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   VGH Bayern, 28.04.2020 - 11 CS 19.2189   

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VGH Bayern, 28.04.2020 - 11 CS 19.2189 (https://dejure.org/2020,11986)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.04.2020 - 11 CS 19.2189 (https://dejure.org/2020,11986)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. April 2020 - 11 CS 19.2189 (https://dejure.org/2020,11986)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StVG § 3 Abs. 1 S. 1; FeV § 11 Abs. 2, Abs. 8; § 46 Abs. 1, Abs. 3
    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht vorgelegten ärztlichen Gutachtens

  • rewis.io

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht vorgelegten ärztlichen Gutachtens

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht vorgelegten ärztlichen Gutachtens

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15

    Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2020 - 11 CS 19.2189
    Der Schluss auf die Nichteignung ist allerdings nur zulässig, wenn die Anordnung der Begutachtung formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 - BVerwGE 156, 293 = juris Rn. 19).

    Das Verwaltungsgericht und der Antragsgegner sind zutreffend davon ausgegangen, dass die in dem ärztlichen Attest vom 16. April 2019 diagnostizierten Erkrankungen einer arteriellen Hypertonie und eines Diabetes mellitus in Verbindung mit dem Verkehrsunfall am 7. November 2018 im maßgeblichen Zeitpunkt der Gutachtensanordnung (vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 - BVerwGE 156, 293 = juris Rn. 36; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl. 2019, § 11 FeV Rn. 55) einen hinreichenden Anlass für die Anordnung boten, ein ärztliches Gutachten gemäß § 11 Abs. 2 Satz 3 Nr. 5 FeV beizubringen.

  • VGH Bayern, 24.03.2016 - 11 CS 16.260

    Keine Fahreignung mangels Teilnahme an MPU

    Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2020 - 11 CS 19.2189
    Somit konnte nicht die Rede davon sein, dass keinerlei Restzweifel hinsichtlich der Fahreignung mehr verblieben und die ursprünglichen Bedenken auch für einen medizinischen Laien eindeutig widerlegt waren (vgl. BayVGH, B.v. 20.3.2020 - 11 ZB 20.145 - juris Rn. 12 m.w.N.; B.v. 24.3.2016 - 11 CS 16.260 - BayVBl 2017, 97 = juris Rn. 13).
  • BVerwG, 26.03.1996 - 1 C 12.95

    Waffenrecht: Verwertungsverbot im Bundeszentralregister getilgter Straftaten

    Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2020 - 11 CS 19.2189
    Abgesehen davon, ist eine geringe Schuld schon lange kein Tatbestandsmerkmal des § 153a Abs. 1 StPO mehr (vgl. BVerwG, U.v. 26.3.1996 - 1 C 12.95 - BVerwGE 101, 24 = juris Rn. 25).
  • VGH Bayern, 05.11.2019 - 11 CS 19.1336

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Konsums von Cannabis

    Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2020 - 11 CS 19.2189
    Erlangt der Betroffene seine Fahreignung nach Erlass des Entziehungsbescheides wieder, sieht das Gesetz eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis vor (vgl. BayVGH, B.v. 5.11.2019 - 11 CS 19.1336 - juris Rn. 20 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.10.2014 - 3 C 3.13

    Cannabis; gelegentlicher Konsum von Cannabis; gelegentliche Einnahme von

    Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2020 - 11 CS 19.2189
    Das nach dem für die Rechtmäßigkeit der Fahrerlaubnisentziehung maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (stRspr; vgl. zuletzt BVerwG, U.v. 23.10.2014 - 3 C 3.13 - NJW 2015, 2439 = juris Rn. 13; BayVGH, B.v. 19.7.2019 - 11 ZB 19.977 - juris Rn. 10) vorgelegte fachärztliche Attest vom 3. Dezember 2019, wonach sich keine Hinweise auf eine arterielle Hypertonie, Diabetes mellitus oder eine fahreignungsrelevante kardiovaskuläre Erkrankung ergeben hätten, kann lediglich im Wiedererteilungsverfahren berücksichtigt werden.
  • VGH Bayern, 19.07.2019 - 11 ZB 19.977

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkoholabhängigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2020 - 11 CS 19.2189
    Das nach dem für die Rechtmäßigkeit der Fahrerlaubnisentziehung maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (stRspr; vgl. zuletzt BVerwG, U.v. 23.10.2014 - 3 C 3.13 - NJW 2015, 2439 = juris Rn. 13; BayVGH, B.v. 19.7.2019 - 11 ZB 19.977 - juris Rn. 10) vorgelegte fachärztliche Attest vom 3. Dezember 2019, wonach sich keine Hinweise auf eine arterielle Hypertonie, Diabetes mellitus oder eine fahreignungsrelevante kardiovaskuläre Erkrankung ergeben hätten, kann lediglich im Wiedererteilungsverfahren berücksichtigt werden.
  • VGH Bayern, 20.03.2020 - 11 ZB 20.145

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines ärztlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2020 - 11 CS 19.2189
    Somit konnte nicht die Rede davon sein, dass keinerlei Restzweifel hinsichtlich der Fahreignung mehr verblieben und die ursprünglichen Bedenken auch für einen medizinischen Laien eindeutig widerlegt waren (vgl. BayVGH, B.v. 20.3.2020 - 11 ZB 20.145 - juris Rn. 12 m.w.N.; B.v. 24.3.2016 - 11 CS 16.260 - BayVBl 2017, 97 = juris Rn. 13).
  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2020 - 11 CS 19.2189
    Allerdings darf die Beibringung des Gutachtens nur aufgrund konkreter Tatsachen, nicht auf einen bloßen Verdacht "ins Blaue hinein" bzw. auf Mutmaßungen, Werturteile, Behauptungen oder dergleichen hin verlangt werden (vgl. BVerwG, U.v. 5.7.2001 - 3 C 13.01 - NJW 2002, 78 = juris Rn. 26; Siegmund in Freymann/Wellner jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. 2016, § 11 FeV Rn. 36).
  • BVerwG, 05.02.2015 - 3 B 16.14

    Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahreignungsgutachten;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2020 - 11 CS 19.2189
    Gleiches gilt für den genauen Grad der Konkretisierung, die die von der Fahrerlaubnisbehörde gemäß § 11 Abs. 6 Satz 1 und 2 FeV festzulegende und mitzuteilende Fragestellung aufweisen muss (BVerwG, B.v. 5.2.2015 - 3 B 16.14 - BayVBl 2015, 421 = juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 3.9.2015 - 11 CS 15.1505 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 03.09.2015 - 11 CS 15.1505

    Nichtbeibringung eines ärztlichen Fahreignungsgutachtens; ausreichende Tatsachen

    Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2020 - 11 CS 19.2189
    Gleiches gilt für den genauen Grad der Konkretisierung, die die von der Fahrerlaubnisbehörde gemäß § 11 Abs. 6 Satz 1 und 2 FeV festzulegende und mitzuteilende Fragestellung aufweisen muss (BVerwG, B.v. 5.2.2015 - 3 B 16.14 - BayVBl 2015, 421 = juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 3.9.2015 - 11 CS 15.1505 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 07.02.2022 - 11 CS 21.2385

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen Gutachtens

    bb) Das daraufhin vorgelegte ärztlichen Attest vom 22. August 2020 war - aus der maßgeblichen Sicht eines medizinisch und psychologisch nicht geschulten Laien (vgl. auch BayVGH, B.v. 20.3.2020 - 11 ZB 20.145 - ZfSch 2020, 295 = juris Rn. 12; B.v. 28.4.2020 - 11 CS 19.2189 - juris Rn. 19; B.v. 3.11.2020 - 11 CS 20.1469 - juris Rn. 23) - nicht geeignet, die begründeten Bedenken gegen die Fahreignung auszuräumen.
  • VGH Bayern, 03.11.2020 - 11 CS 20.1469

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen sowie eines

    Es drängte sich auch nicht auf, dass weitere - das Verfahren verzögernde - Nachfragen beim Antragsteller und Auskünfte seiner behandelnden Ärzte diese Zweifel an der Fahreignung auch für einen medizinischen Laien (vgl. dazu BayVGH, B.v. 28.4.2020 - 11 CS 19.2189 - juris Rn. 19) eindeutig und restlos ausräumen könnten.
  • VG Würzburg, 20.01.2021 - W 6 K 20.827

    Bestimmtheit der Anordnung des Fahreignungsgutachtens (verneint)

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit kann jedoch bei Krankheiten, die wie Diabetes mellitus sowie Hypertonie in einer Mehrzahl oder Vielzahl der Fälle keine Fahrungeeignetheit zur Folge haben, eine Vorabklärung hinsichtlich Art und Schwere der Erkrankung gebieten (vgl. BayVGH, B.v. 3.11.2020 - 11 CS 20.1469 - BeckRS 2020, 30346 Rn. 22; B.v. 9.10.2018 - 11 CS 18.1809 - BeckRS 2018, 25000 Rn. 13; anders etwa im hier nicht gegebenen Fall eines Fahrerlaubnisinhabers, der mit den diagnostizierten Erkrankungen einer arteriellen Hypertonie und eines Diabetes mellitus einen Verkehrsunfall verursacht, BayVGH B.v. 28.4.2020 - 11 CS 19.2189 - BeckRS 2020, 9475 Rn. 18).
  • VG Trier, 15.07.2020 - 1 K 1305/20

    Erfolglose Klage auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis

    Der Schluss auf die Nichteignung ist nur zulässig, wenn die Anordnung der Untersuchung rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig war (stRspr., exemplarisch: BVerwG, Urteil vom 17. November 2016 - 3 C 20/15 -, juris Rn. 19; BayVGH, Beschluss vom 28. April 2020 - 11 CS 19.2189 -, juris Rn. 17; OVG Bremen, Beschluss vom 27. April 2020 - 2 PA 64/20 -, juris Rn. 4).
  • VG Regensburg, 22.12.2022 - RO 8 S 22.2356

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei bei ärztlich verordneter Einnahme von

    Allerdings darf die Beibringung des Gutachtens nur aufgrund konkreter Tatsachen, nicht auf einen bloßen Verdacht "ins Blaue hinein" bzw. auf Mutmaßungen, Werturteile, Behauptungen oder dergleichen hin verlangt werden (vgl. BayVGH, B. v. 28.4.2020 - 11 CS 19.2189 - juris).
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