Rechtsprechung
VGH Bayern, 29.03.2018 - 11 CS 17.1817 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
FeV § 7 Abs. 1 S. 2, § 28 Abs. 4 S. 1 Nr. 2, S. 2; RL 2006/126/EG Art. 2 Abs. 1, Art. 7, Art. 12
Fehlende Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Inland aufgrund einer ausländischen Fahrerlaubnis - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Inland aufgrund einer im Ausland erworbenen Fahrerlaubnis (hier: Polen); Einhaltung der Wohnsitzvoraussetzungen bei lediglichem Aufenthalt in Polen vor Ausstellung des polnischen Führerscheins von nur 88 Tagen
- rewis.io
Fehlende Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Inland aufgrund einer ausländischen Fahrerlaubnis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Inland aufgrund einer im Ausland erworbenen Fahrerlaubnis (hier: Polen); Einhaltung der Wohnsitzvoraussetzungen bei lediglichem Aufenthalt in Polen vor Ausstellung des polnischen Führerscheins von nur 88 Tagen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 18.08.2017 - W 6 S 17.771
- VGH Bayern, 29.03.2018 - 11 CS 17.1817
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (16)
- EuGH, 01.03.2012 - C-467/10
Die Weigerung eines Mitgliedstaats, einen Führerschein auszustellen, kann die …
Auszug aus VGH Bayern, 29.03.2018 - 11 CS 17.1817
Die Verpflichtung zur gegenseitigen Anerkennung von durch EU-Mitgliedstaaten erteilten Fahrerlaubnissen gemäß Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 2006/126/EG gilt nicht, wenn entweder Angaben im zugehörigen Führerschein oder andere vom Ausstellungsmitgliedstaat herrührende unbestreitbare Informationen vorliegen, nach denen das Wohnsitzerfordernis nicht eingehalten wurde (vgl. EuGH, U.v. 1.3.2012 - C-467/10, Akyüz - NJW 2012, 1341 Rn. 62).Ferner lassen sich der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (U.v. 1.3.2012 - C-467/10 - NJW 2012, 1341 Rn. 67 ff.) keine mit dem Begriff "unbestreitbar" verknüpften Mindestanforderungen an die qualitative Beweisbzw.
Liegen unbestreitbare Informationen des Ausstellungsmitgliedstaats, wie insbesondere eine kurze Aufenthaltsdauer, vor, aus denen sich die Möglichkeit ergibt bzw. die darauf hinweisen, dass das Wohnsitzerfordernis nicht eingehalten war, sind bei der Beurteilung dieser Frage alle Umstände des anhängigen Verfahrens zu berücksichtigen, also auch die "inländischen Umstände" (EuGH, U.v. 1.3.2012 - C-467/10 - NJW 2012, 1341 Rn. 75;… stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 12.1.2018 - 11 CS 17.1257 -juris Rn. 10;… B.v. 23.1.2017 - 11 ZB 16.2458 - juris Rn. 12 m.w.N.;… OVG NW, B.v. 9.1.2018 - 16 B 534/17 - juris Rn. 14 ff.).
- BVerwG, 30.05.2013 - 3 C 18.12
Fahrerlaubnis; ausländische EU-Fahrerlaubnis; Erwerb der Fahrerlaubnis im …
Auszug aus VGH Bayern, 29.03.2018 - 11 CS 17.1817
Es genügt, wenn sie darauf "hinweisen", dass der Inhaber des Führerscheins im Gebiet des Ausstellungsmitgliedstaats einen rein fiktiven Wohnsitz allein zu dem Zweck begründet hat, der Anwendung der strengeren Bedingungen für die Ausstellung eines Führerscheins im Mitgliedstaat seines tatsächlichen Wohnsitzes zu entgehen (…vgl. EuGH, a.a.O. Rn. 74 f.; BVerwG, U.v. 30.5.2013 - 3 C 18/12 - BVerwGE 146, 377 = juris Rn. 21).Insoweit trifft ihn bei Vorliegen entsprechender Hinweise aus dem Ausstellungsmitgliedstaat, dass das Wohnsitzerfordernis nicht erfüllt ist, jedoch eine Obliegenheit, hierzu substantiierte und verifizierbare Angaben zu machen (…BVerwG, B.v. 28.1.2015 - 3 B 48/14 - juris Rn. 6;… B.v. 22.10.2014, a.a.O. Rn. 3; U.v. 30.5.2013 - 3 C 18.12 - BVerwGE 146, 377 Rn. 30;… BayVGH, B.v. 22.5.2017 - 11 CE 17.718 - juris Rn. 20;… B.v. 22.8.2016 - 11 CS 16.1230 - juris Rn. 20;… B.v. 20.5.201 - 11 CS 15.685 - juris Rn. 15;… OVG NW, U.v. 16.5.2014 - 16 A 2255/10 - juris Rn. 30).
- VGH Bayern, 22.05.2017 - 11 CE 17.718
Feststellung der fehlenden Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Inland
Auszug aus VGH Bayern, 29.03.2018 - 11 CS 17.1817
Dass ggf. auch widersprüchliche behördliche Informationen aus dem Ausstellungsstaat von der Fahrerlaubnisbehörde des Aufnahmemitgliedstaats als Hinweis auf einen Scheinwohnsitz gewertet werden dürfen (stRspr, vgl. BayVGH, U.v. 20.3.2018 - 11 B 17.2236 - juris; B.v. 22.5.2017 - 11 CE 17.718 - juris Rn. 16), ergibt sich schon daraus, dass Angaben im Führerschein wie auch andere vom Ausstellungsmitgliedstaat herrührende Informationen gleichrangig ("oder") als Erkenntnisquellen genutzt werden dürfen (…vgl. EuGH, B.v. 9.7.2009 - C-445/08 - EuZW 2009, 735 Rn. 51).Insoweit trifft ihn bei Vorliegen entsprechender Hinweise aus dem Ausstellungsmitgliedstaat, dass das Wohnsitzerfordernis nicht erfüllt ist, jedoch eine Obliegenheit, hierzu substantiierte und verifizierbare Angaben zu machen (…BVerwG, B.v. 28.1.2015 - 3 B 48/14 - juris Rn. 6;… B.v. 22.10.2014, a.a.O. Rn. 3;… U.v. 30.5.2013 - 3 C 18.12 - BVerwGE 146, 377 Rn. 30; BayVGH, B.v. 22.5.2017 - 11 CE 17.718 - juris Rn. 20;… B.v. 22.8.2016 - 11 CS 16.1230 - juris Rn. 20;… B.v. 20.5.201 - 11 CS 15.685 - juris Rn. 15;… OVG NW, U.v. 16.5.2014 - 16 A 2255/10 - juris Rn. 30).
- EuGH, 09.07.2009 - C-445/08
Wierer - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Führerschein - Richtlinie …
Auszug aus VGH Bayern, 29.03.2018 - 11 CS 17.1817
Dass ggf. auch widersprüchliche behördliche Informationen aus dem Ausstellungsstaat von der Fahrerlaubnisbehörde des Aufnahmemitgliedstaats als Hinweis auf einen Scheinwohnsitz gewertet werden dürfen (stRspr, vgl. BayVGH, U.v. 20.3.2018 - 11 B 17.2236 - juris;… B.v. 22.5.2017 - 11 CE 17.718 - juris Rn. 16), ergibt sich schon daraus, dass Angaben im Führerschein wie auch andere vom Ausstellungsmitgliedstaat herrührende Informationen gleichrangig ("oder") als Erkenntnisquellen genutzt werden dürfen (vgl. EuGH, B.v. 9.7.2009 - C-445/08 - EuZW 2009, 735 Rn. 51). - EuGH, 26.04.2012 - C-419/10
Hofmann - Richtlinie 2006/126/EG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine - …
Auszug aus VGH Bayern, 29.03.2018 - 11 CS 17.1817
Hieraus folgt, dass es dem Antragsgegner nicht verwehrt war, der Frage nachzugehen, ob der Antragsteller bei der Erteilung der EU-Fahrerlaubnis tatsächlich seinen ordentlichen Wohnsitz in Polen hatte (vgl. EuGH, U.v. 26.4.2012 - C-419/10, Hofmann - juris Rn. 90). - VGH Bayern, 25.09.2012 - 11 B 10.2427
Ungültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis bei einem Verstoß gegen das …
Auszug aus VGH Bayern, 29.03.2018 - 11 CS 17.1817
Durch den Eintrag eines im Gebiet des Ausstellungsmitgliedstaats liegenden Wohnorts im Führerschein wird das tatsächliche Innehaben eines Wohnsitzes an diesem Ort nicht positiv und in einer Weise bewiesen, dass die Behörden und Gerichte anderer EU-Mitgliedstaaten dies als nicht zu hinterfragende Tatsache hinzunehmen hätten (vgl. BayVGH, U.v. 25.9.2012 - 11 B 10.2427 - NZV 2013, 259). - OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2014 - 16 A 2255/10
Grundsätze zur Versagung der Anerkennung einer tschechischen …
Auszug aus VGH Bayern, 29.03.2018 - 11 CS 17.1817
Insoweit trifft ihn bei Vorliegen entsprechender Hinweise aus dem Ausstellungsmitgliedstaat, dass das Wohnsitzerfordernis nicht erfüllt ist, jedoch eine Obliegenheit, hierzu substantiierte und verifizierbare Angaben zu machen (…BVerwG, B.v. 28.1.2015 - 3 B 48/14 - juris Rn. 6;… B.v. 22.10.2014, a.a.O. Rn. 3;… U.v. 30.5.2013 - 3 C 18.12 - BVerwGE 146, 377 Rn. 30;… BayVGH, B.v. 22.5.2017 - 11 CE 17.718 - juris Rn. 20;… B.v. 22.8.2016 - 11 CS 16.1230 - juris Rn. 20;… B.v. 20.5.201 - 11 CS 15.685 - juris Rn. 15; OVG NW, U.v. 16.5.2014 - 16 A 2255/10 - juris Rn. 30). - BVerwG, 28.01.2015 - 3 B 48.14
Verpflichtung zur Vorlage eines in der Tschechischen Republik erworbenen …
Auszug aus VGH Bayern, 29.03.2018 - 11 CS 17.1817
Insoweit trifft ihn bei Vorliegen entsprechender Hinweise aus dem Ausstellungsmitgliedstaat, dass das Wohnsitzerfordernis nicht erfüllt ist, jedoch eine Obliegenheit, hierzu substantiierte und verifizierbare Angaben zu machen (BVerwG, B.v. 28.1.2015 - 3 B 48/14 - juris Rn. 6;… B.v. 22.10.2014, a.a.O. Rn. 3;… U.v. 30.5.2013 - 3 C 18.12 - BVerwGE 146, 377 Rn. 30;… BayVGH, B.v. 22.5.2017 - 11 CE 17.718 - juris Rn. 20;… B.v. 22.8.2016 - 11 CS 16.1230 - juris Rn. 20;… B.v. 20.5.201 - 11 CS 15.685 - juris Rn. 15;… OVG NW, U.v. 16.5.2014 - 16 A 2255/10 - juris Rn. 30). - VGH Bayern, 07.05.2015 - 11 B 14.654
Aberkennung des Rechts, von einer tschechischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet …
Auszug aus VGH Bayern, 29.03.2018 - 11 CS 17.1817
Die Verpflichtung zu gegenseitiger Amtshilfe nach Art. 15 Satz 1 der Richtlinie 2006/126/EG vermittelt dem Aufnahmemitgliedstaat vielmehr das Recht, sich bei den Behörden des Ausstellungsmitgliedstaats über das tatsächliche Bestehen eines ordentlichen Wohnsitzes zu erkundigen; dem steht die Verpflichtung dieses Staats gegenüber, einschlägige Informationen zur Verfügung zu stellen (vgl. BayVGH, U.v. 7.5.2015 - 11 B 14.654 - juris Rn. 33). - VGH Bayern, 20.05.2015 - 11 CS 15.685
EU-Fahrerlaubnis
Auszug aus VGH Bayern, 29.03.2018 - 11 CS 17.1817
Insoweit trifft ihn bei Vorliegen entsprechender Hinweise aus dem Ausstellungsmitgliedstaat, dass das Wohnsitzerfordernis nicht erfüllt ist, jedoch eine Obliegenheit, hierzu substantiierte und verifizierbare Angaben zu machen (…BVerwG, B.v. 28.1.2015 - 3 B 48/14 - juris Rn. 6;… B.v. 22.10.2014, a.a.O. Rn. 3;… U.v. 30.5.2013 - 3 C 18.12 - BVerwGE 146, 377 Rn. 30;… BayVGH, B.v. 22.5.2017 - 11 CE 17.718 - juris Rn. 20;… B.v. 22.8.2016 - 11 CS 16.1230 - juris Rn. 20; B.v. 20.5.201 - 11 CS 15.685 - juris Rn. 15;… OVG NW, U.v. 16.5.2014 - 16 A 2255/10 - juris Rn. 30). - VGH Bayern, 22.08.2016 - 11 CS 16.1230
Fehlende Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Bundesgebiet
- VGH Bayern, 13.06.2017 - 11 CS 17.1022
Wohnsitzerfordernis für Inlandsberechtigung einer EU-Fahrerlaubnis
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2018 - 16 B 534/17
Anerkennungsfähigkeit der tschechischen Fahrerlaubnis i.R.d. sog. …
- VGH Bayern, 12.01.2018 - 11 CS 17.1257
Feststellung der fehlenden Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs
- VGH Bayern, 20.03.2018 - 11 B 17.2236
Feststellung der fehlenden Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Inland
- VGH Bayern, 23.01.2017 - 11 ZB 16.2458
Voraussetzung für die Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis - Annahme eines …
- VGH Bayern, 18.06.2018 - 11 ZB 17.1696
Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung eines Terminsverlegungsantrags
Weiter setzt die Heranziehung der Informationen nicht voraus, dass sich aus ihnen ein Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis zweifelsfrei ergibt bzw. dass sie insoweit als abschließender Beweis angesehen werden können (vgl. BayVGH, B.v. 29.3.2018 - 11 CS 17.1817 - juris Rn. 13). - VG Lüneburg, 26.07.2019 - 1 A 231/17
EU-Fahrerlaubnis; Wohnsitz; Wohnsitzverstoß
Aus der Beschränkung auf Informationen aus dem Ausstellermitgliedstaat einerseits und der Möglichkeit der Berücksichtigung aller Umstände des anhängigen Verfahrens andererseits ist zu folgern, dass eine mehrstufige Prüfung der Zuständigkeitsvoraussetzungen vorzunehmen ist, wobei auf der ersten Stufe ausschließlich Verlautbarungen aus dem Ausstellermitgliedstaat zu würdigen seien, während im Falle so erlangter Hinweise etwa auf einen "ganz kurzen" Aufenthalt des Fahrerlaubnisinhabers im Ausstellermitgliedstaat und auf einen "rein fiktiven" Wohnsitz dann in einem zweiten Prüfungsabschnitt auf sonstige, insbesondere aus dem Aufnahmemitgliedstaat stammende oder vom betroffenen Fahrerlaubnisinhaber selbst herrührende Informationen zurückgegriffen werden kann (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 29.3.2018 - 11 CS 17.1817 -, juris Rn. 13 f.;… Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 20.3.2018 - 12 ME 15/18 -, juris Rn. 15; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 9.1.2018 - 16 B 534/17 -, juris 14;… OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 15.1.2016 - 10 B 11099/15 -, juris Rn. 4).Es genügt, wenn sie darauf "hinweisen", dass der Inhaber des Führerscheins im Gebiet des Ausstellermitgliedstaats einen rein fiktiven Wohnsitz allein zu dem Zweck begründet hat, der Anwendung der strengeren Bedingungen für die Ausstellung eines Führerscheins im Mitgliedstaat seines tatsächlichen Wohnsitzes zu entgehen (…vgl. EuGH, Urt. v. 1.3.2012, a.a.O., Rn. 74 f.;… BVerwG, Urt. v. 30.5.2013 - 3 C 18.12 - BVerwGE 146, 377 = juris Rn. 21; Bayerischer VGH, Beschl. v. 27. März 2019 - 11 ZB 18.1387 -, juris Rn. 19, Beschl. v. 29.3.2018, a.a.O., Rn. 13).
Eine behördliche Aussage des Ausstellermitgliedstaats, dass der Führerscheininhaber im fraglichen Zeitraum keinen Wohnsitz im Ausstellermitgliedstaat gehabt habe, ist danach für die Feststellung eines Wohnsitzverstoßes nicht erforderlich (Bayerischer VGH, Beschl. v. 27. März 2019, a.a.O., Rn. 19, Beschl. v. 29.3.2018, a.a.O., Rn. 13).
- VGH Bayern, 20.08.2018 - 11 CS 17.2185
Inlandsungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis
Weiter setzt die Heranziehung der Informationen nicht voraus, dass sich aus ihnen ein Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis zweifelsfrei ergibt bzw. dass sie insoweit als abschließender Beweis angesehen werden können (vgl. BayVGH, B.v. 29.3.2018 - 11 CS 17.1817 - juris Rn. 13).Nachdem sich die Aberkennung des Rechts, von der tschechischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen, voraussichtlich als rechtmäßig erweist, ist die angegriffene Entscheidung auch nicht unverhältnismäßig (vgl. BayVGH, B.v. 29.3.2018 - 11 CS 17.1817 - juris Rn. 16).
- VGH Bayern, 04.03.2019 - 11 B 18.34
Wohnsitzerfordernis bei Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis
Weiter setzt die Heranziehung der Informationen nicht voraus, dass sich aus ihnen ein Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis zweifelsfrei ergibt bzw. dass sie insoweit als abschließender Beweis angesehen werden können (vgl. BayVGH, B.v. 29.3.2018 - 11 CS 17.1817 - juris Rn. 13). - VGH Bayern, 09.07.2018 - 11 CS 18.1245
Gültigkeit eines tschechischen Führerscheins in Deutschland
Insoweit trifft ihn jedoch bei Vorliegen entsprechender Hinweise aus dem Ausstellungsmitgliedstaat darauf, dass das Wohnsitzerfordernis nicht erfüllt ist, eine Obliegenheit, hierzu substantiierte und verifizierbare Angaben zu machen (stRspr, vgl. zuletzt BayVGH, BayVGH, U.v. 20.3.2018 - 11 B 17.2236 - juris Rn. 30 und B.v. 29.3.2018 - 11 CS 17.1817 - juris Rn. 15, jeweils m.w.N.). - VGH Bayern, 18.03.2019 - 11 C 18.2162
Umschreibung einer tschechischen Fahrerlaubnis
Weiter setzt die Heranziehung der Informationen nicht voraus, dass sich aus ihnen ein Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis zweifelsfrei ergibt bzw. dass sie insoweit als abschließender Beweis angesehen werden können (vgl. BayVGH, B.v. 29.3.2018 - 11 CS 17.1817 - juris Rn. 13). - VGH Bayern, 27.03.2019 - 11 ZB 18.1387
Gebrauchmachung eines polnischen Führerscheins im Bundesgebiet
Weiter setzt die Heranziehung der Informationen nicht voraus, dass sich aus ihnen ein Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis zweifelsfrei ergibt bzw. dass sie insoweit als abschließender Beweis angesehen werden können (vgl. BayVGH, B.v. 29.3.2018 - 11 CS 17.1817 - juris Rn. 13).