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   VGH Bayern, 26.03.2015 - 11 CS 15.247   

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VGH Bayern, 26.03.2015 - 11 CS 15.247 (https://dejure.org/2015,7793)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.03.2015 - 11 CS 15.247 (https://dejure.org/2015,7793)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. März 2015 - 11 CS 15.247 (https://dejure.org/2015,7793)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Fahrtenbuch; Sofortvollzugsanordnung; ausreichende Ermittlungen; Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuchs bei Unmöglichkeit der Ermittlung des Fahrers wegen Geschwindigkeitsverstoßes

  • rewis.io

    Fahrtenbuchauflage, Verkehrsordnungswidrigkeit, Fahrzeugführer, Verkehrsverstoss, Verwaltungsgerichte, Führung eines Fahrtenbuches, Kraftfahrzeughalter

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVZO § 31a Abs. 1 S. 1; VwGO § 80 Abs. 5
    Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuchs bei Unmöglichkeit der Ermittlung des Fahrers wegen Geschwindigkeitsverstoßes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Fahrtenbuch bei Unmöglichkeit der Ermittlung des Fahrers

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80

    Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung -

    Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2015 - 11 CS 15.247
    Art und Ausmaß der Ermittlungen hängen insbesondere von der Art des jeweiligen Verkehrsverstoßes und der Bereitschaft des Kraftfahrzeughalters zur Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrers ab (vgl. etwa BVerwG, U.v. 17.12.1982 - 7 C 3.80 - BayVBl 1983, 310; B.v. 21.10.1987 - 7 B 162/87 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 18; B.v. 23.12.1996 - 11 B 84/96 - juris).
  • BVerwG, 23.12.1996 - 11 B 84.96

    Revisionsgerichtliche Bestimmung der Anforderungen an die Ermittlungen der

    Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2015 - 11 CS 15.247
    Art und Ausmaß der Ermittlungen hängen insbesondere von der Art des jeweiligen Verkehrsverstoßes und der Bereitschaft des Kraftfahrzeughalters zur Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrers ab (vgl. etwa BVerwG, U.v. 17.12.1982 - 7 C 3.80 - BayVBl 1983, 310; B.v. 21.10.1987 - 7 B 162/87 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 18; B.v. 23.12.1996 - 11 B 84/96 - juris).
  • OVG Sachsen, 04.08.2014 - 3 B 90/14

    Keine Fahrtenbuchauflage bei fehlender Überzeugung von der Täterschaft

    Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2015 - 11 CS 15.247
    Die Feststellung des Fahrers ist auch dann unmöglich, wenn die Ermittlungen zwar auf einen bestimmten Täter hindeuten, die Behörde jedoch keine ausreichende Überzeugung von der Täterschaft des Verdächtigen gewinnen konnte (SächsOVG, B.v. 4.8.2014 - 3 B 90/14 - DÖV 2014, 987; OVG NW, B.v. 25.3.2008 - 8 A 586/08 - NZV 2008, 536).
  • BVerwG, 21.10.1987 - 7 B 162.87

    Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuchs - Unmöglichkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2015 - 11 CS 15.247
    Art und Ausmaß der Ermittlungen hängen insbesondere von der Art des jeweiligen Verkehrsverstoßes und der Bereitschaft des Kraftfahrzeughalters zur Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrers ab (vgl. etwa BVerwG, U.v. 17.12.1982 - 7 C 3.80 - BayVBl 1983, 310; B.v. 21.10.1987 - 7 B 162/87 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 18; B.v. 23.12.1996 - 11 B 84/96 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2008 - 8 A 586/08

    Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers i.S.v. § 31a Abs. 1 S. 1

    Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2015 - 11 CS 15.247
    Die Feststellung des Fahrers ist auch dann unmöglich, wenn die Ermittlungen zwar auf einen bestimmten Täter hindeuten, die Behörde jedoch keine ausreichende Überzeugung von der Täterschaft des Verdächtigen gewinnen konnte (SächsOVG, B.v. 4.8.2014 - 3 B 90/14 - DÖV 2014, 987; OVG NW, B.v. 25.3.2008 - 8 A 586/08 - NZV 2008, 536).
  • VGH Bayern, 13.10.2022 - 11 CS 22.1897

    Fahrtenbuchauflage nach Geschwindigkeitsüberschreitung - einstweiliger

    Abgesehen davon, dass § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO nur eine formelle und keine materielle Rechtmäßigkeitsvoraussetzung normiert und es insoweit auf die inhaltliche Richtigkeit oder Tragfähigkeit der Begründung nicht ankommt (stRspr, vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 28.6.2022 - 11 CS 22.1009 - juris Rn. 11 m.w.N.), sind an den Inhalt der Begründung des Sofortvollzugs bei einer Fahrtenbuchauflage keine zu hohen Anforderungen zu stellen, weil hier eine typische Interessenlage vorliegt und das Vollzugsinteresse regelmäßig mit den die Maßnahme rechtfertigenden Gründen zusammenfällt (vgl. BayVGH, B.v. 26.3.2015 - 11 CS 15.247 - juris Rn. 9; OVG LSA, B.v. 2.2.2020 - 3 M 16/20 - DAR 2020, 647 Rn. 2 ff.; SächsOVG, B.v. 29.11.2016 - 3 B 144/16 - juris Rn. 2 ff.; OVG Saarl, B.v. 18.7.2016 - 1 B 131/16 - juris Rn. 5 ff.).

    Art und Ausmaß der Ermittlungen hängen insbesondere von der Art des jeweiligen Verkehrsverstoßes und der Bereitschaft des Kraftfahrzeughalters zur Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrers ab (vgl. etwa BVerwG, U.v. 17.12.1982 - 7 C 3.80 - BayVBl 1983, 310; BayVGH, B.v. 26.3.2015 - 11 CS 15.247 - juris Rn. 12).

  • VGH Bayern, 20.07.2016 - 11 CS 16.1187

    Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers - Fahrtenbuchauflage

    Nach ständiger Rechtsprechung kann der Halter eines Kraftfahrzeugs nicht verlangen, von einer Fahrtenbuchauflage verschont zu bleiben, wenn er von einem Zeugnis- oder Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht (vgl. aus jüngerer Zeit BayVGH, B. v. 26.3.2015 - 11 CS 15.247 - juris Rn. 14; B. v. 28.1.2015 - 11 ZB 14.1129 - juris Rn. 24; OVG NW, B. v. 30.6.2015 - 8 B 1465.14 - juris Rn. 27; VGH BW, B. v. 10.8.2015 - 10 S 278.15 - VRS 129, 36 Rn. 12).
  • VG Regensburg, 21.10.2016 - RO 5 S 16.1399

    Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage

    Bei der Fahrtenbuchauflage geht die ständige Rechtsprechung zu Recht davon aus, dass § 31a StVZO zu den Vorschriften gehört, bei denen zur Abwehr von Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter, nämlich die Ordnung und Sicherheit im Straßenverkehr, das besondere öffentliche Vollzugsinteresse nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO im Regelfall mit dem Interesse am Erlass des Verwaltungsakts zusammenfällt und sich die Abwägung zwischen den beteiligten Interessen im Wesentlichen auf die Prüfung beschränkt, ob nicht ausnahmsweise in Ansehung der besonderen Einzelfallumstände die sofortige Vollziehung weniger dringlich als im Normalfall ist (Sächs. OVG, B. v. 25.7.2016 - 3 B 40/16 - juris; OVG Saarland, B. v. 18.7.2016 - 1 B 131/16 - juris; BayVGH, B. v. 26.03.2015 - 11 CS 15.247 - juris Rn. 9; BayVGH, B. v. 6.3.2008 - 11 CS 07.3451 - juris Rn. 17; BayVGH, B. v. 15.4.1999 - 11 ZS 98.3283 - juris Rn. 5; BayVGH, B. v. 18.5.1999 - 11 CS 99.730 - juris Rn. 18).
  • VG Augsburg, 24.05.2016 - Au 3 S 16.681

    Fahrtenbuchauflage nach Tempoverstoß

    Im gerichtlichen Verfahren erfolgt zudem keine materielle Überprüfung der Begründung der Behörde nach § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO, sondern es wird eine eigene Interessenabwägung durchgeführt (siehe zum Ganzen: BayVGH, B. v. 26.3.2015 - 11 CS 15.247 - juris Rn. 9; B. v. 23.2.2015 - 11 CS 15.6 - juris Rn. 10; B. v. 30.8.2011 - 11 CS 11.1548 - juris Rn. 37-39).
  • VG München, 10.12.2015 - M 23 S 15.4590

    Fajrtenbuchauflage nach Geschwindigkeitsüberschreitung

    Dementsprechend ist auch den formellen Erfordernissen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO bei der Anordnung des Sofortvollzugs einer Fahrtenbuchauflage bereits dann genügt, wenn die Begründung der Anordnung erkennen lässt, dass die Behörde diese Gesichtspunkte bei ihrer Interessenabwägung berücksichtigt hat (vgl. BayVGH, B.v. 26.3.2015 - 11 CS 15.247, B.v. 17.7.2002- 11 CS 02.1320 - jeweils juris).
  • VG München, 20.06.2017 - M 23 S 17.1592

    Fahrtenbuchauflage nach Geschwindigkeitsüberschreitung

    Dementsprechend ist auch den formellen Erfordernissen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO bei der Anordnung des Sofortvollzugs einer Fahrtenbuchauflage bereits dann genügt, wenn die Begründung der Anordnung erkennen lässt, dass die Behörde diese Gesichtspunkte bei ihrer Interessenabwägung berücksichtigt hat (vgl. BayVGH, B.v. 26.3.2015 - 11 CS 15.247, B.v. 17.7.2002- 11 CS 02.1320 - jeweils juris).
  • VG Augsburg, 26.10.2016 - Au 3 S 16.1351

    Verhältnismäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage nach einem Rotlichtverstoß

    Im gerichtlichen Verfahren erfolgt zudem keine materielle Überprüfung der Begründung der Behörde nach § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO, sondern es wird eine eigene Interessenabwägung durchgeführt (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 26.3.2015 - 11 CS 15.247 - juris Rn. 9; B.v. 23.2.2015 - 11 CS 15.6 - juris Rn. 10; B.v. 30.8.2011 - 11 CS 11.1548 - juris Rn. 37-39).
  • VG Augsburg, 30.07.2015 - Au 3 S 15.880

    Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerorts um 23 km/h

    Im gerichtlichen Verfahren erfolgt zudem keine materielle Überprüfung der Begründung der Behörde nach § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO, sondern es wird eine eigene Interessenabwägung durchgeführt (siehe zum Ganzen: BayVGH, B.v. 26.3.2015 - 11 CS 15.247 - juris Rn. 9; B.v. 23.2.2015 - 11 CS 15.6 - juris Rn. 10; B.v. 30.8.2011 - 11 CS 11.1548 - juris Rn. 37-39).
  • VG Regensburg, 22.11.2021 - RO 3 S 21.2061

    Unmöglichkeit der Ermittlung des Fahrzeugführers vor Anordnung einer

    Bei der Fahrtenbuchauflage geht die ständige Rechtsprechung zu Recht davon aus, dass § 31a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zu den Vorschriften gehört, bei denen zur Abwehr von Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter, nämlich die Ordnung und Sicherheit im Straßenverkehr, das besondere öffentliche Vollzugsinteresse nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO im Regelfall mit dem Interesse am Erlass des Verwaltungsakts zusammenfällt und sich die Abwägung zwischen den beteiligten Interessen im Wesentlichen auf die Prüfung beschränkt, ob nicht ausnahmsweise in Ansehung der besonderen Einzelfallumstände die sofortige Vollziehung weniger dringlich als im Normalfall ist (vgl. SächsOVG, B.v. 25.7.2016 - 3 B 40/16 - juris; OVG Saarl, B.v. 18.7.2016 - 1 B 131/16 - juris; BayVGH, B.v. 26.3.2015 - 11 CS 15.247 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 6.3.2008 - 11 CS 07.3451 - juris Rn. 17; BayVGH, B.v. 15.4.1999 - 11 ZS 98.3283 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 18.5.1999 - 11 CS 99.730 - juris Rn. 18).
  • VG München, 20.06.2017 - M 23 S 17.1666

    Fahrtenbuchauflage nach Fahrerflucht

    Dementsprechend ist auch den formellen Erfordernissen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO bei der Anordnung des Sofortvollzugs einer Fahrtenbuchauflage bereits dann genügt, wenn die Begründung der Anordnung erkennen lässt, dass die Behörde diese Gesichtspunkte bei ihrer Interessenabwägung berücksichtigt hat (vgl. BayVGH, B.v. 26.3.2015 - 11 CS 15.247, B.v. 17.7.2002- 11 CS 02.1320 - jeweils juris).
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