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   VGH Bayern, 01.08.2017 - 11 CS 17.1196   

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https://dejure.org/2017,34889
VGH Bayern, 01.08.2017 - 11 CS 17.1196 (https://dejure.org/2017,34889)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01.08.2017 - 11 CS 17.1196 (https://dejure.org/2017,34889)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01. August 2017 - 11 CS 17.1196 (https://dejure.org/2017,34889)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 24.03.2016 - 11 CS 16.260

    Keine Fahreignung mangels Teilnahme an MPU

    Auszug aus VGH Bayern, 01.08.2017 - 11 CS 17.1196
    Werden mögliche Bedenken bis zum Zeitpunkt des Widerspruchsbescheids ausgeräumt, ist die Gutachtensanordnung aufzuheben und die Fahrerlaubnis kann nicht entzogen werden (vgl. BayVGH, B.v. 24.3.2016 - 11 CS 16.260 - ZfSch 2016, 295 Rn. 13).
  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Auszug aus VGH Bayern, 01.08.2017 - 11 CS 17.1196
    Der Schluss auf die Nichteignung ist aber nur dann zulässig, wenn die Anordnung des Gutachtens formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (BVerwG, U.v. 5.7.2001 -3 C 13.01 - NJW 2002, 78).
  • VGH Bayern, 08.06.2021 - 11 CS 20.2342

    Zur Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen

    Dies hätte vorausgesetzt, dass aus ihnen eindeutig und auch für den (medizinisch und psychologisch nicht geschulten) Laien nachvollziehbar hervorgeht, dass die ursprünglichen Bedenken unbegründet sind, und somit keine Restzweifel hinsichtlich der Fahreignung mehr verbleiben (vgl. BayVGH, B.v. 16.3.2021 a.a.O. Rn. 21; B.v. 4.9.2019 - 11 ZB 19.1178 - juris Rn. 18; B.v. 18.3.2019 - 11 CS 19.387 - juris Rn. 13; B.v. 1.8.2018 - 11 CS 17.1196 - juris Rn. 20; B.v. 24.3.2016 - 11 CS 16.260 - ZfSch 2016, 295 Rn. 13).
  • VG Düsseldorf, 04.07.2019 - 6 L 1288/19

    Gemeinschaftslizenz für den grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr

    Zum insoweit maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses der behördlichen Anordnung am 19. November 2018, vgl. zur vergleichbaren Frage des maßgeblichen Zeitpunkts für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Gutachtenanordnung im Fahrerlaubnisrecht: VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 19. August 2013 - 10 S 1266/13 -, juris Rn. 15 m.w.N. und vom 2. Dezember 2012 - 10 S 1491/12 -, juris Rn. 13; BayVGH, Beschluss vom 1. August 2017 - 11 CS 17.1196 -, juris Rn. 19, lagen dem Antragsgegner schon keine Anhaltspunkte für die Fehlerhaftigkeit der Mitteilung oder des ihr zugrunde liegenden Bußgeldbescheides vor.
  • VG Düsseldorf, 05.04.2022 - 6 L 55/22

    Neuerteilung Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnis auf Probe, MPU-Gutachten, Probezeit

    vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 1. August 2017 - 11 CS 17.1196 -, juris Rn. 19; VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 19. August 2013 - 10 S 1266/13 -, juris Rn. 15 m.w.N., und vom 2. Dezember 2012 - 10 S 1491/12 -, juris Rn. 13.
  • VG Düsseldorf, 12.11.2020 - 6 L 1742/20

    Rechtsgrundlage, Austausch, offensichtliche Unrichtigkeit,

    vgl. BayVGH, Beschluss vom 1. August 2017 - 11 CS 17.1196 -, juris, Rn. 19; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 19. August 2013 - 10 S 1266/13 -, juris, Rn. 15 m.w.N. und vom 2. Dezember 2012 - 10 S 1491/12 -, juris, Rn. 13.
  • VGH Bayern, 16.10.2018 - 11 ZB 18.1810

    Anforderungen an die Gutachtensanordnung - Verkehrsbezug

    Zwar entspricht es der Rechtsprechung des Senats, dass Bedenken hinsichtlich der Fahreignung unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Vorlage des angeordneten Gutachtens in sonstiger Weise ausgeräumt werden können (vgl. BayVGH, B.v. 24.3.2016 - 11 CS 16.260 - ZfSch 2016, 295 = juris Rn. 13; B.v. 1.8.2017 - 11 CS 17.1196 - juris).
  • VGH Bayern, 28.03.2018 - 11 CS 18.153

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Verdachts einer psychischen Störung

    Unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsprinzips wäre es dabei aber wohl erforderlich gewesen, von dem Antragsteller zuerst ärztliche Unterlagen über die Unterbringung im Bezirksklinikum anzufordern (vgl. BayVGH, B.v. 25.4.2016 - 11 CS 16.227 - juris Rn. 14; B.v. 1.8.2017 - 11 CS 17.1196 - BeckRS 2017, 124709 Rn. 19), denn bei den Polizisten, die den Polizeibericht verfasst hatten, handelte es sich erkennbar nicht um Ärzte und deren Angaben, es liege eine psychische Erkrankung mit Fremd- und Eigengefährdung vor, war nicht medizinisch fundiert.
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