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   VGH Bayern, 18.11.2013 - 11 CS 13.1950   

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VGH Bayern, 18.11.2013 - 11 CS 13.1950 (https://dejure.org/2013,37038)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.11.2013 - 11 CS 13.1950 (https://dejure.org/2013,37038)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. November 2013 - 11 CS 13.1950 (https://dejure.org/2013,37038)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erfolglose Beschwerde gegen den Sofortvollzug einer Fahrtenbuchauflage;"Vorwegnahme der Hauptsache" im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 24.06.2013 - 11 CS 13.1079

    Fahrtenbuchauflage; unzureichende Mitwirkung bei der Feststellung des

    Auszug aus VGH Bayern, 18.11.2013 - 11 CS 13.1950
    Bereits im Fall der erstmaligen Begehung eines Verkehrsverstoßes, der - wie es hier unstreitig der Fall ist - im Fall seiner Ahndung zur Eintragung von wenigstens einem Punkt im Verkehrszentralregistergesetz geführt hätte, ist die Auferlegung eines Fahrtenbuches gerechtfertigt und verhältnismäßig (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 24.6.2013 - 11 CS 13.1079).
  • BVerwG, 23.06.1989 - 7 B 90.89

    Fahrtenbuchauflage - Vernachlässigung von Aufsichtspflichten des Halters

    Auszug aus VGH Bayern, 18.11.2013 - 11 CS 13.1950
    Insbesondere ist es nicht erforderlich, dass eine Wiederholungsgefahr gegeben ist (BVerwG, B.v. 23.6.1989 - NJW 1989, 2704 - 7 B 90/89), so dass auch die bloße Androhung einer Fahrtenbuchauflage für den Fall einer erneuten Zuwiderhandlung, bei der der verantwortliche Fahrzeugführer nicht festgestellt werden kann, unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit kein milderes, ebenfalls in Betracht kommendes Mittel wäre.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2009 - 10 S 3350/08

    Fahrtenbuchauflage, sofortige Vollziehung; Streitwert bei Verfahren auf Gewährung

    Auszug aus VGH Bayern, 18.11.2013 - 11 CS 13.1950
    So hat es etwa auch der VGH B.-W. (B.v. 9.2.2009 - 10 S 3350/08 - NZV 2009, 413) im Fall einer für sofort vollziehbar erklärten Fahrtenbuchauflage, die er für rechtmäßig befand, als unschädlich erachtet, dass sich das Hauptsacheverfahren in einem solchen Fall regelmäßig durch Zeitablauf erledigen und die Hauptsache insoweit "vorweggenommen" wird.
  • VG Bayreuth, 17.07.2014 - B 1 S 14.412

    Fahrtenbuchauflage

    Ferner ist es nicht erforderlich, dass eine Wiederholungsgefahr gerade in Bezug auf einen bestimmten Fahrer oder den Halter selbst besteht (BVerwG, B.v. 23.6.1989 - 7 B 90.89 - NJW 1989, 2704), so dass auch die bloße Androhung einer Fahrtenbuchauflage für den Fall einer erneuten Zuwiderhandlung, bei der der verantwortliche Fahrzeugführer nicht festgestellt werden kann, unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit kein milderes, ebenfalls in Betracht kommendes Mittel wäre (zuletzt BayVGH, B.v. 8.11.2013 - 11 CS 13.1950).

    Wird dieser nicht entsprochen, trägt die Halterin das Risiko, dass die fehlende Feststellbarkeit des Fahrers zu ihren Lasten geht (vgl. insbesondere BayVGH, B.v. 18.11.2013 - 11 CS 13.1950, B.v. 14.5.2013 - 11 CS 13.606, B.v. 17.1.2013 - 11 ZB 12.2769; ebenso z.B. B.v. 1.7.2009 - 11 CS 09.1177, B.v. 28.1.2009 - 11 CS 08.2202, B.v. 29.4.2008 - 11 CS 07.3429, B.v. 28.3.2008 - 11 ZB 06.2573 - und B.v. 13.2.2007 - 11 CS 06.3395 - juris; ähnlich u.a. auch VGH BW, B.v. 14.1.2014 - 10 S 2438/13 - NJW 2014, 1608, B.v. 30.11.2010 - 10 S 1860/10 - NJW 2011, 628; SächsOVG, B.v. 3.7.2013 - 3 B 349/13 - juris Rn. 7; NdsOVG, B.v. 24.1.2013 - 12 ME 272/12 - NZV 2013, 256).

    Es wurde dargelegt, dass das Interesse der Antragstellerin an der aufschiebenden Wirkung ihres Rechtsbehelfs gegenüber den Belangen der Verkehrssicherheit zurückzustehen hat (vgl. u.a. BayVGH, B.v. 18.11.2013 - 11 CS 13.1950 - juris Rn. 9; B.v. 30.8.2011 - 11 CS 11.1548 - juris Rn. 39; VGH BW, B.v. 30.11.2010 - 10 S 1860/10 - NJW 2011, 628).

  • VG Augsburg, 12.05.2016 - Au 3 K 15.1218

    Fahrtenbuchauflage nach unzulässigem Rechtsüberholen außerhalb geschlossener

    1 St 338/88">NJW 1989, 2704), so dass auch die bloße Androhung einer Fahrtenbuchauflage für den Fall einer erneuten Zuwiderhandlung, bei der der verantwortliche Fahrzeugführer nicht festgestellt werden kann, unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit kein milderes, ebenfalls in Betracht kommendes Mittel wäre (vgl. BayVGH, B. v. 8.11.2013 - 11 CS 13.1950; siehe zum Ganzen: BayVGH, B. v. 12.3.2014 - 11 CS 14.176 - juris Rn. 10; B. v. 24.6.2013 - 11 CS 13.1079 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 12.03.2014 - 11 CS 14.176

    Fahrtenbuchauflage; Ermittlung des Fahrzeugführers

    Ferner ist es nicht erforderlich, dass eine Wiederholungsgefahr besteht (BVerwG, B.v. 23.6.1989 - 7 B 90/89 - NJW 1989, 2704), so dass auch die bloße Androhung einer Fahrtenbuchauflage für den Fall einer erneuten Zuwiderhandlung, bei der der verantwortliche Fahrzeugführer nicht festgestellt werden kann, unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit kein milderes, ebenfalls in Betracht kommendes Mittel wäre (zuletzt BayVGH, B.v. 8.11.2013 - 11 CS 13.1950).
  • VG Bayreuth, 17.05.2018 - B 1 S 18.174

    Führung eines Fahrtenbuches

    Es wurde dargelegt, dass das Interesse der Antragstellerin an der aufschiebenden Wirkung ihres Rechtsbehelfs gegenüber den Belangen der Verkehrssicherheit zurückzustehen hat (vgl. BayVGH, B.v. 18.11.2013 - 11 CS 13.1950 -juris Rn. 9; B.v. 30.8.2011 - 11 CS 11.1548 - juris Rn. 39; VGH BW, B.v. 30.11.2010 - 10 S 1860/10 - NJW 2011, 628; VG Bayreuth, B.v. 17.07.2014 - B 1 S 14.412 - juris Rn. 30).
  • VG Würzburg, 29.06.2015 - W 6 S 15.447

    Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs

    Denn es entspricht st. Rspr., dass es für die Verhängung einer Fahrtenbuchauflage nicht erforderlich ist, dass eine Wiederholungsgefahr gegeben ist (BVerwG, B.v. 23.6.1989 - NJW 1989, 2704 - 7 B 90/89), so dass auch die bloße Androhung einer Fahrtenbuchauflage für den Fall einer erneuten Zuwiderhandlung, bei der der verantwortliche Fahrzeugführer nicht festgestellt werden kann, unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit kein milderes, ebenfalls in Betracht kommendes Mittel ist (BayVGH, B.v. 18.11.2013 - 11 CS 13.1950 - juris).
  • OVG Sachsen, 20.11.2014 - 4 B 402/13

    Bürgermeister, Eigenbetrieb, Betriebsleiter, Personenidentität, Doppelfunktion,

    Bei einem Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO kann der Umstand, dass durch die Ablehnung des Antrags vollendete Tatsachen geschaffen werden, bei der Interessenabwägung Berücksichtigung finden; er bedarf jedoch keiner gesonderten Bewertung in der Interessenabwägung, wenn keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der streitgegenständlichen Verfügung bestehen (BayVGH, Beschl. v. 18. November 2013 - 11 CS 13.1950 -, juris Rn. 9).
  • VG Würzburg, 19.08.2015 - W 6 K 15.497

    Pflicht zur Führung eines Fahrtenbuches

    Denn es entspricht st. Rspr., dass es für die Verhängung einer Fahrtenbuchauflage nicht erforderlich ist, dass eine Wiederholungsgefahr gegeben ist (BVerwG, B.v. 23.6.1989 - NJW 1989, 2704 - 7 B 90/89), so dass auch die bloße Androhung einer Fahrtenbuchauflage für den Fall einer erneuten Zuwiderhandlung, bei der der verantwortliche Fahrzeugführer nicht festgestellt werden kann, unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit kein milderes, ebenfalls in Betracht kommendes Mittel ist (BayVGH, B.v. 18.11.2013 - 11 CS 13.1950 - juris)".
  • VG Augsburg, 26.10.2016 - Au 3 S 16.1351

    Verhältnismäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage nach einem Rotlichtverstoß

    1 St 338/88">NJW 1989, 2704), so dass auch die bloße Androhung einer Fahrtenbuchauflage für den Fall einer erneuten Zuwiderhandlung, bei der der verantwortliche Fahrzeugführer nicht festgestellt werden kann, unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit kein milderes, ebenfalls in Betracht kommendes Mittel wäre (zuletzt BayVGH, B.v. 18.11.2013 - 11 CS 13.1950 - juris Rn. 11; vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 12.3.2014 - 11 CS 14.176 - juris Rn. 10).
  • VG Augsburg, 24.05.2016 - Au 3 S 16.681

    Fahrtenbuchauflage nach Tempoverstoß

    1 St 338/88">NJW 1989, 2704), so dass auch die bloße Androhung einer Fahrtenbuchauflage für den Fall einer erneuten Zuwiderhandlung, bei der der verantwortliche Fahrzeugführer nicht festgestellt werden kann, unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit kein milderes, ebenfalls in Betracht kommendes Mittel wäre (zuletzt BayVGH, B. v. 18.11.2013 - 11 CS 13.1950 - juris Rn. 11; siehe zum Ganzen: BayVGH, B. v. 12.3.2014 - 11 CS 14.176 - juris Rn. 10).
  • VG Augsburg, 08.06.2016 - Au 3 K 16.230

    Erfolglose Klage gegen Fahrtenbuchauflage

    1 St 338/88">NJW 1989, 2704), so dass auch die bloße Androhung einer Fahrtenbuchauflage für den Fall einer erneuten Zuwiderhandlung, bei der der verantwortliche Fahrzeugführer nicht festgestellt werden kann, unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit kein milderes, ebenfalls in Betracht kommendes Mittel wäre (zuletzt BayVGH, B.v. 18.11.2013 - 11 CS 13.1950 - juris Rn. 11; siehe zum Ganzen: BayVGH, B.v. 12.3.2014 - 11 CS 14.176 - juris Rn. 10).
  • VG Augsburg, 30.07.2015 - Au 3 S 15.880

    Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerorts um 23 km/h

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