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   VGH Bayern, 21.06.2010 - 11 CS 10.377   

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VGH Bayern, 21.06.2010 - 11 CS 10.377 (https://dejure.org/2010,20903)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.06.2010 - 11 CS 10.377 (https://dejure.org/2010,20903)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Juni 2010 - 11 CS 10.377 (https://dejure.org/2010,20903)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Punktsystem; Tattagsprinzip; maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt bei Entziehungen der Fahrerlaubnis nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG; Unerheblichkeit von Punktetilgungen nach der Begehung der Zuwiderhandlung, durch die die 18-Punkte-Grenze erreicht oder überschritten ...

  • verkehrslexikon.de

    Bei der Beurteilung, ob ein Fahrerlaubnisinhaber 18 Punkte erreicht hat, gilt das Tattagsprinzip

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 3.07

    Mehrfachtäter-Punktsystem; Punktesystem; Tattagprinzip; Rechtskraftprinzip;

    Auszug aus VGH Bayern, 21.06.2010 - 11 CS 10.377
    Dass die Eintragungen im Verkehrszentralregister, die die am 30. Mai 2003, am 16. August 2003 und am 18. April 2004 begangenen Zuwiderhandlungen zum Gegenstand hatten, inzwischen getilgt seien, sei nach der im Verfahren 3 C 21.07 ergangenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. September 2008 (BVerwGE 132, 57) unerheblich.

    Wenn der Antragsgegner unter Berufung auf das in der Sache 3 C 21.07 ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. September 2008 (a.a.O.) das Tattagsprinzip bereits auf die Bestimmung des Inhalts des Verkehrszentralregisters anwende, so fehle es hierfür an einer gesetzlichen Grundlage.

    Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. September 2008 (a.a.O.) betreffe nur den Fall, dass auf der Grundlage verwertbarer Registereintragungen und deren Bewertung mit Punkten nach § 4 StVG zu einem gemeinsamen Zeitpunkt einmal 18 Punkte erreicht gewesen seien.

    Der Antragsteller habe nach den in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. September 2008 (a.a.O., RdNr. 9) aufgestellten Grundsätzen 18 Punkte bereits durch die am 12. September 2008 begangene Straftat "erreicht".

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht in der am 25. September 2008 in der Sache 3 C 3.07 ergangenen Entscheidung (BVerwGE 132, 48, RdNr. 13) darauf hingewiesen habe, dass auf § 4 Abs. 3 StVG gestützte Maßnahmen rechtskräftig geahndete Verkehrsverstöße voraussetzten, werde damit - auch vor dem Hintergrund des § 4 Abs. 3 Satz 2 StVG - lediglich zum Ausdruck gebracht, dass Punkte erst dann angesetzt werden könnten, wenn eine Zuwiderhandlung rechtskräftig geahndet worden sei.

    a) In den am 25. September 2008 in den Verfahren 3 C 3.07 (a.a.O.) und 3 C 34.07 (Juris) erlassenen Urteilen hat sich das Bundesverwaltungsgericht u. a. zu der Frage geäußert, wann eine Person eine bestimmte Zahl von Punkten im Sinn von § 4 Abs. 4 StVG erreicht hat.

    Es hat festgestellt, dass es für den Punktestand an dem in § 4 Abs. 4 Satz 4 StVG bezeichneten Stichtag und den davon abhängigen Umfang des Punkteabzugs ausschließlich darauf ankommt, "welche mit Punkten zu bewertende Verkehrsverstöße der Betroffene zum Zeitpunkt der Ausstellung der Teilnahmebescheinigung begangen hat (sog. Tattagprinzip); es ist nicht erforderlich, dass die Verkehrsverstöße zu diesem Zeitpunkt bereits rechtskräftig geahndet sind" (BVerwG vom 25.9.2008 Az. 3 C 3.07, a.a.O., RdNr. 27; vom 25.9.2008 Az. 3 C 34.07, a.a.O., RdNr. 25).

    Denn die Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts zu der Frage, in welchem Zeitpunkt eine bestimmte Anzahl von Punkten im Sinn von § 4 Abs. 4 StVG "erreicht" wurde, erfolgten, um feststellen zu können, ob sich zu Lasten des Klägers des Verfahrens 3 C 3.07 im Sinn von § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 StVG mindestens 14 und zu Lasten des Klägers der Streitsache 3 C 34.07 wenigstens acht Punkte im Sinn von § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 StVG ergeben hatten (vgl. die Randnummer 23 in dem im erstgenannten und die Randnummer 22 in dem im Verfahren 3 C 34.07 ergangenen Urteil vom 25.9.2008).

    Dass auch beim Vollzug dieser Bestimmung vom Tattagsprinzip auszugehen ist, folgt ferner daraus, dass zwischen dem Sprachgebrauch des § 4 Abs. 3 Satz 1 StVG, wonach sich ein bestimmte Zahl von Punkten "ergeben" haben muss, und dem in § 4 Abs. 4 bis 6 StVG verwendeten Begriff des "Erreichens" von Punkten kein sachlicher Unterschied besteht; es ist vielmehr davon auszugehen, dass der Gesetzgeber beide Ausdrucksweisen synonym verwendet hat (BVerwG vom 25.9.2008 Az. 3 C 3.07, a.a.O., RdNr. 29; vom 25.9.2008 Az. 3 C 34.07, a.a.O., RdNr. 27; vom 25.9.2008 Az. 3 C 21.07, a.a.O., RdNrn. 12 f.).

    Allerdings setzen die Maßnahmen, die die Fahrerlaubnisbehörden nach § 4 Abs. 3 StVG beim Erreichen der dort genannten Punktzahlen zu treffen haben, rechtskräftig geahndete Verkehrsverstöße voraus (BVerwG vom 25.9.2008 Az. 3 C 3.07, a.a.O., RdNr. 13; vom 25.9.2008 Az. 3 C 34.07, a.a.O., RdNr. 12).

    Auch das Tattagsprinzip verzichtet jedoch keineswegs auf die Rechtskraft der Entscheidungen, durch die die Zuwiderhandlungen geahndet wurden, aus denen sich der Anfall von Punkten ergibt; es ist nur nicht erforderlich, dass die Unanfechtbarkeit bereits zu dem nach § 4 Abs. 4 Satz 4 StVG maßgeblichen Zeitpunkt eingetreten ist (BVerwG vom 25.9.2008 Az. 3 C 3.07, a.a.O., RdNr. 38; vom 25.9.2008 Az. 3 C 34.07, a.a.O., RdNr. 36).

    Das gilt unabhängig davon, ob die Tilgung vor oder nach dem Erlass der Entziehungsverfügung eingetreten ist (BVerwG vom 25.9.2008 Az. 3 C 21.07, a.a.O., RdNr. 9; vgl. auch die Randnummern 14 und 21 jener Entscheidung).

    Das Bundesverwaltungsgericht gelangte in dem im Verfahren 3 C 21.07 am 25. September 2008 ergangenen Urteil (a.a.O.) auf der Grundlage einer teleologischen, systematischen und historischen Gesetzesauslegung zu dem Ergebnis, dass eine Fahrerlaubnis immer dann zu entziehen ist, wenn ihr Inhaber Rechtsverstöße begangen hat, die in ihrer Gesamtheit den Anfall von mindestens 18 Punkten nach sich ziehen.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem in der Sache 3 C 21.07 am 25. September 2008 erlassenen Urteil (a.a.O., RdNr. 22) hierzu ausgeführt:.

    Dass das Bundesverwaltungsgericht davon ausgeht, im Rahmen des § 4 Abs. 3 Satz 1 StVG bilde die Begehung der Tat, durch die eine Person die 18-Punkte-Grenze erreicht oder überschreitet, den für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblichen Zeitpunkt, muss auch daraus geschlossen werden, dass im Urteil vom 25. September 2008 (Az. 3 C 21.07, a.a.O., RdNr. 9) die Annahme der Vorinstanz, der Erlass des Ausgangsbescheids stelle den maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage dar, als mit Bundesrecht unvereinbar bezeichnet wurde.

  • VGH Bayern, 03.05.2010 - 11 CS 09.3149

    Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt bei Entziehungen der Fahrerlaubnis nach § 4

    Auszug aus VGH Bayern, 21.06.2010 - 11 CS 10.377
    Bereits im Beschluss vom 3. Mai 2010 (Az. 11 CS 09.3149, RdNr. 23) hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof vor diesem Hintergrund seine frühere Auffassung, bei auf § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG gestützten Entziehungen der Fahrerlaubnis komme es auf die im Zeitpunkt der Bekanntgabe einer solchen Verfügung bestehende Sach- und Rechtslage an, ausdrücklich aufgegeben (vgl. zu diesem Fragenkreis auch BayVGH vom 5.5.2010 Az. 11 CS 10.290, RdNr. 18).
  • VGH Bayern, 05.05.2010 - 11 CS 10.290

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Punktsystem; Tattagprinzip

    Auszug aus VGH Bayern, 21.06.2010 - 11 CS 10.377
    Bereits im Beschluss vom 3. Mai 2010 (Az. 11 CS 09.3149, RdNr. 23) hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof vor diesem Hintergrund seine frühere Auffassung, bei auf § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG gestützten Entziehungen der Fahrerlaubnis komme es auf die im Zeitpunkt der Bekanntgabe einer solchen Verfügung bestehende Sach- und Rechtslage an, ausdrücklich aufgegeben (vgl. zu diesem Fragenkreis auch BayVGH vom 5.5.2010 Az. 11 CS 10.290, RdNr. 18).
  • BVerwG, 11.10.1989 - 7 B 150.89
    Auszug aus VGH Bayern, 21.06.2010 - 11 CS 10.377
    Denn § 3 Abs. 4 StVG steht einer von einer gerichtlichen Entscheidung abweichenden Beantwortung der Frage nach der Fahreignung einer Person durch die öffentliche Verwaltung dann nicht entgegen, wenn die Fahrerlaubnisbehörde über einen umfassenderen Sachverhalt zu befinden hat, als er Gegenstand des strafgerichtlichen Verfahrens war (vgl. z.B. BVerwG vom 11.1.1988 Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 78; vom 15.7.1988 Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 83; vom 11.10.1989 Az. 7 B 150.89 , RdNr. 2; vom 1.4.1993 Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 89; vom 17.2.1994 Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 92; vom 19.3.1996 Buchholz 442.10 § 15 StVZO Nr. 5).
  • BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 254.86

    Ausweisungsanfechtung II

    Auszug aus VGH Bayern, 21.06.2010 - 11 CS 10.377
    Die Frage, zu welchem Zeitpunkt die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen vorliegen müssen, von denen die Rechtmäßigkeit einer behördlichen Maßnahme abhängt, beantwortet sich in erster Linie nach den Aussagen des einschlägigen materiellen Rechts (vgl. z.B. BVerwG vom 25.11.1981 BVerwGE 64, 218/222; vom 3.11.1986 BVerwGE 78, 243/244 f.).
  • BVerwG, 28.07.1989 - 7 C 39.87

    Verpflichtungsklage - Genehmigung eines Linienverkehrs - Sach- und Rechtslage -

    Auszug aus VGH Bayern, 21.06.2010 - 11 CS 10.377
    Nur wenn sich ihm keine diesbezüglichen Aussagen entnehmen lassen, ist bei belastenden Verwaltungsakten auf die beim Ergehen der letzten Behördenentscheidung bestehende tatsächliche und rechtliche Situation abzustellen (vgl. z.B. BVerwG vom 28.7.1989 BVerwGE 82, 260/261).
  • BVerwG, 25.11.1981 - 8 C 14.81

    Rückwirkung - Beitragssatzung - Beitragsbescheid - Rechtswidrigkeit - Heilung

    Auszug aus VGH Bayern, 21.06.2010 - 11 CS 10.377
    Die Frage, zu welchem Zeitpunkt die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen vorliegen müssen, von denen die Rechtmäßigkeit einer behördlichen Maßnahme abhängt, beantwortet sich in erster Linie nach den Aussagen des einschlägigen materiellen Rechts (vgl. z.B. BVerwG vom 25.11.1981 BVerwGE 64, 218/222; vom 3.11.1986 BVerwGE 78, 243/244 f.).
  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 21.07

    Mehrfachtäter-Punktsystem; Punktesystem; Tattagprinzip; Tattag; Rechtskraft;

    Auszug aus VGH Bayern, 21.06.2010 - 11 CS 10.377
    Dass die Eintragungen im Verkehrszentralregister, die die am 30. Mai 2003, am 16. August 2003 und am 18. April 2004 begangenen Zuwiderhandlungen zum Gegenstand hatten, inzwischen getilgt seien, sei nach der im Verfahren 3 C 21.07 ergangenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. September 2008 (BVerwGE 132, 57) unerheblich.
  • VGH Bayern, 18.06.2019 - 11 BV 18.778

    Begrenzung des Tattagprinzips durch absolutes Verwertungsverbot

    In seinem Beschluss vom 21. Juni 2010 (11 CS 10.377) habe der Verwaltungsgerichtshof noch zutreffend dargelegt, dass es hierfür in dem einschlägigen materiellen Recht in Gestalt des § 4 Abs. 5 Satz 5 StVG eine ausdrückliche und eindeutige Ausnahmeregelung gebe.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2010 - 10 S 2053/10

    Entziehung der Fahrerlaubnis - unwiderlegliche Vermutung der Fahrungeeignetheit -

    Dem Fahrerlaubnisinhaber kommt daher die Tilgungsreife von Verkehrsverstößen, die nach Begehung einer solchen weiteren Zuwiderhandlung, aber vor Rechtskraft der die weitere Zuwiderhandlung ahndenden Entscheidung eintritt, nicht zu Gute (Weiterentwicklung der im Urteil des BVerwG vom 25.09.2008 - 3 C 3.07 - a.a.O. aufgestellten Grundsätze; wie BayVGH, Beschluss vom 21.06.2010 - 11 CS 10.377 - juris).

    6 2. Nach Auffassung des Senats beansprucht die vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 25.09.2008 (3 C 3.07 - a.a.O.) ausdrücklich vorgenommene Entkoppelung zwischen dem nach § 4 Abs. 4 Satz 4 StVG maßgeblichen Zeitpunkt und dem Datum des Eintritts der Rechtskraft auch im Rahmen einer auf § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG gestützten Entziehungsverfügung in gleicher Weise Geltung (vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 21.06.2010 - 11 CS 10.377 - juris).

  • VG Arnsberg, 12.01.2015 - 6 L 1333/14

    Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund einer Nichtteilnahme an einem Aufbauseminar

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 2. Oktober 2012 - 16 B 1116/12 -, a.a.O. (Rn. 5 ff.), vom 17. Juni 2013 - 16 B 547/13 -, a.a.O. (Rn. 8 ff.) und vom 21. November 2013 - 16 B 1288/13 -, a.a.O. (Rn. 7 und 10); so auch Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), Beschluss vom 21. Juni 2010 - 11 CS 10.377 -, juris (Rn. 19).

    vgl. BVerwG, Urteil vom 25. September 2008 - 3 C 3.07 -, a.a.O. (57) (Rn. 38); OVG NRW, Beschluss vom 17. Juni 2013 - 16 B 547/13 -, a.a.O. (Rn. 13 ff.) m.w.N. zur weiteren obergerichtlichen Rechtsprechung; BayVGH, Beschluss vom 21. Juni 2010 - 11 CS 10.377 -, a.a.O. (Rn. 20 f.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2012 - 16 B 1116/12

    Entziehung der Fahrerlaubnis unabhängig von später vor oder nach Erlass der

    So bereits OVG NRW, Beschluss vom 27. Dezember 2011 16 B 1500/11 unter Hinweis auf Bay. VGH, Beschluss vom 21. Juni 2010 11 CS 10.377 , juris, Rdnr. 18 ff. (= ZfSch 2010, 597), und Urteil vom 19. Dezember 2011 11 B 11.1848 , juris, Rdnr. 26 ff.; Sächs. OVG, Beschluss 25. Juni 2010 3 B 65/10 , juris, Rdnr. 4 (= DAR 2010, 534); VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 7. Dezember 2010 10 S 2053/10 , juris, Rdnr. 4 ff. (= DAR 2011, 166), und vom 10. Mai 2011 10 S 137/11 , juris, Rdnr. 4 (= NJW 2011, 2456); Dauer, in: Hentschel/König/ Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl. 2011, § 4 StVG Rdnr. 24; ders, DAR 2009, 49; Janker, in: Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 22. Aufl. 2012, § 4 StVG Rdnr. 3a.

    So ausdrücklich auch Bay. VGH, Beschluss vom 21. Juni 2010 11 CS 10.377 , a. a. O., Rdnr. 19, 21.

  • VG München, 11.09.2013 - M 1 S 13.3756

    Entziehen der Fahrerlaubnis wegen Erreichens von 18 Punkten; Eintritt der

    Es beruft sich auf eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 21.6.2010 - 11 CS 10.377 -), nach der es keine Missachtung oder Umgehung der in § 28 Abs. 8 Satz 1 StVG getroffenen Entscheidung darstelle, wenn Punktetilgungen, zu denen es erst nach der Begehung einer Zuwiderhandlung komme, bei der Ermittlung des Punktestandes außer Betracht blieben.

    Vielmehr rechtfertigt sich diese Vorgehensweise aus dem Umstand, dass bei der Beurteilung der Sach- und Rechtslage im Rahmen des § 4 Abs. 3 Satz 1 StVG auf den Zeitpunkt abzustellen ist, in dem der Verstoß begangen wurde, der (unter der Voraussetzung seiner späteren rechtskräftigen Ahndung) zum Entstehen derjenigen Punkte geführt hat, durch die die nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 StVG jeweils maßgebliche Zahl von Punkten erreicht oder überschritten wurde (BayVGH, B.v. 21.6.2010 - 11 CS 10.377 - juris Rn. 25 und 30).

  • VGH Bayern, 04.12.2012 - 11 CS 12.2420

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Erreichens von 18 Punkten; Tattagsprinzip;

    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung (z.B. Beschluss vom 21.6.2010 - 11 CS 10.377) von der Maßgeblichkeit des sog. Tattagsprinzips bei der Punkteermittlung aus.

    Dies gilt unabhängig davon, ob die Tilgung vor oder nach dem Erlass des Entziehungsbescheids eingetreten ist (BVerwG vom 25.9.2008 BVerwGE 132, 57; BayVGH vom 21.6.2010, a.a.O.).

  • VG Augsburg, 12.04.2013 - Au 7 K 13.307

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Erreichens der 18-Punkte-Grenze; Ablauf von

    b) Bei der Punkteermittlung ist von der Maßgeblichkeit des sog. Tattagsprinzips auszugehen (BVerwG, U.v. 25.9.2008 - 3 C 3.07 - BVerwGE 132, 48 - juris Rn. 31; U.v. 25.9.2008 - 3 C 34.07 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 21.6.2010 - 11 CS 10.377 - juris Rn. 19; v. 4.12.2012 - 11 CS 12.2420 - juris Rn. 18).

    Dies gilt unabhängig davon, ob die Tilgung vor oder nach dem Erlass des Entziehungsbescheids eingetreten ist (BVerwG, U.v. 25.9.2008 - 3 C 21/07 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 21.6.2010 - 11 CS 10.377 - juris Rn. 24).

  • VG Augsburg, 01.09.2010 - Au 7 S 10.1238

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Erreichens der 18-Punkte-Grenze trotz

    Die Antragsgegnerin hat bei der Berechnung der für den Antragsteller eingetragenen Punkte aber zu Recht das Tattagprinzip und nicht das Rechtskraftprinzip zugrunde gelegt (BVerwG vom 25.9.2008 - 3 C 3/07 zu § 4 Abs. 4 StVG; BayVGH vom 21.6.2010 - 11 CS 10.377; a.A. VGH Baden-Württemberg vom 9.1.2007 - 10 S 1874/06).

    Dieser Entscheidung für das Tattagsprinzip kommt Bedeutung nicht nur für die Auslegung des § 4 Abs. 4 StVG, sondern auch für das zutreffende Verständnis der in § 4 Abs. 3 Satz 1 StVG getroffenen Regelungen zu (BayVGH vom 21.6.2010 - a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2013 - 16 B 547/13

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Ansammlung von 18 oder mehr Punkten im

    Eingehend hierzu OVG NRW, Beschluss vom 2. Oktober 2012 - 16 B 1116/12 -, a. a. O., Rn. 3 ff., unter Hinweis auf Bay. VGH, Beschluss vom 21. Juni 2010 - 11 CS 10.377 -, juris, Rn. 18 ff. (= ZfSch 2010, 597), und Urteil vom 19. Dezember 2011 - 11 B 11.1848 -, juris, Rn. 26 ff.; Sächs. OVG, Beschluss 25. Juni 2010 - 3 B 65/10 -, juris, Rn. 4 (= DAR 2010, 534); VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 7. Dezember 2010 - 10 S 2053/10 -, juris, Rn. 4 ff. (= DAR 2011, 166), und vom 10. Mai 2011 - 10 S 137/11 -, juris, Rn. 4 (= NJW 2011, 2456); Dauer, in: Hentschel/König/ Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl. 2011, § 4 StVG Rn. 24; ders, DAR 2009, 49.
  • VG Neustadt, 04.06.2012 - 3 L 356/12

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen 18 Punkten im Verkehrszentralregister

    Dies ändert aber - wie oben dargelegt - nichts daran, dass sich der Antragsteller mit Erreichen von 18 Punkten als unwiderleglich ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hat (vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 3. Mai 2010 - 11 CS 09.3149 - und vom 21. Juni 2010 - 11 CS 10.377 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 7. Dezember 2010 - 10 S 2053/10 -, NJW 2011, 2311 = juris, Rn. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2013 - 16 B 1288/13

    Maßgeblichkeit des Tattagprinzips bei Erhöhung des Punktestandes durch eine neue

  • VGH Bayern, 10.12.2013 - 11 CS 13.2006

    Fahrerlaubnisentziehung (Punktsystem); Tattagprinzip

  • VGH Bayern, 26.09.2013 - 11 CS 13.1640

    Unbeachtlicher Einwand der Wiedererlangung der Fahreignung nach Ablauf von

  • VG Gelsenkirchen, 28.08.2012 - 7 L 863/12

    Fahrerlaubnis, Entziehung, Punkte, Tattagprinzip

  • VG München, 05.06.2012 - M 6a S 12.2122

    Punktesystem; Keine Bindung durch unvollständige rechtliche Auskunft der zuvor

  • VGH Bayern, 05.12.2013 - 11 CS 13.2030

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen 18 Punkten; Tattagprinzip

  • VG Ansbach, 06.03.2012 - AN 10 K 11.02065

    Entzug der FE; Erreichen von 18 Punkten; Tattagprinzip; zeitlicher Abstand

  • VG München, 25.05.2011 - M 1 S 11.1837

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Erreichens von 18 Punkten; Tattagprinzip;

  • VG München, 03.07.2012 - M 6a S 12.2253

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Punktesystem; Erreichen von 18 Punkten oder

  • VG München, 23.08.2011 - M 6a S 11.3471

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Punktesystem; Erreichen von 18 Punkten;

  • VG München, 21.07.2011 - M 6a S 11.2665

    Punktsystem; Punktereduzierung; Tilgung; Tattagsprinzip

  • VG München, 23.08.2010 - M 6a S 10.2956

    Punktsystem; Punktereduzierung; Tilgung; wiederholtes Erreichen der

  • VG Ansbach, 10.07.2014 - AN 10 K 13.01566

    Entzug der FE; Erreichen von 18 Punkten; Tattagprinzip;

  • VG Gelsenkirchen, 26.03.2014 - 7 L 373/14

    Fahrerlaubnis; Entziehung; Punkte; Ungeeignetheit

  • VG München, 17.08.2012 - M 1 S 12.3377

    Entziehen der Fahrerlaubnis wegen Erreichens von 18 Punkten; Eintritt der

  • VG München, 14.05.2013 - M 1 K 13.1444

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Erreichens von 18 Punkten; Tattagprinzip

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