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   VGH Bayern, 08.02.2008 - 11 CS 07.3017   

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VGH Bayern, 08.02.2008 - 11 CS 07.3017 (https://dejure.org/2008,35373)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.02.2008 - 11 CS 07.3017 (https://dejure.org/2008,35373)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. Februar 2008 - 11 CS 07.3017 (https://dejure.org/2008,35373)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Regelmäßiger Cannabiskonsum; behauptete Wiedererlangung der Fahreignung; Interessenabwägung

  • verkehrslexikon.de

    Zu den Maßnahmen der Führerscheinstelle bei regelmäßgem Cannabiskonsum und zur Aufrechterhaltung des Sofortvollzugs, wenn die Fragen offen bleibt, ob der Betroffene seine Fahrgeeignetheit wiedererlangt hat

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 07.12.2006 - 11 CS 06.1350

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Keine regelmäßige Cannabis-Einnahme bei drei- bis

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2008 - 11 CS 07.3017
    Um diese Rechtsfolge aus der regelmäßigen Einnahme von Cannabis herleiten zu können, bedürfe es nach der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 7. Dezember 2006 (Az. 11 CS 06.1350) eines nahezu täglichen Konsums.

    Im Beschluss vom 7. Dezember 2006 (a.a.O.) habe der Verwaltungsgerichtshof die aufschiebende Wirkung wiederhergestellt, obgleich die Angaben des dortigen Antragstellers hochgradig ungesichert gewesen seien und er außer einem Drogen- auch ein Alkoholproblem gehabt habe; das sei vorliegend nicht der Fall.

    Allen erkennbaren Umständen nach muss vielmehr davon ausgegangen werden, dass der Antragsteller bzw. sein anwaltlicher Bevollmächtigter durch die angefochtene Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 7. Dezember 2006 (a.a.O.) aufmerksam gemacht wurden (er wird auf Seite 8 unten der erstinstanzlichen Entscheidung unter Angabe des Aktenzeichens zitiert).

  • VGH Bayern, 18.10.1999 - 11 CS 99.617
    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2008 - 11 CS 07.3017
    Kannheiser (NZV 2000, 57/60) hat zwar darauf hingewiesen, dass - je nach diagnostischer Schärfe der eingesetzten Verfahren - chronische, auf den Gebrauch von Cannabis zurückzuführende körperliche oder geistige Veränderungen teilweise erst nach einer Konsumdauer von zehn bis 15 Jahren, mit sensitiveren Verfahren nach einer Konsumdauer von fünf Jahren entdeckt wurden; in seinem am 26. März 1999 für das beschließende Gericht erstatteten Gutachten (referiert in BayVGH vom 18.10.1999 Az. 11 CS 99.617) hat er ausgeführt, die kürzeste Konsumdauer, bei der in klinischen Studien von kognitiven Verschlechterungen bei Konsumenten berichtet worden sei, habe mehr als ein Jahr betragen.
  • VGH Bayern, 03.09.2002 - 11 CS 02.1082

    Straßenverkehrsrecht: Fahreignungszweifel, Regelmäßiger Cannabiskonsum

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2008 - 11 CS 07.3017
    Das in der Nummer 9.2.1 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung enthaltene Tatbestandsmerkmal der "Regelmäßigkeit" ist zumindest im Normalfall nur dann erfüllt, wenn Haschisch oder Marihuana täglich oder nahezu täglich konsumiert wurde (vgl. z.B. BayVGH vom 29.8.2002 Az. 11 CS 02.1606; BayVGH vom 3.9.2002 ZfS 2003, 429/431; BayVGH vom 7.12.2006, a.a.O.).
  • BVerfG, 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77

    Schleyer

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2008 - 11 CS 07.3017
    Das Interesse der Allgemeinheit an der Sicherheit des Straßenverkehrs und der aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ableitbare Auftrag zum Schutz vor erheblichen Gefahren für Leib und Leben (vgl. BVerfG vom 16.10.1977 BVerfGE 46, 160/164) gebieten es danach, hohe Anforderungen an die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu stellen (BVerfG vom 20.6.2002, a.a.O., S. 2380).
  • VGH Bayern, 29.08.2002 - 11 CS 02.1606
    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2008 - 11 CS 07.3017
    Das in der Nummer 9.2.1 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung enthaltene Tatbestandsmerkmal der "Regelmäßigkeit" ist zumindest im Normalfall nur dann erfüllt, wenn Haschisch oder Marihuana täglich oder nahezu täglich konsumiert wurde (vgl. z.B. BayVGH vom 29.8.2002 Az. 11 CS 02.1606; BayVGH vom 3.9.2002 ZfS 2003, 429/431; BayVGH vom 7.12.2006, a.a.O.).
  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2008 - 11 CS 07.3017
    Die Interessenabwägung, auf die es bei der Entscheidung über die anhängige Beschwerde deshalb ausschlaggebend ankommt, hat sich an den Vorgaben zu orientieren, die das Bundesverfassungsgericht in Abschnitt D.I.2 seines Beschlusses vom 20. Juni 2002 (NJW 2002, 2378/2379 f.) aufgestellt hat.
  • VGH Bayern, 09.05.2005 - 11 CS 04.2526

    behauptete Wiedererlangung der Fahreignung während des Entziehungsverfahrens;

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2008 - 11 CS 07.3017
    Letzteres ist dann der Fall, wenn bis zum maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt das eine Jahr, während dessen der Betroffene im Regelfall Drogenabstinenz geübt oder er zu einem mit den Erfordernissen des Fahrerlaubnisrechts vereinbaren Cannabiskonsum übergegangen sein muss (vgl. Nr. 9.5 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung), noch nicht abgelaufen ist und es deshalb - vorbehaltlich einer atypischen Sachverhaltsgestaltung im Sinne der Vorbemerkung 3 zur Anlage 4 - keinesfalls zu einer Wiedergewinnung der Fahreignung gekommen sein kann (vgl. grundlegend zu diesem Fragenkreis BayVGH vom 9.5.2005 BayVBl. 2006, 18).
  • BVerwG, 26.02.2009 - 3 C 1.08

    Cannabis; regelmäßiger Cannabiskonsum; gelegentlicher Cannabiskonsum;

    Diese in der übrigen obergerichtlichen Rechtsprechung geteilte Einschätzung (so auch bereits VGH Mannheim, Beschluss vom 26. November 2003 - 10 S 2048/03 - DAR 2004, 170 m.w.N.; ebenso VGH München, Urteil vom 29. Juni 1999 - 11 B 98.1093 - NJW 2000, 304 , Beschlüsse vom 3. September 2002 - 11 CS 02.1082 - ZfSch 2003, 429 und vom 8. Februar 2008 - 11 CS 07.3017 - [...]; OVG Münster, Beschluss vom 7. Januar 2003 - 19 B 1249/02 - DAR 2003, 187) stützt sich auf verschiedene wissenschaftliche Studien (vgl. u.a. Prof. Dr. Berghaus, Gutachterliche Äußerung für das Bundesverfassungsgericht in den Verfahren 1 BvR 2062/96 und 1 BvR 1143/98, im Internet abrufbar unter www.medizin.uni-koeln.de/institute/rechtsmedizin/ga bvg shtml; Prof. Dr. Kannheiser, Gutachten für den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, vgl. dazu Urteil vom 29. Juni 1999 - 11 B 98.1093 - NJW 2000, 304, sowie Kannheiser, Mögliche verkehrsrelevante Auswirkungen von gewohnheitsmäßigem Cannabiskonsum, NZV 2000, 57) und entspricht der sachverständigen Bewertung in den Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung, der - wie ausgeführt - besonderes Gewicht zukommt.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.2016 - 10 S 1880/15

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums

    Dabei können die gegenüber einer staatlichen Stelle erfolgten eigenen Bekundungen des Betroffenen zu seinem Betäubungsmittelkonsum grundsätzlich im Rahmen des Fahrerlaubnisentziehungsverfahrens berücksichtigt werden (zum Ganzen siehe etwa BVerwG, Urteil vom 26.02.2009 - 3 C 1.08 - BVerwGE 133, 186; Senatsurteil vom 13.12.2007 - 10 S 1272/07 - ESVGH 58, 156; Senatsbeschluss vom 07.04.2014 - 10 S 404/14 - a.a.O.; BayVGH, Beschlüsse vom 20.06.2016 - 11 CS 16.806 - juris, vom 19.09.2011 - 11 CS 11.2097 - juris, vom 16.10.2010 - 11 CS 10.2718 - juris, vom 18.05.2010 - 11 CS 09.2849 - juris und vom 08.02.2008 - 11 CS 07.3017 - juris; VG Gelsenkirchen, Beschlüsse vom 04.09.2015 - 7 L 1833/15 - juris und vom 07.08.2015 - 7 L 1559/15 - juris; VG Würzburg, Beschluss vom 28.02.2014 - W 6 S 14.103 - juris; VG München, Beschlüsse vom 31.10.2013 - M 1 S 13.4303 - juris und vom 23.07.2010 - M 1 S 10.2874 - juris; VG Aachen, Beschluss vom 30.05.2006 - 3 L 283/06 - juris).
  • VG Augsburg, 10.07.2008 - Au 3 S 08.783

    Cannabis; gelegentlicher Konsum; Zusatztatsachen; Facharztgutachten nicht

    Hierbei hat er offensichtlich nicht berücksichtigt, dass ein gewohnheitsmäßiger bzw. regelmäßiger Konsum nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vorliegt, wenn täglich bzw. nahezu täglich Cannabis konsumiert wird (VGH vom 29.8.2002, 11 CS 02.1606; BayVGH vom 8.2.2008, 11 CS 07.3017).

    Andererseits ist die Fallgestaltung hier nicht mit dem Beschluss vom 8. Februar 2008 zugrunde liegenden Sachverhalt vergleichbar, wo ein mehrmonatiger täglicher Konsum, der etwa eineinhalb Jahre zurücklag, inmitten stand (BayVGH vom 8.2.2008, 11 CS 07.3017).

    Eine Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen den Entzug der Fahrerlaubnis kommt bei eingetretenem Verlust der Fahreignung in der Regel nur dann in Betracht, wen sich abschätzen lässt, dass das vom Betroffenen ausgehende Gefahrenpotential nicht nennenswert über dem des Durchschnitts aller motorisierten Verkehrsteilnehmer liegt (BayVGH vom 8.2.2008, 11 CS 07.3017).

  • VGH Bayern, 05.01.2024 - 11 CS 23.1818

    Entziehung der Fahrerlaubnis, Einnahme von Medizinalcannabis, ärztliche

    Denn die Regelung in Nr. 9.5 der Anlage 4 zur FeV sei insoweit jedenfalls entsprechend anwendbar (vgl. BayVGH, B.v. 11.11.2004 - 11 CS 04.2814 - Blutalkohol 43, 414 = juris Rn. 8; B.v. 9.5.2005 - 11 CS 04.2526 - VRS 109, 64 = juris Rn. 22; B.v. 8.2.2008 - 11 CS 07.3017 - juris Rn. 33 ff.).
  • VGH Bayern, 18.05.2010 - 11 CS 09.2849

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Cannabiskonsum; Abstinenzbehauptung und

    14 Das in der Nr. 9.2.1 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung enthaltene Tatbestandsmerkmal der "Regelmäßigkeit" ist zumindest im Normalfall nur dann erfüllt, wenn Haschisch oder Marihuana täglich oder nahezu täglich konsumiert wurde (vgl. etwa BayVGH vom 8.2.2008 Az. 11 CS 07.3017).
  • VGH Bayern, 01.10.2012 - 11 BV 11.1464

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen regelmäßigem Cannabiskonsum

    Das Tatbestandsmerkmal der Regelmäßigkeit ist zumindest im Normalfall nur dann erfüllt, wenn Haschisch oder Marihuana täglich oder nahezu täglich konsumiert wird (vgl. etwa BayVGH vom 8.2.2008 Az. 11 CS 07.3017).
  • VG Freiburg, 04.01.2017 - 5 K 4237/16

    Fahrerlaubnisrecht - Cannabiskonsum zur Bekämpfung starker Schmerzen

    Im Ergebnis folgt daraus, dass die gewohnheitsmäßige Einnahme von Cannabis nur dann als regelmäßig im fahrerlaubnisrechtlichen Sinne angesehen werden kann, wenn sie nicht deutlich seltener als täglich erfolgt (OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 01.06.2010 -, 16 B 425/10 -, DAR 2011, 169; siehe auch Bayer. VGH, Beschl. v. 04.05.2009 - 11 CS 09.262 - Beschl. v. 08.02.2008 - 11 CS 07.3017 - und Beschl. v. 07.12.2006 - 11 CS 06.1350 -, jew. juris, VG Freiburg, Beschl. v. 14.09.2015, a.a.O. m.w.N., wonach ein regelmäßiger Konsum auch dann nicht gegeben ist, wenn er "nur" alle zwei Tage stattfindet).
  • VG Freiburg, 14.09.2015 - 4 K 1937/15

    Regelmäßige Einnahme von Cannabis

    Von einem täglichen oder nahezu täglichen Konsum kann hiernach nicht mehr die Rede sein, wenn er "nur" alle zwei Tage, also "nur" halb so oft wie täglich, stattfindet ( siehe OVG NRW, Beschluss vom 01.06.2010, a.a.O.; siehe vor allem auch Bayer. VGH, Beschlüsse vom 04.05.2009 - 11 CS 09.262 -, vom 08.02.2008 - 11 CS 07.3017 - und vom 07.12.2006 - 11 CS 06.1350 -, jew. juris, wonach bis zu vier Konsumvorgänge pro Woche nicht als regelmäßiger Konsum gewertet wurden; vgl. hierzu auch Urteil der Kammer vom 10.02.2010, a.a.O., in dem 20 Konsumvorgänge pro Monat unter den besonderen Umständen des dortigen Falls so gerade noch als regelmäßiger Cannabiskonsum angesehen wurden ).
  • VG Bayreuth, 15.06.2021 - B 1 S 21.618

    Entzug der Fahrerlaubnis, gelegentlicher Cannabiskonsum zugegeben, eine Fahrt

    Dieser wird dann angenommen, wenn der Konsum bestimmten Regeln und Gesetzmäßigkeiten folgt, in etwa gleichen zeitlichen Abständen, täglich oder nahezu täglich (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 29.8.2002 - 11 CS 02.1606 oder vom 8.2.2008 - 11 CS 07.3017 - juris).
  • VGH Bayern, 04.05.2009 - 11 CS 09.262

    Prozesskostenhilfe; Fahrerlaubnisentziehung; gelegentlicher Cannabiskonsum

    Nach dem Sinn und Zweck dieser Bestimmung kann ein "regelmäßiger" Gebrauch von Cannabis in Abgrenzung zum gelegentlichen grundsätzlich jedoch noch nicht bejaht werden, wenn es zu maximal vier Konsumvorgängen pro Woche oder zu höchstens zwanzig Konsumvorgängen pro Monat gekommen ist (vgl. eingehend dazu BayVGH vom 8.2.2008 11 CS 07.3017).
  • VG Bayreuth, 08.04.2009 - B 1 S 09.249

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Eignungsgutachten berechtigt gefordert; negatives

  • VG Augsburg, 11.12.2008 - Au 3 S 08.1564

    Sofortvollzug; Entziehung der Fahrerlaubnis; Trunkenheitsfahrt; Fahrrad;

  • VG Bayreuth, 24.10.2016 - B 1 S 16.681

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Entziehung der

  • VG München, 08.07.2014 - M 1 S 14.2590

    Fahrerlaubnisentziehung - Einnahme von Betäubungsmitteln

  • VGH Bayern, 08.07.2009 - 11 CS 09.452

    Entziehung der Fahrerlaubnis; gelegentlicher Cannabiskonsum und fehlendes

  • VG Augsburg, 18.11.2008 - Au 3 K 08.782

    Cannabis; gelegentlicher Konsum; mangelndes Trennvermögen

  • VG Gelsenkirchen, 22.10.2012 - 7 L 1241/12

    Fahrerlaubnis; Entziehung; Cannabis; regelmäßiger Konsum

  • VG Augsburg, 05.09.2008 - Au 3 S 08.1154
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