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ArbG Mainz, 28.04.2005 - 11 Ca 2202/04 |
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Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 28.04.2005 - 11 Ca 2202/04
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.10.2005 - 10 Sa 421/05
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.10.2005 - 10 Sa 421/05
Kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei fehlendem Leistungswillen
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 28.04.2005, Az.: 11 Ca 2202/04, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.unter Aufhebung des Urteils des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 28.04.2005 (Az. 11 Ca 2202/04) die Beklagte zu verurteilen, an ihn 7.319,06 EUR brutto zu zahlen nebst Zinsen von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.12.2004 und aus 3.252,96 EUR brutto seit dem 16.01.2005.