Rechtsprechung
   VGH Bayern, 23.06.2015 - 11 CS 15.950   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,18089
VGH Bayern, 23.06.2015 - 11 CS 15.950 (https://dejure.org/2015,18089)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.06.2015 - 11 CS 15.950 (https://dejure.org/2015,18089)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Juni 2015 - 11 CS 15.950 (https://dejure.org/2015,18089)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,18089) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Fahrtenbuchauflage; Haltereigenschaft; Anhörung als Halter; Mitwirkungspflichten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs aufgrund der Unmöglichkeit der Ermittlung des Halters nach einer Ordnungswidrigkeit

  • rewis.io

    Voraussetzungen für eine Fahrtenbuchauflage - Bestreiten der Haltereigenschaft

  • ra.de
  • bussgeldsiegen.de

    Fahrtenbuchauflage - Mitwirkungspflichten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVZO § 31a Abs. 1
    Rechtmäßigkeit der Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs aufgrund der Unmöglichkeit der Ermittlung des Halters nach einer Ordnungswidrigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 23.02.2015 - 11 CS 15.6

    Fahrtenbuch; Verkehrsverstoß; ausreichende Ermittlungen

    Auszug aus VGH Bayern, 23.06.2015 - 11 CS 15.950
    Art und Ausmaß der Ermittlungen hängen insbesondere von der Art des jeweiligen Verkehrsverstoßes und der Bereitschaft des Kraftfahrzeughalters zur Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrers ab (vgl. etwa BVerwG, U.v. 17.12.1982 - 7 C 3.80 - BayVBl 1983, 310; B.v. 21.10.1987 - 7 B 162/87 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 18; B.v. 23.12.1996 - 11 B 84/96 - juris; BayVGH, B.v. 23.2.2015 - 11 CS 15.6 - juris).

    Die Feststellung des Fahrers ist auch dann unmöglich, wenn die Ermittlungen zwar auf einen bestimmten Täter hindeuten, die Behörde jedoch keine ausreichende Überzeugung von der Täterschaft des Verdächtigen gewinnen konnte (BayVGH, B.v. 23.2.2015 - 11 CS 15.6 - juris Rn. 16; SächsOVG, B.v. 4.8.2014 - 3 B 90/14 - DÖV 2014, 987; OVG NW, B.v. 25.3.2008 - 8 A 586/08 - NZV 2008, 536).

  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80

    Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung -

    Auszug aus VGH Bayern, 23.06.2015 - 11 CS 15.950
    Art und Ausmaß der Ermittlungen hängen insbesondere von der Art des jeweiligen Verkehrsverstoßes und der Bereitschaft des Kraftfahrzeughalters zur Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrers ab (vgl. etwa BVerwG, U.v. 17.12.1982 - 7 C 3.80 - BayVBl 1983, 310; B.v. 21.10.1987 - 7 B 162/87 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 18; B.v. 23.12.1996 - 11 B 84/96 - juris; BayVGH, B.v. 23.2.2015 - 11 CS 15.6 - juris).

    Verweigert der Fahrzeughalter seine Mitwirkung bei der Ermittlung des Fahrzeugführers, sind weitere Ermittlungen in der Regel nicht zumutbar (BVerwG, U.v. 17.12.1982, a.a.O.).

  • BVerwG, 23.12.1996 - 11 B 84.96

    Revisionsgerichtliche Bestimmung der Anforderungen an die Ermittlungen der

    Auszug aus VGH Bayern, 23.06.2015 - 11 CS 15.950
    Art und Ausmaß der Ermittlungen hängen insbesondere von der Art des jeweiligen Verkehrsverstoßes und der Bereitschaft des Kraftfahrzeughalters zur Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrers ab (vgl. etwa BVerwG, U.v. 17.12.1982 - 7 C 3.80 - BayVBl 1983, 310; B.v. 21.10.1987 - 7 B 162/87 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 18; B.v. 23.12.1996 - 11 B 84/96 - juris; BayVGH, B.v. 23.2.2015 - 11 CS 15.6 - juris).
  • BVerwG, 21.10.1987 - 7 B 162.87

    Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuchs - Unmöglichkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 23.06.2015 - 11 CS 15.950
    Art und Ausmaß der Ermittlungen hängen insbesondere von der Art des jeweiligen Verkehrsverstoßes und der Bereitschaft des Kraftfahrzeughalters zur Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrers ab (vgl. etwa BVerwG, U.v. 17.12.1982 - 7 C 3.80 - BayVBl 1983, 310; B.v. 21.10.1987 - 7 B 162/87 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 18; B.v. 23.12.1996 - 11 B 84/96 - juris; BayVGH, B.v. 23.2.2015 - 11 CS 15.6 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2008 - 8 A 586/08

    Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers i.S.v. § 31a Abs. 1 S. 1

    Auszug aus VGH Bayern, 23.06.2015 - 11 CS 15.950
    Die Feststellung des Fahrers ist auch dann unmöglich, wenn die Ermittlungen zwar auf einen bestimmten Täter hindeuten, die Behörde jedoch keine ausreichende Überzeugung von der Täterschaft des Verdächtigen gewinnen konnte (BayVGH, B.v. 23.2.2015 - 11 CS 15.6 - juris Rn. 16; SächsOVG, B.v. 4.8.2014 - 3 B 90/14 - DÖV 2014, 987; OVG NW, B.v. 25.3.2008 - 8 A 586/08 - NZV 2008, 536).
  • OVG Sachsen, 04.08.2014 - 3 B 90/14

    Keine Fahrtenbuchauflage bei fehlender Überzeugung von der Täterschaft

    Auszug aus VGH Bayern, 23.06.2015 - 11 CS 15.950
    Die Feststellung des Fahrers ist auch dann unmöglich, wenn die Ermittlungen zwar auf einen bestimmten Täter hindeuten, die Behörde jedoch keine ausreichende Überzeugung von der Täterschaft des Verdächtigen gewinnen konnte (BayVGH, B.v. 23.2.2015 - 11 CS 15.6 - juris Rn. 16; SächsOVG, B.v. 4.8.2014 - 3 B 90/14 - DÖV 2014, 987; OVG NW, B.v. 25.3.2008 - 8 A 586/08 - NZV 2008, 536).
  • VGH Bayern, 30.11.2022 - 11 CS 22.1813

    Fahrtenbuchauflage nach Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts um 23 km/h -

    Auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren gilt der Grundsatz der Unschuldsvermutung und ist dem Betroffenen Gelegenheit zur Äußerung zu geben, bevor Maßnahmen ergriffen werden (vgl. BayVGH, B.v. 23.6.2015 - 11 CS 15.950 - juris Rn. 18).
  • VG München, 01.12.2015 - M 23 K 15.666

    Anordung der Führung eines Fahrtenbuchs

    Die Beschwerde hiergegen wurde mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 23. Juni 2015 zurückgewiesen (Az.: 11 CS 15.950).

    Das Gericht verweist insoweit vollinhaltlich auf die Ausführungen in den Beschlüssen des Verwaltungsgerichts München vom 2. April 2015 (Az. M 23 S 15.667) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 23. Juni 2015 (Az.: 11 CS 15.950) im Eilverfahren und macht sich diese auch für das Hauptsacheverfahren zu Eigen (vgl. § 117 Abs. 5 VwGO).

  • VG München, 18.01.2016 - M 23 K 15.666

    Rechtmäßige Fahrtenbuchauflage

    Die Beschwerde hiergegen wurde mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 23. Juni 2015 zurückgewiesen (Az.: 11 CS 15.950).

    Das Gericht verweist insoweit vollinhaltlich auf die Ausführungen in den Beschlüssen des Verwaltungsgerichts München vom 2. April 2015 (Az. M 23 S 15.667) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 23. Juni 2015 (Az.: 11 CS 15.950) im Eilverfahren und macht sich diese auch für das Hauptsacheverfahren zu Eigen (vgl. § 117 Abs. 5 VwGO).

  • VG München, 27.11.2015 - M 23 K 15.3880

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Verpflichtung zur Vorlage eines Fahrtenbuchs

    Die Beschwerde hiergegen wurde mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 23. Juni 2015 zurückgewiesen (Az.: 11 CS 15.950).

    Die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit dieses Bescheids wurde sowohl durch Beschluss des erkennenden Gerichts vom 2. April 2015 (M 23 S. 15.667) als auch durch Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 23. Juni 2015 (11 CS 15.950) bestätigt.

  • VG Augsburg, 24.05.2016 - Au 3 S 16.681

    Fahrtenbuchauflage nach Tempoverstoß

    Letztlich musste die Polizei vorliegend nicht ins Blaue hinein nach Verwandten der Antragstellerin forschen, zumal nicht davon ausgegangen werden konnte, dass sich die befragten Familienmitglieder selbst oder gegenseitig belasten würden (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B. v. 23.6.2015 - 11 CS 15.950 - juris Rn. 19; B. v. 12.3.2014 - 11 CS 14.176 - juris Rn. 9; B. v. 12.6.2008 - 11 CS 08.857 - juris Rn. 4; B. v. 10.10.2006 - 11 CS 06.607 - juris Rn. 17; OVG NW, B. v. 14.11.2013 - 8 A 1668/13 - juris Rn. 21 f.).
  • VG Augsburg, 26.10.2016 - Au 3 S 16.1351

    Verhältnismäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage nach einem Rotlichtverstoß

    Lehnt der Fahrzeughalter unter ausdrücklichem Hinweis auf sein Zeugnisverweigerungsrecht die Mitwirkung an der weiteren Aufklärung ab, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende, jedoch kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen nach dem Fahrzeugführer zu betreiben (BVerwG, U.v. 17.12.1982, 7 C 3.80 - BayVBl 1983, 310; siehe zum Ganzen: BayVGH, B.v. 23.6.2015 - 11 CS 15.950 - juris Rn. 14; B.v. 12.3.2014 - 11 CS 14.176 - juris Rn. 9).
  • VG Augsburg, 30.07.2015 - Au 3 S 15.880

    Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerorts um 23 km/h

    Lehnt der Fahrzeughalter unter ausdrücklichem Hinweis auf sein Zeugnisverweigerungsrecht die Mitwirkung an der weiteren Aufklärung ab, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende, jedoch kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen nach dem Fahrzeugführer zu betreiben (BVerwG, U.v. 17.12.1982, 7 C 3.80 - BayVBl 1983, 310; siehe zum Ganzen: BayVGH, B.v. 23.6.2015 - 11 CS 15.950 - juris Rn. 14; B.v. 12.3.2014 - 11 CS 14.176 - juris Rn. 9).
  • VG München, 10.12.2015 - M 23 S 15.4590

    Fajrtenbuchauflage nach Geschwindigkeitsüberschreitung

    Der Antragsteller wurde im vorliegenden Fall sowohl durch den Anhörungsbogen vom ... Juni 2015 - der mit einer entsprechenden Zeugenbelehrung und dem Hinweis auf eine mögliche Fahrtenbuchauflage versehen war (vgl. hierzu auch BayVGH, B.v. 23.6.2015 - 11 CS 15.950 - juris, Rn. 17) - als auch bei seiner Einvernahme durch die Polizeiinspektion L. am ... April 2015 als Zeuge gehört.
  • VG Neustadt, 09.12.2015 - 3 K 697/15

    Verpflichtung zum Führen eines Fahrtenbuches - Angemessenheit der Maßnahmen nach

    Die Feststellung des Fahrers ist aber auch dann unmöglich, wenn die Ermittlungen zwar auf einen bestimmten Täter - z. B. wegen firmeninterner Zuordnung des Kraftfahrzeugs - hindeuten, die Behörde sich jedoch keine ausreichende Überzeugung von der Täterschaft des Verdächtigen bilden konnte (vgl. BayVGH, Beschluss vom 23. Juni 2015 - 11 CS 15.950 -, juris, Rn. 19).
  • VG München, 20.06.2017 - M 23 S 17.1592

    Fahrtenbuchauflage nach Geschwindigkeitsüberschreitung

    Der Antragsteller wurde im vorliegenden Fall sowohl durch den Anhörungsbogen vom 15. Juli 2016 - der auch bereits mit einer entsprechenden Zeugenbelehrung und dem Hinweis auf eine mögliche Fahrtenbuchauflage versehen war (vgl. hierzu auch BayVGH, B.v. 23.6.2015 - 11 CS 15.950 - juris, Rn. 17) - als auch nochmals mit Schreiben vom 2. August 2016 als Zeuge gehört.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht