - n. v.; Beschluss vom 3. Dezember 2008 - 2 B 1652/08 - Beschluss vom 25. April 2007 - 2 TG 459/07 - n. v.).
  • VGH Bayern, 16.07.2015 - 3 CE 15.1046

    Zurückgewiesene Beschwerde im Streit um Untersuchungsanordnung

  • VG Magdeburg, 02.02.2021 - 1 B 364/20

    Entziehung der Fahrerlaubnis trotz Einstellung des Strafverfahrens?

  • VG Trier, 14.02.2017 - 1 K 7046/16

    Formelle Voraussetzungen für die Anordnung der Beibringung eines

  • VGH Bayern, 28.05.2008 - 11 C 08.889

    Fassung des Klageantrags bei auf Erteilung einer Fahrerlaubnis gerichtetem

  • OVG Niedersachsen, 19.06.2013 - 12 ME 33/13

    Annahme eines fehlenden Trennungsvermögens i.S.d. Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV

  • VG Osnabrück, 07.03.2011 - 6 B 19/11

    Fahrerlaubnis; Gutachtenanordnung; Einsichtsrecht

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.10.2011 - 3 M 315/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis

  • VG Würzburg, 11.10.2011 - W 6 S 11.775

    Bindung an Strafurteil; Vorrang des Strafurteils

  • VG Würzburg, 14.06.2012 - W 6 S 12.435

    Aberkennung eines ausländischen Führerscheins; Eintragung eines tschechischen

  • VG München, 15.04.2008 - M 1 S 08.1330

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Cannabiskonsum; medizinisch-psychologisches

  • VG Neustadt, 27.07.2010 - 3 L 707/10

    Fahrerlaubnisrecht; Rechtmäßigkeit der Anordnung zur Beibringung eines

  • VG Regensburg, 12.02.2007 - RO 5 K 06.2164
  • VG Minden, 17.02.2011 - 9 L 53/11

    Rückschluss der fehlenden Eignung eines Fahrerlaubnisinhabers auf die

  • VG München, 21.05.2008 - M 6a S 08.321

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Abbaugeschwindigkeit von THC im Blut; Mischkonsum;

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