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   VGH Bayern, 18.10.1999 - 11 CS 99.617   

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VGH Bayern, 18.10.1999 - 11 CS 99.617 (https://dejure.org/1999,45380)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.10.1999 - 11 CS 99.617 (https://dejure.org/1999,45380)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Oktober 1999 - 11 CS 99.617 (https://dejure.org/1999,45380)
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2007 - 10 S 1272/07

    Fahrerlaubnisentziehung; Streitwert bei eigenständig bedeutsamen

    Auf den Cannabiskonsum zurückzuführende Langzeitschäden körperlicher oder psychischer Art (z. B? amotivationales Syndrom) treten nach dem Gutachten von Kannheiser bei regelmäßigen Konsumenten frühestens bei einer Konsumdauer von einem Jahr auf (NVwZ 2000, 57, 60 ff.; zusammengefasst auch in BayVGH, Beschl. v. 07.12.2006 - 11 CS 06.1350 - und v. 18.10.1999 - 11 CS 99.617 - Beeinträchtigung der kognitiven Eigenschaften eines Konsumenten).
  • VGH Bayern, 07.12.2006 - 11 CS 06.1350

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Keine regelmäßige Cannabis-Einnahme bei drei- bis

    Kannheiser (a.a.O., S. 60) hat darauf hingewiesen, dass - je nach diagnostischer Schärfe der eingesetzten Verfahren - chronische, auf den Gebrauch von Cannabis zurückzuführende Veränderungen teilweise erst nach einer Konsumdauer von zehn bis 15 Jahren, mit sensitiveren Verfahren nach einer Konsumdauer von fünf Jahren entdeckt werden; in seinem am 26. März 1999 für den beschließenden Senat erstatteten Gutachten hat er darüber hinaus ausgeführt, die kürzeste Konsumdauer, bei der in klinischen Studien von kognitiven Verschlechterungen bei Konsumenten berichtet worden sei, habe mehr als ein Jahr betragen (referiert in BayVGH vom 18.10.1999 Az. 11 CS 99.617).
  • VGH Bayern, 08.02.2008 - 11 CS 07.3017

    Regelmäßiger Cannabiskonsum; behauptete Wiedererlangung der Fahreignung;

    Kannheiser (NZV 2000, 57/60) hat zwar darauf hingewiesen, dass - je nach diagnostischer Schärfe der eingesetzten Verfahren - chronische, auf den Gebrauch von Cannabis zurückzuführende körperliche oder geistige Veränderungen teilweise erst nach einer Konsumdauer von zehn bis 15 Jahren, mit sensitiveren Verfahren nach einer Konsumdauer von fünf Jahren entdeckt wurden; in seinem am 26. März 1999 für das beschließende Gericht erstatteten Gutachten (referiert in BayVGH vom 18.10.1999 Az. 11 CS 99.617) hat er ausgeführt, die kürzeste Konsumdauer, bei der in klinischen Studien von kognitiven Verschlechterungen bei Konsumenten berichtet worden sei, habe mehr als ein Jahr betragen.
  • VGH Bayern, 28.08.2018 - 11 ZB 17.1691

    Anordnung eines ärztlichen Gutachtens zur Fahreignung zur Klärung des

    Die geringe Menge spricht ebenfalls dafür (OVG NW, B.v. 22.11.2001 - 19 B 814/01 - NZV 2002, 427 = juris Rn. 20; BayVGH, B.v. 18.10.1999 - 11 CS 99.617 - juris Rn. 33 m.w.N.).
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