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   VGH Bayern, 31.01.2013 - 11 CS 12.2623   

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VGH Bayern, 31.01.2013 - 11 CS 12.2623 (https://dejure.org/2013,2568)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31.01.2013 - 11 CS 12.2623 (https://dejure.org/2013,2568)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31. Januar 2013 - 11 CS 12.2623 (https://dejure.org/2013,2568)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Einnahme von Betäubungsmitteln; fehlendes Blutabnahmeprotokoll; kein Verwertungsverbot wegen Verstoßes gegen § 81 a StPO

  • blutalkohol PDF, S. 302
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (17)

  • VGH Bayern, 19.01.1998 - 11 B 95.2282
    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2013 - 11 CS 12.2623
    Bereits im Urteil vom 19. Januar 1998 - 11 B 95.2282 - (UA S. 8) hat der Verwaltungsgerichtshof darauf hingewiesen, dass es "im präventiven Bereich der Fahrerlaubnisentziehung" ein den strafprozessualen Regelungen entsprechendes Beweisverwertungsverbot nicht gibt.
  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06

    Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2013 - 11 CS 12.2623
    Überträgt man diese Wertung auf die Problematik der ohne Einschaltung eines Richters angeordneten Blutentnahme, so bleibt die unterlassene Einholung einer richterlichen Entscheidung auch bei fehlender Gefahr in Verzug dann auf die Verwertbarkeit des Ergebnisses der Blutanalyse ohne Einfluss, wenn auf der Hand liegt, dass der Richter einem solchen Eingriff die Genehmigung nicht hätte versagen können (vgl. zur Erheblichkeit dieses Gesichtspunkts auch für die Frage eines strafprozessualen Verwertungsverbots BGH, U. v. 18.4.2007, - 5 StR 546/06 - NJW 2007, 2269/2271; OLG Karlsruhe, B. v. 2.6.2009 - 1 Ss 183/08 - juris Rn. 15; OLG Celle, B. v. 15.9.2009 - 322 SsBs 197/09 - juris Rn. 15).
  • BVerfG, 12.02.2007 - 2 BvR 273/06

    Effektivität des Rechtsschutzes (fehlende fachgerichtliche Stellungnahme zur

    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2013 - 11 CS 12.2623
    Die Strafverfolgungsbehörden müssen regelmäßig zwar versuchen, eine Entscheidung des zuständigen Richters zu erlangen, ehe sie selbst eine Blutentnahme anordnen (BVerfG, B. v. 12.2.2007 - 2 BvR 273/06 - NJW 2007, 1345/1346).
  • BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 784/08

    Recht auf effektiven Rechtsschutz (fehlende Dokumentation der Anordnung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2013 - 11 CS 12.2623
    Die Beurteilung der Frage, ob sich aus einem etwaigen Verstoß gegen diese strafprozessualen Erfordernisse ein Beweisverwertungsverbot ergibt, obliegt in erster Linie den zuständigen Fachgerichten (BVerfG, B. v. 28.7.2008 - 2 BvR 784/08 - NJW 2008, 3053/3054).
  • OLG Celle, 15.09.2009 - 322 SsBs 197/09

    Beweisverwertungsverbot bei Anordnung einer Blutentnahme unter Umgehung des

    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2013 - 11 CS 12.2623
    Überträgt man diese Wertung auf die Problematik der ohne Einschaltung eines Richters angeordneten Blutentnahme, so bleibt die unterlassene Einholung einer richterlichen Entscheidung auch bei fehlender Gefahr in Verzug dann auf die Verwertbarkeit des Ergebnisses der Blutanalyse ohne Einfluss, wenn auf der Hand liegt, dass der Richter einem solchen Eingriff die Genehmigung nicht hätte versagen können (vgl. zur Erheblichkeit dieses Gesichtspunkts auch für die Frage eines strafprozessualen Verwertungsverbots BGH, U. v. 18.4.2007, - 5 StR 546/06 - NJW 2007, 2269/2271; OLG Karlsruhe, B. v. 2.6.2009 - 1 Ss 183/08 - juris Rn. 15; OLG Celle, B. v. 15.9.2009 - 322 SsBs 197/09 - juris Rn. 15).
  • OLG Dresden, 11.05.2009 - 1 Ss 90/09

    Beweisverwertungsverbot bei Anordnung der Blutentnahme durch Polizei

    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2013 - 11 CS 12.2623
    Ist die Frage, ob unter Missachtung strafprozessualer Vorschriften gewonnene belastende Erkenntnisse in einem fahrerlaubnisrechtlichen Verfahren berücksichtigungsfähig sind, aber unabhängig vom Bestehen eines strafprozessualen Beweisverwertungsverbots zu beantworten, kann der Antragsteller aus den von ihm in Bezug genommenen Entscheidungen des Oberlandesgerichts Hamm vom 12. März 2009 - 3 Ss 31/09 - und des Oberlandesgerichts Dresden vom 11. Mai 2009 - 1 Ss 90/09 - (NZV 2009, 464) im vorliegenden Zusammenhang ebenso wenig etwas zu seinen Gunsten herleiten wie aus den weiteren Entscheidungen, in denen Blutproben, deren Entnahme die Polizei trotz fehlender Gefahr in Verzug ohne Einschaltung eines Richters angeordnet hatte, in einem straf- oder bußgeldrechtlichen Verfahren als unverwertbar angesehen wurden.
  • OLG Hamm, 12.03.2009 - 3 Ss 31/09

    Verwertbarkeit einer durch einen Polizeibeamten angeordneten Blutprobe

    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2013 - 11 CS 12.2623
    Ist die Frage, ob unter Missachtung strafprozessualer Vorschriften gewonnene belastende Erkenntnisse in einem fahrerlaubnisrechtlichen Verfahren berücksichtigungsfähig sind, aber unabhängig vom Bestehen eines strafprozessualen Beweisverwertungsverbots zu beantworten, kann der Antragsteller aus den von ihm in Bezug genommenen Entscheidungen des Oberlandesgerichts Hamm vom 12. März 2009 - 3 Ss 31/09 - und des Oberlandesgerichts Dresden vom 11. Mai 2009 - 1 Ss 90/09 - (NZV 2009, 464) im vorliegenden Zusammenhang ebenso wenig etwas zu seinen Gunsten herleiten wie aus den weiteren Entscheidungen, in denen Blutproben, deren Entnahme die Polizei trotz fehlender Gefahr in Verzug ohne Einschaltung eines Richters angeordnet hatte, in einem straf- oder bußgeldrechtlichen Verfahren als unverwertbar angesehen wurden.
  • OLG Karlsruhe, 02.06.2009 - 1 Ss 183/08

    Beweisverwertungsverbot wegen Verstoß gegen Richtervorbehalt bei Blutentnahme

    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2013 - 11 CS 12.2623
    Überträgt man diese Wertung auf die Problematik der ohne Einschaltung eines Richters angeordneten Blutentnahme, so bleibt die unterlassene Einholung einer richterlichen Entscheidung auch bei fehlender Gefahr in Verzug dann auf die Verwertbarkeit des Ergebnisses der Blutanalyse ohne Einfluss, wenn auf der Hand liegt, dass der Richter einem solchen Eingriff die Genehmigung nicht hätte versagen können (vgl. zur Erheblichkeit dieses Gesichtspunkts auch für die Frage eines strafprozessualen Verwertungsverbots BGH, U. v. 18.4.2007, - 5 StR 546/06 - NJW 2007, 2269/2271; OLG Karlsruhe, B. v. 2.6.2009 - 1 Ss 183/08 - juris Rn. 15; OLG Celle, B. v. 15.9.2009 - 322 SsBs 197/09 - juris Rn. 15).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.03.2008 - 1 M 12/08

    Beweisverwertungsverbote im Fahrerlaubnisrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2013 - 11 CS 12.2623
    Strafprozessuale Beweisverwertungsverbote sind im Licht des besonderen Spannungsfeldes zu sehen, das im Strafprozess zwischen dem staatlichen Strafverfolgungsanspruch auf der einen und dem Schutz von Grundrechten des Betroffenen auf der anderen Seite besteht (vgl. OVG MV, B. v. 20.3.2008 - 1 M 12/08 - juris Rn. 7): Will die öffentliche Gewalt das Verhalten einer Privatperson mit dem schärfsten ihr zur Verfügung stehenden Instrument - nämlich der Verhängung von Kriminalstrafe - ahnden, so soll bereits das einer solchen Maßnahme vorausgehende Verfahren mit strengen rechtsstaatlichen Kautelen ausgestattet sein.
  • OVG Niedersachsen, 14.08.2008 - 12 ME 183/08

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Blutprobeuntersuchung

    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2013 - 11 CS 12.2623
    Lässt sich in der Rückschau nicht sicher bejahen, dass eine richterliche Anordnung nach § 81 a Abs. 2 StPO, wäre sie beantragt worden, zweifelsfrei ergangen wäre, liegt andererseits aber auch kein "absoluter Verfahrensfehler" vor, der auch bei Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen des Art. 46 BayVwVfG beachtlich ist (vgl. zum Rechtsinstitut des "absoluten Verfahrensfehlers" z.B. Sachs in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl. 2008, Rn. 30 zu § 46; Meyer in: Knack/Hennecke, VwVfG, 9. Aufl. 2010, Rn. 23 zu § 46; Schemmer in: Bader/Ronellenfitsch, VwVfG, 2010, Rn. 26 - 30 zu § 46), so hängt die Frage, ob das Ergebnis der Analyse einer unter Missachtung des Richtervorbehalts nach § 81 a Abs. 2 StPO erlangten Blutprobe für Zwecke des Fahrerlaubnisrechts verwertet werden darf, von einer Abwägung der inmitten stehenden Interessen ab (NdsOVG vom 14.8.2008 - 12 ME 183/08 - Blutalkohol Bd. 45 [2008], 416/418; vom 16.12.2009 - 12 ME 234/09 - juris Rn. 5 m.w.N.; VG Osnabrück vom 20.2.2009, - 6 A 65/08 - juris Rn. 17).
  • OVG Niedersachsen, 16.12.2009 - 12 ME 234/09

    Verwertungsverbot für nicht richterlich angeordnete körperliche Untersuchungen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.01.2010 - 10 B 11226/09

    Ohne richterliche Anordnung entnommene Blutprobe für Entziehung der Fahrerlaubnis

  • VG Osnabrück, 20.02.2009 - 6 A 65/08

    Amphetamin; Beweisverwertungsverbot; Blutentnahme; Drogenkonsum, unbewusster;

  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2010 - 10 S 4/10

    Fahrerlaubnisentziehungsverfahren und strafprozessuales Verwertungsverbot

  • VGH Bayern, 05.03.2009 - 11 CS 08.3046

    "Gelegentlichkeit" eines Cannabiskonsums; Herleitung aus eigenen Angaben des

  • VGH Bayern, 17.06.2009 - 11 CS 09.833

    Entzug der Fahrerlaubnis; Betäubungsmittelkonsum; Verwertbarkeit von Angaben im

  • VGH Bayern, 28.01.2010 - 11 CS 09.1443

    Gelegentlicher Konsum von Cannabis; Verstoß gegen das Trennungsgebot;

  • VGH Bayern, 05.02.2018 - 11 ZB 17.2069

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Einnahme von Amphetaminen

    Im Übrigen ist im Bereich des Sicherheitsrechts die Frage, ob unter Missachtung strafprozessualer Vorschriften gewonnene belastende Erkenntnisse berücksichtigungsfähig sind, unabhängig vom Bestehen eines strafprozessualen Beweisverwertungsverbots zu beantworten (vgl. BayVGH, B.v. 31.1.2013 - 11 CS 12.2623 - Blutalkohol 50, 205 Rn. 9; OVG LSA, B.v. 9.2.2017 - 7 B 12/17 - BeckRS 2017, 116095 Rn. 12; B.v. 6.9.2017 - 3 M 171/17 - juris Rn. 16; OVG NW, B.v. 26.9.2016 - 16 B 685/16 - juris Rn. 13 ff. m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2014 - 16 B 264/14

    Kraftfahreignung und Entziehung der Fahrerlaubnis i.R.e. Rauschfahrt mit einem

    So Bay. VGH, Beschluss vom 31. Januar 2013 - 11 CS 12.2623 -, juris, Rn.11.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2014 - 16 B 228/14

    Beweisverwertungsverbot wegen Verstoßes gegen den Richtervorbehalt i.R.e.

    So Bay. VGH, Beschluss vom 31. Januar 2013 - 11 CS 12.2623 -, juris, Rn.11.
  • VGH Bayern, 04.12.2018 - 11 CS 18.2254

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Betäubungsmittelkonsums

    Im Bereich des Sicherheitsrechts ist die Frage, ob unter Missachtung strafprozessualer Vorschriften gewonnene belastende Erkenntnisse berücksichtigungsfähig sind, unabhängig vom Bestehen eines strafprozessualen Beweisverwertungsverbots zu beantworten (vgl. BayVGH, B.v. 31.1.2013 - 11 CS 12.2623 - Blutalkohol 50, 205 Rn. 9; OVG LSA, B.v. 9.2.2017 - 7 B 12/17 - BeckRS 2017, 116095 Rn. 12; B.v. 6.9.2017 - 3 M 171/17 - juris Rn. 16; OVG NW, B.v. 26.9.2016 - 16 B 685/16 - juris Rn. 13 ff. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 04.04.2019 - 11 CS 18.2613

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums

    Ohne begründete Anhaltspunkte, allein mit der bloßen Behauptung, es müsse zu einer Verwechslung von Haarproben gekommen sein, wird der ordnungsgemäße Ablauf einer rechtsmedizinischen Untersuchung nicht in Frage gestellt (vgl. BayVGH, B.v. 11.5.2010 - 11 CS 10.68 - SVR 2011, 187 = juris Rn. 20 f.; B.v. 31.1.2013 - 11 CS 12.2623 - juris Rn. 7; OVG NW, B.v. 11.9.2012 - 16 B 944/12 - juris Rn. 10; SächsOVG, B.v. 14.12.2012 - 3 B 274/12 - LKV 2013, 180 = juris Rn. 6).
  • OVG Sachsen, 03.06.2014 - 3 B 67/14

    Einnahme von Drogen gemäß Anl 4 zu FeV ohne Teilnahme am Straßenverkehr,

    12 Mangels entsprechender Zwangsmaßnahme bedarf es vorliegend keiner erneuten Prüfung der auch in der Rechtsprechung des Senats bereits geklärten Frage, ob Blutproben, die unter Verstoß gegen den gesetzlichen Richtervorbehalt in § 81a Abs. 2 StPO vorgenommen worden sind, im Fahrerlaubnisverfahren verwertet werden dürfen (vgl. hierzu jüngst bejahend BayVGH, Beschl. v. 31. Januar 2013 - 11 CS 12.2623 -, juris Rn. 9 ff. m. w. N.; SächsOVG, Beschl. v. 1. Februar 2010 - 3 B 161/08 -, juris Rn. 7 m. w. N.).
  • VG Augsburg, 23.04.2013 - Au 7 S 13.499

    Entzug der Fahrerlaubnis; gelegentlicher Cannabiskonsum; Drogenfahrt mit 56,9

    Zum einen hat der Antragsteller diese freiwillig abgegeben, zum anderen folgt aus der Abnahme nicht zwingend ein Beweisverwertungsgebot für das Fahrerlaubnisrecht (BayVGH, B.v. 31.1.2013 - 11 CS 12.2623 - juris; B.v. 7.8.2012 - 11 ZB 12.1404 - juris; B.v. 28.1.2010 - 11 Cs 09.1443 - juris m.w.N.; B.v. 28.11.2011 - 11 CS 11.2393 - juris).
  • VG München, 26.04.2016 - M 26 K 16.559

    Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund gelegentlicher Einnahme von Cannabis

    Das Gericht folgt der Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, wonach die unterlassene Einhaltung einer richterlichen Entscheidung auch bei fehlender Gefahr in Verzug dann für die Verwertbarkeit des Ergebnisses der Blutentnahme ohne Einfluss ist, wenn es "auf der Hand liegt", dass der Richter einem solchen Eingriff die Genehmigung nicht hätte versagen können (BayVGH, B. v. 31.1.2013 11 CS 12.2623 juris Rn. 8 ff.).
  • VG Bayreuth, 02.08.2013 - B 1 S 13.467

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    In der vorliegenden Sache liegt zudem auf der Hand, dass ein Richter vor dem Hintergrund der seitens der Polizei festgestellten drogentypischen Auffälligkeiten und dem positiv verlaufenen Urintest einer Blutentnahme die Genehmigung nicht hätte versagen können (vgl. BayVGH, B.v. 31.1.2013 - 11 CS 12.2623; B.v. 7.8.2012 - 11 ZB 12.1404; B.v. 9.5.2012 - 11 ZB 12.614; B.v. 28.1.2010 - 11 CS 09.1443; B.v. 24.3.2009 - 11 CS 08.2881; B.v. 5.3.2009 - 11 CS 08.3046).
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