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   VGH Bayern, 16.12.2015 - 11 CS 15.2377   

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VGH Bayern, 16.12.2015 - 11 CS 15.2377 (https://dejure.org/2015,40080)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.12.2015 - 11 CS 15.2377 (https://dejure.org/2015,40080)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. Dezember 2015 - 11 CS 15.2377 (https://dejure.org/2015,40080)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Cannabiskonsum - Verwertbarkeit des Ergebnisses einer Blutuntersuchung durch die Fahrerlaubnisbehörde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Aberkennung der Rechts zum Gebrauch einer österreichischen Fahrerlaubnis in Deutschland wegen Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen mangels Trennungsvermögen durch gelegentlichen Konsum Cannabis

  • rewis.io

    Vermutung des Mehrfachkonsums von Cannabis anhand des THC-Werts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Aberkennung der Rechts zum Gebrauch einer österreichischen Fahrerlaubnis in Deutschland wegen Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen mangels Trennungsvermögen durch gelegentlichen Konsum Cannabis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 13.05.2013 - 11 ZB 13.523

    Gelegentlicher Cannabiskonsum; Nachweis eines zweiten Konsumakts; Rückschluss von

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2015 - 11 CS 15.2377
    Im Rahmen der Maastricht-Studie wurde ebenfalls festgestellt, dass bei der überwiegenden Zahl der Cannabiskonsumenten THC im Blut relativ schnell abgebaut wird und bereits nach sechs Stunden nur noch THC-Werte zwischen 1 und 2 ng/ml festgestellt werden konnten (vgl. BayVGH, B.v. 13.5.2013 - 11 ZB 13.523 - NJW 2014, 407 Rn. 19 ff. m. w. N.).

    Der Cannabiskonsum des Antragstellers, der sich in der am 24. Juni 2015 um ca. 20 Uhr entnommenen Blutprobe niedergeschlagen hat, muss deshalb angesichts der gemessenen Konzentration von 8, 4 ng/ml THC im Blut offensichtlich im Laufe des 24. Juni 2015 stattgefunden haben (vgl. auch BayVGH, B.v. 13.5.2013 a. a. O. Rn. 21; B.v. 5.3.2009 - 11 CS 08.3046 - juris Rn. 15).

  • VGH Bayern, 23.09.2008 - 11 CS 08.1622

    Gelegentlicher Cannabiskonsum; festgestellter THC-COOH-Wert von 134,2 ng/ml; kein

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2015 - 11 CS 15.2377
    Nach den vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen kann jedenfalls bei festgestellten THC-COOH-Konzentrationen, die über 150 ng/ml liegen, der Beweis für einen häufigeren Konsum von Cannabis als erbracht angesehen werden (vgl. BayVGH, B.v. 27.3.2006 - 11 CS 05.1559 - juris, B.v. 21.4.2006 - 11 CS 05.1475 - juris; B.v. 23.9.2008 - 11 CS 08.1622 - juris; B.v. 11.8.2010 - 11 CS 10.1187 - juris).
  • VGH Bayern, 21.04.2006 - 11 CS 05.1475

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis gelegentlicher bzw.

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2015 - 11 CS 15.2377
    Nach den vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen kann jedenfalls bei festgestellten THC-COOH-Konzentrationen, die über 150 ng/ml liegen, der Beweis für einen häufigeren Konsum von Cannabis als erbracht angesehen werden (vgl. BayVGH, B.v. 27.3.2006 - 11 CS 05.1559 - juris, B.v. 21.4.2006 - 11 CS 05.1475 - juris; B.v. 23.9.2008 - 11 CS 08.1622 - juris; B.v. 11.8.2010 - 11 CS 10.1187 - juris).
  • VGH Bayern, 27.09.2010 - 11 CS 10.2007

    Teilnahme am Straßenverkehr mit einem THC-Gehalt von 2,0 ng/ml im Blut

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2015 - 11 CS 15.2377
    Der Senat hat bereits entschieden, dass aus einem THC-Wert, der in einer Blutprobe festgestellt wurde, im Wege der Rückrechnung nicht mit jener Genauigkeit ermittelt werden kann, wie hoch der THC-Spiegel zu einem bestimmten, vor der Blutentnahme liegenden Zeitpunkt war, wie das z. B. beim Rauschmittel "Alkohol" möglich ist (vgl. B.v. 27.9.2010 - 11 CS 10.2007 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 23.10.2014 - 3 C 3.13

    Cannabis; gelegentlicher Konsum von Cannabis; gelegentliche Einnahme von

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2015 - 11 CS 15.2377
    Gelegentlicher Konsum von Cannabis im Sinne von Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV liegt dann vor, wenn der Betroffene in zumindest zwei selbstständigen Konsumvorgängen Cannabis zu sich genommen hat und diese Konsumvorgänge einen gewissen, auch zeitlichen Zusammenhang aufweisen (BVerwG, U.v. 23.10.2014 - 3 C 3/13 - DAR 2014, 711 Rn. 16 ff.).
  • VGH Bayern, 27.03.2006 - 11 CS 05.1559

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis, Begriff des "gelegentlichen"

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2015 - 11 CS 15.2377
    Nach den vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen kann jedenfalls bei festgestellten THC-COOH-Konzentrationen, die über 150 ng/ml liegen, der Beweis für einen häufigeren Konsum von Cannabis als erbracht angesehen werden (vgl. BayVGH, B.v. 27.3.2006 - 11 CS 05.1559 - juris, B.v. 21.4.2006 - 11 CS 05.1475 - juris; B.v. 23.9.2008 - 11 CS 08.1622 - juris; B.v. 11.8.2010 - 11 CS 10.1187 - juris).
  • VGH Bayern, 05.03.2009 - 11 CS 08.3046

    "Gelegentlichkeit" eines Cannabiskonsums; Herleitung aus eigenen Angaben des

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2015 - 11 CS 15.2377
    Der Cannabiskonsum des Antragstellers, der sich in der am 24. Juni 2015 um ca. 20 Uhr entnommenen Blutprobe niedergeschlagen hat, muss deshalb angesichts der gemessenen Konzentration von 8, 4 ng/ml THC im Blut offensichtlich im Laufe des 24. Juni 2015 stattgefunden haben (vgl. auch BayVGH, B.v. 13.5.2013 a. a. O. Rn. 21; B.v. 5.3.2009 - 11 CS 08.3046 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 14.09.2016 - 11 CS 16.1467

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Erstmalige Fahrt unter Cannabiseinfluss

    Insbesondere bei Kraftfahrern, denen die erforderliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs fehlt, ist das Erlassinteresse regelmäßig mit dem Vollzugsinteresse identisch (st. Rspr., zuletzt BayVGH, B.v. 16.12.2015 - 11 CS 15.2377 - juris Rn. 10; Schmidt, a. a. O. § 80 Rn. 36).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.06.2021 - 3 M 118/21

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen regelmäßigen Cannabiskonsums; Nachweisdauer

    Der Antragsteller verweist auf eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 16. Dezember 2015 (Az. 11 CS 15.2377, juris) und führt aus, dass der festgestellte hohe THC-COOH-Wert nur den vom Antragsteller vorgetragenen kurzzeitigen gelegentlichen Cannabisgebrauch bestätige und nur ein solcher als wissenschaftlich gesichert anzusehen sei.

    Der vom Antragsteller zitierte Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 16. Dezember 2015 (a.a.O.) steht dieser Bewertung schon nicht entgegen.

    Dessen ungeachtet führt der Verwaltungsgerichtshof auch aus, dass nach den vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen jedenfalls bei festgestellten THC-COOH-Konzentrationen, die über 150 ng/ml liegen, der Beweis für einen häufigeren Konsum von Cannabis als erbracht angesehen werden könne (vgl. BayVGH, Beschluss vom 16. Dezember 2015, a.a.O. Rn. 15).

  • VGH Bayern, 03.01.2017 - 11 CS 16.2401

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen regelmäßigen Cannabiskonsums

    Die Erkenntnisse über das Abbauverhalten von THC ermöglichen nach ständiger Rechtsprechung des Senats die Beurteilung, ob ein für einen bestimmten Zeitraum eingeräumter Konsum von Cannabis für die Konzentration ursächlich gewesen sein kann, die in einer später gewonnenen Blutprobe vorhanden war (BayVGH, B.v. 16.12.2015 - 11 CS 15.2377 - juris Rn. 14, B.v. 19.10.2015 - 11 CS 15.1988 - juris Rn. 18, B.v. 21.4.2015 - 11 ZB 15.181 - juris Rn. 14, B.v. 27.9.2010 - 11 CS 10.2007 - juris Rn. 10; B.v. 18.4.2016 - 11 ZB 16.285 - juris).

    Jedenfalls bei THC-COOH-Konzentrationen über 150 ng/ml kann der Beweis für einen häufigeren Konsum von Cannabis als erbracht angesehen werden (vgl. BayVGH B.v. 10.3.2016 - 11 ZB 15.2779 - juris; B.v. 16.12.2015 - 11 CS 15.2377 - juris Rn. 13 m. w. N.).

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