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   VGH Bayern, 28.06.2010 - 11 CS 10.508   

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https://dejure.org/2010,53436
VGH Bayern, 28.06.2010 - 11 CS 10.508 (https://dejure.org/2010,53436)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.06.2010 - 11 CS 10.508 (https://dejure.org/2010,53436)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. Juni 2010 - 11 CS 10.508 (https://dejure.org/2010,53436)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Einnahme eines anderen Betäubungsmittels als Cannabis;Wiederholtes Eingeständnis einer Betäubungsmitteleinnahme durch den Betroffenen;Keine Nachweisbarkeit von Betäubungsmitteln in dem den Einnahmezeitraum abdeckendem Kopfhaar;Aussagekraft von Haaranalysen zum Zweck des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 20.11.2007 - 11 C 07.2783
    Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2010 - 11 CS 10.508
    Im Übrigen hätten sich seit der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20. November 2007 (Az. 11 C 07.2783), in der die 30-mg-Grenze erwähnt worden sei, die Nachweismöglichkeiten verbessert; Haargutachten wie das von der Antragstellerin beigebrachte würden in der Fahreignungsdiagnostik als eindeutige Abstinenznachweise verwendet.

    Bereits im Beschluss vom 20. November 2007 (a.a.O., RdNr. 28) hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, gestützt auf eine in jenem Verfahren zur Verfügung stehende Ausarbeitung des Forensisch-Toxikologischen Zentrums München, darauf hingewiesen, dass ein Aufspüren von Kokain in einer Haarprobe dann "möglich" ist, wenn der Betroffene mehr als 30 mg dieses Rauschgifts zu sich genommen hat.

    Dass auch die Einnahme "gestreckten" Kokains zumindest in der Regel den Verlust der Fahreignung nach sich zieht, hat der Verwaltungsgerichtshof bereits im Beschluss vom 20. November 2007 (a.a.O., RdNrn. 19 f.) festgestellt.

  • VGH Bayern, 14.09.2020 - 11 CS 20.1292

    Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen Kokainkonsums

    Durch intensive Haarkosmetik wie Bleichen und Färben kann zwar ein Teil der Substanzen aus den Haaren entfernt und deren Nachweisbarkeit erschwert werden (vgl. Möller in Hettenbach/Kalus/Möller/Uhle, Drogen und Straßenverkehr, 3.Aufl. 2016, § 3 Rn. 246; Berr/Krause/Sachs, Drogen im Straßenverkehrsrecht, 2007, Rn. 1227), so dass die Eignung behandelter Haare zum Nachweis einer Abstinenz in Frage gestellt ist (Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung, S. 268 f.; BayVGH, B.v. 28.6.2010 - 11 CS 10.508 - juris Rn. 65).

    Insoweit erscheint bereits nicht hinreichend gesichert, dass die dort untersuchte Haarprobe tatsächlich von der Antragstellerin stammt und diese unverändert beim Untersuchungslabor eingegangen ist (vgl. dazu BayVGH, B.v. 28.6.2010 - 11 CS 10.508 - juris Rn. 57 ff.; VGH BW, B.v. 25.11.2010 - 10 S 2162/10 - juris Rn. 10; Anhang C zur GTFCh-Richtlinie "Anforderungen an die Untersuchung von Haarproben", Abschnitt 2.1).

    Im Übrigen verhält sich der Befundbericht nur zu einer gewohnheitsmäßigen Aufnahme von Kokain und stellt, in Einklang mit den Erkenntnissen zur Eignung von Haaranalysen als Negativattest (vgl. dazu BayVGH, B.v. 28.6.2010 - 11 CS 10.508 - juris Rn. 65; Anhang C zur GTFCh-Richtlinie "Anforderungen an die Untersuchung von Haarproben", Abschnitt 6.1), klar, ein gelegentlicher Konsum lasse sich nicht ausschließen.

  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2010 - 10 S 2162/10

    Verwertbarkeit einer Haaranalyse im Fahrerlaubnisrecht

    Zur Gewährleistung der richtigen Zuordnung des Untersuchungsmaterials ist es aber unabdingbar, dass bei der Probenentnahme tunlichst eine amtliche Identitätskontrolle stattfindet und dass auch jede Manipulation auf dem Transportweg zum Untersuchungsinstitut ausgeschlossen wird (vgl. dazu Anhang C zur GTFCh-Richtlinie "Anforderungen an die Untersuchung von Haarproben", Abschnitt 2.1; BayVGH, Beschluss vom 28.06.2010 - 11 CS 10.508 -, juris).
  • VG Hamburg, 03.06.2020 - 15 E 2087/20

    Fahrerlaubnisentziehung - Annahme Kokainkonsum aufgrund Selbstbezichtigung

    Räumt ein Fahrerlaubnisinhaber selbst den Konsum von Drogen ein, ist diese Erklärung damit grundsätzlich zu berücksichtigen und bedarf keines weiteren wissenschaftlichen Nachweises, wenn nicht gewichtige Gründe gegen ihre Richtigkeit sprechen (vgl. entsprechend OVG Hamburg, Beschluss vom 15.11.2017, 4 Bs 180/17, juris Rn. 15; speziell für Kokainkonsum vgl. VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 17.5.2018, 7 L 502/18, juris Rn. 8; VG München, Beschluss vom 20.2.2018, M 6 S 17.4335, juris Rn. 30; BayVGH, Beschluss vom 28.6.2010, 11 CS 10.508, juris Rn. 49 ff.; so auch die beschließende Kammer, zuletzt VG Hamburg, Beschlüsse vom 30.4.2020, 15 E 899/20, vom 21.4.2020, 15 E 4707/20, und vom 2.7.2019, 15 E 2855/19, n.v.).
  • VGH Bayern, 21.11.2012 - 11 CS 12.2171

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Einnahme von Amphetamin und Methamphetamin;

    Es bestehen zumindest erhebliche Zweifel, ob eine Haaruntersuchung überhaupt geeignet ist, einen einmaligen Rauschgiftkonsum auszuschließen (vgl. BayVGH vom 5.12.2011 Az. 11 CS 11.2571, vom 28.6.2010 Az. 11 CS 10.508, VGH BW vom 25.11.2010 Az. 10 S 2162/10 ).
  • VG Bayreuth, 10.07.2012 - B 1 S 12.453

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Schon die eigenen Angaben des Antragstellers bei der Polizeikontrolle am 12.05.2011, denen zufolge er jedenfalls eingeräumt hatte, ab und zu Joints zu rauchen, bieten eine ausreichende Grundlage für diese Annahme der Fahrerlaubnisbehörde, zumal er diese freiwillig von sich aus gemacht hatte (vgl. hierzu insbesondere BayVGH vom 16.12.2010 Az. 11 CS 10.2718 zu VG Bayreuth vom 18.10.2010 Az. B 1 S 10.864, vom 28.6.2010 Az. 11 CS 10.508, vom 17.6.2010 Az. 11 CS 10.991, vom 21.4.2010 Az. 11 B 09.3229, vom 25.3.2010 Az. 11 CS 09.2580, vom 24.3.2009 Az. 11 CS 08.2881, vom 5.3.2009 Az. 11 CS 08.3046, vom 22.12.2008 Az. 11 CS 08.2931, vom 23.9.2008 Az. 11 CS 08.1622, vom 11.1.2008 Az. 11 CS 07.3000 und vom 2.7.2007 Az. 11 ZB 06.178).
  • VGH Bayern, 28.02.2013 - 11 CS 12.2190

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Konsum von Amphetamin und Methamphetamin;

    Offen bleiben kann auch, ob die vorgelegte Haaranalyse den - rückwirkenden - Nachweis einer mindestens einjährigen Drogenabstinenz belegen kann (vgl. hierzu BayVGH, B. 21.11.2012 - 11 CS 12.2171 -, B. v. 5.12.2011 - 11 CS 11.2571 -, B. v. 28.6.2010 - 11 CS 10.508 -, VGH BW, B. v. 25.11.2010 - 10 S 2162/10 - ).
  • VGH Bayern, 05.12.2011 - 11 CS 11.2571

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Verlust der Fahreignung aufgrund der Einnahme von

    Diese Aussage des Befundberichts deckt sich mit dem Inhalt der obergerichtlichen Rechtsprechung, wonach beim gegenwärtigen Erkenntnisstand erhebliche Zweifel bestehen, ob eine Haarprobenuntersuchung überhaupt geeignet ist, einen einmaligen Rauschgiftkonsum auszuschließen (vgl. VGH Baden-Württemberg vom 25.11.2010 Az. 10 S 2162/10 ; BayVGH vom 28.6.2010 Az. 11 CS 10.508 ).
  • VGH Bayern, 02.10.2014 - 11 CS 14.1687

    Entziehung der Fahrerlaubnis; unterschiedliche Haargutachten auf MDMA (Ecstasy);

    Das entspricht der ausdrücklichen Feststellung im Befundbericht des MVZ Weiden und den dem Senat vorliegenden, neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen (vgl. Deutsche Gesellschaft für Verkehrspsychologie und Deutsche Gesellschaft für Verkehrsmedizin, Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung - Beurteilungskriterien, 3. Aufl. 2013, S. 253 und 255 jeweils Mitte; vgl. auch BayVGH, B.v. 5.12.2011 - 11 CS 11.2571 - juris; B.v. 28.6.2010 - 11 CS 10.508 - juris; VGH BW, B.v. 25.11.2010 - 10 S 2162/10 - juris).
  • VG Ansbach, 26.09.2012 - AN 10 S 12.01517

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Konsum von Amphetamin/Methamphetamin; Konsum belegt

    Dies bedeutet auf der anderen Seite, dass eine negative Haaranalyse nicht geeignet ist, einen durch Blutanalyse nachgewiesenen Konsum während des Untersuchungszeitraums in Frage zu stellen (vgl. etwa BayVGH vom 28.6.2010 - Az. 11 CS 10.508; vom 5.12.2011 - Az. 11 CS 11.2571; auch VGH Baden-Württemberg vom 25.11.2010 - Az. 10 S 2162/10 [sämtliche in ]).
  • VG Hamburg, 30.04.2020 - 15 E 899/20
    Räumt ein Fahrerlaubnisinhaber selbst den Konsum von Drogen ein, ist diese Erklärung damit grundsätzlich zu berücksichtigen und bedarf keines weiteren wissenschaftlichen Nachweises, wenn nicht gewichtige Gründe gegen ihre Richtigkeit sprechen (vgl. entsprechend OVG Hamburg, Beschluss vom 15.11.2017, 4 Bs 180/17, juris Rn. 15; speziell für Kokainkonsum vgl. VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 17.5.2018, 7 L 502/18, juris Rn. 8; VG München, Beschluss vom 20.2.2018, M 6 S 17.4335, juris Rn. 30; BayVGH, Beschluss vom 28.6.2010, 11 CS 10.508, juris Rn. 49 ff.).
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