Rechtsprechung
VGH Bayern, 26.11.2014 - 11 CS 14.1895 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- verkehrslexikon.de
Zur nachträglichen Vorlage eines positiven verkehrsmedizinischen Gutachtens
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Ungeeignetheit des Inhabers zum Führen eines Kfz aufgrund Alkoholkonsums
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Ungeeignetheit des Inhabers zum Führen eines Kfz aufgrund Alkoholkonsums
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96
Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen …
Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2014 - 11 CS 14.1895
Diese orientiert sich an den Vorgaben, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 20. Juni 2002 (1 BvR 2062/96 - NJW 2002, 2378) aufgestellt hat. - BVerwG, 22.03.2010 - 7 VR 1.10
Klagerecht eines Umweltverbandes; Antrag, aufschiebende Wirkung gegen …
Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2014 - 11 CS 14.1895
Ist es nicht möglich, die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Hauptsache wenigstens summarisch zu beurteilen, so sind allein die einander gegenüberstehenden Interessen unter Berücksichtigung der mit der Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einerseits und deren Ablehnung andererseits verbundenen Folgen zu gewichten (…vgl. BVerwG, B.v. 16.9.2014 - 7 VR 1.14 - juris Rn. 10; B.v. 22.3.2010 - 7 VR 1.10 - juris Rn. 13). - BVerwG, 16.09.2014 - 7 VR 1.14
Vorläufiger Rechtsschutz; umweltrechtliche Verbandsklage; Interessenabwägung; …
Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2014 - 11 CS 14.1895
Ist es nicht möglich, die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Hauptsache wenigstens summarisch zu beurteilen, so sind allein die einander gegenüberstehenden Interessen unter Berücksichtigung der mit der Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einerseits und deren Ablehnung andererseits verbundenen Folgen zu gewichten (vgl. BVerwG, B.v. 16.9.2014 - 7 VR 1.14 - juris Rn. 10;… B.v. 22.3.2010 - 7 VR 1.10 - juris Rn. 13).
- VG Würzburg, 09.09.2015 - W 6 K 15.415
Neuerteilung der Fahrerlaubnis
ein gegen Ende des nachgewiesenen einjährigen Abstinenzzeitraums durchgeführtes medizinisch-psychologisches Gutachten ergeben hat, dass es bei ihm zu einem stabilen, tiefgreifenden Einstellungswandel gekommen ist (…so ausdrücklich BayVGH, B.v. 27.3.2012 - 11 CS 12.201 - juris, Rn. 29 ff.; ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt etwa BayVGH, B.v. 3.8.2015 - 11 CS 15.1204 - juris; B.v. 16.7.2015 - 11 CS 15.1142 - juris; B.v. 10.3.2015 - 11 CS 15.290 - juris; B.v. 26.11.2014 - 11 CS 14.1895 - juris; B.v. 13.10.2014 - 11 CE 14.1987 - juris; B.v. 7.10.2014 - 11 C 14.1809 - juris).Ein sonstiges Gutachten, welches nicht von einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung erstellt wird, mag zur Erschütterung oder Widerlegung des von der TÜV ... Fahrzeug GmbH & Co KG erstellten Gutachtens geeignet sein, es ist aber nicht zum positiven Nachweis der Fahreignung geeignet (vgl. BayVGH, B.v. 10.3.2015 - 11 CS 15.290 - juris; B.v. 26.11.2014 - 11 CS 14.1895 - juris).
- VG Würzburg, 08.05.2017 - W 6 S 17.413
Entziehung der Fahrerlaubnis - Wiederholte Zuwiderhandlung im Straßenverkehr …
Das ist unter anderem dann der Fall, wenn die Änderung aus einem angemessenen Problembewusstsein heraus erfolgt, die Änderung nach genügend langer Erprobung und Erfahrungsbildung bereits in das Gesamtverhalten integriert ist (in der Regel ein Jahr, mindestens jedoch sechs Monate), die mit der Verhaltensänderung erzielten Wirkungen positiv erlebt werden, ein Änderungsprozess nachvollziehbar aufgezeigt werden kann, eine den Alkohol eventuell bedingende Persönlichkeitsproblematik erkannt und entscheidend korrigiert wurde und neben den inneren auch die äußeren Bedingungen einer Stabilisierung des geänderten Verhaltens nicht entgegenstehen (vgl. auch BayVGH, B.v. 20.10.2016 - 11 CS 16.1826 - KommunalPraxis BY 2017, 66; B.v. 10.3.2015 - 11 CS 15.290 - juris; B.v. 26.11.2014 - 11 CS 14.1895 - juris). - VG Würzburg, 14.10.2020 - W 6 S 20.1421
Führen von Kraftfahrzeugen, Medizinisch-psychologisches Gutachten, …
Die Änderung ist nach genügend langer Erprobung und Erfahrungsbildung (in der Regel ein Jahr, mindestens jedoch sechs Monate) bereits in das Gesamtverhalten integriert, die mit der Verhaltensänderung erzielten Wirkungen werden positiv erlebt, der Änderungsprozess kann nachvollziehbar aufgezeigt werden, eine den Alkohol eventuell bedingende Persönlichkeitsproblematik wurde erkannt und entscheidend korrigiert und neben den inneren stehen auch die äußeren Bedingungen einer Stabilisierung des geänderten Verhaltens nicht entgegenstehen (vgl. auch BayVGH, B.v. 20.10.2016 - 11 CS 16.1826 - juris; B.v. 10.3.2015 - 11 CS 15.290 - juris; B.v. 26.11.2014 - 11 CS 14.1895 - juris).
- VG Bayreuth, 04.07.2019 - B 1 S 19.536
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkoholabhängigkeit
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Fahreignung des Antragstellers und damit die Rechtmäßigkeit der Entziehungsverfügung ist der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 26.11.2014 - 11 CS 14.1895). - VG Augsburg, 14.06.2023 - Au 7 S 23.50227
Tunesien: Dublin Italien: Keine systemischen Mängel, Suspendierung
Ist es nicht möglich, die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Hauptsache wenigstens summarisch zu beurteilen, so sind allein die einander gegenüberstehenden Interes sen unter Berücksichtigung der mit der Anordnung oder Wiederherstellung der auf schiebenden Wirkung einerseits und deren Ablehnung andererseits verbundenen Folgen zu gewichten (vgl. zum Ganzen BayVGH, B.v. 26.11.2014 - 11 CS 14.1895 - juris Rn. 13). - VG Bayreuth, 08.11.2022 - B 1 K 21.570
Fahreignung, Verordnung von Medizinal-Cannabis, Überprüfung der ärztlichen …
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Fahreignung des Klägers und damit die Rechtmäßigkeit der Entziehungsverfügung ist der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, mithin der Zeitpunkt der Bekanntgabe des streitgegenständlichen Bescheids vom 9. April 2021 (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 26.11.2014 - 11 CS 14.1895).