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ArbG Mainz, 18.12.2008 - 11 Ca 584/08 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 18.12.2008 - 11 Ca 584/08
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2009 - 9 Ta 21/09
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2009 - 9 Ta 21/09
Prozesskostenhilfe
Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 18.12.2008, Az.: 11 Ca 584/08 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.Von einer wiederholenden Darstellung des Parteivorbringens im Ausgangsverfahren wird in entsprechender Anwendung des § 69 Abs. 2 ArbGG abgesehen und Bezug genommen auf den tatbestandlichen Teil des Beschlusses des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 18.12.2008, Az.: 11 Ca 584/08.