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ArbG Koblenz, 14.11.2005 - 11 Ca 1186/05 |
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Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 14.11.2005 - 11 Ca 1186/05
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.03.2006 - 5 Ta 35/06
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.03.2006 - 5 Ta 35/06
Beschwerde: Unzulässigkeit aufgrund des Wertes des Beschwerdegegenstandes; Kosten …
Die Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied - vom 14.11.2005 - 11 Ca 1186/05 - wird kostenpflichtig als unzulässig verworfen.Zur näheren Darstellung des Sach- und Streitstandes im Übrigen wird in entsprechender Anwendung des § 69 Abs. 2 ArbGG Bezug genommen auf die tatbestandlichen Teile der Beschlüsse des Arbeitsgerichts vom 14.11.2005 und vom 07.02.2006 - jeweils 11 Ca 1186/05 - (Bl. 32 f. und 46 ff. d. A.).