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   ArbG Stuttgart, 29.11.2018 - 11 Ca 3738/18   

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https://dejure.org/2018,56469
ArbG Stuttgart, 29.11.2018 - 11 Ca 3738/18 (https://dejure.org/2018,56469)
ArbG Stuttgart, Entscheidung vom 29.11.2018 - 11 Ca 3738/18 (https://dejure.org/2018,56469)
ArbG Stuttgart, Entscheidung vom 29. November 2018 - 11 Ca 3738/18 (https://dejure.org/2018,56469)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Grobe Beleidigungen eines Arbeitskollegen als fristloser Kündigungsgrund, ausländerfeindliche / rassistische Äußerungen in verbaler Form und per WhatsApp

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 118/11

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 29.11.2018 - 11 Ca 3738/18
    Erteilt ist die Zustimmung im Sinne der Norm, wenn diese innerhalb der Frist des § 174 Abs. 3 S. 1 SGB IX getroffen wurde und der Antragssteller hierüber in Kenntnis gesetzt wurde bzw. wenn eine Entscheidung innerhalb der Frist des § 174 Abs. 3 S. 1 SGB IX nicht getroffen wurde, da diese dann gemäß § 174 Abs. 3 S. 2 SGB IX als erteilt gilt (vgl. auch BAG vom 19.04.2012 - 2 AZR 118/11).

    Der Ausspruch der Kündigung am 04.06.2018 erfolgte unverzüglich (d.h. ohne schuldhaftes Zögern im Sinne des § 121 BGB, vgl. hierzu nur BAG vom 19.04.2012, a.a.O. Rz. 16) im Sinne des § 174 Abs. 5 S. 1 SGB IX. Die Kündigung wurde nach Versendung der Entscheidung am 30.05.2018, aber noch vor dessen Zugang bei der Beklagten ausgesprochen.

    Wenn der Arbeitgeber sogar warten kann, dass ihm die Entscheidung zugestellt wird (jedenfalls soweit die 2-Wochenfrist nicht abgelaufen ist, vgl. hierzu BAG vom 19.04.2012, a.a.O. Rz 23), ist ein Ausspruch der Kündigung noch vor Zustellung, aber nur 4 Tage nach Ablauf der 2-Wochenfrist (zumal hier ein Wochenende dazwischenlag) als unverzüglich anzusehen.

  • ArbG Stuttgart, 14.03.2019 - 11 Ca 3737/18

    Außerordentliche Kündigung - Ausschlussfrist - Umdeutung in ordentliche Kündigung

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 29.11.2018 - 11 Ca 3738/18
    Vom Mobiltelefon des Klägers sowie des Klägers in dem Parallelverfahren vor dem Arbeitsgericht Stuttgart 11 Ca 3737/18 wurden verschiedene WhatsApp-Nachrichten auf das Mobiltelefon des türkischen Arbeitskollegen K., der muslimischen Glaubens ist, verschickt.

    Am 28.03.2018 wandte sich der Zeuge K. an seinen Teamleiter Herr Ka., der nicht kündigungsbefugt ist, mit dem Vorwurf, der Kläger sowie der Kläger im Parallelverfahren 11 Ca 3737/18 würden ihn seit Monaten rassistisch sowohl durch entsprechende Nachrichten aber auch verbal beleidigen.

    Bezüglich des Gesprächs mit den Stückzahlen war Herr K. gar nicht dabei, der Zeuge K. hatte - wie aus dem Parallelverfahren 11 Ca 3737/18 bekannt wurde - lediglich den Kläger und den Kollegen S2 zu einem Gespräch mit Herrn Ka. geholt.

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 29.11.2018 - 11 Ca 3738/18
    Das Grundrecht der Meinungsfreiheit schützt zum einen weder Formalbeleidigungen und bloße Schmähungen noch bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen (BVerfG 10. Oktober 1995 - 1 BvR 1476/91 - BVerfGE 93, 266; BVerfG vom 10. November 1998 - 1 BvR 1531/96 - BVerfGE 99, 185).

    Zum anderen ist dieses Grundrecht nicht schrankenlos gewährt, sondern wird insbesondere durch das Recht der persönlichen Ehre gemäß Art. 5 Abs. 2 GG beschränkt und muss in ein ausgeglichenes Verhältnis mit diesem gebracht werden (BVerfG vom 10. Oktober 1995 - 1 BvR 1476/91 - aaO).

  • ArbG Hagen, 06.03.2018 - 5 Ca 1902/17

    Außerordentliche Kündigung - Zeitpunkt der Anhörung des Personalrats

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 29.11.2018 - 11 Ca 3738/18
    Die Zustimmung des Integrationsamts darf erst anschließend beantragt werden (ArbG Hagen, Urteil vom 06.03.2018, Az. 5 Ca 1902/17, juris).

    Dies bedeutet, dass die Unterrichtung der Schwerbehindertenvertretung nach zutreffender Ansicht, der sich die erkennende Kammer vollumfänglich anschließt, nur dann unverzüglich ist, wenn der Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung vor dem Antrag auf Zustimmung zur Kündigung an das Integrationsamt gemäß §§ 168 ff. SGB IX unterrichtet und anhört (ArbG Hagen, Urteil vom 06.03.2018, Az. 5 Ca 1902/17, a.a.O.; Esser/Isenhardt, in; Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IX, 3. Aufl. 2018, § 178 SGB IX Rz. 26; Klein, a.a.O., 852, 854; Bayreuther, Der neue Kündigungsschutz schwerbehinderter Arbeitnehmer nach § 95 II SGB IX, NZA 2017, 87, 90; ArbG Herne, Urteil vom 03.07.2018 - 3 Ca 294/18; a.A. Weinbrink, DB 2017, 126, 128: gleichzeitige Anhörung genügt).

  • BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 1037/12

    Außerordentliche (Verdachts-) Kündigung - Kündigungserklärungsfrist

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 29.11.2018 - 11 Ca 3738/18
    Sie darf im Allgemeinen nicht mehr als eine Woche betragen und nur bei Vorliegen besonderer Umstände überschritten werden (BAG vom 31. Juli 2014 - 2 AZR 407/13 - Rn. 40; BAG vom 20. März 2014 - 2 AZR 1037/12 - Rn. 14).
  • BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 492/92

    Beginn der Ausschlußfrist; tätliche Auseinandersetzung

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 29.11.2018 - 11 Ca 3738/18
    Bei ihnen ist fallbezogen zu beurteilen, ob sie hinreichend zügig betrieben wurden (BAG vom 31. März 1993 - 2 AZR 492/92 - zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 407/13

    Verdachtskündigung

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 29.11.2018 - 11 Ca 3738/18
    Sie darf im Allgemeinen nicht mehr als eine Woche betragen und nur bei Vorliegen besonderer Umstände überschritten werden (BAG vom 31. Juli 2014 - 2 AZR 407/13 - Rn. 40; BAG vom 20. März 2014 - 2 AZR 1037/12 - Rn. 14).
  • BAG, 12.02.2015 - 6 AZR 845/13

    Verdachtskündigung - Berufsausbildungsverhältnis

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 29.11.2018 - 11 Ca 3738/18
    Selbst eine grob fahrlässige Unkenntnis setzt die Frist nicht in Gang (BAG vom 12. Februar 2015 - 6 AZR 845/13 - Rn. 94 mwN; BAG vom 22. November 2012 - 2 AZR 732/11 - Rn. 30 mwN).
  • LAG Baden-Württemberg, 30.12.2015 - 5 Ta 71/15

    Streitwert - Weiterbeschäftigung - Kündigungsschutzverfahren

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 29.11.2018 - 11 Ca 3738/18
    Die Anträge sind, auch wenn zwar nicht ausdrücklich als Hilfsanträge bezeichnet, als hilfsweise gestellt anzusehen (vgl. zur Situation beim Weiterbeschäftigungsantrag bzw. bei Annahmeverzugslohnansprüchen, die mit hiesiger Situation vergleichbar ist, ausdrücklich LAG-BW vom 30.12.2015 - 5 Ta 71/15 m.w.N.).
  • BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 732/11

    Außerordentliche Kündigung - Zwei-Wochen-Frist

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 29.11.2018 - 11 Ca 3738/18
    Selbst eine grob fahrlässige Unkenntnis setzt die Frist nicht in Gang (BAG vom 12. Februar 2015 - 6 AZR 845/13 - Rn. 94 mwN; BAG vom 22. November 2012 - 2 AZR 732/11 - Rn. 30 mwN).
  • BAG, 18.12.2014 - 2 AZR 265/14

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung - Meinungsfreiheit

  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 388/07

    Außerordentliche Kündigung - Kooperationsbetrieb der Bundeswehr

  • BAG, 21.02.2013 - 2 AZR 433/12

    Außerordentliche Kündigung - Sonderkündigungsschutz als Schwerbehinderter -

  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 418/01

    Außerordentliche fristlose Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren

  • BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 249/13

    Außerordentliche Kündigung - Drohung

  • BGH, 08.07.2008 - VI ZR 274/07

    Feststellung der Ursächlichkeit eines Kfz-Unfalls mit geringfügiger

  • BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 724/06

    Anhörung der Schwerbehindertenvertretung/Zustimmung Integrationsamt

  • ArbG Herne, 03.07.2018 - 3 Ca 294/18

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    Außerordentliche Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung - Rechtsirrtum

  • BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 273/12

    Kündigung wegen Tätlichkeit an Pflegeheimbewohner - Beweiswürdigung

  • ArbG Berlin, 11.03.2016 - 28 Ca 4642/15

    Außerordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 736/13

    Beteiligung und Anhörung der Schwerbehindertenvertretung vor einer ordentlichen

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96
  • ArbG Stuttgart, 14.03.2019 - 11 Ca 3737/18

    Grobe Beleidigungen eines Arbeitskollegen - Altersteilzeitvertrag

    Vom Mobiltelefon des Klägers (sowie des Klägers in dem Parallelverfahren vor dem Arbeitsgericht Stuttgart 11 Ca 3738/18) wurden verschiedene WhatsApp-Nachrichten durch den Kläger auf das Mobiltelefon des türkischen Arbeitskollegen K. verschickt.

    Der Kläger hatte zudem gemeinsam mit dem Kläger im Parallelverfahren 11 Ca 3738/18 eine Sprachnachricht am 28.03.2018 um 10:11 Uhr an Herrn K. aufgezeichnet, in der Herr K. am Ende als "Arschloch" bezeichnet wird.

    Am 28.03.2018 wandte sich der Zeuge K. an seinen Teamleiter Herr Ka., der nicht kündigungsbefugt ist, mit dem Vorwurf, der Kläger sowie der Kläger im Parallelverfahren 11 Ca 3738/18 würden ihn seit Monaten rassistisch sowohl durch entsprechende Nachrichten aber auch verbal beleidigen.

    Einer - erneuten - Zeugenvernehmung des im Parallelverfahren 11 Ca 3738/18 vernommenen Zeugen Ka. bedurfte es vor diesem Hintergrund nicht mehr.

  • LAG Baden-Württemberg, 05.12.2019 - 17 Sa 3/19

    Außerordentliche Kündigung - islamfeindliche WhatsApp-Nachrichten - Meinungs- und

    Die Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 29.11.2018 (11 Ca 3738/18) wird zurückgewiesen.
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