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   VGH Bayern, 07.08.2008 - 11 CS 08.1854   

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VGH Bayern, 07.08.2008 - 11 CS 08.1854 (https://dejure.org/2008,28408)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.08.2008 - 11 CS 08.1854 (https://dejure.org/2008,28408)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. August 2008 - 11 CS 08.1854 (https://dejure.org/2008,28408)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 11 Abs. 8 FeV; "personenbezogene Prüfungsentscheidung" im Sinn von Art. 15 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 Nr. 6 AGVwGO; Bindungswirkung nach § 3 Abs. 4 Satz 1 StVG; fehlende strafgerichtliche Aussage über die Fahreignung des Betroffenen

  • fahrerlaubnisrecht.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 21.01.1993 - 3 C 34.90

    Heilpraktiker - Nebenberufliche Tätigkeit - Psychotherapie - Grundkenntnisse -

    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2008 - 11 CS 08.1854
    Die Einbeziehung von Maßnahmen nach der 1. DVO-HprG in diese Kategorie bestätigt diese Willensrichtung des historischen Gesetzgebers zusätzlich, da bei fehlenden Versagungsgründen ein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis besteht (vgl. BVerfG vom 10.5.1988 BVerfGE 78, 179/192; BVerwG vom 21.1.1993 BVerwGE 91, 356/358).
  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 482/84

    Heilpraktikergesetz

    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2008 - 11 CS 08.1854
    Die Einbeziehung von Maßnahmen nach der 1. DVO-HprG in diese Kategorie bestätigt diese Willensrichtung des historischen Gesetzgebers zusätzlich, da bei fehlenden Versagungsgründen ein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis besteht (vgl. BVerfG vom 10.5.1988 BVerfGE 78, 179/192; BVerwG vom 21.1.1993 BVerwGE 91, 356/358).
  • VG München, 28.09.2007 - M 1 S 07.3589
    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2008 - 11 CS 08.1854
    Von einem damit übereinstimmenden Verständnis des Begriffs der "personenbezogenen Prüfungsentscheidungen" gehen jene Verwaltungsgerichte aus, die den weitaus überwiegenden Teil der auf dem Gebiet des Fahrerlaubnisrechts anfallenden Verwaltungsakte deshalb nicht als von Art. 15 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 Nr. 6 AGVwGO erfasst ansehen, weil der vollziehenden Gewalt bei ihrem Erlass kein Beurteilungsspielraum - und vielfach nicht einmal ein Ermessen - eingeräumt ist (vgl. z.B. VG Augsburg vom 1.8.2007 Az. Au 3 S 07.797; VG München vom 14.9.2007 Az. M 1 S 07.3382; VG München vom 28.9.2007 Az. M 1 S 07.3589).
  • BVerwG, 28.04.1981 - 2 C 51.78

    Vorstellungsgespräch - Anwaltlicher Beistand - Anhörung - Beamtenbewerber

    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2008 - 11 CS 08.1854
    Unter Leistungs-, Eignungs- und ähnlichen Prüfungen von Personen im Sinne dieser Vorschriften der Verwaltungsverfahrensgesetze sind "in Übereinstimmung mit der Mehrheit der Kommentare zum Verwaltungsverfahrensgesetz (...) nicht nur verselbständigte, in einem förmlichen Verfahren abzulegende Prüfungen im engeren Sinne zu verstehen, sondern unabhängig von der verfahrensmäßigen Gestaltung alle Fälle, in denen die Behörde der Sache nach die Leistung oder Eignung von Personen oder Ähnliches prüft" (BVerwG vom 28.4.1981 BVerwGE 62, 169/172; ebenso HessVGH vom 29.9.1987 NVwZ 1987, 73/74).
  • VG München, 14.09.2007 - M 1 S 07.3382
    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2008 - 11 CS 08.1854
    Von einem damit übereinstimmenden Verständnis des Begriffs der "personenbezogenen Prüfungsentscheidungen" gehen jene Verwaltungsgerichte aus, die den weitaus überwiegenden Teil der auf dem Gebiet des Fahrerlaubnisrechts anfallenden Verwaltungsakte deshalb nicht als von Art. 15 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 Nr. 6 AGVwGO erfasst ansehen, weil der vollziehenden Gewalt bei ihrem Erlass kein Beurteilungsspielraum - und vielfach nicht einmal ein Ermessen - eingeräumt ist (vgl. z.B. VG Augsburg vom 1.8.2007 Az. Au 3 S 07.797; VG München vom 14.9.2007 Az. M 1 S 07.3382; VG München vom 28.9.2007 Az. M 1 S 07.3589).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.10.1986 - 7 B II 2/86
    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2008 - 11 CS 08.1854
    Unter Leistungs-, Eignungs- und ähnlichen Prüfungen von Personen im Sinne dieser Vorschriften der Verwaltungsverfahrensgesetze sind "in Übereinstimmung mit der Mehrheit der Kommentare zum Verwaltungsverfahrensgesetz (...) nicht nur verselbständigte, in einem förmlichen Verfahren abzulegende Prüfungen im engeren Sinne zu verstehen, sondern unabhängig von der verfahrensmäßigen Gestaltung alle Fälle, in denen die Behörde der Sache nach die Leistung oder Eignung von Personen oder Ähnliches prüft" (BVerwG vom 28.4.1981 BVerwGE 62, 169/172; ebenso HessVGH vom 29.9.1987 NVwZ 1987, 73/74).
  • BVerwG, 21.12.1995 - 3 C 24.94

    Berufsrecht - Heilpraktiker: Fehlender Beurteilungsspielraum bei Amtsärztliche

    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2008 - 11 CS 08.1854
    Zu verweisen ist auf die nach § 2 Abs. 1 Buchst. i der Ersten Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (1. DVO-HprG) vom 18. Februar 1939 (BGBl III 2122-2-1, zuletzt geändert durch Verordnung vom 4.12.2002 BGBl I S. 4456) erforderliche Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten von Bewerbern um eine Heilpraktikererlaubnis durch das Gesundheitsamt: Die Würdigung des Wissensstandes und der praktischen Fertigkeiten des Kandidaten durch den Amtsarzt unterliegt hier uneingeschränkter gerichtlicher Kontrolle (BVerwG vom 21.12.1996 BVerwGE 100, 221/225 ff.).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2008 - 11 CS 08.1854
    Unter Bezugnahme u. a. auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. April 1991 (BVerfGE 84, 34/45 ff.) wurde ausgeführt, berufsbezogene Prüfungsverfahren müssten im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 und Art. 19 Abs. 4 GG so gestaltet sein, dass der Betroffene auf vermeintliche Irrtümer und Rechtsfehler rechtzeitig und wirkungsvoll hinweisen und er ein Überdenken anstehender oder bereits getroffener Entscheidungen erreichen könne.
  • VGH Bayern, 25.03.2024 - 11 CS 23.1561

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines

    Fehlt es an der besonderen Begründung, entfällt die Bindung nach § 3 Abs. 4 Satz 1 StVG, da die strafgerichtliche Entscheidung in solchen Fällen die erforderliche Eindeutigkeit und Bestimmtheit vermissen lässt (BayVGH, B.v. 7.8.2008 - 11 CS 08.1854 - BayVBl 2009, 111 = juris Rn. 40).

    Verhängt ein Strafgericht anstelle einer in Betracht kommenden Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB) ein Fahrverbot (§ 44 StGB) oder sieht es trotz Antrags der Staatsanwaltschaft davon ab, die Fahrerlaubnis zu entziehen, ist dies regelmäßig nicht schon für sich genommen Ausdruck einer stillschweigenden Prüfung und Bejahung der Fahreignung (vgl. BayVGH, B.v. 8.1.2015 a.a.O.; B.v. 7.8.2008 a.a.O.; OVG NW, B.v. 19.3.2015 - 16 B 55/15 - Blutalkohol 52, 284 = juris Rn. 8).

  • VGH Bayern, 15.03.2021 - 11 CS 20.2867

    Führen eines Fahrzeugs "im Straßenverkehr" bei Alkoholfahrt auf Parkplatz eines

    Aus der Tatsache, dass in dem Strafurteil die ursprünglich im Strafbefehl vorgesehene Entziehung der Fahrerlaubnis nicht angeordnet wurde, kann der Antragsteller somit nichts zu seinen Gunsten herleiten (vgl. dazu auch BayVGH, B.v. 7.8.2008 - 11 CS 08.1854 - BayVBl 2009, 111 = juris Rn. 39 f.; OVG NW, B.v. 21.7.2004 - 19 B 862/04 - DAR 2004, 721 = juris Rn. 11 ff.).
  • OVG Saarland, 09.08.2023 - 1 B 75/23

    Fahrerlaubnisrecht: Zur Bindungswirkung eines strafgerichtlichen Urteils

    [vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 7.8.2008 - 11 CS 08.1854 - juris Rn. 40; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.3.2015 - 16 B 55/15 - juris Rn. 8] Es fragt sich aber, ob hier etwas anderes zu gelten hat.
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