Rechtsprechung
ArbG Chemnitz, 28.11.2011 - 11 Ca 1506/11 |
Wird zitiert von ... (12)
- LAG Düsseldorf, 07.09.2012 - 6 Sa 138/12
Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Schließung einer Krankenkasse?
So kommt das Arbeitsgericht Chemnitz in einem Urteil vom 28.11.2011 - 11 Ca 1506/11 - zu dem Schluss, § 164 Abs. 4 SGB V enthalte eine planwidrige unbewusste Regelungslücke, mit dem Ergebnis, dass entgegen des Wortlauts die Arbeitsverhältnisse der nach § 164 Abs. 3 SGB V untergebrachten Arbeitnehmer mit der Schließung enden (KrV 2012, 27 [Leitsatz], mit Gründen in juris). - LAG Düsseldorf, 28.06.2013 - 6 Sa 549/12
Gesetzliche Beendigung der Arbeitsverhältnisse bei Schließung einer …
So kommt das Arbeitsgericht Chemnitz in einem Urteil vom 28.11.2011 - 11 Ca 1506/11 - zu dem Schluss, § 164 Abs. 4 SGB V enthalte eine planwidrige unbewusste Regelungslücke, mit dem Ergebnis, dass entgegen des Wortlauts die Arbeitsverhältnisse der nach § 164 Abs. 3 SGB V untergebrachten Arbeitnehmer mit der Schließung enden (KrV 2012, 27 [Leitsatz], mit Gründen in juris). - LAG Düsseldorf, 26.04.2013 - 6 Sa 1874/12
Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Schließung einer Betriebskrankenkasse
So kommt das Arbeitsgericht Chemnitz in einem Urteil vom 28.11.2011 - 11 Ca 1506/11 - zu dem Schluss, § 164 Abs. 4 SGB V enthalte eine planwidrige unbewusste Regelungslücke, mit dem Ergebnis, dass entgegen des Wortlauts die Arbeitsverhältnisse der nach § 164 Abs. 3 SGB V untergebrachten Arbeitnehmer mit der Schließung enden (KrV 2012, 27 [Leitsatz], mit Gründen in juris).
- LAG Düsseldorf, 14.06.2013 - 6 Sa 226/13
Schließung einer Betriebskrankenkasse und Beendigung der Arbeitsverhältnisse - …
So kommt das Arbeitsgericht Chemnitz in einem Urteil vom 28.11.2011 - 11 Ca 1506/11 - zu dem Schluss, § 164 Abs. 4 SGB V enthalte eine planwidrige unbewusste Regelungslücke, mit dem Ergebnis, dass entgegen des Wortlauts die Arbeitsverhältnisse der nach § 164 Abs. 3 SGB V untergebrachten Arbeitnehmer mit der Schließung enden (KrV 2012, 27 [Leitsatz], mit Gründen in juris). - LAG Düsseldorf, 14.06.2013 - 6 Sa 225/13
Schließung einer Betriebskrankenkasse und Beendigung der Arbeitsverhältnisse - …
So kommt das Arbeitsgericht Chemnitz in einem Urteil vom 28.11.2011 - 11 Ca 1506/11 - zu dem Schluss, § 164 Abs. 4 SGB V enthalte eine planwidrige unbewusste Regelungslücke, mit dem Ergebnis, dass entgegen des Wortlauts die Arbeitsverhältnisse der nach § 164 Abs. 3 SGB V untergebrachten Arbeitnehmer mit der Schließung enden (KrV 2012, 27 [Leitsatz], mit Gründen in juris). - LAG Düsseldorf, 14.06.2013 - 6 Sa 1161/12
Schließung einer Betriebskrankenkasse und Beendigung der Arbeitsverhältnisse - …
So kommt das Arbeitsgericht Chemnitz in einem Urteil vom 28.11.2011 - 11 Ca 1506/11 - zu dem Schluss, § 164 Abs. 4 SGB V enthalte eine planwidrige unbewusste Regelungslücke, mit dem Ergebnis, dass entgegen des Wortlauts die Arbeitsverhältnisse der nach § 164 Abs. 3 SGB V untergebrachten Arbeitnehmer mit der Schließung enden (KrV 2012, 27 [Leitsatz], mit Gründen in juris). - LAG Düsseldorf, 14.06.2013 - 6 Sa 334/13
Schließung einer Betriebskrankenkasse und Beendigung der Arbeitsverhältnisse - …
So kommt das Arbeitsgericht Chemnitz in einem Urteil vom 28.11.2011 - 11 Ca 1506/11 - zu dem Schluss, § 164 Abs. 4 SGB V enthalte eine planwidrige unbewusste Regelungslücke, mit dem Ergebnis, dass entgegen des Wortlauts die Arbeitsverhältnisse der nach § 164 Abs. 3 SGB V untergebrachten Arbeitnehmer mit der Schließung enden (KrV 2012, 27 [Leitsatz], mit Gründen in juris). - LAG Düsseldorf, 04.06.2013 - 6 Sa 868/12
Schließung einer Betriebskrankenkasse - Böswilliges Unterlassen anderweitigen …
So kommt das Arbeitsgericht Chemnitz in einem Urteil vom 28.11.2011 - 11 Ca 1506/11 - zu dem Schluss, § 164 Abs. 4 SGB V enthalte eine planwidrige unbewusste Regelungslücke, mit dem Ergebnis, dass entgegen des Wortlauts die Arbeitsverhältnisse der nach § 164 Abs. 3 SGB V untergebrachten Arbeitnehmer mit der Schließung enden (KrV 2012, 27 [Leitsatz], mit Gründen in juris). - LAG Düsseldorf, 08.03.2013 - 6 Sa 781/12
Beendigung eines Arbeitsverhältnisses; Schließung einer Betriebskrankenkasse
So kommt das Arbeitsgericht Chemnitz in einem Urteil vom 28.11.2011 - 11 Ca 1506/11 - zu dem Schluss, § 164 Abs. 4 SGB V enthalte eine planwidrige unbewusste Regelungslücke, mit dem Ergebnis, dass entgegen des Wortlauts die Arbeitsverhältnisse der nach § 164 Abs. 3 SGB V untergebrachten Arbeitnehmer mit der Schließung enden (KrV 2012, 27 [Leitsatz], mit Gründen in juris). - LAG Düsseldorf, 08.03.2013 - 6 Sa 1328/12
Beendigung eines Arbeitsverhältnisses; Schließung einer Betriebskrankenkasse
So kommt das Arbeitsgericht Chemnitz in einem Urteil vom 28.11.2011 - 11 Ca 1506/11 - zu dem Schluss, § 164 Abs. 4 SGB V enthalte eine planwidrige unbewusste Regelungslücke, mit dem Ergebnis, dass entgegen des Wortlauts die Arbeitsverhältnisse der nach § 164 Abs. 3 SGB V untergebrachten Arbeitnehmer mit der Schließung enden (KrV 2012, 27 [Leitsatz], mit Gründen in juris). - LAG Düsseldorf, 23.11.2012 - 6 Sa 660/12
Beendigung eines Arbeitsverhältnisses infolge Schließung einer …
- LAG Düsseldorf, 22.03.2013 - 6 Sa 487/12
Fortbestand des Arbeitsverhältnisses einer Personalrätin als ordentlich kündbarer …