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   VGH Bayern, 03.11.2020 - 11 CS 20.1469   

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VGH Bayern, 03.11.2020 - 11 CS 20.1469 (https://dejure.org/2020,35666)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.11.2020 - 11 CS 20.1469 (https://dejure.org/2020,35666)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. November 2020 - 11 CS 20.1469 (https://dejure.org/2020,35666)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StVG § 2 Abs. 8, § 3 Abs. 1 S. 1, S. 3; FeV § 11 Abs. 2, Abs. 8, § 12 Abs. 8, § 46 Abs. 1 S. 1, Abs. 3, Anl. 4 Nr. 5.4, Nr. 5.6, Nr. 6.2, Nr. 10.1, Anl. 6
    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen sowie eines augenärztlichen Gutachtens

  • rewis.io

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen sowie eines augenärztlichen Gutachtens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Antrag gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen sowie eines augenärztlichen Gutachtens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15

    Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 03.11.2020 - 11 CS 20.1469
    Der Schluss auf die Nichteignung ist allerdings nur zulässig, wenn die Anordnung der Begutachtung formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 - BVerwGE 156, 293 Rn. 19).

    bb) Zum maßgeblichen Zeitpunkt der Gutachtensanordnung (vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 - BVerwGE 156, 293 Rn. 14; BayVGH, B.v. 11.2.2019 - 11 CS 18.1808 - juris Rn. 18) boten die dem Landratsamt vorliegenden Erkenntnisse zu der Erkrankung des Antragstellers an Diabetes mellitus Typ 2 sowie zu seinen Begleiterkrankungen hinreichend Anlass für die Anordnung, ein ärztliches Gutachten nach § 11 Abs. 2 Satz 1, Satz 3 Nr. 5 FeV beizubringen.

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Anforderung eines ärztlichen bzw. augenärztlichen Gutachtens ist, wie bereits erwähnt, der Zeitpunkt der Anordnung (stRsp, vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 - BVerwGE 156, 293 Rn. 14; BayVGH, B.v. 11.2.2019 - 11 CS 18.1808 - juris Rn. 18).

  • VGH Bayern, 05.10.2020 - 11 CS 20.1203

    Anforderungen an die Anordnung zur Beibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Auszug aus VGH Bayern, 03.11.2020 - 11 CS 20.1469
    Zwar darf die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens nur aufgrund konkreter Tatsachen, nicht auf einen bloßen Verdacht "ins Blaue hinein" bzw. auf Mutmaßungen, Werturteile, Behauptungen oder dergleichen hin verlangt werden (vgl. BVerwG, U.v. 5.7.2001 - 3 C 13.01 - NJW 2002, 78 = juris Rn. 26; BayVGH, B.v. 5.10.2020 - 11 CS 20.1203 - juris Rn. 19).

    Denn die Auskünfte des Betroffenen und der behandelnden Ärzte stellen keine gutachterliche Beurteilung dar, sondern sind nur Grundlage für die Entscheidung, ob die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens einer in § 11 Abs. 2 Satz 3 FeV genannten Stelle notwendig ist (vgl. BayVGH, B.v. 3.5.2017 - 11 CS 17.312 - juris Rn. 19 ff.; B.v. 9.10.2018 - 11 CS 18.1809 - juris Rn. 13; B.v. 5.10.2020 - 11 CS 20.1203 - juris Rn. 21).

    Nach diesen Grundsätzen dürfte zwar das Vorliegen eines insulinbehandelten Diabetes mellitus weder isoliert noch in Verbindung mit den hier inmitten stehenden Folgeerkrankungen stets die sofortige Anordnung eines ärztlichen Gutachtens rechtfertigen, zumal je nach Fallgestaltung eine gesonderte Betrachtung von Grund- und Folgeerkrankungen ausreichend sein könnte (vgl. dazu BayVGH, B.v. 5.10.2020 - 11 CS 20.1203 - juris Rn. 22).

  • VGH Bayern, 11.02.2019 - 11 CS 18.1808

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Auszug aus VGH Bayern, 03.11.2020 - 11 CS 20.1469
    bb) Zum maßgeblichen Zeitpunkt der Gutachtensanordnung (vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 - BVerwGE 156, 293 Rn. 14; BayVGH, B.v. 11.2.2019 - 11 CS 18.1808 - juris Rn. 18) boten die dem Landratsamt vorliegenden Erkenntnisse zu der Erkrankung des Antragstellers an Diabetes mellitus Typ 2 sowie zu seinen Begleiterkrankungen hinreichend Anlass für die Anordnung, ein ärztliches Gutachten nach § 11 Abs. 2 Satz 1, Satz 3 Nr. 5 FeV beizubringen.

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Anforderung eines ärztlichen bzw. augenärztlichen Gutachtens ist, wie bereits erwähnt, der Zeitpunkt der Anordnung (stRsp, vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 - BVerwGE 156, 293 Rn. 14; BayVGH, B.v. 11.2.2019 - 11 CS 18.1808 - juris Rn. 18).

  • VGH Bayern, 16.11.2016 - 11 CS 16.1957

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkoholerkrankung

    Auszug aus VGH Bayern, 03.11.2020 - 11 CS 20.1469
    Denn bei Kraftfahrern, denen die erforderliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs fehlt, ist das Erlassinteresse regelmäßig mit dem Vollzugsinteresse identisch (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 16.11.2016 - 11 CS 16.1957 - juris Rn. 14; Hoppe in Eyermann, a.a.O., § 80 Rn. 46).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2002 - 19 E 808/01

    Anordnung zur Vorlage eines amtsärztlichen Gutachtens über die weitere

    Auszug aus VGH Bayern, 03.11.2020 - 11 CS 20.1469
    Insbesondere darf keine Ungeeignetheit mehr angenommen werden, wenn der Betroffene die ihm obliegende Mitwirkungshandlung im Widerspruchsverfahren nachholt und die Eignungszweifel somit bei der Entscheidung über den Widerspruch ausgeräumt sind (vgl. Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl. 2019, § 11 FeV Rn. 54; OVG Münster, B.v. 10.7.2002 - 19 E 808/01 - Blutalkohol 40, 462 = juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 03.05.2017 - 11 CS 17.312

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines angeordneten Gutachtens

    Auszug aus VGH Bayern, 03.11.2020 - 11 CS 20.1469
    Denn die Auskünfte des Betroffenen und der behandelnden Ärzte stellen keine gutachterliche Beurteilung dar, sondern sind nur Grundlage für die Entscheidung, ob die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens einer in § 11 Abs. 2 Satz 3 FeV genannten Stelle notwendig ist (vgl. BayVGH, B.v. 3.5.2017 - 11 CS 17.312 - juris Rn. 19 ff.; B.v. 9.10.2018 - 11 CS 18.1809 - juris Rn. 13; B.v. 5.10.2020 - 11 CS 20.1203 - juris Rn. 21).
  • BVerwG, 23.10.2014 - 3 C 3.13

    Cannabis; gelegentlicher Konsum von Cannabis; gelegentliche Einnahme von

    Auszug aus VGH Bayern, 03.11.2020 - 11 CS 20.1469
    b) Daran gemessen begegnet die vom Landratsamt verfügte Entziehung der Fahrerlaubnis im hier angesichts des nicht abgeschlossenen Behördenverfahrens maßgelblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Senats (vgl. dazu Hoppe in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 80 Rn. 106; Happ in Eyermann, VwGO, § 146 Rn. 31; BVerwG, U.v. 23.10.2014 - 3 C 3.13 - NJW 2015, 2439 = juris Rn. 13) keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken.
  • VGH Bayern, 09.10.2018 - 11 CS 18.1809

    Aufklärungspflichten der Behörde über Erkrankungsbild des Fahrerlaubnisinhabers

    Auszug aus VGH Bayern, 03.11.2020 - 11 CS 20.1469
    Denn die Auskünfte des Betroffenen und der behandelnden Ärzte stellen keine gutachterliche Beurteilung dar, sondern sind nur Grundlage für die Entscheidung, ob die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens einer in § 11 Abs. 2 Satz 3 FeV genannten Stelle notwendig ist (vgl. BayVGH, B.v. 3.5.2017 - 11 CS 17.312 - juris Rn. 19 ff.; B.v. 9.10.2018 - 11 CS 18.1809 - juris Rn. 13; B.v. 5.10.2020 - 11 CS 20.1203 - juris Rn. 21).
  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Auszug aus VGH Bayern, 03.11.2020 - 11 CS 20.1469
    Zwar darf die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens nur aufgrund konkreter Tatsachen, nicht auf einen bloßen Verdacht "ins Blaue hinein" bzw. auf Mutmaßungen, Werturteile, Behauptungen oder dergleichen hin verlangt werden (vgl. BVerwG, U.v. 5.7.2001 - 3 C 13.01 - NJW 2002, 78 = juris Rn. 26; BayVGH, B.v. 5.10.2020 - 11 CS 20.1203 - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 19.03.2019 - 11 CS 19.57

    Anforderungen an ein Gutachten zur Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Diabetes

    Auszug aus VGH Bayern, 03.11.2020 - 11 CS 20.1469
    Zweifel daran ergeben sich im Falle des Antragstellers zwar noch nicht zwangsläufig aus der bloßen Überschreitung des auf den durchschnittlichen Blutzuckergehalt abstellenden HbA1c-Zielwertes von 7, 5%, denn eine solche begründet (jedenfalls solange keine Folgeschäden der Diabestes auftreten) nicht ohne Weiteres die fahrerlaubnisrechtlich relevante Befürchtung des Auftretens von Hypoglykämien während der Fahrt (vgl. BayVGH, B.v. 19.3.2019 - 11 CS 19.57 - juris Rn. 21 f.).
  • VGH Bayern, 28.04.2020 - 11 CS 19.2189

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht vorgelegten ärztlichen Gutachtens

  • VGH Bayern, 23.11.2020 - 11 CS 20.1780

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen Gutachtens

    Allerdings darf die Beibringung des Gutachtens nur aufgrund konkreter Tatsachen, nicht auf einen bloßen Verdacht "ins Blaue hinein" bzw. auf Mutmaßungen, Werturteile, Behauptungen oder dergleichen hin verlangt werden (vgl. BVerwG, U.v. 5.7.2001 - 3 C 13.01 - NJW 2002, 78 = juris Rn. 26; BayVGH, B.v. 5.10.2020 - 11 CS 20.1203 - juris Rn. 19; B.v. 3.11.2020 - 11 CS 20.1469 - beck-online Rn. 22, zur Veröffentlichung in juris vorgesehen).

    Somit erschien die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens notwendig (vgl. dazu BayVGH, B.v. 3.5.2017 - 11 CS 17.312 - juris Rn. 16 ff.; B.v. 3.11.2020 - 11 CS 20.1469 - beck-online Rn. 22 f.).

    Aus Sicht des medizinischen Laien lässt sich jedoch zumindest mit Blick auf Wechselwirkungen mit der attestierten Herzrhythmusstörung (vgl. dazu Nr. 2.7 der Begutachtungsleitlinien; BayVGH, B.v. 3.11.2020 - 11 CS 20.1469 - beck-online Rn. 27) nicht ausschließen, dass sie sich negativ auf die Fahreignung des Antragstellers auswirken, so dass das Landratsamt die Erkrankungen in die Begutachtungsanordnung aufnehmen durfte.

    Davon zu trennen ist, dass die gesetzte Frist zur Gutachtensvorlage keine Ausschlussfrist ist und weitere Entwicklungen bis zum Abschluss des Behördenverfahrens berücksichtigt werden müssen (vgl. BayVGH, B.v. 3.11.2020 - 11 CS 20.1469 - beck-online Rn. 35).

  • VGH Bayern, 07.02.2022 - 11 CS 21.2385

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen Gutachtens

    Allerdings darf die Beibringung des Gutachtens nur aufgrund konkreter Tatsachen, nicht auf einen bloßen Verdacht "ins Blaue hinein" bzw. auf Mutmaßungen, Werturteile, Behauptungen oder dergleichen hin verlangt werden (vgl. BVerwG, U.v. 5.7.2001 - 3 C 13.01 - NJW 2002, 78 = juris Rn. 22 ff.; U.v. 14.11.2013 - 3 C 32.12 - BVerwGE 48, 230 = juris Rn. 17; BayVGH, B.v. 5.10.2020 - 11 CS 20.1203 - juris Rn. 19; B.v. 3.11.2020 - 11 CS 20.1469 - juris Rn. 22).

    Folglich hat das Landratsamt die Mitteilung der Polizei in nicht zu beanstandender Weise zum Anlass für eine Vorabklärung genommen (vgl. auch BayVGH, B.v. 3.5.2017 - 11 CS 17.312 - juris Rn. 16 ff.; B.v. 3.11.2020 - 11 CS 20.1469 - juris Rn. 22).

    bb) Das daraufhin vorgelegte ärztlichen Attest vom 22. August 2020 war - aus der maßgeblichen Sicht eines medizinisch und psychologisch nicht geschulten Laien (vgl. auch BayVGH, B.v. 20.3.2020 - 11 ZB 20.145 - ZfSch 2020, 295 = juris Rn. 12; B.v. 28.4.2020 - 11 CS 19.2189 - juris Rn. 19; B.v. 3.11.2020 - 11 CS 20.1469 - juris Rn. 23) - nicht geeignet, die begründeten Bedenken gegen die Fahreignung auszuräumen.

  • VG Würzburg, 20.01.2021 - W 6 K 20.827

    Bestimmtheit der Anordnung des Fahreignungsgutachtens (verneint)

    Allerdings darf die Beibringung des Gutachtens nur aufgrund konkreter Tatsachen und nicht auf einen bloßen Verdacht "ins Blaue hinein" bzw. auf Mutmaßungen, Werturteile, Behauptungen oder dergleichen hin verlangt werden (vgl. BVerwG, U.v. 5.7.2001 - 3 C 13.01 - NJW 2002, 78; BayVGH, B.v. 3.11.2020 - 11 CS 20.1469 - BeckRS 2020, 30346 Rn. 22).

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit kann jedoch bei Krankheiten, die wie Diabetes mellitus sowie Hypertonie in einer Mehrzahl oder Vielzahl der Fälle keine Fahrungeeignetheit zur Folge haben, eine Vorabklärung hinsichtlich Art und Schwere der Erkrankung gebieten (vgl. BayVGH, B.v. 3.11.2020 - 11 CS 20.1469 - BeckRS 2020, 30346 Rn. 22; B.v. 9.10.2018 - 11 CS 18.1809 - BeckRS 2018, 25000 Rn. 13; anders etwa im hier nicht gegebenen Fall eines Fahrerlaubnisinhabers, der mit den diagnostizierten Erkrankungen einer arteriellen Hypertonie und eines Diabetes mellitus einen Verkehrsunfall verursacht, BayVGH B.v. 28.4.2020 - 11 CS 19.2189 - BeckRS 2020, 9475 Rn. 18).

    Denn die Auskünfte des Betroffenen und der behandelnden Ärzte stellen keine gutachterliche Beurteilung dar, sondern sind nur Grundlage für die Entscheidung, ob die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens einer in § 11 Abs. 2 Satz 3 FeV genannten Stelle notwendig ist (vgl. BayVGH, B.v. 3.11.2020 - 11 CS 20.1469 - BeckRS 2020, 30346 Rn. 22; B.v. 5.10.2020 - 11 CS 20.1203 - juris Rn. 21; B.v. 9.10.2018 - 11 CS 18.1809 - juris Rn. 13; B.v. 3.5.2017 - 11 CS 17.312 - juris Rn. 19 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.2022 - 13 S 1790/22

    Entziehung einer Fahrerlaubnis auf Probe; Verwirkung von Rügen gegen die

    Im Übrigen ist dem Antragsteller zwar zuzugeben, dass das insoweit bis zum Erlass eines Widerspruchsbescheids bestehende Ermessen der Ausgangs- und Widerspruchsbehörde regelmäßig nicht so ausgeübt werden darf, dass eine Mitwirkung (§ 11 Abs. 6 Satz 4 FeV) bei der vom Betroffenen ernsthaft gewünschten Nachholung der Begutachtung verweigert oder von sachlich nicht gerechtfertigten zusätzlichen Anforderungen abhängig gemacht werden darf (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 11.01.1994 a. a. O. und vom 01.03.1993 a. a. O. Rn. 5; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 25.03.2003 - 19 B 186/03 - juris Rn. 44 f. und vom 10.07.2002 a. a. O. Rn. 12 ff.; offengelassen BayVGH, Beschluss vom 03.11.2020 - 11 CS 20.1469 - juris Rn. 35).
  • VGH Bayern, 01.02.2023 - 11 CS 22.2141

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Schlaganfall

    b) Das Landratsamt hat die polizeiliche Mitteilung zu dem Unfall vom 20. Januar 2022 zu Recht zum Anlass für eine Vorabklärung der körperlichen Eignung des Antragstellers genommen (vgl. dazu auch BayVGH, B.v. 3.5.2017 - 11 CS 17.312 - juris Rn. 16 ff.; B.v. 3.11.2020 - 11 CS 20.1469 - juris Rn. 22) und zunächst eine hausärztliche Stellungnahme zum Gesundheitszustand angefordert.
  • VGH Bayern, 14.09.2022 - 11 CS 22.876

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Diabetes mellitus Typ 2- einstweiliger

    Zu diesem Zwecke wäre zunächst eine (erneute) Vorabklärung der Schwere der Diabetes-Erkrankung der Antragstellerin anhand der aktuellen Auswertung des Messgeräts und der aktuellen (ggf. auch weiteren) Auskunft des behandelnden Arztes vorzunehmen (vgl. BayVGH, B.v. 3.5.2017 - 11 CS 17.312 - juris Rn. 17 ff.; B.v. 3.11.2020 - 11 CS 20.1469 - juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 16.05.2022 - 11 ZB 21.1964

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen

    Ärztliche Befunde, die dies vorherein ausschließen, hat der Kläger entgegen der Aufforderung des Landratsamts nicht vorgelegt (vgl. allgemein zur Vorabklärung von Erkrankungen BayVGH, B.v. 3.5.2017 - 11 CS 17.312 - juris Rn. 16 ff.; B.v. 3.11.2020 - 11 CS 20.1469 - beck-online Rn. 22 f.).
  • VGH Bayern, 17.11.2021 - 11 CS 21.2318

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines fachärztlichen

    Im maßgeblichen Zeitpunkt der Beibringungsanordnung am 16. April 2020 (vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 - BVerwGE 156, 293 = juris Rn. 14; BayVGH, B.v. 3.11.2020 - 11 CS 20.1469 - juris Rn. 21) war fachärztlich bestätigt, dass der Antragsteller seit Jahren an einer Epilepsie leidet, zuletzt am 20. Dezember 2019 einen epileptischen Anfall erlitten hat, Medikamente gegen die Erkrankung benötigt und die Ursache des letzten Anfalls ungeklärt war.
  • VG Bayreuth, 07.07.2023 - B 1 S 22.1097

    Bestimmungsgemäßer Gebrauch von Medizinal-Cannabis, Gutachten um gerichtliches

    Eine Ungeeignetheit darf dann nicht mehr angenommen werden, wenn die Eignungszweifel ausgeräumt sind (BayVGH, B.v. 3.11.2020 - 11 CS 20.1469 -, juris Rn. 35 unter Verweis auf Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl. 2019, § 11 FeV Rn. 54; OVG NW, B.v. 10.7.2002 - 19 E 808/01 - juris Rn. 8).
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