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   VGH Bayern, 04.02.2013 - 11 CS 13.22   

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VGH Bayern, 04.02.2013 - 11 CS 13.22 (https://dejure.org/2013,2577)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.02.2013 - 11 CS 13.22 (https://dejure.org/2013,2577)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. Februar 2013 - 11 CS 13.22 (https://dejure.org/2013,2577)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Rote Augen und Nervosität begründen keinen Verdacht auf Betäubungsmittel

 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2013 - 11 CS 13.22
    Der Schluss auf die Nichteignung ist jedoch nur dann zulässig, wenn die Anordnung des Gutachtens formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (BVerwG, U.v. 5.7.2001 - 3 C 13.01 - NJW 2002, 78; Jagow, Fahrerlaubnis- und Zulassungsrecht, Loseblattkommentar, Stand Januar 2013, § 11 FeV S. 38r m.w.N.).
  • OVG Bremen, 30.11.2011 - 2 S 243/11
    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2013 - 11 CS 13.22
    Das Verwaltungsgericht hat es insoweit abgelehnt, die Streitwerte für die Klassen B und C1 zu addieren und sich hierfür auf das OVG Bremen (B.v. 30.11.2011 - 2 S 243/11 - ZfSch 2012, 298) berufen.
  • OVG Hamburg, 23.06.2005 - 3 Bs 87/05

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen der Weigerung der Beibringung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2013 - 11 CS 13.22
    Das entspricht dem für die Einschlussregelungen des § 6 Abs. 3 FeV maßgeblichen Grundsatz, dass Ausbildung und Prüfung für die "höhere" Klasse auch zum Führen von Kraftfahrzeugen der "niedrigeren" Klasse mit geringeren Anforderungen befähigen (vgl. BRDrucks. 443/98 S. 242; im Ergebnis ebenso OVG Saarland, B. v. 14.05.2008 - 1 B 191/08 - OVG Hamburg, B. v. 23.06.2005 - 3 Bs 87/05 -).".
  • OVG Saarland, 14.05.2008 - 1 B 191/08

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei einmaligem Konsum so genannter harter Drogen

    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2013 - 11 CS 13.22
    Das entspricht dem für die Einschlussregelungen des § 6 Abs. 3 FeV maßgeblichen Grundsatz, dass Ausbildung und Prüfung für die "höhere" Klasse auch zum Führen von Kraftfahrzeugen der "niedrigeren" Klasse mit geringeren Anforderungen befähigen (vgl. BRDrucks. 443/98 S. 242; im Ergebnis ebenso OVG Saarland, B. v. 14.05.2008 - 1 B 191/08 - OVG Hamburg, B. v. 23.06.2005 - 3 Bs 87/05 -).".
  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.2011 - 10 S 2785/10

    Entziehung der Fahrerlaubnis - strenge Anforderungen an die Anlassbezogenheit und

    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2013 - 11 CS 13.22
    Es verhält sich im hier zu entscheidenden Fall auch nicht so, dass es auf der Hand liegt, welcher Teil der Fragestellung rechtmäßig ist und welcher nicht, so dass dem Betroffenen ausnahmsweise zugemutet werden könnte, nur den rechtmäßigen Teil der Fragestellung abklären zu lassen (zu einem solchen - hypothetischen - Fall vgl. VGH Mannheim, B.v. 30.6.2011 - 10 S 2785/10 - NJW 2011, 3257).
  • VGH Bayern, 15.06.2009 - 11 CS 09.373

    Verwertbarkeit eines die Fahreignung verneinenden Gutachtens; Verlust der

    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2013 - 11 CS 13.22
    Denn falls der Gutachter einem solchen Ansinnen nicht nachkommt, kann ein Gutachten, das auch die rechtswidrigen Teile der Fragestellung beantwortet und der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt wird, unabhängig von der Rechtmäßigkeit der Beibringungsaufforderung insgesamt zu Lasten des Betroffenen verwertet werden (BayVGH, B.v. 15.6.2009 - 11 CS 09.373 - juris).
  • VG Würzburg, 27.07.2016 - W 6 S 16.680

    Folgen einer teilweise fehlerhaften Fragestellung in Gutachtensanordnung

    Die Sanktion des § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV setzt grundsätzlich eine vollständige rechtmäßige Gutachtensanordnung voraus (vgl. VG Augsburg, B. v. 25.3.2014 - Au 7 S 14.306 - juris; BayVGH, B. v. 4.2.2013 - 11 CS 13.22 - VD 2013, 128; VGH BW, B. v. 30.6.2011 - 10 S 2785/10 - NJW 2011, 3257; VG Osnabrück, B. v. 16.1.2013 - 6 B 73/12 - juris).

    Der Antragsgegner hat - ohne Abstriche zu machen oder zu differenzieren - den Antragsteller ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er auf die Nichteignung schließen dürfe, wenn sich der Antragsteller nicht untersuchen lasse bzw. das geforderte (also auch vollständige) Gutachten nicht fristgerecht vorlegen sollte (vgl. BayVGH, B. v. 4.2.2013 - 11 CS 13.22 - VD 2013, 138; VG Osnabrück, B. v. 18.7.2013 - 6 B 40/13 - juris; B. v. 16.1.2013 - 6 B 73/12 - juris).

  • VGH Bayern, 07.10.2013 - 11 CS 13.1703

    Fahreignungszweifel; Verdacht auf Vorliegen einer Psychose

    Im dagegen angestrengten einstweiligen Rechtsschutzverfahren obsiegte der Antragsteller in der Beschwerdeinstanz (Bay VGH, B.v. 4.2.2013 - 11 CS 13.22).

    Bereits im vorangegangenen Eilverfahren (B.v. 4.2.2013 - 11 CS 13.22) hat der Senat unter Rn. 18 ausgeführt, dass aufgrund des Verhaltens des Antragstellers bei der Polizeikontrolle am 8. Oktober 2011 Zweifel an seiner Fahreignung begründet sind, die durch die Beibringung eines Fahreignungsgutachtens weiter aufzuklären sind.

    d) Die vom Senat in seinem Beschluss vom 4. Februar 2013 (11 CS 13.22) geäußerte Rechtsauffassung vermag der Beschwerde ebenfalls nicht zum Erfolg zu verhelfen.

    Dies entspricht nicht der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, worauf dieser bereits in den Rn. 21 ff. seines Beschlusses vom 4. Februar 2013 (11 CS 13.22) hingewiesen hat.

  • VGH Bayern, 22.01.2024 - 11 AS 23.2111

    Entziehung der Fahrerlaubnis, Sofortvollzug, Änderung der ablehnenden

    In einer solchen Konstellation kann von diesem eine differenzierte Entschließung erwartet werden, ob und ggf. welchen Untersuchungen bzw. Fragestellungen er sich stellen oder im Verweigerungsfall die Sanktion des § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV riskieren will (vgl. VGH BW, B.v. 30.6.2011 a.a.O.; OVG LSA, B.v. 14.9.2022 a.a.O. juris Rn. 14; siehe auch BayVGH, B.v. 4.2.2013 - 11 CS 13.22 - juris Rn. 19; OVG SH, B.v. 4.8.2021 - 5 MB 18/21 - Blutalkohol 58, 345 = juris Rn. 32).
  • VG Würzburg, 19.10.2020 - W 6 S 20.1305

    Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens wegen

    Die Sanktion des § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV setzt grundsätzlich eine vollständig rechtmäßige Gutachtensanordnung voraus (vgl. BayVGH, B.v. 4.2.2013 - 11 CS 13.22 - VD 2013, 128; VGH BW, B.v. 30.6.2011 - 10 S 2785/10 - NJW 2011, 3257).

    Der Antragsgegner hat - ohne Abstriche zu machen oder zu differenzieren - den Antragsteller ausdrücklich gemäß § 11 Abs. 8 FeV darauf hingewiesen, dass er auf die Nichteignung schließen dürfe, wenn sich der Antragsteller nicht untersuchen lasse bzw. das geforderte (also auch vollständige) Gutachten nicht fristgerecht vorlegen sollte (vgl. BayVGH, B.v. 4.2.2013 - 11 CS 13.22 - VD 2013, 138).

  • VG Würzburg, 13.02.2014 - W 6 S 14.62

    Fehlende eigene Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde über Erfordernis der

    Denn falls der Gutachter einem solchen Ansinnen nicht nachkommt, kann ein Gutachten, das auch die rechtswidrigen Teile der Fragestellung beantwortet und der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt wird, unabhängig von der Rechtmäßigkeit der Beibringungsaufforderung insgesamt zulasten des Betroffenen verwertet werden (BayVGH, B.v. 4.2.2013 - 11 CS 13.22 - VD 2013, 138).

    Der Antragsgegner hat - ohne Abstriche zu machen oder zu differenzieren - den Antragsteller ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er auf die Nichteignung schließen dürfe, wenn sich der Antragsteller nicht untersuchen lassen bzw. das geforderte Gutachten nicht fristgerecht vorlegen sollte (vgl. BayVGH, B.v. 4.2.2013 - 11 CS 13.22 - VD 2013, 138; VG Osnabrück, B.v. 16.1.2013 - 6 B 73/12 - juris; großzügiger offenbar VGH BW, B.v. 30.6.2011 - 10 S 2785/10 - NJW 2011, 3257, in einem hypothetischen Fall, ohne die Frage abschließend zu entscheiden).

  • VG Würzburg, 20.01.2021 - W 6 K 20.827

    Bestimmtheit der Anordnung des Fahreignungsgutachtens (verneint)

    Die Sanktion des § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV setzt grundsätzlich eine vollständig rechtmäßige Gutachtensanordnung voraus (vgl. BayVGH, B.v. 4.2.2013 - 11 CS 13.22 - VD 2013, 128; VGH BW, B.v. 30.6.2011 - 10 S 2785/10 - NJW 2011, 3257).

    Das Landratsamt hat - ohne Abstriche zu machen oder zu differenzieren - die Klägerin ausdrücklich gemäß § 11 Abs. 8 FeV darauf hingewiesen, dass es auf die Nichteignung schließen dürfe, wenn sich die Klägerin nicht untersuchen lässt bzw. das geforderte (also auch vollständige) Gutachten nicht fristgerecht vorlegen sollte (vgl. BayVGH, B.v. 4.2.2013 - 11 CS 13.22 - VD 2013, 138).

  • VGH Bayern, 25.07.2023 - 11 CS 23.125

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge und Entziehung der

    In einer solchen Konstellation kann von diesem eine differenzierte Entschließung erwartet werden, ob und ggf. welchen Untersuchungen bzw. Fragestellungen er sich stellen oder im Verweigerungsfall die Sanktion des § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV riskieren will (vgl. VGH BW, B.v. 30.6.2011 a.a.O.; OVG LSA, B.v. 14.9.2022 - 3 M 83/22 - juris Rn. 14; s. auch BayVGH, B.v. 4.2.2013 - 11 CS 13.22 - juris Rn. 19; OVG SH, B.v. 4.8.2021 - 5 MB 18/21 - Blutalkohol 58, 345 = juris Rn. 32).
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.08.2021 - 5 MB 18/21

    Fahrerlaubnisentziehung; Nichtvorlage eines medizinisch-psychologischen

    Ihm kann insbesondere auch nicht zugemutet werden, dem Gutachter etwa verständlich zu machen, dass entgegen dem behördlichen Gutachtensauftrag nur bestimmte Teile der Fragestellungen in zulässiger Weise zum Gegenstand der Untersuchung gemacht werden dürften (VGH München, Beschl. v. 04.02.2013 - 11 CS 13.22 -, juris Rn. 19; VGH Mannheim, Beschl. v. 30.06.2011 - 10 S 2785/10 -, juris Rn. 12; Dauer , a.a.O., § 11 FeV Rn. 55).
  • VG Ansbach, 11.07.2023 - AN 10 K 21.01601

    Entziehung der Fahrerlaubnis und Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier

    Die Sanktion des § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV setzt grundsätzlich eine vollständige rechtmäßige Gutachtensanordnung voraus (vgl. VG Augsburg, B. v. 25.3.2014 - Au 7 S 14.306 - juris; BayVGH, B. v. 4.2.2013 - 11 CS 13.22 - VD 2013, 128; VGH BW, B. v. 30.6.2011 - 10 S 2785/10 - NJW 2011, 3257; VG Osnabrück, B. v. 16.1.2013 - 6 B 73/12 - juris).

    Der Beklagte hat - ohne Abstriche zu machen oder zu differenzieren - den Kläger ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er auf die Nichteignung schließen dürfe, wenn sich der Kläger nicht untersuchen lasse bzw. das geforderte (also auch vollständige) Gutachten nicht fristgerecht vorlegen sollte (vgl. BayVGH, B. v. 4.2.2013 - 11 CS 13.22 - VD 2013, 138; VG Osnabrück, B. v. 18.7.2013 - 6 B 40/13 - juris; B. v. 16.1.2013 - 6 B 73/12 - juris).

  • VG Gelsenkirchen, 04.05.2020 - 9 L 347/20

    Gutachtenanordnung; Epilepsie; Herzinsuffizienz; fachärztliches Gutachten;

    vgl. BayVGH, Beschluss vom 4. Februar 2013 - 11 CS 13.22 -, Rn. 19, juris; vgl. Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. A., § 11 FeV Rn. 55.
  • VG Würzburg, 31.03.2015 - W 6 S 15.238

    Mögliche ausnahmsweise Kraftfahreignung bei Methadon-Konsum

  • VG Regensburg, 19.02.2021 - RN 8 S 20.2515

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.09.2022 - 3 M 83/22

    Entziehung der Fahrerlaubnis: Anforderungen an die Fragestellung nach dem Konsum

  • VG Bayreuth, 14.08.2019 - B 1 S 19.693

    Eilrechtsschutz gegen Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines

  • VG Trier, 14.02.2017 - 1 K 7046/16

    Formelle Voraussetzungen für die Anordnung der Beibringung eines

  • VG Bayreuth, 04.07.2014 - B 1 K 14.168

    Verlust der Fahreignung wegen Alkoholabhängigkeit

  • VG München, 17.11.2020 - M 6 S 20.3709

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines medizinisch-psychologischen

  • VG München, 14.02.2017 - M 26 S 17.80

    Beibringungsanordnung infolge von Cannabis-Konsum

  • VG Würzburg, 01.12.2015 - W 6 K 15.743

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Cannabis und Amphetamin-Konsum

  • VG Würzburg, 13.09.2016 - W 6 S 16.893

    Gutachtensaufforderung aufgrund eines konkreten Anlasses bei behördlichen

  • VG München, 14.08.2013 - M 6b K 12.6061

    Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener strafgerichtlicher

  • VG München, 19.04.2018 - M 26 S 18.234

    Hinreichende Anhaltspunkte zur Anforderung einer Begutachtung

  • VG München, 25.05.2016 - M 26 S 16.1225

    Erfolgreicher Eilantrag hinsichtlich der Fahrerlaubnisentziehung wegen

  • VG Augsburg, 22.05.2017 - Au 7 K 16.1561

    Rechtswidrige Gutachtenanordnung bei Eignungszweifeln wegen falscher

  • VG München, 13.10.2015 - M 6b S 15.3163

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Schlüssigkeit eines medizinisch-psychologischen

  • VG München, 01.03.2013 - M 6a K 12.692

    Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen unter das

  • VG Ansbach, 21.12.2017 - AN 10 S 17.01734

    Entzug der Fahrerlaubnis nach Alkoholfahrt; Anlassbezogenheit einer

  • VG München, 07.02.2017 - M 26 S 17.87

    Herausgabe des Führerscheins aufgrund ungeklärter Eignung den Gesundheitszustand

  • VG Ansbach, 09.11.2020 - AN 10 S 20.01788

    Gutachtenanforderung bei Eignungszweifeln wegen Tourette-Syndrom und

  • VG München, 13.09.2013 - M 6b S 13.2756

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines verkehrsmedizinischen

  • VG München, 14.08.2013 - M 6b K 12.5986

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines geforderten ärztlichen

  • VG München, 17.03.2014 - M 6b S 13.5656

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines ärztlichen Gutachtens;

  • VG München, 15.11.2013 - M 6a S 13.4805

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines geforderten ärztlichen

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