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   VGH Bayern, 25.01.2016 - 11 CS 15.2480   

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VGH Bayern, 25.01.2016 - 11 CS 15.2480 (https://dejure.org/2016,1219)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.01.2016 - 11 CS 15.2480 (https://dejure.org/2016,1219)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. Januar 2016 - 11 CS 15.2480 (https://dejure.org/2016,1219)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Ungeeignetheit des Inhabers zum Führen eines Kfz aufgrund Cannabiskonsums

  • rewis.io

    Wiedererlangung der Fahreignung nach gelegentlichem Cannabiskonsum

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fahrerlaubnisentziehung; Gelegentlicher Cannabiskonsum; Trennungsvermögen; Widerspruchsverfahren; Wiedererlangung; Fahreignung; Interessenabwägung; Haarprobe; MPU

  • rechtsportal.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Ungeeignetheit des Inhabers zum Führen eines Kfz aufgrund Cannabiskonsums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 23.10.2014 - 3 C 3.13

    Cannabis; gelegentlicher Konsum von Cannabis; gelegentliche Einnahme von

    Auszug aus VGH Bayern, 25.01.2016 - 11 CS 15.2480
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist dabei der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. nur BVerwG, U. v. 23.10.2014 - 3 C 3.13 - NJW 2015, 2439 Rn. 13).

    Gelegentlicher Konsum von Cannabis im Sinne von Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV liegt dann vor, wenn der Betroffene in zumindest zwei selbstständigen Konsumvor-gängen Cannabis zu sich genommen hat und diese Konsumvorgänge einen gewissen, auch zeitlichen Zusammenhang aufweisen (BVerwG, U. v. 23.10.2014 - 3 C 3.13 - NJW 2015, 2439).

    Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV knüpft tatbestandlich nicht an konkret feststellbare Ausfallerscheinungen an, sondern es reicht für ein mangelndes Trennungsvermögen aus, wenn ein Fahrzeug mit einer Konzentration von mehr als 1 ng/ml THC im Blut geführt wird (vgl. BVerwG, U. v. 23.10.2014 - 3 C 3.13 - NJW 2015, 2439).

  • OVG Saarland, 14.04.2009 - 1 B 269/09

    Fahrerlaubnisentziehung wegen Führens eines Kfz unter Drogeneinfluss;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.01.2016 - 11 CS 15.2480
    Bei einem gelegentlichen Cannabiskonsumenten ist dazu keine einjährigen Abstinenz nach Nr. 9.5 der Anlage 4 zur FeV erforderlich, sondern es reicht eine motivational gefestigte Änderung des Konsumverhaltens aus (vgl. BayVGH, B. v. 9.5.2005 - 11 CS 04.2526 - VRS 109, 64 1. Leitsatz; OVG Saarl, B. v. 14.4.2009 - 1 B 269/09 - Blutalkohol 46, 294).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2012 - 16 B 1294/11

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung der sofortigen Vollziehung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 25.01.2016 - 11 CS 15.2480
    Dabei ist vor dem Hintergrund des äußert seltenen Falles, dass eine Person nach einem einmaligen Cannabiskonsum zum einen bereits kurz darauf ein Kraftfahrzeug führt und zum anderen dann auch noch trotz der geringen Dichte der polizeilichen Verkehrsüberwachung in eine Verkehrskontrolle gerät und die Polizei einen Drogentest veranlasst, in einem Akt der Beweiswürdigung regelmäßig die Annahme gerechtfertigt, dass ohne substantiierte Darlegung des Gegenteils nicht von einem einmaligen Konsum ausgegangen werden muss (vgl. BayVGH, B. v. 21.04.2015 - 11 ZB 15.181 - juris; B. v. 7.1.2014 - 11 CS 13.2427, 11 C 13.2428 - juris; OVG NW, B. v. 12.3.2012 - 16 B 1294/11 - DAR 2012, 275).
  • BVerwG, 14.11.2013 - 3 C 32.12

    Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahreignung;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.01.2016 - 11 CS 15.2480
    Bestehen Zweifel, ob der Eignungsmangel fortdauert, so ist die Behörde gehalten, diese Frage gemäß § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV medizinisch-psychologisch abklären zu lassen (vgl. BVerwG, U. v. 14.11.2013 - 3 C 32.12 - BVerwGE 148, 230 Rn. 35).
  • VGH Bayern, 07.01.2014 - 11 CS 13.2427

    Gelegentlicher Cannabiskonsum

    Auszug aus VGH Bayern, 25.01.2016 - 11 CS 15.2480
    Dabei ist vor dem Hintergrund des äußert seltenen Falles, dass eine Person nach einem einmaligen Cannabiskonsum zum einen bereits kurz darauf ein Kraftfahrzeug führt und zum anderen dann auch noch trotz der geringen Dichte der polizeilichen Verkehrsüberwachung in eine Verkehrskontrolle gerät und die Polizei einen Drogentest veranlasst, in einem Akt der Beweiswürdigung regelmäßig die Annahme gerechtfertigt, dass ohne substantiierte Darlegung des Gegenteils nicht von einem einmaligen Konsum ausgegangen werden muss (vgl. BayVGH, B. v. 21.04.2015 - 11 ZB 15.181 - juris; B. v. 7.1.2014 - 11 CS 13.2427, 11 C 13.2428 - juris; OVG NW, B. v. 12.3.2012 - 16 B 1294/11 - DAR 2012, 275).
  • VGH Bayern, 09.05.2005 - 11 CS 04.2526

    behauptete Wiedererlangung der Fahreignung während des Entziehungsverfahrens;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.01.2016 - 11 CS 15.2480
    Bei einem gelegentlichen Cannabiskonsumenten ist dazu keine einjährigen Abstinenz nach Nr. 9.5 der Anlage 4 zur FeV erforderlich, sondern es reicht eine motivational gefestigte Änderung des Konsumverhaltens aus (vgl. BayVGH, B. v. 9.5.2005 - 11 CS 04.2526 - VRS 109, 64 1. Leitsatz; OVG Saarl, B. v. 14.4.2009 - 1 B 269/09 - Blutalkohol 46, 294).
  • VGH Bayern, 21.04.2015 - 11 ZB 15.181

    Entziehung der Fahrerlaubnis; gelegentlicher Cannabiskonsum; einmaliger

    Auszug aus VGH Bayern, 25.01.2016 - 11 CS 15.2480
    Dabei ist vor dem Hintergrund des äußert seltenen Falles, dass eine Person nach einem einmaligen Cannabiskonsum zum einen bereits kurz darauf ein Kraftfahrzeug führt und zum anderen dann auch noch trotz der geringen Dichte der polizeilichen Verkehrsüberwachung in eine Verkehrskontrolle gerät und die Polizei einen Drogentest veranlasst, in einem Akt der Beweiswürdigung regelmäßig die Annahme gerechtfertigt, dass ohne substantiierte Darlegung des Gegenteils nicht von einem einmaligen Konsum ausgegangen werden muss (vgl. BayVGH, B. v. 21.04.2015 - 11 ZB 15.181 - juris; B. v. 7.1.2014 - 11 CS 13.2427, 11 C 13.2428 - juris; OVG NW, B. v. 12.3.2012 - 16 B 1294/11 - DAR 2012, 275).
  • VG Augsburg, 23.01.2017 - Au 7 S 16.1724

    Zur sofortigen Vollziehbarkeit des Entzugs einer Fahrerlaubnis

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. BayVGH, B. v. 25.1.2016 - 11 CS 15.2480 - juris Rn. 14), der das erkennende Gericht folgt, kann von einem einmaligen Konsum nur dann ausgegangen werden, wenn der Betreffende entweder erstmals im Rahmen eines Probierkonsums Cannabis zu sich genommen hat oder frühere Konsumakte derart weit zurück liegen, dass daran nicht mehr angeknüpft werden kann, und er aus besonderen Umständen heraus einmalig Cannabis eingenommen hat.

    Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat sich dieser Rechtsprechung angeschlossen (vgl. BayVGH, B. v. 10.3.2015 - 11 CS 14.2200 - juris; B. v. 25.1.2016 - 11 CS 15.2480 - juris).

    Bei einem gelegentlichen Cannabiskonsumenten ist dazu keine einjährige Abstinenz nach Nr. 9.5 der Anlage 4 zur FeV erforderlich, sondern es reicht eine motivational gefestigte Änderung des Konsumverhaltens aus (vgl. BayVGH, B. v. 25.1.2016 - 11 CS 15.2480 - juris Rn. 20, 21 m. w. N.).

  • VG Augsburg, 11.01.2017 - Au 7 S 16.1836

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Dabei ist vor dem Hintergrund des äußert seltenen Falles, dass eine Person nach einem einmaligen Cannabiskonsum zum einen bereits bald darauf ein Kraftfahrzeug führt und zum anderen dann auch noch trotz der geringen Dichte der polizeilichen Verkehrsüberwachung in eine Verkehrskontrolle gerät und die Polizei einen Drogentest veranlasst, in einem Akt der Beweiswürdigung regelmäßig die Annahme gerechtfertigt, dass ohne substantiierte Darlegung des Gegenteils nicht von einem einmaligen Konsum ausgegangen werden muss bzw. weitere Aufklärungsmaßnahmen zur Ermittlung der Konsumhäufigkeit nicht geboten sind (vgl. BayVGH, B. v. 25.1.2016 - 11 CS 15.2480 - juris Rn. 14 m. w. N.; OVG NW, B.v.12.3.2012 - 16 B 1294/11 - DAR 2012, 275, juris).

    Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat sich dieser Rechtsprechung angeschlossen (vgl. BayVGH, B. v. 10.3.2015 - 11 CS 14.2200 - juris; B. v. 25.1.2016 - 11 CS 15.2480 - juris).

    Hierzu führt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 25. Januar 2016 (Az.: 11 CS 15.2480 - juris Rn. 20, 21 m. w. N.) wie folgt aus:.

  • VGH Bayern, 14.09.2016 - 11 CS 16.1467

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Erstmalige Fahrt unter Cannabiseinfluss

    Hierfür reicht eine motivational gefestigte Änderung des Konsumverhaltens aus (vgl. BayVGH, B.v. 25.1.2016 - 11 CS 15.2480 - juris Rn. 20).
  • VG Augsburg, 13.07.2016 - Au 7 S 16.812

    Gelegentlicher Konsum von Cannabis - Bedeutung von THC-Werten

    Dabei ist vor dem Hintergrund des äußert seltenen Falles, dass eine Person nach einem einmaligen Cannabiskonsum zum einen bereits bald darauf ein Kraftfahrzeug führt und zum anderen dann auch noch trotz der geringen Dichte der polizeilichen Verkehrsüberwachung in eine Verkehrskontrolle gerät und die Polizei einen Drogentest veranlasst, in einem Akt der Beweiswürdigung regelmäßig die Annahme gerechtfertigt, dass ohne substantiierte Darlegung des Gegenteils nicht von einem einmaligen Konsum ausgegangen werden muss bzw. weitere Aufklärungsmaßnahmen zur Ermittlung der Konsumhäufigkeit nicht geboten sind (vgl. BayVGH, B.v. 25.1.2016 - 11 CS 15.2480 - juris Rn. 14 m.w.N; OVG NW, B.v.12.3.2012 - 16 B 1294/11 - DAR 2012, 275, juris).

    Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat sich dieser Rechtsprechung angeschlossen (vgl. BayVGH, B.v. 10.3.2015 - 11 CS 14.2200 - juris; B.v. 25.1.2016 - 11 CS 15.2480 - juris).

    Hierzu führt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 25. Januar 2016 (Az.: 11 CS 15.2480 - juris Rn. 20, 21 m. w. N.) wie folgt aus:.

  • VG Regensburg, 21.03.2016 - RO 8 S 16.321

    Gelegentlicher Cannabiskonsum auch bei einem Zeitraum von fünfeinhalb Jahren

    aa) Gelegentlicher Konsum von Cannabis im Sinne von Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV liegt dann vor, wenn der Betroffene in zumindest zwei selbstständigen Konsumvorgängen Cannabis zu sich genommen hat und diese Konsumvorgänge einen gewissen, auch zeitlichen Zusammenhang aufweisen (vgl. BVerwG, U.v. 23.10.2014 - 3 C 3/13 - juris Rn. 21; BayVGH, B.v. 25.1.2016 - 11 CS 15.2480 - juris Rn. 13).

    Ein einmaliger Konsum kann nur dann angenommen werden, wenn der Betreffende entweder erstmals im Rahmen eines Probierkonsums Cannabis zu sich genommen hat oder frühere Konsumakte derart weit zurückliegen, dass daran nicht mehr angeknüpft werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 25.1.2016 - 11 CS 15.2480 - juris Rn. 14).

    Vor diesem Hintergrund bedarf es einer ausdrücklichen Behauptung mit substantiierten Darlegungen dazu, dass es sich bei der festgestellten Einnahme von Drogen tatsächlich um einen erstmaligen Konsum gehandelt hat (vgl. BayVGH, B.v. 25.1.2016 - 11 CS 15.2480 - juris Rn. 14; BayVGH, B.v. 28.5.2013 - 11 ZB 13.607 - juris Rn. 13).

  • VG München, 04.05.2016 - M 26 S 16.1337

    Behauptung einmaligen Cannabiskonsums - Entziehung der Fahrererlaubnis

    Dabei ist vor dem Hintergrund des äußert seltenen Falles, dass eine Person nach einem einmaligen Cannabiskonsum zum einen bereits bald darauf ein Kraftfahrzeug führt und zum anderen dann auch noch trotz der geringen Dichte der polizeilichen Verkehrsüberwachung in eine Verkehrskontrolle gerät und die Polizei einen Drogentest veranlasst, in einem Akt der Beweiswürdigung regelmäßig die Annahme gerechtfertigt, dass ohne substantiierte Darlegung des Gegenteils nicht von einem einmaligen Konsum ausgegangen werden muss bzw. weitere Aufklärungsmaßnahmen zur Ermittlung der Konsumhäufigkeit nicht geboten sind (vgl. BayVGH, B.v. 25.1.2016 - 11 CS 15.2480 - juris Rn. 14 m. w. N.).

    Da der Antragsteller nach dem Ergebnis der Blutuntersuchung am ... April 2015 ein Kraftfahrzeug mit einer THC-Konzentration von mehr als 1, 0 ng/ml, nämlich a... ng/ml, geführt hat, ist er nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 23.10.2014 a. a. O. Rn. 33) fahrungeeignet (s. BayVGH, B.v. 25.1.2016 - 11 CS 15.2480 - juris Rn. 17, B.v. 10.3.2015 - 11 CS 14.2200 - juris Rn. 12 f.; so auch VG München, B.v. 1.2.2016 - M 26 S 15.3927, B.v. 24.11.2015 - M 6a S 15.3284, U.v. 23.6.2015 - M 6a K 14.5300 - juris).

    Es bestanden auch sonst keine gewichtigen oder belastbaren Anhaltspunkte für eine motivational gefestigte Änderung des Konsumverhaltens und eine genügend lange Erprobung (vgl. BayVGH, B.v. 25.1.2016 a. a. O. Rn. 20 f.).

  • VG Würzburg, 24.04.2017 - W 6 S 17.325

    Gelegentlicher Konsum von Cannabis und Fahrerlaubnisentzug

    Erst wenn auch solche substanziierten Darlegungen erfolgen, ist ihre Glaubhaftigkeit unter Würdigung sämtlicher Fallumstände zu überprüfen (BayVGH, B.v. 7.3.2017 - 11 CS 17.143 - juris; B.v. 27.2.2017 - 11 CS 16.2316 - juris; B.v. 25.1.2016 - 11 CS 15.2480 - juris; OVG SH, B.v. 23.1.2017 - 4 MB 2/17 - juris).

    Der Antragsteller wird erst nachzuweisen haben, dass er entweder kein Cannabis mehr konsumiert oder dass er zumindest den gelegentlichen Cannabiskonsum und das Führen eines Kraftfahrzeugs trennen kann und das sein diesbezüglicher Einstellungswandel motivational gefestigt ist (vgl. BayVGH, B.v. 25.1.2016 - 11 CS 15.2480 - juris; B.v. 21.4.2015 - 11 ZB 15.181 - juris).

  • VG Würzburg, 28.06.2017 - W 6 K 16.1168

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach behauptetem unwillentlichem und unwissentlichem

    1.2.1 Gelegentlicher Konsum von Cannabis im Sinne von Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV liegt dann vor, wenn der Betroffene in zumindest zwei selbständigen Konsumsvorgängen Cannabis zu sich genommen hat und diese Konsumsvorgänge einen gewissen, auch zeitlichen Zusammenhang aufweisen (BVerwG, U v. 23.10.2014 - 3 C 3/13 - juris; BayVGH, B. v. 25.1.2016 - 11 CS 15.2480 - juris).

    Ein einmaliger Konsum kann nur dann angenommen werden, wenn der Betreffende entweder erstmals im Rahmen eines Probierkonsums Cannabis zu sich genommen hat oder frühere Konsumakte derart weit zurückliegen, dass daran nicht mehr angeknüpft werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 25.1.2016 - 11 CS 15.2480 - juris).

  • VG Augsburg, 23.01.2017 - Au 7 S 16.1714

    Sofortige Vollziehbarkeit des Entzugs einer Fahrerlaubnis

    Im Hinblick darauf, dass die Kombination von erstmaligem Cannabiskonsum, anschließender Verkehrsteilnahme unter Einwirkung des erstmalig konsumierten Stoffs und schließlich der Feststellung dieses Umstands bei einer polizeilichen Verkehrskontrolle sehr selten auftreten dürfte, bedarf es neben einer ausdrücklichen Behauptung des Probierkonsums noch substantiierter Darlegungen - unter genauer Schilderung der konkreten Einzelumstände des Konsums - dazu, dass bzw. warum es zu dem erstmaligen Konsum gekommen ist (ständige Rechtsprechung, siehe z. B. BayVGH, B. v. 25.1.2016 - 11 CS 15.2480 - juris Rn. 14, 15; VGH BW, B. v. 22.7.2016 - 10 S 738/16 - juris Rn. 7; OVG NW, B. v. 12.3.2012 - 16 B 1294/11 - DAR 2012, 275, juris Rn. 5 ff.).

    Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat sich dieser Rechtsprechung angeschlossen (vgl. BayVGH, B. v. 10.3.2015 - 11 CS 14.2200 - juris; B. v. 25.1.2016 - 11 CS 15.2480 - juris).

  • VG Regensburg, 08.03.2017 - RN 8 S 16.1847

    Einmaliger Verstoß des gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das

    (1) Gelegentlicher Konsum von Cannabis im Sinne von Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV liegt dann vor, wenn der Betroffene in zumindest zwei selbständigen Konsumvorgängen Cannabis zu sich genommen hat und diese Konsumvorgänge einen gewissen, auch zeitlichen Zusammenhang aufweisen (vgl. BVerwG, U.v. 23.10.2014 - 3 C 3/13 - juris Rn. 21; BayVGH, B.v. 25.1.2016 - 11 CS 15.2480 - juris Rn. 13).

    Dabei ist vor dem Hintergrund des äußert seltenen Falles, dass eine Person nach einem einmaligen Cannabiskonsum zum einen bereits kurz darauf ein Kraftfahrzeug führt und zum anderen dann auch noch trotz der geringen Dichte der polizeilichen Verkehrsüberwachung in eine Verkehrskontrolle gerät und die Polizei einen Drogentest veranlasst, in einem Akt der Beweiswürdigung regelmäßig die Annahme gerechtfertigt, dass ohne substantiierte Darlegung des Gegenteils nicht von einem einmaligen Konsum ausgegangen werden muss (vgl. BayVGH, B.v. 25.1.2016 - 11 CS 15.2480 - juris Rn. 14, m.w.N.).

  • VG Augsburg, 21.12.2016 - Au 3 E 16.1693

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Ablehnung einer schulaufsichtlichen

  • VG München, 29.06.2016 - M 26 S 16.2342

    Rechtmäßigkeit der sofortigen Vollziehbarkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis

  • VG Augsburg, 17.02.2017 - Au 7 K 16.556

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Cannabiskonsum

  • VG Oldenburg, 12.04.2018 - 7 B 1567/18

    11-Hydroxy-delta-9-tetrahydrocannabinol (11-OH-THC);

  • VG Oldenburg, 23.07.2019 - 7 B 2033/19

    11-Hydroxy-delta-9-tetrahydrocannabinol (11-OH-THC);

  • VG München, 02.11.2016 - M 6 S 16.3333

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Cannabiskonsum und Nachweis einjähriger

  • VG Würzburg, 24.02.2017 - W 6 S 17.143

    Annahme der Fahrungeeignetheit bei Drogenkonsum in der Vergangenheit

  • VG München, 22.12.2016 - M 26 S 16.5362

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Cannabis-Konsums

  • VG Würzburg, 19.05.2017 - W 6 S 17.453

    Verkehrsteilnahme unter Cannabiseinfluss - Gelegentlicher Cannabiskonsum

  • VG Halle, 27.06.2018 - 7 B 161/18

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums; gelegentlicher Konsum;

  • VG Halle, 14.05.2018 - 7 B 133/18

    Fahrerlaubnisentziehung bei Cannabiskonsum

  • VG München, 23.01.2017 - M 26 S 16.5527

    Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund von Cannabiskonsum

  • VG Bayreuth, 06.03.2017 - B 1 S 17.119

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichen Cannabiskonsums - einstweiliger

  • VG Oldenburg, 11.01.2017 - 7 B 6810/16

    11-Hydroxy-delta-9-tetrahydrocannabinol (11-OH-THC);

  • VG Augsburg, 01.02.2017 - Au 7 K 16.1085

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Fahrt unter THC und Amphetamin

  • VG Augsburg, 11.01.2017 - Au 7 S 16.1592

    Sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung einer Fahrerlaubnis der Klasse B

  • VG Augsburg, 02.08.2016 - Au 7 S 16.809

    Fahrerlaubnisentzug wegen Cannabiskonsums

  • VG Augsburg, 28.11.2016 - Au 7 S 16.1402

    Entziehung der Fahrerlaubnis

  • VG München, 23.02.2017 - M 6 S 16.5339

    Entzug der Fahrerlaubnis bei nicht ausreichender Darlegung eines "Probierkonsums"

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