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   VGH Bayern, 04.03.2013 - 11 CS 13.43   

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VGH Bayern, 04.03.2013 - 11 CS 13.43 (https://dejure.org/2013,3927)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.03.2013 - 11 CS 13.43 (https://dejure.org/2013,3927)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. März 2013 - 11 CS 13.43 (https://dejure.org/2013,3927)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis; gelegentlicher Cannabiskonsum; Verstoß gegen das Trennungsgebot (2,8 ng/ml THC)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Niedersachsen, 07.06.2012 - 12 ME 31/12

    Anforderungen an den Nachweis einer gelegentlichen Einnahme von Cannabis auch bei

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2013 - 11 CS 13.43
    Mit dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (B. v. 7.6.2012 - 12 ME 31/12 - zfs 2012, 473) ist jedoch davon auszugehen, dass nicht jeder beliebig weit in der Vergangenheit liegende Drogenkonsum als Grundlage für die Annahme eines gelegentlichen Cannabiskonsums herangezogen werden kann.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.03.2011 - 10 B 11400/10

    Glaubhaftigkeit der Behauptung eines erstmaligen Cannabiskonsums

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2013 - 11 CS 13.43
    Erst wenn hierzu substantiierte Darlegungen erfolgen, ist ihre Glaubhaftigkeit unter Würdigung sämtlicher Fallumstände zu überprüfen (ebenso OVG RhPf, B. v. 2.3.2011 - 10 B 11400/10 - DAR 2011/279; OVG NRW, B. v. 29.7.2009 - 16 B 1895/9; VGH BW, U. v. 21.2.2007 - 10 S 2302/06 - VBl BW 2007, 214).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.2007 - 10 S 2302/06

    Mangelnde Fahreignung aufgrund Konsums von Cannabis - Erstkonsum nicht

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2013 - 11 CS 13.43
    Erst wenn hierzu substantiierte Darlegungen erfolgen, ist ihre Glaubhaftigkeit unter Würdigung sämtlicher Fallumstände zu überprüfen (ebenso OVG RhPf, B. v. 2.3.2011 - 10 B 11400/10 - DAR 2011/279; OVG NRW, B. v. 29.7.2009 - 16 B 1895/9; VGH BW, U. v. 21.2.2007 - 10 S 2302/06 - VBl BW 2007, 214).
  • VGH Bayern, 25.01.2006 - 11 CS 05.1453

    Ärztliches Gutachten kann unter Umständen auch bei nur einmaligem Cannabiskonsum

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2013 - 11 CS 13.43
    Eine gelegentliche Einnahme von Cannabis im Sinne von Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV liegt vor, wenn tatsächlich mindestens zweimal Cannabis in voneinander unabhängigen Konsumakten eingenommen wurde (st. Rspr. des Senats, z.B. B. v. 25.1.2006 - 11 CS 05.1453 - zfs 2006, 294).
  • VGH Bayern, 20.11.2006 - 11 CS 06.118

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Gelegentlichkeit des Cannabiskonsums bei

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2013 - 11 CS 13.43
    Allerdings hat er in seinem Beschluss vom 20. September 2006 (11 CS 06.118) einen zeitlichen Abstand von vier Jahren und zehn Monaten und in seinem Beschluss vom 2. April 2009 (11 CS 09.372) einen zeitlichen Abstand von fünf Jahren und drei Monaten für die Annahme der Gelegentlichkeit noch genügen lassen.
  • VGH Bayern, 10.03.2008 - 11 CS 07.3453

    Standardisierte Begründung einer Sofortvollzugsanordnung; unzutreffende Angabe

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2013 - 11 CS 13.43
    Denn es liegt in der Regel auf der Hand, dass die Teilnahme eines für ungeeignet erachteten Kraftfahrers am Straßenverkehr zu erheblichen Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer führt, und dass ein solcher Kraftfahrer zur Vermeidung der von ihm ausgehenden akuten Gefahr durch die Anordnung des Sofortvollzugs des Entziehungsbescheids schnellstmöglich von der weiteren Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr auszuschließen ist (vgl. BayVGH vom 10.3.2008 - 11 CS 07.3453 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 02.04.2009 - 11 CS 09.372

    Entziehung der Fahrerlaubnis; gelegentlicher Cannabiskonsum; Verstoß gegen das

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2013 - 11 CS 13.43
    Allerdings hat er in seinem Beschluss vom 20. September 2006 (11 CS 06.118) einen zeitlichen Abstand von vier Jahren und zehn Monaten und in seinem Beschluss vom 2. April 2009 (11 CS 09.372) einen zeitlichen Abstand von fünf Jahren und drei Monaten für die Annahme der Gelegentlichkeit noch genügen lassen.
  • VGH Bayern, 25.05.2010 - 11 CS 10.227

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Begründung des Sofortvollzugs; Drogenkonsum

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2013 - 11 CS 13.43
    Soweit der Antragsteller vorträgt, dass die Behörde zu Unrecht von seiner Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgegangen sei, ist dieser Einwand für die Frage, ob die Behörde den formellen Erfordernissen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO genügte, unerheblich (st. Rspr. des Senats, z.B. B. v. 25.5.2010 - 11 CS 10.227).
  • VGH Bayern, 26.09.2011 - 11 CS 11.1427

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Sofortvollzug der Ablieferungsverpflichtung;

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2013 - 11 CS 13.43
    Nach der bereits vom Verwaltungsgericht angeführten ständigen Rechtsprechung des Senats (B. v. 26.9.2011 - 11 CS 11.1427; B. v. 26.10.2012 - 11 CS 12.2182) ist im Falle der Teilnahme eines Kraftfahrzeugführers am Straßenverkehr unter der Einwirkung von Cannabis zur Verneinung seiner Fahreignung eine weitere Aufklärung durch Ermittlungen zur Häufigkeit seines Konsums nur dann geboten, wenn er ausdrücklich behauptet und substantiell darlegt, er habe erstmals Cannabis eingenommen und sei somit weder gelegentlicher noch regelmäßiger Konsument.
  • VGH Bayern, 26.10.2012 - 11 CS 12.2182

    Gelegentlicher Cannabiskonsum und fehlendes Trennungsvermögen

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2013 - 11 CS 13.43
    Nach der bereits vom Verwaltungsgericht angeführten ständigen Rechtsprechung des Senats (B. v. 26.9.2011 - 11 CS 11.1427; B. v. 26.10.2012 - 11 CS 12.2182) ist im Falle der Teilnahme eines Kraftfahrzeugführers am Straßenverkehr unter der Einwirkung von Cannabis zur Verneinung seiner Fahreignung eine weitere Aufklärung durch Ermittlungen zur Häufigkeit seines Konsums nur dann geboten, wenn er ausdrücklich behauptet und substantiell darlegt, er habe erstmals Cannabis eingenommen und sei somit weder gelegentlicher noch regelmäßiger Konsument.
  • VGH Hessen, 09.08.2012 - 2 B 1458/12
  • VGH Bayern, 13.05.2013 - 11 ZB 13.523

    Gelegentlicher Cannabiskonsum; Nachweis eines zweiten Konsumakts; Rückschluss von

    Eine gelegentliche Einnahme von Cannabis im Sinne von Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV liegt vor, wenn tatsächlich mindestens zweimal Cannabis in voneinander unabhängigen Konsumakten eingenommen wurde (st.Rspr des Senats, vgl. z.B. B.v. 4.3.2013 - 11 CS 13.43 -, v. 25.1.2006 - 11 CS 05.1453 - ZfS 2006, 294).

    Erst wenn hierzu substantiierte Darlegungen erfolgen, ist ihre Glaubhaftigkeit unter Würdigung sämtlicher Fallumstände zu überprüfen (vgl. BayVGH, B.v. 4.3.2013 - 11 CS 13.43 - Rn. 31, v. 26.9.2011 - 11 CS 11.1427 -, v. 26.10.2012 - 11 CS 12.2182 - Rn. 10; ebenso OVG RhPf, B.v. 2.3.2011 - 10 B 11400/10 - DAR 2011/279; OVG NW, B.v. 26.7.2009 - 16 B 1895/9; VGH BW, U.v. 21.2.2007 - 10 S 2302/06 - VBl BW 2007, 214).

  • VGH Bayern, 07.01.2014 - 11 CS 13.2427

    Gelegentlicher Cannabiskonsum

    Eine gelegentliche Einnahme von Cannabis im Sinne von Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV liegt vor, wenn tatsächlich mindestens zweimal Cannabis in voneinander unabhängigen Konsumakten eingenommen wurde (st.Rspr des Senats, vgl. z.B. B.v. 4.3.2013 - 11 CS 13.43; v. 25.1.2006 - 11 CS 05.1453 - ZfS 2006, 294).

    Erst wenn hierzu substantiierte Darlegungen erfolgen, ist ihre Glaubhaftigkeit unter Würdigung sämtlicher Fallumstände zu überprüfen (vgl. BayVGH, B.v. 4.3.2013 - 11 CS 13.43 - Rn. 31, v. 26.9.2011 - 11 CS 11.1427, v. 26.10.2012 - 11 CS 12.2182; ebenso OVG RhPf, B.v. 2.3.2011 - 10 B 11400/10 - DAR 2011/279; OVG NW, B.v. 26.7.2009 - 16 B 1895/9; VGH BW, U.v. 21.2.2007 -10 S 2302/06 - VBl BW 2007, 214).

  • VG Bayreuth, 17.04.2014 - B 1 S 14.189

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    a) Eine gelegentliche Einnahme von Cannabis im Sinne von Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV liegt nach ständiger Rechtsprechung vor, wenn tatsächlich mindestens zweimal Cannabis in voneinander unabhängigen Konsumakten eingenommen wurde (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 4.3.2013 - 11 CS 13.43 m.w.N.).

    Seinen Wiederholungsvorsatz hat der Antragsteller spätestens mit dem Konsumakt im Dezember 2013 deutlich zum Ausdruck gebracht, weil er nach August 2013 erneut Cannabis in nicht unerheblicher Menge (2,3 ng/ml THC) konsumiert hat (vgl. BayVGH, B.v. 4.3.2013 - 11 CS 13.43 - sowie zur Berücksichtigung länger zurückliegender Konsumakte z.B. BayVGH, B.v. 15.7.2010 - 11 CS 10.1145; B.v. 14.6.2010 - 11 CS 09.3062; B.v. 2.4.2009; 11 CS 09.372 - juris; HessVGH, B.v. 9.8.2012 - 2 B 1458/12 - DAR 2012, 656).

    Weitere substantiierte Darlegungen hierzu sind seitens des Antragstellers nicht erfolgt, so dass in dieser Beziehung auch nicht aufgezeigt wird, dass weitere behördliche Ermittlungen erforderlich gewesen wären oder im Widerspruchsverfahren noch anstünden (vgl. BayVGH, B.v. 4.3.2013 - 11 CS 13.43 - juris m.w.N.).

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