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   VGH Bayern, 06.05.2013 - 11 CS 13.426   

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VGH Bayern, 06.05.2013 - 11 CS 13.426 (https://dejure.org/2013,11707)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.05.2013 - 11 CS 13.426 (https://dejure.org/2013,11707)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. Mai 2013 - 11 CS 13.426 (https://dejure.org/2013,11707)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Fahrtenbuchauflage für andere Fahrzeuge als das Tatfahrzeug; keine Ermessensausübung hinsichtlich Erstreckung auf andere Fahrzeuge

  • verkehrslexikon.de

    Fahrtenbuchauflage bei mehreren Fahrzeugen des Halters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 28.11.1980 - 2 C 24.78

    Beamter auf Probe - Entlassung - Verfassungstreue - Beamtenverhältnis - Probezeit

    Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2013 - 11 CS 13.426
    Eine spätere Ergänzung einer Ermessensbegründung des Verwaltungsaktes noch während des Prozesses ist nur dann zulässig, wenn die nachträglich von der Behörde angegebenen Gründe schon bei Erlass des Verwaltungsaktes vorlagen, der Verwaltungsakt durch sie in seinem Wesen nicht geändert und der Betroffene nicht in seiner Rechtsverteidigung beeinträchtigt wird (BVerwGE 61, 200/210, Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 114, Rn. 87).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.1977 - XIII A 603/76
    Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2013 - 11 CS 13.426
    Unter Bezugnahme auf zwei Gerichtsentscheidungen (OVG Münster NJW 77, 2181; OVG Lüneburg, DAR 06, 167) wurde u.a. ausgeführt, dass sich die Fahrtenbuchauflage auf sämtliche Fahrzeuge sowie eventuelle Folgefahrzeuge erstrecke, da auf den Antragsteller mehrere Kraftfahrzeuge zugelassen und gegebenenfalls auch bei diesen einschlägige Zuwiderhandlungen zu befürchten seien.
  • VGH Bayern, 20.07.2009 - 11 CS 09.1258

    Fahrtenbuchauflage; nachträgliche Verlängerung und Erweiterung der Auflage

    Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2013 - 11 CS 13.426
    Hierfür hätte sie vorab ermitteln müssen, ob die anderen Fahrzeuge etwa einem wechselnden Benutzerkreis mit der Folge zur Verfügung stehen, dass bei einem Verkehrsverstoß mit der Nichtfeststellbarkeit des Fahrers zu rechnen ist (st. Rspr. des Senats, vgl. z.B. B.v. 20.7.2009 - 11 CS 09.1258).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2021 - 3 M 19/21

    Missverständlichkeit von Formulierungen des Anhörungsschreibens im

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Einbeziehung weiterer Fahrzeuge im Verhältnis zur Einzelanordnung für das jeweilige Tatfahrzeug eine erhebliche Erweiterung für den Betroffenen darstellt, die nur dann erforderlich und angemessen ist, wenn Umstände des Einzelfalls dafür sprechen (vgl. Beschluss des Senats vom 24. November 2020 - 3 M 186/20 - BayVGH, Beschluss vom 6. Mai 2013 - 11 CS 13.426 - juris Rn. 12).
  • VG Gera, 12.07.2017 - 3 E 451/17
    Die Behörde ist in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens zunächst gehalten, Art und Umfang des Fuhrparks zu ermitteln, damit die Auswirkungen auf den Fahrzeughalter beurteilt werden können (vgl. BayVGH, Beschl. v. 6. Mai 2013 - 11 CS 13.426 - OVG Lüneburg, Beschl. v. 2. November 2005 - 12 ME 315/05 - VG Regensburg, Beschl. v. 21. Oktober 2016 - RO 5 S 16.1399 - VG Neustadt (Weinstraße), Beschl. v. 5. November 2015 - 3 L 967/15.NW - jeweils zit. nach Juris).

    Denn verkehrswidrige Vorkommnisse in der Vergangenheit stützen die Annahme, dass mit den anderen Fahrzeugen des Halters auch künftig Zuwiderhandlungen gegen Verkehrsvorschriften begangen werden (BayVGH, Beschl. v. 6. Mai 2013 - 11 CS 13.426 - zit. nach Juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2021 - 3 M 224/20

    Unterzeichnung der Beschwerdeschrift - Zuordnung zum Absender; Anordnung der

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Einbeziehung weiterer Fahrzeuge im Verhältnis zur Einzelanordnung für das jeweilige Tatfahrzeug eine erhebliche Erweiterung für den Betroffenen darstellt, die nur dann erforderlich und angemessen ist, wenn Umstände des Einzelfalls dafür sprechen (vgl. Beschluss des Senats vom 24. November 2020 - 3 M 186/20 - BayVGH, Beschluss vom 6. Mai 2013 - 11 CS 13.426 - juris Rn. 12).
  • OVG Saarland, 07.02.2018 - 1 A 342/17

    Anordnung der Führung eines Fahrtenbuches

    Geboten sein könnten auch Feststellungen darüber, ob diese anderen Fahrzeuge des betroffenen Halters ihrer Art nach überhaupt für die Begehung einschlägiger Verkehrsverstöße in Betracht kommen und ob - bei Firmenfahrzeugen - Organisationsstrukturen bestehen, welche die Feststellung eines konkreten Fahrers nicht ermöglichen.(Bayerischer VGH, Beschluss vom 6.5.2013 - 11 CS 13.426 -, juris, Rdnr. 9) Diesbezüglich entspreche es einem sachgerechten kaufmännischen Verhalten, auch Geschäftsfahrten längerfristig zu dokumentieren.
  • VG Oldenburg, 25.11.2013 - 7 B 6607/13

    Auswahl; Dauer; Dokumentationspflicht; Ermessen; Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage;

    Damit liegen sowohl die erforderliche Erhebung der maßgeblichen Tatsachen als auch die rechtmäßige Ermessensbetätigung der Antragsgegnerin hinsichtlich der Erstreckung der Fahrtenbuchauflage auf die im angegriffenen Bescheid bezeichneten Fahrzeuge (anders als im vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 06. Mai 2013 - 11 CS 13.426 -, juris, entschiedenen Fall) hier vor und erweist sich zudem die Anordnung der Dauer von (jeweils) zwölf Monaten (unter Berücksichtigung der insoweit maßgeblichen Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht z.B. mit Urteil vom 10. Februar 2011 - 12 LB 318/08 -, juris) als rechtmäßig.
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