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   VGH Bayern, 03.05.2017 - 11 CS 17.312   

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https://dejure.org/2017,16241
VGH Bayern, 03.05.2017 - 11 CS 17.312 (https://dejure.org/2017,16241)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.05.2017 - 11 CS 17.312 (https://dejure.org/2017,16241)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. Mai 2017 - 11 CS 17.312 (https://dejure.org/2017,16241)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    FeV § 11 Abs. 2 S. 2, S. 3, S. 5, Abs. 7, Abs. 8 S. 1, § 46 Abs. 3
    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines angeordneten Gutachtens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines angeordneten Gutachtens bzgl. des Vorliegens einer Fahreignung bei Erkrankung an Diabetes mellitus; Verhältnismäßigkeit der Gutachtensanordnung

  • rewis.io

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines angeordneten Gutachtens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines angeordneten Gutachtens bzgl. des Vorliegens einer Fahreignung bei Erkrankung an Diabetes mellitus; Verhältnismäßigkeit der Gutachtensanordnung

  • rechtsportal.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines angeordneten Gutachtens; Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit); Unverhältnismäßigkeit der Gutachtensanordnung; Aufklärungspflicht vor Gutachtensanordnung; aufschiebende Wirkung; Diabetes; Fahreignung; Fahrerlaubnis; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines angeordneten Gutachtens

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG München, 20.01.2017 - M 6 K 16.4525

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage verkehrsmedizinischen Gutachtens

    Auszug aus VGH Bayern, 03.05.2017 - 11 CS 17.312
    Gegen den Bescheid ließ der Antragsteller am 6. Oktober 2016 Klage zum Verwaltungsgericht München erheben (Az. M 6 K 16.4525) verbunden mit dem Antrag, die aufschiebende Wirkung der Klage anzuordnen.
  • VGH Bayern, 23.06.2016 - 11 CS 16.907

    Sofortvollzug der Entziehung einer Fahrerlaubnis bei vorliegender

    Auszug aus VGH Bayern, 03.05.2017 - 11 CS 17.312
    Erweist sich dieser aus anderen als den angegebenen Rechtsgründen als rechtmäßig, ohne dass diese anderen Rechtsgründe wesentliche Änderungen des Spruchs erfordern würden, dann ist der Verwaltungsakt im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO nicht rechtswidrig (BVerwG, U.v. 19.8.1988 - 8 C 29/87 - BVerwGE 80, 96; BayVGH, B.v. 23.6.2016 - 11 CS 16.907 - juris Rn. 23 ff.).
  • VGH Bayern, 24.03.2016 - 11 CS 16.260

    Keine Fahreignung mangels Teilnahme an MPU

    Auszug aus VGH Bayern, 03.05.2017 - 11 CS 17.312
    Fachärztliche Gutachten, die die Bedenken gegen die Fahreignung vollständig und - auch für den (medizinisch und psychologisch nicht geschulten) Laien nachvollziehbar - eindeutig ausräumen würden (vgl. den in der Beschwerdeerwiderung zitierten Beschluss des Senats vom 4.10.2016 - 11 ZB 16.1535 - juris; vgl. auch B.v. 24.3.2016 - 11 CS 16.260 - juris), hat der Antragsteller auch im gerichtlichen Verfahren nicht vorgelegt.
  • BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 29.87

    Straßenbaubeitrag - Heranziehungsbescheid - Erschließungsbeitrag - Verwaltungsakt

    Auszug aus VGH Bayern, 03.05.2017 - 11 CS 17.312
    Erweist sich dieser aus anderen als den angegebenen Rechtsgründen als rechtmäßig, ohne dass diese anderen Rechtsgründe wesentliche Änderungen des Spruchs erfordern würden, dann ist der Verwaltungsakt im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO nicht rechtswidrig (BVerwG, U.v. 19.8.1988 - 8 C 29/87 - BVerwGE 80, 96; BayVGH, B.v. 23.6.2016 - 11 CS 16.907 - juris Rn. 23 ff.).
  • VGH Bayern, 04.10.2016 - 11 ZB 16.1535

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Epilepsie

    Auszug aus VGH Bayern, 03.05.2017 - 11 CS 17.312
    Fachärztliche Gutachten, die die Bedenken gegen die Fahreignung vollständig und - auch für den (medizinisch und psychologisch nicht geschulten) Laien nachvollziehbar - eindeutig ausräumen würden (vgl. den in der Beschwerdeerwiderung zitierten Beschluss des Senats vom 4.10.2016 - 11 ZB 16.1535 - juris; vgl. auch B.v. 24.3.2016 - 11 CS 16.260 - juris), hat der Antragsteller auch im gerichtlichen Verfahren nicht vorgelegt.
  • VGH Bayern, 29.04.2019 - 11 B 18.2482

    Ärztliche Verordnung von medizinischem Cannabis - Beigebrauch von illegalem

    Die Rechtsgrundlagen sind daher insoweit austauschbar (vgl. zum Austausch von § 11 Abs. 7 und Abs. 8 FeV BayVGH, B.v. 21.1.2019 - 11 ZB 18.2066 - juris Rn. 18; B.v. 3.5.2017 - 11 CS 17.312 - juris Rn. 25; B.v. 27.2.2017 - 11 CS 16.2316 - juris Rn. 28).
  • VG Bremen, 28.04.2020 - 5 V 25/20

    Diabetes - Beibringung Gutachten für Fahreignung

    In Bezug auf Erkrankungen genügt es, wenn eine in der Überschrift eines Kapitels der Anlage 4 zur FeV genannte Erkrankung diagnostiziert wird (BayVGH, Beschl. v. 03.05.2017 - 11 CS 17.312 -, juris Rn. 16).

    Denn eine solche Tatsache ergibt sich in diesen Fällen bereits daraus, dass eine in der Überschrift eines Kapitels der Anlage 4 zur FeV genannte Erkrankung diagnostiziert wurde (vgl. BayVGH, Beschl. v. 03.05.2017 - 11 CS 17.312 -, juris Rn. 16).

    kann etwa zur Beurteilung, ob noch Zweifel verbleiben, auch das Gesundheitsamt bzw. die Gesundheitsabteilung der Behörde eingeschaltet werden (vgl. BayVGH, Beschl. v. 03.05.2017 - 11 CS 17.312 -, juris Rn. 19 f.).

    Zudem begründet eine Diabeteserkrankung in einer Vielzahl der Fälle keine Fahrungeeignetheit (vgl. BayVGH, Beschl. v. 03.05.2017 - 11 CS 17.312 -, juris Rn. 17, 19; VG München, Beschl. v. 19.01.2017 - M 6 S 16.4526 -, juris Rn. 20).

    Die Notwendigkeit einer Begutachtung ergibt sich hier aus der unterbliebenen Mitwirkung des Antragstellers (vgl. BayVGH, Beschl. v. 03.05.2017 - 11 CS 17.312 -, juris Rn. 20).

  • VG Bremen, 17.01.2020 - 5 V 2094/19

    Fahrerlaubnisentziehung - behandelnder Psychiater hat Zweifel an Fahreignung

    In Bezug auf Erkrankungen genügt es, wenn eine in der Überschrift eines Kapitels der Anlage 4 zur FeV genannte Erkrankung diagnostiziert wird (BayVGH, Beschl. v. 03.05.2017 - 11 CS 17.312 -, juris Rn. 16).

    kann etwa zur Beurteilung, ob noch Zweifel verbleiben, auch das Gesundheitsamt bzw. die Gesundheitsabteilung der Behörde eingeschaltet werden (vgl. BayVGH, Beschl. v. 03.05.2017 - 11 CS 17.312 -, juris Rn. 19 f.).

    Zwar kann sich die Notwendigkeit einer Begutachtung auch dann ergeben, wenn der Betroffene nicht hinreichend mitwirkt oder wenn aufgrund seiner Auskünfte und der vorgelegten ärztlichen Atteste noch Bedenken bestehen oder Zweifel an der Richtigkeit der vom Betroffenen gegebenen Auskünfte oder der von den behandelnden Ärzten ausgestellten Atteste bestehen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 03.05.2017 - 11 CS 17.312 -, juris Rn. 20).

    Erweist sie sich aus anderen als den angegebenen Rechtsgründen als rechtmäßig, ohne dass diese anderen Rechtsgründe wesentliche Änderungen des Regelungsgehalts erfordern würden, dann ist der Verwaltungsakt im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO nicht rechtswidrig (BVerwG, Urt. v. 19.08.1988 - 8 C 29/87 -, juris Rn. 13; BayVGH, Beschl. v. 03.05.2017 - 11 CS 17.312 -, juris Rn. 25).

  • VGH Bayern, 13.12.2017 - 11 AS 17.1615

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Kosten nach Erledigung

    Mit Beschluss vom 3. Mai 2017 (11 CS 17.312) hatte der Senat einen Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 19. Januar 2017 (M 6 S. 16.4526) abgeändert, soweit hiermit die aufschiebende Wirkung der Klage (M 6 K 16.4525) wiederhergestellt bzw. angeordnet worden war, und den Eilantrag insgesamt abgelehnt.

    Im Ausgangsverfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (11 CS 17.312) war der Antragsteller noch unterlegen, weil aufgrund bestehender Folgeschäden seiner Diabeteserkrankung und eines bekannt gewordenen Erstgutachtens einer anerkannten Begutachtungsstelle erhebliche Zweifel an seiner Fahreignung gerechtfertigt waren (vgl. Beschluss des Senats vom 3. Mai 2017).

    Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 63 Abs. 2 Satz 1, §§ 47, 52 Abs. 1 i.V.m. § 53 Abs. 2 Nr. 2 GKG i.V.m. den Empfehlungen Nr. 1.5 Satz 1, Nr. 46.2 bis 46.4 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Fassung der am 31. Mai/1. Juni 2012 und 18. Juli 2013 beschlossenen Änderungen und folgt der Festsetzung im Verfahren gemäß § 80 Abs. 5 VwGO (11 CS 17.312), gegen die die Beteiligten keine Einwände erhoben haben.

  • VGH Bayern, 09.10.2018 - 11 CS 18.1897

    Mitteilung einer Hausärztin wegen Erkrankungen - Zweifel zum Führen eines

    So hätte der Antragsteller aufgefordert werden können, Berichte seiner behandelnden Ärzte vorzulegen, um abzuklären, welcher Art die von der Hausärztin angesprochenen verschiedenen Erkrankungen überhaupt sind (vgl. BayVGH, B.v. 25.4.2016 - 11 CS 16.227 - juris; B.v. 3.5.2017 - 11 CS 17.312 - juris).
  • VG Regensburg, 22.12.2022 - RO 8 S 22.2356

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei bei ärztlich verordneter Einnahme von

    Dieser gebietet bei Erkrankungen, die in einer Mehr- oder Vielzahl der Fälle nicht zu mangelnder Fahreignung führen, dass die Fahrerlaubnisbehörde nicht allein aufgrund der Diagnose sogleich die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens anordnet, sondern sich zuvor Kenntnisse über Tatsachen verschafft, die - insbesondere nach den näheren Vorgaben der Anlage 4 zur FeV - ausreichende Anhaltspunkte für ein Fehlen der Fahreignung begründen können (vgl. BayVGH, B.v. 16.3.2021 a.a.O. Rn. 20; B.v. 3.5.2017 - 11 CS 17.312 - juris Rn. 16 ff.; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl. 2021, § 11 FeV Rn. 24).

    Einer Begutachtung bedarf es hierfür noch nicht (vgl. BayVGH, B.v. 3.5.2017 - 11 CS 17.312 - juris Rn. 19).

    Eine solche Notwendigkeit ergibt sich nur, wenn der Betroffene nicht hinreichend mitwirkt oder wenn aufgrund seiner Auskünfte und der vorgelegten ärztlichen Atteste noch Bedenken bestehen oder Zweifel an der Richtigkeit der vom Betroffenen gegebenen Auskünfte oder der von den behandelnden Ärzten ausgestellten Atteste bestehen (vgl. BayVGH, B.v. 3.5.2017 a.a.O. Rn. 20).

  • VGH Bayern, 22.01.2018 - 11 CS 17.2192

    Beeinträchtiugng der Fahreignung - Unverhältnismäßigkeit der nochmaligen

    Orientierung, Konzentrationsfähigkeit, Aufmerksamkeit, Reaktionsfähigkeit und Belastbarkeit werden als Bestandteile der psychischen Leistungsfähigkeit mit psychologischen Testverfahren und daher nur im Rahmen einer von der Fahrerlaubnisbehörde anzuordnenden medizinisch-psychologischen Untersuchung geprüft (Nr. 2.5 der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung; BayVGH U.v. 8.8.2016 - 11 B 16.595 - juris Rn. 19, B.v. 4.1.2017 - 11 ZB 16.2285 - juris Rn. 14, B.v. 3.5.2017 - 11 CS 17.312 - juris Rn. 33, B.v. 15.12.2017 - 11 CS 17.2201 - juris Rn. 21).

    Falls die Ärztin der Begutachtungsstelle, wie dem Gutachten zu entnehmen ist, gleichwohl aufgrund der Mehrfachmedikation mit nicht genau einzuschätzenden Wechselwirkungen Zweifel hinsichtlich der Leistungsfähigkeit des Antragstellers hatte, hätte sie eine dahingehende medizinisch-psychologische Begutachtung lediglich empfehlen können, jedoch nicht eigenmächtig anordnen dürfen (vgl. § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FeV; BayVGH, B.v. 3.5.2017 - 11 CS 17.312 - juris Rn. 33).

  • VGH Bayern, 09.10.2017 - 11 CS 17.1483

    Rechtmäßige Entziehung der Fahrerlaubnis

    Daher kann ein auf § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV gestützter Bescheid, der einem Betroffenen die Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines angeordneten Gutachtens entzieht, auf der Grundlage der Vorschrift des § 11 Abs. 7 FeV rechtmäßig und daher aufrechtzuerhalten sein, wenn die Nichteignung des Betroffenen zum maßgeblichen Zeitpunkt feststeht (vgl. BayVGH, B.v. 3.5.2017 - 11 CS 17.312 - juris, Rn. 24 f.).

    Der Senat weist jedoch darauf hin, dass die Prüfung der psycho-physischen Leistungsfähigkeit und eventueller Kompensationsmöglichkeiten grundsätzlich nicht von einem ärztlichen Gutachter durchgeführt werden kann, sondern regelmäßig von einem Psychologen im Rahmen einer ggf. zusätzlich anzuordnenden medizinisch-psychologischen Begutachtung aufgeklärt werden muss (vgl. Nr. 2.5 der Begutachtungsleitlinien; BayVGH, B.v. 3.5.2017 - 11 CS 17.312 - juris Rn. 33; B.v. 4.1.2017 - 11 ZB 16.2285 - DAR 2017, 216 Rn. 14).

  • VGH Bayern, 19.03.2019 - 11 CS 19.57

    Anforderungen an ein Gutachten zur Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Diabetes

    Das Landratsamt hat die Durchführung einer solchen Zusatzuntersuchung im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. BayVGH, B.v. 3.5.2017 - 11 CS 17.312 - juris Rn. 33) in seiner Beibringungsanordnung vom 23. Mai 2018 ausdrücklich vom Ergebnis des Gutachtens abhängig gemacht.

    Für das weitere Vorgehen weist der Senat darauf hin, dass der Antragsteller trotz der gutachterlichen Mängel weiterhin verpflichtet ist, an der Klärung der Frage mitzuwirken, ob und ggf. wie sich seine Erkrankung auf seine Fahreignung auswirkt (zur Notwendigkeit der Beibringung eines Fahreignungsgutachtens bei Diabetes mellitus vgl. grdsl. BayVGH, B.v. 3.5.2017 - 11 CS 17.312 - juris Rn. 16-23).

  • VGH Bayern, 08.06.2021 - 11 CS 20.2342

    Zur Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen

    Allerdings gebietet der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei Erkrankungen, die wie Hypertonie und Herzleistungsschwäche in einer Mehr- oder Vielzahl der Fälle nicht zu mangelnder Fahreignung führen, dass die Fahrerlaubnisbehörde nicht allein aufgrund der Diagnose sogleich die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens anordnet, sondern sich zuvor Kenntnisse über Tatsachen verschafft, die - insbesondere nach den näheren Vorgaben der Anlage 4 zur FeV - ausreichende Anhaltspunkte für ein Fehlen der Fahreignung begründen können (vgl. BayVGH, B.v. 16.3.2021 a.a.O. Rn. 20; B.v. 3.5.2017 - 11 CS 17.312 - juris Rn. 16 ff.; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl. 2021, § 11 FeV Rn. 24).
  • VGH Bayern, 09.02.2023 - 11 ZB 22.261

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen

  • VG Würzburg, 25.11.2021 - W 6 S 21.1417

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

  • VG Bayreuth, 21.04.2020 - B 1 S 20.291

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis:

  • VGH Bayern, 21.01.2019 - 11 ZB 18.2066

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag hinsichtlich der Entziehung der

  • VGH Bayern, 07.02.2022 - 11 CS 21.2385

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen Gutachtens

  • VGH Bayern, 23.11.2020 - 11 CS 20.1780

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen Gutachtens

  • VGH Bayern, 01.02.2023 - 11 CS 22.2141

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Schlaganfall

  • VGH Bayern, 14.09.2022 - 11 CS 22.876

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Diabetes mellitus Typ 2- einstweiliger

  • VGH Bayern, 05.10.2020 - 11 CS 20.1203

    Anforderungen an die Anordnung zur Beibringung eines Fahreignungsgutachtens

  • VGH Bayern, 09.10.2018 - 11 CS 18.1809

    Aufklärungspflichten der Behörde über Erkrankungsbild des Fahrerlaubnisinhabers

  • VGH Bayern, 05.07.2017 - 11 CS 17.1066

    Begründungsumfang bei Zweifeln an der Fahreignung - Kein Nachschieben von Gründen

  • VGH Bayern, 29.11.2019 - 11 CS 19.2069

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht fristgerechter Vorlage eines von zwei

  • VG Augsburg, 23.07.2019 - Au 7 S 19.812

    Fahreignung bei ärztlich verordnetem Cannabiskonsum

  • VGH Bayern, 03.11.2020 - 11 CS 20.1469

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen sowie eines

  • VGH Bayern, 15.12.2017 - 11 CS 17.2201

    Entziehung der Fahrerlaubnis

  • VGH Bayern, 20.10.2017 - 11 B 17.1080

    Aberkennung einer polnischen Fahrerlaubnis - Folgen verweigerter

  • VGH Bayern, 16.03.2021 - 11 CS 20.2627

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

  • VGH Bayern, 16.08.2017 - 11 CS 17.1150

    Anordnung eines ärztlichen Gutachtens - Epileptische Anfälle

  • VGH Bayern, 05.01.2022 - 11 CS 21.2692

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen Gutachtens

  • VG Würzburg, 20.01.2021 - W 6 K 20.827

    Bestimmtheit der Anordnung des Fahreignungsgutachtens (verneint)

  • VGH Bayern, 02.04.2020 - 11 CS 19.1733

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines Fahreignungsgutachtens

  • VGH Bayern, 22.08.2022 - 11 CS 22.1202

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen regelmäßigen Cannabiskonsums

  • VGH Bayern, 16.05.2022 - 11 ZB 21.1964

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen

  • VG Augsburg, 14.04.2022 - Au 7 S 22.341

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Nichtvorlage eines Fahreignungsgutachten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2021 - 16 B 1059/21

    Entziehung der Fahrerkaubnis

  • VG München, 29.09.2020 - M 6 S 20.1382

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines Fahreignungsgutachtens -

  • VG München, 17.10.2019 - M 26 S 19.4315

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignunsgutachtens

  • VG München, 19.08.2021 - M 6 S 21.1539

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines Fahreignungsgutachtens

  • VGH Bayern, 13.12.2017 - 11 B 17.870

    Einstellung des Verfahrens aufgrund Hauptsacheerledigung

  • VG Würzburg, 04.05.2022 - W 6 K 21.1414

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen Gutachtens

  • VG Köln, 28.05.2021 - 6 L 711/21
  • VG Bayreuth, 01.08.2018 - B 1 S 18.665

    Nichtvorlage eines Gutachtens zur Beantwortung der Frage der Fahreignung auf

  • VG München, 13.05.2019 - M 6 K 19.1563

    Entziehung der Fahrerlaubnis infolge psychischer Erkrankung

  • VG München, 03.09.2018 - M 26 S 18.2667

    Entziehung der Fahrerlaubnis trotz Vorlage eines ärztlichen Attestes

  • VG Ansbach, 22.12.2020 - AN 10 S 20.02103

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

  • VG München, 04.09.2020 - M 6 S 20.2228

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Einnahme harter Drogen ("Ayahuasca")-

  • VG Augsburg, 18.09.2023 - Au 7 K 23.12

    (Teil-)Entziehung der Fahrerlaubnis, Kraftfahrzeuge der Gruppe 2, Multiple

  • VG Bayreuth, 18.05.2021 - B 1 K 20.1385

    Gebührenfestsetzung für Neuerteilung der Fahrerlaubnis, rechtmäßige

  • VG München, 21.11.2018 - M 26 K 18.5448

    Begutachtung der Fahreignung bei Bluthochdruck

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