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   ArbG Köln, 15.03.2018 - 11 Ca 7300/17   

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https://dejure.org/2018,5555
ArbG Köln, 15.03.2018 - 11 Ca 7300/17 (https://dejure.org/2018,5555)
ArbG Köln, Entscheidung vom 15.03.2018 - 11 Ca 7300/17 (https://dejure.org/2018,5555)
ArbG Köln, Entscheidung vom 15. März 2018 - 11 Ca 7300/17 (https://dejure.org/2018,5555)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigung des Arbeitnehmers zur Reduzierung der Arbeitszeit während der Dauer der Elternzeit

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Ankündigungsfrist Elternteilzeit - Einstellung Ersatzkraft - dringende betriebliche Gründe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BEEG § 15 Abs. 7 S. 1 Nr. 4 und S. 2 und S. 5
    Berechtigung des Arbeitnehmers zur Reduzierung der Arbeitszeit während der Dauer der Elternzeit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bei der Planung der Elternzeitvertretung ist der Teilzeitwunsch eines Arbeitnehmers zu beachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Ersatzeinstellung während der Elternzeit

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Elternzeit und die Einstellung einer Vertretungskraft

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Ablehnung eines Teilzeitantrages wegen Ersatzeinstellung während Elternzeitantrages wegen Ersatzeinstellung während Elternzeit

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ersatzeinstellung während der Elternzeit

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Teilzeitantrag in der Elternzeit kann nicht ohne Weiteres wegen der Einstellung einer Vertretung abgelehnt werden

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Teilzeitarbeit während der Elternzeit - Arbeitgeber lehnt den Teilzeitantrag einer Arbeitnehmerin ab, weil er eine Ersatzkraft eingestellt hat

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Muss Arbeitgeber während der Elternzeit Teilzeitwunsch trotz Ersatzeinstellung berücksichtigen?

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)

    Vorsicht bei der frühzeitigen Einstellung von Elternzeitvertretungen

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Teilzeitwunsch hat Vorrang

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Teilzeitwunsch hat Vorrang

Papierfundstellen

  • DB 2018, 1533
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 05.06.2007 - 9 AZR 82/07

    Elternteilzeit

    Auszug aus ArbG Köln, 15.03.2018 - 11 Ca 7300/17
    Zwar kann die zwischenzeitliche Besetzung des Arbeitsplatzes mit einer Ersatzkraft dem Verringerungsantrag entgegenstehen (BAG, Urteil vom 05. Juni 2007 - 9 AZR 82/07 -, BAGE 123, 30-45, Rn. 55).

    Der Arbeitgeber soll sicher sein, dass er hierdurch bedingte Ausfallzeiten durch (befristete) Einstellung einer Vertretung auffangen kann (BAG, Urteil vom 05. Juni 2007 - 9 AZR 82/07 -, BAGE 123, 30-45, Rn. 60).

    Die Neueinstellung einer Ersatzkraft befristet für die Zeit der Elternzeit, obwohl die Mitarbeiterin vor ihrer Elternzeit  eine Elternteilzeit für einen bestimmten Zeitraum in Aussicht gestellt hat, begründet die Annahme, dass der Arbeitgeber zumindest das Risiko einer möglichen Doppelbesetzung in Kauf nimmt (BAG, Urteil vom 05. Juni 2007 - 9 AZR 82/07 -, BAGE 123, 30-45, Rn. 61).

  • LAG Niedersachsen, 07.06.2010 - 12 Sa 1203/09

    Dringende betriebliche Gründe; Elternzeit; Teilzeitbeschäftigung

    Auszug aus ArbG Köln, 15.03.2018 - 11 Ca 7300/17
    Das fortbestehende Rechtsschutzinteresse der Klägerin ergibt sich hier unter anderem daraus, dass sie Annahmeverzugsansprüche rechtshängig gemacht hat, welche unter anderem davon abhängen, ob zwischen den Parteien im streitbefangenen Zeitraum ein Elternteilzeitarbeitsverhältnis bestanden hat (Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 07. Juni 2010 - 12 Sa 1203/09 -, Rn. 23, juris).

    Inhalt und Umfang der vom Arbeitgeber darzulegenden Tatsachen, aus denen sich die dringenden betrieblichen Ablehnungsgründe ergeben sollen, richten sich nach dem Lebenssachverhalt, auf den er die Zustimmungsverweigerung stützt (Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 07. Juni 2010 - 12 Sa 1203/09 -, Rn. 27, juris).

  • BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 72/09

    Elternteilzeit - Leitungsposition - entgegenstehende dringende betriebliche

    Auszug aus ArbG Köln, 15.03.2018 - 11 Ca 7300/17
    Die erstrebte Fiktion der Abgabe der Annahmeerklärung nach § 894 Satz 1 ZPO soll zum Abschluss eines Vertrages führen, der rückwirkend Rechte und Pflichten begründet (BAG 15.12.2009, 9 AZR 72/09, NZA 2010, 447 bis 452).

    Das gilt grundsätzlich auch für Beeinträchtigungen, die eine vom Arbeitnehmer während der Elternzeit gewünschte Teilzeitarbeit mit sich bringt, wie § 15 Abs. 7 Satz 1 Nr. 4 BEEG verdeutlicht (BAG, Urteil vom 15. Dezember 2009 - 9 AZR 72/09 -, Rn. 57, juris).

  • BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 233/04

    Teilzeitbeschäftigung während Elternzeit

    Auszug aus ArbG Köln, 15.03.2018 - 11 Ca 7300/17
    Eine solche zusätzliche wirtschaftliche Belastung kann dem Arbeitgeber jedoch regelmäßig nicht auferlegt werden (BAG, Urteil vom 19. April 2005 - 9 AZR 233/04 -, BAGE 114, 206-218, Rn. 49).
  • BAG, 09.05.2006 - 9 AZR 278/05

    Elternzeit - Verringerung der Arbeitszeit

    Auszug aus ArbG Köln, 15.03.2018 - 11 Ca 7300/17
    In einem solchen Fall gerät der Arbeitgeber automatisch rückwirkend in Annahmeverzug und hat dementsprechend Entgelt für die bereits verstrichene Zeit zu zahlen (BAG 9, 5.06 - 9 AZR 278/05, NZA 06, 1414; Küttner, Personalbuch, V.  Elternzeit. Rn. 7-57, beck-online).
  • BAG, 27.06.2017 - 9 AZR 368/16

    Teilzeitbegehren - Ablehnung - Schriftform

    Auszug aus ArbG Köln, 15.03.2018 - 11 Ca 7300/17
    Das Verringerungsverlangen eines Arbeitnehmers ist eine auf die Änderung des Arbeitsvertrags gerichtete Willenserklärung (BAG, Urteil vom 27. Juni 2017 - 9 AZR 368/16 -, Rn. 25, juris), die der Arbeitgeber annehmen muss, um eine Änderung herbeizuführen.
  • LAG Hessen, 03.07.2017 - 7 Sa 1341/16

    An das objektive Gewicht der Ablehnungsgründe nach § 15 Abs. 7 S. 1 Nr. 4 BEEG

    Auszug aus ArbG Köln, 15.03.2018 - 11 Ca 7300/17
    Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer seine Ablehnung innerhalb der 4-Wochen-Frist des § 15 Abs. 4 S. 4 BEEG mit schriftlicher Begründung mitteilen (BAG vom 15.04.2008 - 9 AZR 308/07-,Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 03. Juli 2017 - 7 Sa 1341/16 -, Rn. 40, juris).
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