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VGH Bayern, 23.11.2011 - 11 CS 11.2067 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Entziehung der Fahrerlaubnis; älterer Fahrerlaubnisinhaber; Ergänzung eines fachärztlichen Gutachtens durch eine Fahrprobe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 17.09.1987 - 7 C 79.86
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen altersbedingter Eignungsmängel und Abnahme …
Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2011 - 11 CS 11.2067
Wie das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 17. September 1987 (NJW 1988, 925/926) festgestellt hat, kann eine Fahrprobe grundsätzlich ein geeignetes Mittel sein, um über einen wichtigen Teilbereich der Fahreignung, nämlich die praktischen Fahrfertigkeiten, Aufschluss zu geben. - VGH Baden-Württemberg, 27.07.1990 - 10 S 1428/90
Überprüfung der Fahrtauglichkeit bei unsicherer Fahrweise
Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2011 - 11 CS 11.2067
Zur Feststellung einer solchen möglichen Kompensation wird sich, etwa zusätzlich zu funktionspsychologischen Leistungstests, häufig auch eine praktische Fahrprobe anbieten (vgl. auch BayVGH vom 12.7.1982, BayVBl 1982, 694; VGH Baden-Württemberg vom 27.7.1990 NJW 1991, 315/316). - VGH Bayern, 03.04.2007 - 11 C 07.331
Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2011 - 11 CS 11.2067
Insbesondere ist auch die Anordnung einer zusätzlichen Fahrprobe weniger einschneidend für den Antragsteller als die zusätzliche Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens mit einer in diesem Verfahren gegebenenfalls erforderlich werdenden Fahrverhaltensprobe durch den psychologischen Gutachter (vgl. BayVGH vom 3.4.2007 Az. 11 C 07.331; Nr. 2.5 der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung Stand 2.11.2009).
- VG Düsseldorf, 13.03.2013 - 6 L 299/13
Fahrerlaubnis, Entziehung, Gründe, hohes Alter, Fahrprobe
vgl. VGH Bayern, Beschluss vom 23. November 2011 - 11 CS 11.2067 -, juris Rdnr. 14 m.w.N., und Nr. 2.5 der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung. - VG Würzburg, 13.02.2014 - W 6 S 14.62
Fehlende eigene Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde über Erfordernis der …
Insbesondere ist auch die Anordnung einer zusätzlichen Fahrprobe weniger einschneidend für einen Antragsteller als die zusätzliche Anforderung einer medizinisch-psychologischen Begutachtung mit einer in diesem Verfahren gegebenenfalls erforderlich werdenden Fahrverhaltensprobe durch einen psychologischen Gutachter (vgl. BayVGH, B.v. 9.7.2012 - 11 ZB 12.1052 - VkBl. 2014, 104; BayVGH, B.v. 23.11.2011 - 11 CS 11.2067 - juris; BVerwG, U.v. 17.9.1987 - 7 C 79/86 - NJW 1988, 925). - VG Bayreuth, 30.04.2020 - B 1 S 20.348
Anordnung einer Fahrprobe
Eine Fahrprobe kann grundsätzlich ein geeignetes Mittel sein, um über einen wichtigen Teil der Fahreignung, nämlich die praktischen Fahrfertigkeiten, Aufschluss zu geben (vgl. BayVGH, B.v. 23.11.2011 - 11 CS 11.2067 - juris). - VGH Bayern, 09.07.2012 - 11 ZB 12.1052
76 Jahre alter Kraftfahrer; bestehende Parkinsonsche Krankheit; …
Den Antrag, der gegen diesen Bescheid erhobenen Anfechtungsklage aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, lehnte das Verwaltungsgericht durch Beschluss vom 10. August 2011 (Az. AN 10 S 11.01272) ab; die hiergegen eingelegte Beschwerde des Klägers wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof durch Beschluss vom 23. November 2011 (Az. 11 CS 11.2067) zurück. - VG Ansbach, 09.01.2013 - AN 10 S 12.01965
Vorlage des geforderten Gutachtens im Widerspruchsverfahren; Anordnung einer …
Eine Fahrprobe kann grundsätzlich ein geeignetes Mittel sein, um über einen wichtigen Teil der Fahreignung, nämlich die praktischen Fahrfertigkeiten, Aufschluss zu geben (vgl. BayVGH vom 23.11.2011, 11 CS 11.2067).