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   ArbG Chemnitz, 28.11.2011 - 11 Ca 1506/11   

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ArbG Chemnitz, 28.11.2011 - 11 Ca 1506/11 (https://dejure.org/2011,78691)
ArbG Chemnitz, Entscheidung vom 28.11.2011 - 11 Ca 1506/11 (https://dejure.org/2011,78691)
ArbG Chemnitz, Entscheidung vom 28. November 2011 - 11 Ca 1506/11 (https://dejure.org/2011,78691)
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Wird zitiert von ... (12)

  • LAG Düsseldorf, 07.09.2012 - 6 Sa 138/12

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Schließung einer Krankenkasse?

    So kommt das Arbeitsgericht Chemnitz in einem Urteil vom 28.11.2011 - 11 Ca 1506/11 - zu dem Schluss, § 164 Abs. 4 SGB V enthalte eine planwidrige unbewusste Regelungslücke, mit dem Ergebnis, dass entgegen des Wortlauts die Arbeitsverhältnisse der nach § 164 Abs. 3 SGB V untergebrachten Arbeitnehmer mit der Schließung enden (KrV 2012, 27 [Leitsatz], mit Gründen in juris).
  • LAG Düsseldorf, 28.06.2013 - 6 Sa 549/12

    Gesetzliche Beendigung der Arbeitsverhältnisse bei Schließung einer

    So kommt das Arbeitsgericht Chemnitz in einem Urteil vom 28.11.2011 - 11 Ca 1506/11 - zu dem Schluss, § 164 Abs. 4 SGB V enthalte eine planwidrige unbewusste Regelungslücke, mit dem Ergebnis, dass entgegen des Wortlauts die Arbeitsverhältnisse der nach § 164 Abs. 3 SGB V untergebrachten Arbeitnehmer mit der Schließung enden (KrV 2012, 27 [Leitsatz], mit Gründen in juris).
  • LAG Düsseldorf, 26.04.2013 - 6 Sa 1874/12

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Schließung einer Betriebskrankenkasse

    So kommt das Arbeitsgericht Chemnitz in einem Urteil vom 28.11.2011 - 11 Ca 1506/11 - zu dem Schluss, § 164 Abs. 4 SGB V enthalte eine planwidrige unbewusste Regelungslücke, mit dem Ergebnis, dass entgegen des Wortlauts die Arbeitsverhältnisse der nach § 164 Abs. 3 SGB V untergebrachten Arbeitnehmer mit der Schließung enden (KrV 2012, 27 [Leitsatz], mit Gründen in juris).
  • LAG Düsseldorf, 14.06.2013 - 6 Sa 226/13

    Schließung einer Betriebskrankenkasse und Beendigung der Arbeitsverhältnisse -

    So kommt das Arbeitsgericht Chemnitz in einem Urteil vom 28.11.2011 - 11 Ca 1506/11 - zu dem Schluss, § 164 Abs. 4 SGB V enthalte eine planwidrige unbewusste Regelungslücke, mit dem Ergebnis, dass entgegen des Wortlauts die Arbeitsverhältnisse der nach § 164 Abs. 3 SGB V untergebrachten Arbeitnehmer mit der Schließung enden (KrV 2012, 27 [Leitsatz], mit Gründen in juris).
  • LAG Düsseldorf, 14.06.2013 - 6 Sa 225/13

    Schließung einer Betriebskrankenkasse und Beendigung der Arbeitsverhältnisse -

    So kommt das Arbeitsgericht Chemnitz in einem Urteil vom 28.11.2011 - 11 Ca 1506/11 - zu dem Schluss, § 164 Abs. 4 SGB V enthalte eine planwidrige unbewusste Regelungslücke, mit dem Ergebnis, dass entgegen des Wortlauts die Arbeitsverhältnisse der nach § 164 Abs. 3 SGB V untergebrachten Arbeitnehmer mit der Schließung enden (KrV 2012, 27 [Leitsatz], mit Gründen in juris).
  • LAG Düsseldorf, 14.06.2013 - 6 Sa 1161/12

    Schließung einer Betriebskrankenkasse und Beendigung der Arbeitsverhältnisse -

    So kommt das Arbeitsgericht Chemnitz in einem Urteil vom 28.11.2011 - 11 Ca 1506/11 - zu dem Schluss, § 164 Abs. 4 SGB V enthalte eine planwidrige unbewusste Regelungslücke, mit dem Ergebnis, dass entgegen des Wortlauts die Arbeitsverhältnisse der nach § 164 Abs. 3 SGB V untergebrachten Arbeitnehmer mit der Schließung enden (KrV 2012, 27 [Leitsatz], mit Gründen in juris).
  • LAG Düsseldorf, 14.06.2013 - 6 Sa 334/13

    Schließung einer Betriebskrankenkasse und Beendigung der Arbeitsverhältnisse -

    So kommt das Arbeitsgericht Chemnitz in einem Urteil vom 28.11.2011 - 11 Ca 1506/11 - zu dem Schluss, § 164 Abs. 4 SGB V enthalte eine planwidrige unbewusste Regelungslücke, mit dem Ergebnis, dass entgegen des Wortlauts die Arbeitsverhältnisse der nach § 164 Abs. 3 SGB V untergebrachten Arbeitnehmer mit der Schließung enden (KrV 2012, 27 [Leitsatz], mit Gründen in juris).
  • LAG Düsseldorf, 04.06.2013 - 6 Sa 868/12

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - Böswilliges Unterlassen anderweitigen

    So kommt das Arbeitsgericht Chemnitz in einem Urteil vom 28.11.2011 - 11 Ca 1506/11 - zu dem Schluss, § 164 Abs. 4 SGB V enthalte eine planwidrige unbewusste Regelungslücke, mit dem Ergebnis, dass entgegen des Wortlauts die Arbeitsverhältnisse der nach § 164 Abs. 3 SGB V untergebrachten Arbeitnehmer mit der Schließung enden (KrV 2012, 27 [Leitsatz], mit Gründen in juris).
  • LAG Düsseldorf, 08.03.2013 - 6 Sa 781/12

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses; Schließung einer Betriebskrankenkasse

    So kommt das Arbeitsgericht Chemnitz in einem Urteil vom 28.11.2011 - 11 Ca 1506/11 - zu dem Schluss, § 164 Abs. 4 SGB V enthalte eine planwidrige unbewusste Regelungslücke, mit dem Ergebnis, dass entgegen des Wortlauts die Arbeitsverhältnisse der nach § 164 Abs. 3 SGB V untergebrachten Arbeitnehmer mit der Schließung enden (KrV 2012, 27 [Leitsatz], mit Gründen in juris).
  • LAG Düsseldorf, 08.03.2013 - 6 Sa 1328/12

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses; Schließung einer Betriebskrankenkasse

    So kommt das Arbeitsgericht Chemnitz in einem Urteil vom 28.11.2011 - 11 Ca 1506/11 - zu dem Schluss, § 164 Abs. 4 SGB V enthalte eine planwidrige unbewusste Regelungslücke, mit dem Ergebnis, dass entgegen des Wortlauts die Arbeitsverhältnisse der nach § 164 Abs. 3 SGB V untergebrachten Arbeitnehmer mit der Schließung enden (KrV 2012, 27 [Leitsatz], mit Gründen in juris).
  • LAG Düsseldorf, 23.11.2012 - 6 Sa 660/12

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses infolge Schließung einer

  • LAG Düsseldorf, 22.03.2013 - 6 Sa 487/12

    Fortbestand des Arbeitsverhältnisses einer Personalrätin als ordentlich kündbarer

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