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   VGH Bayern, 27.10.2016 - 11 CS 16.1388   

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VGH Bayern, 27.10.2016 - 11 CS 16.1388 (https://dejure.org/2016,48022)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.10.2016 - 11 CS 16.1388 (https://dejure.org/2016,48022)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. Oktober 2016 - 11 CS 16.1388 (https://dejure.org/2016,48022)
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 23.10.2014 - 3 C 3.13

    Cannabis; gelegentlicher Konsum von Cannabis; gelegentliche Einnahme von

    Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2016 - 11 CS 16.1388
    Seit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Oktober 2014 (3 C 3.13 - NJW 2015, 2439) ist entgegen der Ansicht des Antragstellers geklärt, dass ein gelegentlicher Konsument von Cannabis dann nicht in der gebotenen Weise zwischen diesem Konsum und dem Führen eines Kraftfahrzeugs trennt, wenn er fährt, wohl angesichts des bei ihm festgestellten THC-Werts eine hierdurch bedingte Beeinträchtigung seiner Fahrtüchtigkeit nicht auszuschließen ist.
  • VGH Bayern, 29.08.2016 - 11 CS 16.1460

    Entzug der Fahrerlaubnis bei gelegentlichem Cannabiskonsum

    Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2016 - 11 CS 16.1388
    Wenn der erstmalige Verstoß gegen das Trennungsgebot bei gelegentlichem Cannabiskonsum zur sofortigen Entziehung der Fahrerlaubnis führe, bliebe für § 14 Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 FeV, wonach die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anzuordnen sei, wenn wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr nach § 24a StVG begangen worden seien, keinerlei Anwendungsbereich (vgl. Bay VGH, B. v. 14.9.2016 - 11 CS 14.1467 - juris, v. 29.8.2016 - 11 CS 16.1460 - juris).
  • VGH Bayern, 14.09.2016 - 11 CS 16.1467

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Erstmalige Fahrt unter Cannabiseinfluss

    Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2016 - 11 CS 16.1388
    Denn es liegt in der Regel auf der Hand, dass die Teilnahme eines für ungeeignet erachteten Kraftfahrers am Straßenverkehr zu erheblichen Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer führt, und dass ein solcher Kraftfahrer zur Vermeidung der von ihm ausgehenden akuten Gefahr durch die Anordnung des Sofortvollzugs des Entziehungsbescheids schnellstmöglich von der weiteren Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr auszuschließen ist (st. Rspr., zuletzt BayVGH, B. v. 14.9.2016 - 11 CS 16.1467 - juris Rn. 13 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 18.04.2016 - 11 ZB 16.285

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichem Cannabiskonsum

    Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2016 - 11 CS 16.1388
    Nach dieser Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat bereits gefolgt ist, ist das bereits ab einem THC-Wert von 1 ng/ml im Blut der Fall (vgl. BayVGH, B. v. 18.4.2016 - 11 ZB 16.285 - juris Rn. 11).
  • VG Augsburg, 23.01.2017 - Au 7 S 16.1724

    Zur sofortigen Vollziehbarkeit des Entzugs einer Fahrerlaubnis

    (Offen gelassen durch Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, B. v. 29.8.2016 - 11 CS 16.1460 - Rn. 16, juris, B. v. 14.9.2016 - 11 CS 16.1467 - Rn. 20, juris, B. v. 27.10.2016 - 11 CS 16.1388 - Rn. 6, juris).

    In seinen neuesten Entscheidungen vom 29. August 2016, 14. September 2016 und 27. Oktober 2016 lässt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) allerdings offen, "ob bereits bei einer einzelnen Fahrt unter Cannabiseinfluss von Ungeeignetheit nach § 11 Abs. 7 FeV i. V. m. Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV ausgegangen werden kann oder ob nicht entsprechend dem Vorgehen bei fahrerlaubnisrechtlichem Alkoholmissbrauch, der nach Nr. 8.1 der Anlage 4 zur FeV zur Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen führt und bei dem nach § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b FeV erst bei der zweiten Zuwiderhandlung die Beibringung eines medizinischpsychologischen Gutachtens anzuordnen ist, auch bei einem gelegentlichen Cannabiskonsumenten bei der ersten Zuwiderhandlung zunächst ein Fahreignungsgutachten im Ermessenswege nach § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV angeordnet werden kann und erst bei der zweiten Zuwiderhandlung nach § 14 Abs. 2 Nr. 3 FeV zwingend ein Fahreignungsgutachten angeordnet werden muss." (BayVGH, B. v. 29.8.2016 - 11 CS 16.1460 - Rn. 16, juris, vgl. ebenso B. v. 14.9.2016 - 11 CS 16.1467 - Rn. 20, juris und B. v. 27.10.2016 - 11 CS 16.1388 - Rn. 6, juris).

  • VG Augsburg, 11.01.2017 - Au 7 S 16.1836

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    (offen gelassen durch Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, B. v. 29.8.2016 - 11 CS 16.1460 -, Rn. 16, juris, B. v. 14.9.2016 - 11 CS 16.1467 -, Rn. 20, juris, B. v. 27.10.2016 - 11 CS 16.1388 -, Rn. 6, juris).

    In seinen neuesten Entscheidungen vom 29. August 2016, 14. September 2016 und 27. Oktober 2016 lässt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) offen, "ob bereits bei einer einzelnen Fahrt unter Cannabiseinfluss von Ungeeignetheit nach § 11 Abs. 7 FeV i. V. m. Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV ausgegangen werden kann oder ob nicht entsprechend dem Vorgehen bei fahrerlaubnisrechtlichem Alkoholmissbrauch, der nach Nr. 8.1 der Anlage 4 zur FeV zur Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen führt und bei dem nach § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b FeV erst bei der zweiten Zuwiderhandlung die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anzuordnen ist, auch bei einem gelegentlichen Cannabiskonsumenten bei der ersten Zuwiderhandlung zunächst ein Fahreignungsgutachten im Ermessenswege nach § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV angeordnet werden kann und erst bei der zweiten Zuwiderhandlung nach § 14 Abs. 2 Nr. 3 FeV zwingend ein Fahreignungsgutachten angeordnet werden muss." (BayVGH, B.v. 29.8.2016 - 11 CS 16.1460 -, Rn. 16, juris, vgl. ebenso B. v. 14.9.2016 - 11 CS 16.1467 -, Rn. 20, juris und B. v. 27.10.2016 - 11 CS 16.1388 -, Rn. 6, juris).

  • VG Augsburg, 23.01.2017 - Au 7 S 16.1714

    Sofortige Vollziehbarkeit des Entzugs einer Fahrerlaubnis

    Ein Ermessen stand dem Landratsamt bei dieser Entscheidung nicht zu (offen gelassen BayVGH, B. v. 29.8.2016 - 11 CS 16.1460 - juris Rn. 16; B. v. 14.9.2016 - 11 CS 16.1467 - juris Rn. 20; B. v. 27.10.2016 - 11 CS 16.1388 - juris Rn. 6).

    bb) In seinen Entscheidungen vom 29. August 2016, 14. September 2016 und 27. Oktober 2016 lässt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof offen, "ob bereits bei einer einzelnen Fahrt unter Cannabiseinfluss von Ungeeignetheit nach § 11 Abs. 7 FeV i. V. m. Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV ausgegangen werden kann oder ob nicht entsprechend dem Vorgehen bei fahrerlaubnisrechtlichem Alkoholmissbrauch, der nach Nr. 8.1 der Anlage 4 zur FeV zur Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen führt und bei dem nach § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b FeV erst bei der zweiten Zuwiderhandlung die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anzuordnen ist, auch bei einem gelegentlichen Cannabiskonsumenten bei der ersten Zuwiderhandlung zunächst ein Fahreignungsgutachten im Ermessenswege nach § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV angeordnet werden kann und erst bei der zweiten Zuwiderhandlung nach § 14 Abs. 2 Nr. 3 FeV zwingend ein Fahreignungsgutachten angeordnet werden muss" (BayVGH, B. v. 29.8.2016 - a. a. O.; B. v. 14.9.2016 - a. a. O. und B. v. 27.10.2016 - a. a. O.).

  • VG München, 05.04.2017 - M 6 S 17.759

    Rechtmäßiger Entzug der Fahrerlaubnis

    Denn nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 23.10.2014 - 3 C 3.13 - juris; vgl. auch z.B. BayVGH, B.v. 27.10.2016 - 11 CS 16.1388 - juris Rn. 5) trennt ein Konsument von Cannabis bereits dann nicht, wenn er fährt, obwohl wegen des Cannabis-Einflusses auf ihn eine hierdurch bedingte Beeinträchtigung seiner Fahrtüchtigkeit nicht auszuschließen ist.

    2.2.3.1 Der Bevollmächtigte des Antragstellers weist zwar zutreffend auf die Beschlüsse des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in Verfahren einstweiligen Rechtsschutzes vom 29. August 2016 (11 CS 16.1460 - juris Rn. 16 f.) und 14. September 2016 (11 CS 16.1467 - juris Rn. 15, 20 f.) hin (vgl. in dieser Hinsicht auch - allerdings ohne "Auflagenbeschluss" zu Gunsten des dortigen Beschwerdeführers - B.v. 27.10.2016 - 11 CS 16.1388 - juris Rn. 6).

  • VG Augsburg, 17.02.2017 - Au 7 K 16.556

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Cannabiskonsum

    In seinen neuesten Entscheidungen vom 29. August 2016, 14. September 2016 und 27. Oktober 2016 lässt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) allerdings offen, "ob bereits bei einer einzelnen Fahrt unter Cannabiseinfluss von Ungeeignetheit nach § 11 Abs. 7 FeV i.V.m. Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnisverordnung ausgegangen werden kann oder ob nicht entsprechend dem Vorgehen bei fahrerlaubnisrechtlichem Alkoholmissbrauch, der nach Nr. 8.1 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnisverordnung zur Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen führt und bei dem nach § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b FeV erst bei der zweiten Zuwiderhandlung die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anzuordnen ist, auch bei einem gelegentlichen Cannabiskonsumenten bei der ersten Zuwiderhandlung zunächst ein Fahreignungsgutachten im Ermessenswege nach § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV angeordnet werden kann und erst bei der zweiten Zuwiderhandlung nach § 14 Abs. 2 Nr. 3 FeV zwingend ein Fahreignungsgutachten angeordnet werden muss." (BayVGH, B.v. 29.8.2016 - 11 CS 16.1460 -, Rn. 16, juris, vgl. ebenso B.v. 14.9.2016 - 11 CS 16.1467 - Rn. 20, juris und B.v. 27.10.2016 - 11 CS 16.1388 - Rn. 6, juris).
  • VG München, 05.04.2017 - M 6 K 17.762

    Keine Notwendigkeit der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens

    Denn nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 23.10.2014 - 3 C 3.13 - juris; vgl. auch z.B. BayVGH, B.v. 27.10.2016 - 11 CS 16.1388 - juris Rn. 5) trennt ein Konsument von Cannabis bereits dann nicht, wenn er fährt, obwohl wegen des Cannabis-Einflusses auf ihn eine hierdurch bedingte Beeinträchtigung seiner Fahrtüchtigkeit nicht auszuschließen ist.
  • VG Augsburg, 24.08.2017 - Au 7 S 17.839

    Entziehung der Fahrerlaubnis ohne vorherige Anordnung zur Beibringung eines

    Denn nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 23.10.2014 - 3 C 3.13 - juris; vgl. auch z.B. BayVGH, B.v. 27.10.2016 - 11 CS 16.1388 - juris Rn. 5) trennt ein Konsument von Cannabis bereits dann nicht, wenn er fährt, obwohl wegen des Cannabis-Einflusses auf ihn eine hierdurch bedingte Beeinträchtigung seiner Fahrtüchtigkeit nicht auszuschließen ist.
  • VGH Bayern, 24.04.2017 - 11 CS 17.601

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach der Einnahme von Drogen

    Denn es liegt in der Regel auf der Hand, dass die Teilnahme eines für ungeeignet erachteten Kraftfahrers am Straßenverkehr zu erheblichen Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer führt, und dass ein solcher Kraftfahrer zur Vermeidung der von ihm ausgehenden akuten Gefahr durch die Anordnung des Sofortvollzugs des Entziehungsbescheids schnellstmöglich von der weiteren Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr auszuschließen ist (vgl. BayVGH, B.v. 8.9.2015 - 11 CS 15.1634 - juris Rn. 6, v. 27.10.2016 - 11 CS 16.1388 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 31.07.2017 - 11 CS 17.1089

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Hypoglykämie

    Weiter rechtfertigt es auch eine jahrzehntelange unbeanstandete Teilnahme am Straßenverkehr angesichts der erheblichen Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer nicht, vorläufig die weitere Teilnahme eines für fahrungeeignet erachteten Kraftfahrers am Straßenverkehr hinzunehmen (st. Rspr., vgl. BayVGH, B.v. 27.10.2016 - 11 CS 16.1388 - juris Rn 3 u. B.v. 14.9.2016 - 11 CS 16.1467 - juris Rn. 13 m.w.N.).
  • VG München, 29.09.2020 - M 6 S 20.1382

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines Fahreignungsgutachtens -

    Gerade dann, wenn immer wiederkehrende Sachverhaltsgestaltungen eine typische Interessenlage zugrunde liegt, kann sich die Behörde zur Rechtfertigung der Anordnung der sofortigen Vollziehung wie hier darauf beschränken, die für diese Fallgruppen typische Interessenlage aufzuzeigen und deutlich zu machen, dass diese Interessenlage nach ihrer Auffassung auch im konkreten Fall vorliegt (vgl. BayVGH, B.v. 27.10.2016 - 11 CS 16.1388 - juris).
  • VG München, 02.05.2019 - M 6 S 19.1540

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums (Cannabis und Kokain)

  • VGH Bayern, 20.11.2018 - 11 CS 18.2302

    Fahrerlaubnis unter Auflagen bei Diabetes - rechtliches Gehör bei unterlassener

  • VG München, 29.08.2019 - M 18 S 19.2680

    Eilantrag gegen die Begrenzung der Bandgeschwindigkeit einer Schlachtlinie nur

  • VG Freiburg, 08.02.2017 - 6 K 187/17

    Medizinisch-psychologisches Gutachten; Gelegentlicher Cannabiskonsum;

  • VG München, 04.05.2017 - M 6 S 17.141

    Entziehung der Fahrerlaubnis ohne vorherige Anordnung zur Beibringung eines

  • VG Schleswig, 21.03.2017 - 3 B 24/17

    Fehlende Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bei gelegentlichem Cannabiskonsum

  • VG Bayreuth, 06.03.2017 - B 1 S 17.119

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichen Cannabiskonsums - einstweiliger

  • VG Augsburg, 01.02.2017 - Au 7 K 16.1085

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Fahrt unter THC und Amphetamin

  • VG Augsburg, 11.01.2017 - Au 7 S 16.1592

    Sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung einer Fahrerlaubnis der Klasse B

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