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VGH Bayern, 16.12.2013 - 11 CS 13.2107 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Ausreichende Anhaltspunkte für das Bestehen eines Verdachts auf Alkoholabhängigkeit.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 16.09.2013 - M 1 S 13.3761
- VGH Bayern, 16.12.2013 - 11 CS 13.2107
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Saarland, 29.12.2005 - 1 Y 15/05
Anforderungen an die fachärztliche Untersuchung zur Überprüfung der Fahreignung
Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2013 - 11 CS 13.2107
Die Anforderung einer ärztlichen Untersuchung zur Überprüfung der Fahreignung muss sich auf solche Mängel beziehen, die bei vernünftiger lebensnaher Einschätzung die ernsthafte Besorgnis begründen, dass der Betroffene sich als Führer eines Kraftfahrzeugs nicht verkehrsgerecht und umsichtig verhalten werde, was auf der anderen Seite ausschließt, jeden Umstand, der auf die entfernt liegende Möglichkeit eines Eignungsmangels hindeutet, als hinreichenden Grund für die Anforderung eines ärztlichen Gutachtens anzusehen (OVG Saarland, B.v. 29.12.2005 - 1 Y 15/05 - NJW 2006, 1305). - VG München, 16.09.2013 - M 1 S 13.3761
Nochmalige Fahrerlaubnisentziehung nach Rücknahme der vorangegangen …
Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2013 - 11 CS 13.2107
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 16. September 2013, M 1 S 13.3761, wird aufgehoben.
- VG Würzburg, 07.01.2014 - W 6 S 13.1240
Zweifel an Fahreignung aufgrund eines sozialmedizinischen Gutachtens
Konkret ordnet § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 FeV an, dass ein ärztliches Gutachten beizubringen ist, wenn Tatsachen die Annahme von Alkoholabhängigkeit begründen (vgl. zu den Voraussetzungen einer diesbezüglichen Gutachtensanordnung BayVGH, B. v. 16.12.2013 - 11 CS 13.2107 - juris), während § 11 Abs. 2 Fev nur allgemein von Bedenken gegen die die körperliche und geistige Eignung spricht und auf die Anlage 4 und 5 der FeV verweist. - VG Hamburg, 29.06.2020 - 15 E 1366/20
Erfolgreicher Eilantrag gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen …
Ausreichend sind insoweit alle Tatsachen, die nachvollziehbar den Verdacht rechtfertigen, es könne eine Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen vorliegen (BayVGH, Beschluss vom 16.12.2013, 11 CS 13.2107, juris Rn. 18).