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   VGH Bayern, 23.11.2011 - 11 CS 11.2067   

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https://dejure.org/2011,64858
VGH Bayern, 23.11.2011 - 11 CS 11.2067 (https://dejure.org/2011,64858)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.11.2011 - 11 CS 11.2067 (https://dejure.org/2011,64858)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. November 2011 - 11 CS 11.2067 (https://dejure.org/2011,64858)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis; älterer Fahrerlaubnisinhaber; Ergänzung eines fachärztlichen Gutachtens durch eine Fahrprobe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 17.09.1987 - 7 C 79.86

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen altersbedingter Eignungsmängel und Abnahme

    Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2011 - 11 CS 11.2067
    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 17. September 1987 (NJW 1988, 925/926) festgestellt hat, kann eine Fahrprobe grundsätzlich ein geeignetes Mittel sein, um über einen wichtigen Teilbereich der Fahreignung, nämlich die praktischen Fahrfertigkeiten, Aufschluss zu geben.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.1990 - 10 S 1428/90

    Überprüfung der Fahrtauglichkeit bei unsicherer Fahrweise

    Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2011 - 11 CS 11.2067
    Zur Feststellung einer solchen möglichen Kompensation wird sich, etwa zusätzlich zu funktionspsychologischen Leistungstests, häufig auch eine praktische Fahrprobe anbieten (vgl. auch BayVGH vom 12.7.1982, BayVBl 1982, 694; VGH Baden-Württemberg vom 27.7.1990 NJW 1991, 315/316).
  • VGH Bayern, 03.04.2007 - 11 C 07.331
    Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2011 - 11 CS 11.2067
    Insbesondere ist auch die Anordnung einer zusätzlichen Fahrprobe weniger einschneidend für den Antragsteller als die zusätzliche Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens mit einer in diesem Verfahren gegebenenfalls erforderlich werdenden Fahrverhaltensprobe durch den psychologischen Gutachter (vgl. BayVGH vom 3.4.2007 Az. 11 C 07.331; Nr. 2.5 der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung Stand 2.11.2009).
  • VG Düsseldorf, 13.03.2013 - 6 L 299/13

    Fahrerlaubnis, Entziehung, Gründe, hohes Alter, Fahrprobe

    vgl. VGH Bayern, Beschluss vom 23. November 2011 - 11 CS 11.2067 -, juris Rdnr. 14 m.w.N., und Nr. 2.5 der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung.
  • VG Würzburg, 13.02.2014 - W 6 S 14.62

    Fehlende eigene Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde über Erfordernis der

    Insbesondere ist auch die Anordnung einer zusätzlichen Fahrprobe weniger einschneidend für einen Antragsteller als die zusätzliche Anforderung einer medizinisch-psychologischen Begutachtung mit einer in diesem Verfahren gegebenenfalls erforderlich werdenden Fahrverhaltensprobe durch einen psychologischen Gutachter (vgl. BayVGH, B.v. 9.7.2012 - 11 ZB 12.1052 - VkBl. 2014, 104; BayVGH, B.v. 23.11.2011 - 11 CS 11.2067 - juris; BVerwG, U.v. 17.9.1987 - 7 C 79/86 - NJW 1988, 925).
  • VG Bayreuth, 30.04.2020 - B 1 S 20.348

    Anordnung einer Fahrprobe

    Eine Fahrprobe kann grundsätzlich ein geeignetes Mittel sein, um über einen wichtigen Teil der Fahreignung, nämlich die praktischen Fahrfertigkeiten, Aufschluss zu geben (vgl. BayVGH, B.v. 23.11.2011 - 11 CS 11.2067 - juris).
  • VGH Bayern, 09.07.2012 - 11 ZB 12.1052

    76 Jahre alter Kraftfahrer; bestehende Parkinsonsche Krankheit;

    Den Antrag, der gegen diesen Bescheid erhobenen Anfechtungsklage aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, lehnte das Verwaltungsgericht durch Beschluss vom 10. August 2011 (Az. AN 10 S 11.01272) ab; die hiergegen eingelegte Beschwerde des Klägers wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof durch Beschluss vom 23. November 2011 (Az. 11 CS 11.2067) zurück.
  • VG Ansbach, 09.01.2013 - AN 10 S 12.01965

    Vorlage des geforderten Gutachtens im Widerspruchsverfahren; Anordnung einer

    Eine Fahrprobe kann grundsätzlich ein geeignetes Mittel sein, um über einen wichtigen Teil der Fahreignung, nämlich die praktischen Fahrfertigkeiten, Aufschluss zu geben (vgl. BayVGH vom 23.11.2011, 11 CS 11.2067).
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