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   VGH Bayern, 23.02.2010 - 11 CS 09.2427   

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https://dejure.org/2010,71810
VGH Bayern, 23.02.2010 - 11 CS 09.2427 (https://dejure.org/2010,71810)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.02.2010 - 11 CS 09.2427 (https://dejure.org/2010,71810)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Februar 2010 - 11 CS 09.2427 (https://dejure.org/2010,71810)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Führen eines KfZ unter Cannabiseinfluss;Schluss auf die Nichteignung ohne weitere Gutachtenseinholung bei einer THC-Konzentration von 2,1 ng/ml zulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 25.01.2006 - 11 CS 05.1711

    Entziehung der Fahrerlaubnis, gelegentlicher Cannabiskonsum, Trennen von Konsum

    Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2010 - 11 CS 09.2427
    Auch aus der Entscheidung des BayVGH vom 25. Januar 2006 (Az. 11 CS 05.1711) ergebe sich, dass es keine verlässlichen wissenschaftlichen Erkenntnisse gebe, die einen solchen Grenzwert rechtfertigen würden.

    Der Senat hat sich insbesondere in seiner auch vom Antragsteller zitierten Entscheidung vom 25. Januar 2006 (DAR 2006, 407) mit den vertretenen wissenschaftlichen Erkenntnissen ausführlich auseinandergesetzt.

  • VGH Bayern, 07.01.2009 - 11 CS 08.1545

    Fahrerlaubnisentziehung; Gelegentlicher Cannabiskonsum; Verstoß gegen das

    Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2010 - 11 CS 09.2427
    Der derzeitige medizinisch-naturwissenschaftliche Erkenntnisstand rechtfertigt es im Gegensatz zum Beschwerdevorbringen, ab einer THC-Konzentration von mehr als 2, 0 ng/ml im Blut eines Kraftfahrzeugführers eine Erhöhung des Risikos für die Verkehrssicherheit als derart gesichert im Sinn des § 11 Abs. 7 FeV anzusehen, dass dem Betroffenen ohne weitere Sachverhaltsaufklärung die Fahrerlaubnis zwingend zu entziehen ist (vgl. etwa BayVGH vom 7.1.2009 Az. 11 CS 08.1545).
  • OVG Hamburg, 03.05.2010 - 3 Bs 205/09

    Zur Annahme von gelegentlichem Konsum von Cannabis

    Insofern kommt es auch nicht darauf an, ob bei dem Betroffenen drogentypische Ausfallerscheinungen oder Fahruntüchtigkeit positiv feststellbar waren (VGH München, Beschl. v. 23.2.2010, 11 CS 09.2427, juris).

    Jedenfalls dürfte ab einer THC-Konzentration von mehr als 2, 0 ng/ml im Blut eines Kraftfahrzeugführers eine Erhöhung des Risikos für die Verkehrssicherheit derart gesichert sein, dass drogentypische Ausfallerscheinungen nicht gesondert festgestellt werden müssen (VGH München, Beschl. v. 23.2.2010, a.a.O., m.w.N.).

  • VG Bayreuth, 06.06.2013 - B 1 S 13.283

    Nichterreichen des Grenzwerts von 25 ng/ml fahreignungsrechtlich ohne Bedeutung

    Ein Ermessensspielraum steht der Fahrerlaubnisbehörde nach den §§ 3 Abs. 1 Satz 1 StVG, 46 Abs. 1 Satz 1 und 11 Abs. 7 FeV nicht zu, vielmehr ist lediglich der vorliegende Sachverhalt von der Fahrerlaubnisbehörde zu bewerten (vgl. hierzu u.a. BVerwG, U.v. 26.2.2009 - 3 C 1.08 - NJW 2009, 2151 = BayVBl 2009, 570; BayVGH, B.v. 15.3.2011 - 11 CS 11.15, B.v. 28.10.2010 - 11 CS 10.1930 und B.v. 23.2.2010 - 11 CS 09.2427; VGH BW, U.v. 22.11.2012 - 10 S 3174/11 - Ls. in DÖV 2013, 282; OVG Mecklenburg-Vorpommern, B.v. 20.3.2008 - 1 M 12/08 - juris).
  • VG München, 08.04.2014 - M 1 S 14.1106

    Fahrt unter Cannabiseinfluss

    Bereits bei einer Fahrt mit einem THC-Wert von 2, 1 µg/l bejaht der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Fahrungeeignetheit ohne weitere Einholung eines Gutachtens (BayVGH, B.v. 23.2.2010 - 11 CS 09.2427 - Rn. 8).
  • VG Augsburg, 26.04.2010 - Au 7 K 09.1222

    Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bei Cannabiskonsum

    Die dagegen gerichtete Beschwerde wurde mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 23. Februar 2010 (11 CS 09.2427) zurückgewiesen.
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