Rechtsprechung
   VGH Bayern, 12.02.2014 - 11 CS 13.2281   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,2417
VGH Bayern, 12.02.2014 - 11 CS 13.2281 (https://dejure.org/2014,2417)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.02.2014 - 11 CS 13.2281 (https://dejure.org/2014,2417)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. Februar 2014 - 11 CS 13.2281 (https://dejure.org/2014,2417)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,2417) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Auflagenbeschluss; Tatsachen, die die Annahme von Alkoholmissbrauch begründen (verneint); Verdacht der Alkoholabhängigkeit

  • verkehrslexikon.de

    Zur Annahme von Alkoholmissbrauch

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verdacht der Alkoholabhängigkeit und die MPU-Anordnung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (114)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 02.12.2011 - 11 B 11.246

    Versagung der Neuerteilung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 12.02.2014 - 11 CS 13.2281
    Alkoholmissbrauch ist dabei im fahrerlaubnisrechtlichen Sinn der Nr. 8.1 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung zu verstehen und meint den Fall, dass das Führen von Kraftfahrzeugen und ein die Fahrsicherheit beeinträchtigender Alkoholkonsum nicht hinreichend sicher getrennt werden kann (vgl. z.B. BayVGH, U.v. 2.12.2011 - 11 B 11.246 - SVR 2012, 236; OVG NW, B.v. 14.11.2013 - 16 B 1146/13 - Blutalkohol Vol. 51, S. 36 m.w.N.).

    Tatsachen, die diese Annahme rechtfertigen, können nach der Rechtsprechung z.B. bei Berufskraftfahrern vorliegen, bei denen naturgemäß die Wahrscheinlichkeit der alkoholisierten Straßenverkehrsteilnahme höher ist (vgl. z.B. BayVGH, U.v. 2.12.2011 - 11 B 11.246- SVR, 2012, 236).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2013 - 16 B 1146/13

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Nichteignung des Kraftfahrers zum Führen von Kfz

    Auszug aus VGH Bayern, 12.02.2014 - 11 CS 13.2281
    Alkoholmissbrauch ist dabei im fahrerlaubnisrechtlichen Sinn der Nr. 8.1 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung zu verstehen und meint den Fall, dass das Führen von Kraftfahrzeugen und ein die Fahrsicherheit beeinträchtigender Alkoholkonsum nicht hinreichend sicher getrennt werden kann (vgl. z.B. BayVGH, U.v. 2.12.2011 - 11 B 11.246 - SVR 2012, 236; OVG NW, B.v. 14.11.2013 - 16 B 1146/13 - Blutalkohol Vol. 51, S. 36 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 22.09.2008 - 11 C 08.2341

    Prozesskostenhilfe; Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines

    Auszug aus VGH Bayern, 12.02.2014 - 11 CS 13.2281
    Ferner kann auch sonstiger Kontrollverlust in Zusammenhang mit Alkoholkonsum eine Tatsache darstellen, die auf fehlendes Trennungsvermögen schließen lässt, etwa bei unkontrolliert aggressivem Verhalten Dritten gegenüber (vgl. BayVGH, B.v. 6.12.2012 - 11 CS 12.2173), bei offensichtlicher Fahrbereitschaft unter signifikanter Alkoholkonzentration (vgl. BayVGH, B.v. 22.9.2008 - 11 C 08.2341) oder bei nahezu täglichen Autofahrten (BayVGH, B.v. 30.11.2006 - 11 CS 06.1092, 11 C 06.1093).
  • VGH Bayern, 30.11.2006 - 11 CS 06.1092
    Auszug aus VGH Bayern, 12.02.2014 - 11 CS 13.2281
    Ferner kann auch sonstiger Kontrollverlust in Zusammenhang mit Alkoholkonsum eine Tatsache darstellen, die auf fehlendes Trennungsvermögen schließen lässt, etwa bei unkontrolliert aggressivem Verhalten Dritten gegenüber (vgl. BayVGH, B.v. 6.12.2012 - 11 CS 12.2173), bei offensichtlicher Fahrbereitschaft unter signifikanter Alkoholkonzentration (vgl. BayVGH, B.v. 22.9.2008 - 11 C 08.2341) oder bei nahezu täglichen Autofahrten (BayVGH, B.v. 30.11.2006 - 11 CS 06.1092, 11 C 06.1093).
  • VGH Bayern, 06.12.2012 - 11 CS 12.2173

    Beschwerde; MPU-Anordnung

    Auszug aus VGH Bayern, 12.02.2014 - 11 CS 13.2281
    Ferner kann auch sonstiger Kontrollverlust in Zusammenhang mit Alkoholkonsum eine Tatsache darstellen, die auf fehlendes Trennungsvermögen schließen lässt, etwa bei unkontrolliert aggressivem Verhalten Dritten gegenüber (vgl. BayVGH, B.v. 6.12.2012 - 11 CS 12.2173), bei offensichtlicher Fahrbereitschaft unter signifikanter Alkoholkonzentration (vgl. BayVGH, B.v. 22.9.2008 - 11 C 08.2341) oder bei nahezu täglichen Autofahrten (BayVGH, B.v. 30.11.2006 - 11 CS 06.1092, 11 C 06.1093).
  • VGH Bayern, 06.10.2017 - 11 CS 17.953

    Rechtswidriger Entzug der Fahrerlaubnis

    Auch hat sich Nummer 2 des angefochtenen Bescheids nicht durch die Befolgung der Verpflichtung zur Abgabe des Führerscheins erledigt, sondern stellt den Rechtsgrund für die Einbehaltung des Dokuments dar (BayVGH, B.v. 12.2.2014 - 11 CS 13.2281 - juris Rn. 22).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.01.2015 - 16 B 1026/14

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Ungeeignetheit zum Führen eines Kfz durch

    In eng begrenzten Ausnahmefällen kann es gerechtfertigt sein, die aufschiebende Wirkung einer Klage gegen die Fahrerlaubnisentziehung unter Anordnung von Auflagen nach § 80 Abs. 5 Satz 4 VwGO wiederherzustellen, vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 12. Februar 2014 - 11 CS 13.2281 -, juris, Rn. 14.
  • VG München, 14.03.2014 - M 6b S 14.115

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen der Nichtvorlage eines angeforderten

    Des Weiteren ist der uneingeschränkt gestellte Antrag gemäß § 88 VwGO dahingehend auszulegen, dass der Antragsteller außerdem die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage hinsichtlich der in Nr. 2 des Bescheids enthaltenen, fristmäßig konkretisierten, Verpflichtung zur Ablieferung des Führerscheins und hinsichtlich der in Nr. 3 verfügten Zwangsgeldandrohung begehrt, welche gemäß § 47 Abs. 1 Satz 2 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (BayVGH, B.v. 12.2.2014 - 11 CS 13.2281 - juris) bzw. Art. 21 a des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes (VwZVG) bereits kraft Gesetzes sofort vollziehbar sind, begehrt.

    Daher fehlt es dem Antragsteller für einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage hinsichtlich der Nr. 3 des Bescheids am erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis (BayVGH, B.v. 12.2.2014 - 11 CS 13.2281 - juris).

    Nicht erledigt hingegen hat sich durch die Sicherstellung des Führerscheins die Verpflichtung zur Abgabe des Führerscheins in Nr. 2 des Bescheids, denn sie stellt den Rechtsgrund für das vorläufige Behalten dürfen dieses Dokuments für die Fahrerlaubnisbehörde dar (BayVGH, B.v. 12.2.2014 - 11 CS 13.2281 - juris; anders noch BayVGH, B.v. 21.10.2013 - 11 CS 13.1701 - juris; offen gelassen BayVGH, B.v. 7.1.2014 - 11 CS 13.2427 - 11 C 13.2428 - juris).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht