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   VGH Bayern, 18.05.1999 - 11 CS 99.730   

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VGH Bayern, 18.05.1999 - 11 CS 99.730 (https://dejure.org/1999,45770)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.05.1999 - 11 CS 99.730 (https://dejure.org/1999,45770)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Mai 1999 - 11 CS 99.730 (https://dejure.org/1999,45770)
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Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.2023 - 7 B 10360/23

    Führen eines Fahrtenbuchs; Preisgabe von persönlichen Daten an die Polizei- oder

    Dabei ist in Rechnung zu stellen, dass es sich bei der Fahrtenbuchanordnung um eine Maßnahme zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs handelt (vgl. hierzu auch BayVGH, Beschluss vom 18. Mai 1999 - 11 CS 99.730 -, juris Rn. 18).
  • VG Regensburg, 21.10.2016 - RO 5 S 16.1399

    Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage

    Bei der Fahrtenbuchauflage geht die ständige Rechtsprechung zu Recht davon aus, dass § 31a StVZO zu den Vorschriften gehört, bei denen zur Abwehr von Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter, nämlich die Ordnung und Sicherheit im Straßenverkehr, das besondere öffentliche Vollzugsinteresse nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO im Regelfall mit dem Interesse am Erlass des Verwaltungsakts zusammenfällt und sich die Abwägung zwischen den beteiligten Interessen im Wesentlichen auf die Prüfung beschränkt, ob nicht ausnahmsweise in Ansehung der besonderen Einzelfallumstände die sofortige Vollziehung weniger dringlich als im Normalfall ist (Sächs. OVG, B. v. 25.7.2016 - 3 B 40/16 - juris; OVG Saarland, B. v. 18.7.2016 - 1 B 131/16 - juris; BayVGH, B. v. 26.03.2015 - 11 CS 15.247 - juris Rn. 9; BayVGH, B. v. 6.3.2008 - 11 CS 07.3451 - juris Rn. 17; BayVGH, B. v. 15.4.1999 - 11 ZS 98.3283 - juris Rn. 5; BayVGH, B. v. 18.5.1999 - 11 CS 99.730 - juris Rn. 18).
  • VG München, 07.08.2018 - M 23 S 18.1894

    Verpflichtung zur zwölfmonatigen Führung eines Fahrtenbuchs zum Fahrzeug

    Das besondere öffentliche Vollzugsinteresse fällt hier mit dem Interesse am Erlass des Verwaltungsaktes zusammen (vgl. BayVGH, B.v. 15.5.1999 - 11 CS 99.730 -, juris Rn. 18; OVG Saarland, B. v. 4.5.2015 - 1 B 66/15 - juris).
  • VG München, 21.01.2022 - M 23 K 21.6317

    Fahrtenbuchauflage bei erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts und

    Insbesondere stellt sich die Führung eines Fahrtenbuchs als keine allzu schwerwiegende Beeinträchtigung des Klägers, sondern lediglich eine mit geringem Zeitaufwand verbundene Unannehmlichkeit dar (BayVGH, B. v. 18.05.1999 - 11 CS 99.730 = BeckRS 1999, 18731, Rn. 20).
  • VG Regensburg, 22.11.2021 - RO 3 S 21.2061

    Unmöglichkeit der Ermittlung des Fahrzeugführers vor Anordnung einer

    Bei der Fahrtenbuchauflage geht die ständige Rechtsprechung zu Recht davon aus, dass § 31a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zu den Vorschriften gehört, bei denen zur Abwehr von Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter, nämlich die Ordnung und Sicherheit im Straßenverkehr, das besondere öffentliche Vollzugsinteresse nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO im Regelfall mit dem Interesse am Erlass des Verwaltungsakts zusammenfällt und sich die Abwägung zwischen den beteiligten Interessen im Wesentlichen auf die Prüfung beschränkt, ob nicht ausnahmsweise in Ansehung der besonderen Einzelfallumstände die sofortige Vollziehung weniger dringlich als im Normalfall ist (vgl. SächsOVG, B.v. 25.7.2016 - 3 B 40/16 - juris; OVG Saarl, B.v. 18.7.2016 - 1 B 131/16 - juris; BayVGH, B.v. 26.3.2015 - 11 CS 15.247 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 6.3.2008 - 11 CS 07.3451 - juris Rn. 17; BayVGH, B.v. 15.4.1999 - 11 ZS 98.3283 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 18.5.1999 - 11 CS 99.730 - juris Rn. 18).
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