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   VGH Bayern, 31.01.2022 - 11 CS 21.3019   

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https://dejure.org/2022,1480
VGH Bayern, 31.01.2022 - 11 CS 21.3019 (https://dejure.org/2022,1480)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31.01.2022 - 11 CS 21.3019 (https://dejure.org/2022,1480)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31. Januar 2022 - 11 CS 21.3019 (https://dejure.org/2022,1480)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StVZO § 31a Abs. 1 S. 1; FeV § 40; Anlage 13 Nr. 3.2.3
    Anordnung einer Fahrtenbuchauflage bei erstmaliger Verletzung des Abstandsgebots

  • rewis.io

    Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuchs, Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers (keine) Angabe der vollständigen Personalien des Fahrzeugführers im Zeugen-Fragebogen, Verhältnismäßigkeit, erstmaliger Verstoß gegen das Abstandsgebot bei 144 km/h, Dauer ...

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Anordnung einer Fahrtenbuchauflage bei erstmaliger Verletzung des Abstandsgebots

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2022, 447
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 28.05.2015 - 3 C 13.14

    Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage; Fahrtenbuchanordnung; Anordnung, dass ein

    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2022 - 11 CS 21.3019
    Sind die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 31a Abs. 1 StVZO erfüllt, woran hier keine Zweifel bestehen, liegen der Erlass der Anordnung und die Bestimmung der Dauer im pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen Behörde (BVerwG, U.v. 28.5.2015 - 3 C 13.14 - BVerwGE 152, 180 Rn. 16) und müssen sich damit als verhältnismäßig erweisen.

    Dabei liegt es nahe, wenn sich die zuständige Behörde für die konkrete Bemessung der Dauer der Fahrtenbuchauflage am Punktsystem der Anlage 13 zu § 40 FeV orientiert, mit dem der Verordnungsgeber selbst eine Gewichtung der Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr vorgenommen hat (BVerwG, U.v. 28.5.2015 a.a.O. Rn. 19 ff.; Haus in Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, 3. Auflage 2022, § 31a StVZO Rn. 15, 28a).

    Eine Dauer von sechs Monaten wird als noch im unteren Bereich einer effektiven Kontrolle liegend angesehen (BVerwG, U.v. 28.5.2015 a.a.O. Rn. 26).

  • VGH Bayern, 01.04.2019 - 11 B 19.56

    Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuches

    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2022 - 11 CS 21.3019
    Ansonsten hat der Senat zur fehlenden Ahndungsmöglichkeiten im Ausland entschieden, dass eine Fahrtenbuchauflage nicht angeordnet werden kann, wenn der Fahrzeughalter der Bußgeldbehörde rechtzeitig vor Ablauf der Verjährungsfrist die vollständigen Personalien des Fahrzeugführers (Vorname, Name und vollständige Adresse) mitteilt und mit hinreichender Sicherheit feststeht, dass diese Person das Fahrzeug geführt hat (z.B. durch einen Bildabgleich mit einer Passkopie), die Verfolgung der Verkehrszuwiderhandlung jedoch daran scheitert, dass in Ländern außerhalb der Europäischen Union eine Ahndung von Verkehrsverstößen nur sehr schwierig oder überhaupt nicht möglich ist (BayVGH, U.v. 1.4.2019 - 11 B 19.56 - BayVBl 2020, 337 Ls. und Rn. 22).

    Dass ein ausländischer Wohnsitz des Fahrzeugführers eine Ahndung schwierig oder gar unmöglich macht, kann nicht dem Fahrzeughalter angelastet werden, wenn er die Feststellung der Personalien rechtzeitig ermöglicht hat (BayVGH, U.v. 1.4.2019 a.a.O. Rn. 27).

  • VGH Bayern, 30.11.2022 - 11 CS 22.1813

    Fahrtenbuchauflage nach Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts um 23 km/h -

    Wenn das Landratsamt eine Aufhebung der Verpflichtung nach neun Monaten in Aussicht gestellt hat, bewegt sich dies ersichtlich in dem Rahmen, den die Rechtsprechung für vergleichbare bzw. mit einem Punkt im Fahrerlaubnisregister bewertete Verstöße gebilligt hat (vgl. BVerwG, U.v. 28.5.2015 - 3 C 13.14 - BVerwGE 152, 180 Rn. 20 ff.; OVG NW, B.v. 13.1.2016 - 8 A 1030/15 - NJW 2016, 968 = juris Rn. 15; VGH BW, B.v. 4.12.2013 - 10 S 1162/13 - DAR 2014, 103 = juris Rn. 13; BayVGH, B.v. 15.10.2018 - 11 CS 18.1240 - juris Rn. 19; B.v. 31.1.2022 - 11 CS 21.3019 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 13.10.2022 - 11 CS 22.1897

    Fahrtenbuchauflage nach Geschwindigkeitsüberschreitung - einstweiliger

    Das Bundesverwaltungsgericht sieht es als naheliegend an, wenn sich die zuständige Behörde für die konkrete Bemessung der Dauer der Fahrtenbuchauflage am Punktesystem der Anlage 13 zu § 40 FeV ausrichtet (BVerwG, U.v. 28.5.2015 BVerwGE 152, 180 Rn. 20 ff., ebenso BayVGH, B.v. 31.1.2022 - 11 CS 21.3019 - juris Rn. 11).
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