Rechtsprechung
VGH Bayern, 26.03.2015 - 11 CS 15.247 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Fahrtenbuch; Sofortvollzugsanordnung; ausreichende Ermittlungen; Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuchs bei Unmöglichkeit der Ermittlung des Fahrers wegen Geschwindigkeitsverstoßes
- rewis.io
Fahrtenbuchauflage, Verkehrsordnungswidrigkeit, Fahrzeugführer, Verkehrsverstoss, Verwaltungsgerichte, Führung eines Fahrtenbuches, Kraftfahrzeughalter
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVZO § 31a Abs. 1 S. 1; VwGO § 80 Abs. 5
Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuchs bei Unmöglichkeit der Ermittlung des Fahrers wegen Geschwindigkeitsverstoßes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Fahrtenbuch bei Unmöglichkeit der Ermittlung des Fahrers
Verfahrensgang
- VG München, 30.12.2014 - M 23 S 14.3625
- VGH Bayern, 26.03.2015 - 11 CS 15.247
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80
Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung - …
Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2015 - 11 CS 15.247
Art und Ausmaß der Ermittlungen hängen insbesondere von der Art des jeweiligen Verkehrsverstoßes und der Bereitschaft des Kraftfahrzeughalters zur Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrers ab (vgl. etwa BVerwG, U.v. 17.12.1982 - 7 C 3.80 - BayVBl 1983, 310; B.v. 21.10.1987 - 7 B 162/87 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 18; B.v. 23.12.1996 - 11 B 84/96 - juris). - BVerwG, 23.12.1996 - 11 B 84.96
Revisionsgerichtliche Bestimmung der Anforderungen an die Ermittlungen der …
Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2015 - 11 CS 15.247
Art und Ausmaß der Ermittlungen hängen insbesondere von der Art des jeweiligen Verkehrsverstoßes und der Bereitschaft des Kraftfahrzeughalters zur Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrers ab (vgl. etwa BVerwG, U.v. 17.12.1982 - 7 C 3.80 - BayVBl 1983, 310; B.v. 21.10.1987 - 7 B 162/87 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 18; B.v. 23.12.1996 - 11 B 84/96 - juris). - OVG Sachsen, 04.08.2014 - 3 B 90/14
Keine Fahrtenbuchauflage bei fehlender Überzeugung von der Täterschaft
Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2015 - 11 CS 15.247
Die Feststellung des Fahrers ist auch dann unmöglich, wenn die Ermittlungen zwar auf einen bestimmten Täter hindeuten, die Behörde jedoch keine ausreichende Überzeugung von der Täterschaft des Verdächtigen gewinnen konnte (SächsOVG, B.v. 4.8.2014 - 3 B 90/14 - DÖV 2014, 987; OVG NW, B.v. 25.3.2008 - 8 A 586/08 - NZV 2008, 536). - BVerwG, 21.10.1987 - 7 B 162.87
Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuchs - Unmöglichkeit …
Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2015 - 11 CS 15.247
Art und Ausmaß der Ermittlungen hängen insbesondere von der Art des jeweiligen Verkehrsverstoßes und der Bereitschaft des Kraftfahrzeughalters zur Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrers ab (vgl. etwa BVerwG, U.v. 17.12.1982 - 7 C 3.80 - BayVBl 1983, 310; B.v. 21.10.1987 - 7 B 162/87 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 18; B.v. 23.12.1996 - 11 B 84/96 - juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2008 - 8 A 586/08
Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers i.S.v. § 31a Abs. 1 S. 1 …
Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2015 - 11 CS 15.247
Die Feststellung des Fahrers ist auch dann unmöglich, wenn die Ermittlungen zwar auf einen bestimmten Täter hindeuten, die Behörde jedoch keine ausreichende Überzeugung von der Täterschaft des Verdächtigen gewinnen konnte (SächsOVG, B.v. 4.8.2014 - 3 B 90/14 - DÖV 2014, 987; OVG NW, B.v. 25.3.2008 - 8 A 586/08 - NZV 2008, 536).
- VGH Bayern, 13.10.2022 - 11 CS 22.1897
Fahrtenbuchauflage nach Geschwindigkeitsüberschreitung - einstweiliger …
Abgesehen davon, dass § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO nur eine formelle und keine materielle Rechtmäßigkeitsvoraussetzung normiert und es insoweit auf die inhaltliche Richtigkeit oder Tragfähigkeit der Begründung nicht ankommt (…stRspr, vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 28.6.2022 - 11 CS 22.1009 - juris Rn. 11 m.w.N.), sind an den Inhalt der Begründung des Sofortvollzugs bei einer Fahrtenbuchauflage keine zu hohen Anforderungen zu stellen, weil hier eine typische Interessenlage vorliegt und das Vollzugsinteresse regelmäßig mit den die Maßnahme rechtfertigenden Gründen zusammenfällt (vgl. BayVGH, B.v. 26.3.2015 - 11 CS 15.247 - juris Rn. 9;… OVG LSA, B.v. 2.2.2020 - 3 M 16/20 - DAR 2020, 647 Rn. 2 ff.;… SächsOVG, B.v. 29.11.2016 - 3 B 144/16 - juris Rn. 2 ff.;… OVG Saarl, B.v. 18.7.2016 - 1 B 131/16 - juris Rn. 5 ff.).Art und Ausmaß der Ermittlungen hängen insbesondere von der Art des jeweiligen Verkehrsverstoßes und der Bereitschaft des Kraftfahrzeughalters zur Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrers ab (vgl. etwa BVerwG, U.v. 17.12.1982 - 7 C 3.80 - BayVBl 1983, 310; BayVGH, B.v. 26.3.2015 - 11 CS 15.247 - juris Rn. 12).
- VGH Bayern, 20.07.2016 - 11 CS 16.1187
Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers - Fahrtenbuchauflage
Nach ständiger Rechtsprechung kann der Halter eines Kraftfahrzeugs nicht verlangen, von einer Fahrtenbuchauflage verschont zu bleiben, wenn er von einem Zeugnis- oder Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht (vgl. aus jüngerer Zeit BayVGH, B. v. 26.3.2015 - 11 CS 15.247 - juris Rn. 14;… B. v. 28.1.2015 - 11 ZB 14.1129 - juris Rn. 24;… OVG NW, B. v. 30.6.2015 - 8 B 1465.14 - juris Rn. 27;… VGH BW, B. v. 10.8.2015 - 10 S 278.15 - VRS 129, 36 Rn. 12). - VG Regensburg, 21.10.2016 - RO 5 S 16.1399
Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage
Bei der Fahrtenbuchauflage geht die ständige Rechtsprechung zu Recht davon aus, dass § 31a StVZO zu den Vorschriften gehört, bei denen zur Abwehr von Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter, nämlich die Ordnung und Sicherheit im Straßenverkehr, das besondere öffentliche Vollzugsinteresse nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO im Regelfall mit dem Interesse am Erlass des Verwaltungsakts zusammenfällt und sich die Abwägung zwischen den beteiligten Interessen im Wesentlichen auf die Prüfung beschränkt, ob nicht ausnahmsweise in Ansehung der besonderen Einzelfallumstände die sofortige Vollziehung weniger dringlich als im Normalfall ist (Sächs. OVG, B. v. 25.7.2016 - 3 B 40/16 - juris; OVG Saarland, B. v. 18.7.2016 - 1 B 131/16 - juris; BayVGH, B. v. 26.03.2015 - 11 CS 15.247 - juris Rn. 9;… BayVGH, B. v. 6.3.2008 - 11 CS 07.3451 - juris Rn. 17;… BayVGH, B. v. 15.4.1999 - 11 ZS 98.3283 - juris Rn. 5;… BayVGH, B. v. 18.5.1999 - 11 CS 99.730 - juris Rn. 18).
- VG Augsburg, 24.05.2016 - Au 3 S 16.681
Fahrtenbuchauflage nach Tempoverstoß
Im gerichtlichen Verfahren erfolgt zudem keine materielle Überprüfung der Begründung der Behörde nach § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO, sondern es wird eine eigene Interessenabwägung durchgeführt (siehe zum Ganzen: BayVGH, B. v. 26.3.2015 - 11 CS 15.247 - juris Rn. 9;… B. v. 23.2.2015 - 11 CS 15.6 - juris Rn. 10;… B. v. 30.8.2011 - 11 CS 11.1548 - juris Rn. 37-39). - VG München, 10.12.2015 - M 23 S 15.4590
Fajrtenbuchauflage nach Geschwindigkeitsüberschreitung
Dementsprechend ist auch den formellen Erfordernissen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO bei der Anordnung des Sofortvollzugs einer Fahrtenbuchauflage bereits dann genügt, wenn die Begründung der Anordnung erkennen lässt, dass die Behörde diese Gesichtspunkte bei ihrer Interessenabwägung berücksichtigt hat (vgl. BayVGH, B.v. 26.3.2015 - 11 CS 15.247, B.v. 17.7.2002- 11 CS 02.1320 - jeweils juris). - VG München, 20.06.2017 - M 23 S 17.1592
Fahrtenbuchauflage nach Geschwindigkeitsüberschreitung
Dementsprechend ist auch den formellen Erfordernissen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO bei der Anordnung des Sofortvollzugs einer Fahrtenbuchauflage bereits dann genügt, wenn die Begründung der Anordnung erkennen lässt, dass die Behörde diese Gesichtspunkte bei ihrer Interessenabwägung berücksichtigt hat (vgl. BayVGH, B.v. 26.3.2015 - 11 CS 15.247, B.v. 17.7.2002- 11 CS 02.1320 - jeweils juris). - VG Augsburg, 26.10.2016 - Au 3 S 16.1351
Verhältnismäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage nach einem Rotlichtverstoß
Im gerichtlichen Verfahren erfolgt zudem keine materielle Überprüfung der Begründung der Behörde nach § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO, sondern es wird eine eigene Interessenabwägung durchgeführt (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 26.3.2015 - 11 CS 15.247 - juris Rn. 9;… B.v. 23.2.2015 - 11 CS 15.6 - juris Rn. 10;… B.v. 30.8.2011 - 11 CS 11.1548 - juris Rn. 37-39). - VG Augsburg, 30.07.2015 - Au 3 S 15.880
Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerorts um 23 km/h
Im gerichtlichen Verfahren erfolgt zudem keine materielle Überprüfung der Begründung der Behörde nach § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO, sondern es wird eine eigene Interessenabwägung durchgeführt (siehe zum Ganzen: BayVGH, B.v. 26.3.2015 - 11 CS 15.247 - juris Rn. 9;… B.v. 23.2.2015 - 11 CS 15.6 - juris Rn. 10;… B.v. 30.8.2011 - 11 CS 11.1548 - juris Rn. 37-39). - VG Regensburg, 22.11.2021 - RO 3 S 21.2061
Unmöglichkeit der Ermittlung des Fahrzeugführers vor Anordnung einer …
Bei der Fahrtenbuchauflage geht die ständige Rechtsprechung zu Recht davon aus, dass § 31a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zu den Vorschriften gehört, bei denen zur Abwehr von Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter, nämlich die Ordnung und Sicherheit im Straßenverkehr, das besondere öffentliche Vollzugsinteresse nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO im Regelfall mit dem Interesse am Erlass des Verwaltungsakts zusammenfällt und sich die Abwägung zwischen den beteiligten Interessen im Wesentlichen auf die Prüfung beschränkt, ob nicht ausnahmsweise in Ansehung der besonderen Einzelfallumstände die sofortige Vollziehung weniger dringlich als im Normalfall ist (vgl. SächsOVG, B.v. 25.7.2016 - 3 B 40/16 - juris; OVG Saarl, B.v. 18.7.2016 - 1 B 131/16 - juris; BayVGH, B.v. 26.3.2015 - 11 CS 15.247 - juris Rn. 9;… BayVGH, B.v. 6.3.2008 - 11 CS 07.3451 - juris Rn. 17;… BayVGH, B.v. 15.4.1999 - 11 ZS 98.3283 - juris Rn. 5;… BayVGH, B.v. 18.5.1999 - 11 CS 99.730 - juris Rn. 18). - VG München, 20.06.2017 - M 23 S 17.1666
Fahrtenbuchauflage nach Fahrerflucht
Dementsprechend ist auch den formellen Erfordernissen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO bei der Anordnung des Sofortvollzugs einer Fahrtenbuchauflage bereits dann genügt, wenn die Begründung der Anordnung erkennen lässt, dass die Behörde diese Gesichtspunkte bei ihrer Interessenabwägung berücksichtigt hat (vgl. BayVGH, B.v. 26.3.2015 - 11 CS 15.247, B.v. 17.7.2002- 11 CS 02.1320 - jeweils juris).