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   VGH Bayern, 16.08.2012 - 11 CS 12.1607   

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https://dejure.org/2012,22291
VGH Bayern, 16.08.2012 - 11 CS 12.1607 (https://dejure.org/2012,22291)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.08.2012 - 11 CS 12.1607 (https://dejure.org/2012,22291)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. August 2012 - 11 CS 12.1607 (https://dejure.org/2012,22291)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Sofortige Vollziehung einer LinienverkehrsgenehmigungVoraussetzungen für den Erlass einer einstweilige ErlaubnisAnwendbarkeit der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF

    Konkurrentenstreit um die MVV-Linie 216

  • verkehrslexikon.de

    Sofortige Vollziehung einer Linienverkehrsgenehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 19.10.2006 - 3 C 33.05

    Linienverkehrsgenehmigung; eigenwirtschaftlicher Verkehr; gemeinwirtschaftlicher

    Auszug aus VGH Bayern, 16.08.2012 - 11 CS 12.1607
    Das Bundesverwaltungsgericht habe bereits in seinem Urteil vom 19. Oktober 2006 (BVerwGE 127, 42) entschieden, dass es hinsichtlich des Altunternehmerschutzes gemäß § 13 Abs. 3 PBefG auf die tatsächliche Erbringung des Verkehrs ankomme, und nicht darauf, wer die Genehmigung inne habe.

    Gemäß dieser Vorschrift ist der Umstand, dass ein Verkehr von einem Unternehmer jahrelang in einer dem öffentlichen Verkehrsinteresse entsprechenden Weise betrieben worden ist, im öffentlichen Personennahverkehr unter der Voraussetzung des § 8 Abs. 3 PBefG angemessen zu berücksichtigen; das gilt auch im Falle des Abs. 2 Nr. 2. Für die Anwendung des Altunternehmerschutzes kommt es aber nicht darauf an, wer Inhaber der Linienverkehrsgenehmigung ist, sondern wer die Verkehrsleistung tatsächlich erbringt (BVerwG vom 19.10.2006 BVerwGE 127, 42).

  • VGH Bayern, 07.12.2011 - 11 B 11.928

    Auslegung eines Berufungsantrags

    Auszug aus VGH Bayern, 16.08.2012 - 11 CS 12.1607
    Mit Urteil des Senats vom 7. Dezember 2011 (Az. 11 B 11.928) wurden die Bescheide der Regierung von Oberbayern vom 5. November 2008 und vom 12. Februar 2009 aufgehoben und der Antragsgegner verpflichtet, der Antragstellerin die beantragte Genehmigung zum eigenwirtschaftlichen Betrieb des Linienverkehrs auf der Linie 216 für die Zeit bis zum 10. Dezember 2011 zu erteilen.

    Das hat der Senat in seinem Urteil vom 7. Dezember 2011 (a.a.O.) im Einzelnen dargelegt (RdNr. 64 f.), worauf zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird.

  • BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 7.99

    Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 - Betreiben von Liniendiensten im Stadt-, Vorort-

    Auszug aus VGH Bayern, 16.08.2012 - 11 CS 12.1607
    Denn die Zuschussbedürftigkeit eines Linienverkehrs steht nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 6.4.2000 NVwZ 2001, 320/321) seiner Zuordnung zu den eigenwirtschaftlichen Verkehrsleistungen im Sinn von § 8 Abs. 4 Satz 2 PBefG nicht entgegen.
  • VGH Bayern, 22.12.2009 - 11 CS 09.2081

    Notwendigkeit eines Vorverfahrens in Angelegenheiten nach dem

    Auszug aus VGH Bayern, 16.08.2012 - 11 CS 12.1607
    Für das Verfahren auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen die sofortige Vollziehung der Linienverkehrsgenehmigung verbleibt es dagegen bei einer Halbierung (Abschnitt 1.5 Satz 1 des Streitwertkatalogs) des in Abschnitt 47.6 des Streitwertkatalogs empfohlenen Streitwerts von 20.000 EUR, d.h. bei einem Streitwert von 10.000 EUR (vgl. Beschluss des Senats vom 22.12.2009 Az. 11 CS 09.2081).
  • VGH Hessen, 18.11.2008 - 2 UE 1476/07

    Verkehrsunternehmen; Erbringung eigenwirtschaftlicher Verkehrsleistungen

    Auszug aus VGH Bayern, 16.08.2012 - 11 CS 12.1607
    Für eine Nichtberücksichtigung bei der Genehmigungsentscheidung hätte die Genehmigungsbehörde die Antragstellerin unter Fristsetzung darauf hinweisen müssen, dass sie bei Nichtteilnahme an der Ausschreibung Gefahr läuft, im Genehmigungsverfahren nicht berücksichtigt zu werden (vgl. auch Urteil des HessVGH vom 18.11.2008 Az. 2 UE 1476/07, DVBl 2009, 196).
  • BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 6.99

    Konkurrentenklage; Linienverkehrsgenehmigung; finanzielle Leistungsfähigkeit des

    Auszug aus VGH Bayern, 16.08.2012 - 11 CS 12.1607
    Mit den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. April 2000 (Az. 3 C 6/99) bzw. vom 2.Juli 2003 (Az. 3 C 46/02) sei davon auszugehen, dass eigenwirtschaftliche Verkehre Vorrang vor gemeinwirtschaftlichen Verkehren hätten (§ 8 Abs. 4 Satz 1 PBefG).
  • BVerwG, 02.07.2003 - 3 C 46.02

    Auskunftsanspruch, verfassungsunmittelbarer; Informationsanspruch,

    Auszug aus VGH Bayern, 16.08.2012 - 11 CS 12.1607
    Mit den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. April 2000 (Az. 3 C 6/99) bzw. vom 2.Juli 2003 (Az. 3 C 46/02) sei davon auszugehen, dass eigenwirtschaftliche Verkehre Vorrang vor gemeinwirtschaftlichen Verkehren hätten (§ 8 Abs. 4 Satz 1 PBefG).
  • VG Stuttgart, 12.03.2021 - 18 K 641/21

    Corona-Krise; Testpflicht für alle Pflegeheimmitarbeiter in Baden-Württemberg

    Da eine Entscheidung der Widerspruchsbehörde über den hier eingelegten Widerspruch noch aussteht, kommt es schon nach den allgemeinen Grundsätzen auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts an (vgl. BayVGH, Beschl. v. 16.08.2012 - 11 CS 12.1607 -, juris Rn. 68).
  • VG Augsburg, 24.03.2015 - Au 3 K 13.2063

    Öffentlicher Personennahverkehr; Erteilung einer Linienverkehrsgenehmigung;

    Denn die personenbeförderungsrechtliche Liniengenehmigung, die durch den öffentlichen Dienstleistungsauftrag nicht ersetzt wird, sondern zur Durchführung des Verkehrs nach wie vor erforderlich ist, gewährt - worauf die Regierung von Schwaben zutreffend hinweist - nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. B.v. 16.8.2012 - 11 CS 12.1607 - juris) ein ausschließliches Recht i.S.d. Art. 2 Buchst. f) der VO (EG) Nr. 1370/2007 (so auch Heinze/Fieling/Fiedler, a.a.O., § 8 Rn. 69 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 21.01.2019 - 7 LA 91/18

    Einstweilige Erlaubnis zum Betrieb eines Linienverkehrs- Antrag auf Zulassung der

    Aus dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 16. August 2012 (Az. 11 CS 12.1607, juris) ergibt sich nichts anderes.
  • OVG Niedersachsen, 08.01.2019 - 7 ME 86/18

    Altunternehmer; Auswahlentscheidung; einstweilige Erlaubnis; Konkurrentenstreit;

    Aus dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 16. August 2012 (Az. 11 CS 12.1607, juris) ergibt sich nichts anderes.
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