Rechtsprechung
ArbG Koblenz, 01.03.2017 - 11 Ca 3170/16 |
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 01.03.2017 - 11 Ca 3170/16
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.03.2018 - 3 Sa 196/17
- BAG, 23.07.2019 - 3 AZR 306/18
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.03.2018 - 3 Sa 196/17
Betriebsrentenanpassung - entsprechend der Rentenerhöhung in der gesetzlichen …
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 01.03.2017 - 11 Ca 3170/16 - wird mit der Maßgabe der Ziffer 2 dieses Urteils zurückgewiesen.Ziffer 1. und 2. des Urteils des Arbeitsgerichts Koblenz vom 01.03.2017 - 11 Ca 3170/16 - werden wegen eines offenkundigen Schreib- und Rechenfehlers dahin abgeändert, dass es jeweils statt 89, 33 EUR 53, 33 EUR heißen muss.
Das Arbeitsgericht Koblenz hat daraufhin die Beklagte durch Urteil vom 01.03.2017 - 11 Ca 3170/16 - verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 267, 99 EUR brutto nebst Zinsen, des Weiteren einen Betrag in Höhe von 201, 12 EUR brutto nebst Zinsen zu zahlen und darüber hinaus die Beklagte verurteilt, an den Kläger beginnend mit dem 01.10.2016 über den Betrag von 961, 90 EUR hinaus jeweils zum 01. eines Monats einen Betrag in Höhe von 89, 33 EUR brutto zu zahlen.
das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 01.03.2017 -11 Ca 3170/16- aufzuheben und die Klage insgesamt abzuweisen.
- BAG, 23.07.2019 - 3 AZR 306/18
Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage - …
Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 1. März 2017 - 11 Ca 3170/16 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst:.