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   VGH Bayern, 02.03.2010 - 11 CS 09.2558   

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https://dejure.org/2010,71742
VGH Bayern, 02.03.2010 - 11 CS 09.2558 (https://dejure.org/2010,71742)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.03.2010 - 11 CS 09.2558 (https://dejure.org/2010,71742)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. März 2010 - 11 CS 09.2558 (https://dejure.org/2010,71742)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    (Erfolglose) Beschwerde gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis;Zugrundelegung des ermittelten THC-Wertes (2,1 ng/ml) ohne Berücksichtigung behaupteter Schwankungsbreiten Cannabiskonsum; fehlendes Trennungsvermögen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 25.01.2006 - 11 CS 05.1711

    Entziehung der Fahrerlaubnis, gelegentlicher Cannabiskonsum, Trennen von Konsum

    Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2010 - 11 CS 09.2558
    Schon bereits aufgrund der durch nichts weiter konkretisierten Pauschalität dieser Behauptung ist sie nicht geeignet, die ständige Rechtsprechung des Senats, bei einem durch ein Gutachten festgestellten Wert von mehr als 2 ng/ml THC im Blut (vgl. grundsätzlich BayVGH vom 25.1.2006 ZfS 2006, 236) einen Verstoß gegen das Trennungsgebot anzunehmen, in Frage zu stellen.
  • VGH Bayern, 20.09.2006 - 11 CS 05.2143

    Abstinenznachweis zur Wiederherstellung der Fahreignung nach Alkohol- und

    Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2010 - 11 CS 09.2558
    Darauf, ob bei dem Betroffenen drogentypische Ausfallerscheinungen bzw. Fahruntüchtigkeit (zum Unterschied zwischen "Fahreignung" und "Fahrtüchtigkeit" vgl. BayVGH vom 20.9.2006 Az. 11 CS 05.2143) feststellbar waren, kommt es hiernach nicht an.
  • VGH Bayern, 08.07.2009 - 11 CS 09.452

    Entziehung der Fahrerlaubnis; gelegentlicher Cannabiskonsum und fehlendes

    Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2010 - 11 CS 09.2558
    Der derzeitige medizinisch-naturwissenschaftliche Erkenntnisstand rechtfertigt es, ab einer THC-Konzentration von mehr als 2, 0 ng/ml im Blut eines Kraftfahrzeugführers eine Erhöhung des Risikos für die Verkehrssicherheit als derart gesichert im Sinn des § 11 Abs. 7 FeV anzusehen, dass dem Betroffenen ohne weitere Sachverhaltsaufklärung die Fahrerlaubnis zwingend zu entziehen ist (vgl. etwa BayVGH vom 8.7.2009 Az. 11 CS 09.452).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.2012 - 10 S 3174/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichen Cannabiskonsums; Zugrundelegung

    Zur Verwertbarkeit des Messergebnisses ohne Sicherheitsabschlag vergleiche VGH Mannheim, Beschluss vom 24.07.2007 - 10 S 306/07 -, VBlBW 2008, 27; VGH München, Beschluss vom 02.03.2010 - 11 CS 09.2558 -, juris.(Rn.36).

    36 In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung wird, soweit ersichtlich, durchweg auf den gemessenen Wert abgestellt (vgl. Senatsbeschluss vom 24.07.2007 - 10 S 306/07 -, VBlBW 2008, 27 m. zust. Anm. Zwerger, jurisPR-VerkR 6/2008 Anm. 6; BayVGH, Beschluss vom 02.03.2010 - 11 CS 09.2558 -, Juris; VG Augsburg, Urteil vom 18.09.2007 - Au 3 K 07.724 -, Juris).

  • VG München, 17.05.2011 - M 1 K 11.1120

    Entziehung der Fahrerlaubnis; gelegentlicher Konsum von Cannabis; fehlendes

    Während als Relevanzschwelle zum Teil auf den im Rahmen von § 24 a Abs. 2 StVG herangezogenen Grenzwert von 1, 0 ng/ml abgestellt wird, sieht der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Nachweis für ein unterbliebenes Trennen von Cannabiskonsum und Fahren im Sinne der Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV jedenfalls dann als erbracht an, wenn im Blut eines Kraftfahrers eine THC-Konzentration ab 2, 0 ng/ml festgestellt wurde (z.B. BayVGH vom 25.1.2006, Az.: 11 CS 05.1711; vom 9.5.2005, Az.: 11 CS 04.2526; vom 20.6.2005, Az.: 11 CS 05.43; vom 2.3.2010, Az. 11 CS 09.2558, alle Juris).
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