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   VGH Bayern, 26.05.2021 - 11 CS 21.730   

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VGH Bayern, 26.05.2021 - 11 CS 21.730 (https://dejure.org/2021,15179)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.05.2021 - 11 CS 21.730 (https://dejure.org/2021,15179)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. Mai 2021 - 11 CS 21.730 (https://dejure.org/2021,15179)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StVG § 2 Abs. 8,; StVG § 3 Abs. 1 S. 1, S. 3, Abs. 4 S. 2; FeV § 11 Abs. 6, Abs. 8, 14 Abs. 1 S. 3, 46 Abs. 1 S. 1, Abs. 3; Anlage 4 Nr. 9.2.2 der
    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens (gelegentlicher Cannabiskonsum) - einstweiliger Rechtsschutz

  • rewis.io

    Entziehung der Fahrerlaubnis, Gelegentlicher Cannabiskonsum, erstmaliger Verstoß gegen das Trennungsgebot, Aufforderung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens, Bindungswirkung eines Bußgeldbescheids, Zeitablauf, hinreichende Wahrscheinlichkeit für ...

  • bussgeldsiegen.de

    Fahrerlaubnisentziehung wegen gelegentlichen Cannabiskonsum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund gelegentlichen Cannabiskonsums

  • rechtsportal.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund gelegentlichen Cannabiskonsums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 14.17

    Erstmaliger Verstoß eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das Gebot des

    Auszug aus VGH Bayern, 26.05.2021 - 11 CS 21.730
    Gelegentlicher Cannabiskonsum liegt vor, wenn der Betroffene in zwei oder mehr selbstständigen Konsumvorgängen Cannabis zu sich genommen hat und diese Konsumvorgänge einen gewissen, auch zeitlichen Zusammenhang aufweisen (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 11.4.2019 - 3 C 14.17 - BVerwGE 165, 215 Rn. 14).

    Somit hat der Antragsteller den maßgeblichen Risikogrenzwert von 1, 0 ng/ml THC überschritten; eine durch den Drogeneinfluss bedingte Beeinträchtigung seiner Fahrtüchtigkeit war daher nicht auszuschließen (vgl. BVerwG, U.v. 11.4.2019 a.a.O. Rn. 15-33).

    Dennoch kann nicht unberücksichtigt bleiben, dass das Bundesverwaltungsgericht die Befugnis zur Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens gemäß § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV als Instrument für eine "rasche Klärung" der Eignungszweifel ansieht, um entweder gestützt auf das Fahreignungsgutachten oder aber im Fall einer nicht fristgerechten Beibringung auf der Grundlage von § 11 Abs. 8 FeV "zeitnah" die Entscheidung über eine Fahrerlaubnisentziehung zu treffen (BVerwG, U.v. 11.4.2019 a.a.O. Rn. 36).

    Auch wenn nach § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV bei Verstößen gegen das Trennungsgebot in der Regel eine medizinisch-psychologische Begutachtung angezeigt ist (BVerwG, U.v. 11.4.2019 a.a.O. Rn. 34, 37), folgt daraus nicht, dass nach mehreren Jahren ohne weitere Vorkommnisse stets eine Wiederholungsgefahr oder noch Aufklärungsbedarf bestünde.

  • BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15

    Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 26.05.2021 - 11 CS 21.730
    Der Schluss aus der Nichtvorlage eines angeforderten Fahreignungsgutachtens auf die fehlende Fahreignung ist gerechtfertigt, wenn die Anordnung formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig war (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 - BVerwGE 156, 293 Rn. 19 m.w.N.).

    bb) Gleichwohl waren im maßgeblichen Zeitpunkt der Beibringungsanordnung (vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016 a.a.O. Rn. 14) angesichts der besonderen Umstände des Einzelfalls die Voraussetzungen für weitere Aufklärungsmaßnahmen durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten nicht mehr gegeben.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muss die Ermessensbegründung bei länger zurückliegenden, aber noch verwertbaren Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften auch darauf eingehen, ob die Verstöße nach wie vor die Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens rechtfertigen (BVerwG, U.v. 17.11.2016 a.a.O. Rn. 36).

  • VGH Bayern, 24.09.2020 - 11 CS 20.1234

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht fristgerechter Beibringung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 26.05.2021 - 11 CS 21.730
    Zwar kann über die Frage, ob nach einem Verstoß gegen das Trennungsgebot der erforderliche stabile Einstellungswandel vorliegt, grundsätzlich nur auf der Grundlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens entschieden werden (BayVGH, B.v. 24.9.2020 - 11 CS 20.1234 - juris Rn. 21).

    Zum anderen müsste sich, da das Merkmal der "Gelegentlichkeit" insoweit der Abgrenzung zum einmaligen (experimentellen) Probierkonsum dient, ein erneuter Konsum auch nach innerem Zusammenhang sowie unter zeitlichen Gesichtspunkten als Fortsetzung des früheren Konsummusters darstellen (BayVGH, B.v. 24.9.2020 a.a.O. Rn. 20 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 03.11.2021 - 11 CS 21.1000

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichen Cannabiskonsums

    Zum anderen müsste sich, da das Merkmal der "Gelegentlichkeit" insoweit der Abgrenzung zum einmaligen (experimentellen) Probierkonsum dient, ein erneuter Konsum auch nach innerem Zusammenhang sowie unter zeitlichen Gesichtspunkten als Fortsetzung des früheren Konsummusters darstellen (vgl. dazu BVerwG, U.v. 9.6.2005 - 3 C 25.04 - NJW 2005, 3081 = juris Rn. 22 ff.; U.v. 23.10.2014 - 3 C 3.13 - NJW 2015, 2439 = juris Rn. 21 ff.; BayVGH, B.v. 26.5.2021 - 11 CS 21.730 = juris Rn. 24; B.v. 24.9.2020 - 11 CS 20.1234 - juris Rn. 20; B.v. 20.11.2006 - 11 CS 06.118 - juris Rn. 20 f.; VGH BW, U.v. 22.11.2012 - 10 S 3174/11 - VRS 124, 168 = juris Rn. 28; NdsOVG, B.v. 4.12.2008 - 12 ME 298/08 - juris Rn. 10; B.v. 7.6.2012 - 12 ME 31/12 - juris Rn. 7; OVG NW, B.v. 11.4.2017 - 16 E 132/16 - juris Rn. 8 ff.).

    Zum einen ist die Dunkelziffer hoch (vgl. BayVGH, U.v. 10.4.2018 - 11 BV 18.259 - juris Rn. 21; VGH BW, U.v. 22.11.2012 - 10 S 3174/11 - VRS 124, 168 = juris Rn. 28), zum anderen kommt einem Wohlverhalten unter dem Druck eines anhängigen behördlichen oder gerichtlichen Verfahrens nur beschränkte Aussagekraft zu (vgl. BayVGH, B.v. 9.5.2005 - 11 CS 04.2526 - BayVBl 2006, 18 = juris Rn. 23; B.v. 26.5.2021 - 11 CS 21.730 = juris Rn. 27).

    Belastbare Abstinenznachweise hat der Antragsteller nicht erbracht (vgl. dazu BayVGH, B.v. 26.5.2021, a.a.O. Rn. 25 ff.).

    Somit bestand ein hinreichender Gefahrenverdacht, dass der Antragsteller noch Cannabis einnimmt oder jedenfalls rückfallgefährdet ist, und durfte das Landratsamt von dem Grundsatz ausgehen, dass nur ein medizinisch-psychologisches Gutachten Aufschluss darüber geben kann, ob der erforderliche stabile Einstellungswandel vorliegt (vgl. dazu BayVGH, B.v. 26.5.2021 - 11 CS 21.730 = juris Rn. 24; B.v. 24.9.2020 - 11 CS 20.1234 - juris Rn. 21).

    Damit sie über eine hinreichend abgesicherte Beurteilungsgrundlage für die Prognose verfügt, ob der Betroffene auch künftig nicht zwischen einem möglicherweise die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Konsum von Cannabis und dem Führen eines Fahrzeugs trennen wird, bedarf es dabei in der Regel einer medizinisch-psychologischen Begutachtung (vgl. BVerwG, U.v. 11.4.2019 - 3 C 25.17 - juris Rn. 28; BayVGH, B.v. 26.5.2021 - 11 CS 21.730 - juris Rn. 31).

  • VGH Bayern, 01.07.2022 - 11 CS 22.860

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Eine schematische Festlegung von Zeiträumen - wie sie der Antragsteller hier mit einer Grenze von einem Jahr in den Raum stellt - verbietet sich dabei (vgl. dazu BVerwG, U.v. 9.6.2005 - 3 C 25.04 - DAR 2005, 581 = juris Rn. 22 ff.; U.v. 23.10.2014 - 3 C 3.13 - NJW 2015, 2439 = juris Rn. 21 ff.; BayVGH, B.v. 26.5.2021 - 11 CS 21.730 - juris Rn. 24; B.v. 24.9.2020 - 11 CS 20.1234 - juris Rn. 20; B.v. 20.11.2006 - 11 CS 06.118 - juris Rn. 20 f.; B.v. 15.9.2009 - 11 CS 09.1166 - juris Rn. 21; VGH BW, U.v. 22.11.2012 - 10 S 3174/11 - VRS 124, 168 = juris Rn. 28; B.v. 8.7.2021 - 13 S 1800/21 - ZfSch 2021, 534 = juris Rn. 15; B.v. 3.12.2021 - 13 S 3408/21 - DAR 2022, 166 = juris Rn. 13; NdsOVG, B.v. 4.12.2008 - 12 ME 298/08 - juris Rn. 10; B.v. 7.6.2012 - 12 ME 31/12 - SVR 2012, 437 = juris Rn. 7).

    Schließlich folgte - bei unterstellter Abstinenz - aber auch nicht allein aus der verstrichenen Zeit von nahezu drei Jahren ohne Weiteres, dass die gebotene hinreichend stabile Änderung des damaligen problematischen Konsum- und Fahrverhaltens des Antragstellers vorläge (vgl. BayVGH, B.v. 26.5.2021 - 11 CS 21.730 - juris Rn. 27 unter Verweis auf Schubert/Huetten/Reimann/Graw, Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung, 3. Aufl. 2018, S. 304 f.).

  • VGH Bayern, 23.11.2022 - 11 CS 22.1529

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Darauf, ob sich hinreichende Anhaltspunkte für fehlendes Trennungsvermögen auch daraus ergaben, dass die Schilderung der Antragstellerin, sie habe am fraglichen Abend erst nach Abstellen des Fahrzeugs Alkohol getrunken, kaum mit der Feststellung der Polizei in Einklang zu bringen sind, wonach der Motor noch warm war (vgl. dazu auch BayVGH, B.v. 26.5.2021 - 11 CS 21.730 - juris Rn. 21) und das Fahrzeug kurz vor der Kontrolle noch nicht auf dem Parkplatz stand, kam es somit nicht mehr an.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.2021 - 13 S 2350/21

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, erstmaliger Verstoß, Trennungsbot

    aa) Aus dem Wortlaut von § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV ("Die Beibringung ... kann angeordnet werden ...") ergibt sich, dass die Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens in dem dort angeführten Fall der gelegentlichen Einnahme von Cannabis im Ermessen der Fahrerlaubnisbehörde steht (ebenso ohne nähere Problematisierung BVerwG, Urteil vom 11.04.2019 - 3 C 14.17 - juris Rn. 45; BayVGH, Beschlüsse vom 26.05.2021 - 11 CS 21.730 - juris Rn. 23 ff. und vom 28.12.2020 - 11 CS 20.2067 - juris Rn. 19 ff.).
  • VG Bayreuth, 21.12.2022 - B 1 S 22.1112

    Fahreignungszweifel nach Fahrt mit E-Scooter unter der Wirkung von Cannabis

    Ausgehend vom Wortlaut "kann" stellt § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV eine Ermessensvorschrift dar (vgl. auch BayVGH, B.v. 26.5.2021 - 11 CS 21.730 - juris Rn. 31; BVerwG, U.v. 11.4.2019 - 3 C 14/17 - juris Rn. 45).
  • VG Bayreuth, 20.12.2022 - B 1 S 22.1111

    Entziehung Fahrerlaubnis, Gelegentlicher Cannabiskonsum, THC und THC-COOH Werte,

    Ausgehend vom Wortlaut "kann" stellt § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV eine Ermessensvorschrift dar (vgl.*auch BayVGH, B.v. 26.5.2021 - 11 CS 21.730 - juris Rn. 31; BVerwG, U.v. 11.4.2019 - 3 C 14/17 - juris Rn. 45).
  • VGH Bayern, 15.12.2021 - 11 CS 21.2414

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Amphetaminkonsum

    Da der Antragsteller darüber hinaus als gelegentlicher Cannabiskonsument anzusehen ist und am 19. Oktober 2019 gegen das Trennungsverbot (Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV) verstoßen hat, steht es im Ermessen der Antragsgegnerin (§ 14 Abs. 1 Satz 3 FeV), eine etwaige medizinisch-psychologische Begutachtung zugleich auf die Frage erstrecken, ob der Antragsteller auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter dem Einfluss von Cannabis oder dessen Nachwirkungen führen werde (vgl. dazu BVerwG, U.v. 11.4.2019 - 3 C 25.17 - juris Rn. 17 f.; BayVGH, B.v. 26.5.2021 - 11 CS 21.730 - juris Rn. 31).
  • VGH Bayern, 28.04.2022 - 11 CS 21.3173

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Damit sie über eine hinreichend abgesicherte Beurteilungsgrundlage für die Prognose verfügt, ob der Betroffene auch künftig nicht zwischen einem möglicherweise die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Konsum von Cannabis und dem Führen eines Fahrzeugs trennen wird, bedarf es dabei in der Regel einer medizinisch-psychologischen Begutachtung (vgl. BVerwG, U.v. 11.4.2019 - 3 C 25.17 - juris Rn. 28; BayVGH, B.v. 26.5.2021 - 11 CS 21.730 - juris Rn. 31).
  • VG München, 12.12.2022 - M 19 S 22.5350

    Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund Nichteignungsvermutung nach § 11 Abs. 8 FeV

    Sofern sich der Ablauf des Verwaltungsverfahrens zur Feststellung der Voraussetzungen des Entziehungsbescheids verzögert hat, kann dies nicht zu Lasten der öffentlichen Sicherheit gehen und wäre vielmehr im Rahmen der Ermessensbegründung zu würdigen (vgl. BayVGH, B.v. 26.5.2021 - 11 CS 21.730 - juris Rn. 31).
  • VG Bayreuth, 09.09.2021 - B 1 K 21.571

    Entziehung der Fahrerlaubnis, zurecht gefordertes MPU-Gutachten nicht vorgelegt,

    Dies gilt auch bei Nichtvorlage eines zu Recht geforderten Fahreignungsgutachtens (vgl. BayVGH, B.v. 26.05.2021 - 11 CS 21.730 - juris, Rn. 16).
  • VG Bayreuth, 11.05.2023 - B 1 S 23.239

    Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis, Gebrauch zu

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