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ArbG Düsseldorf, 19.02.2008 - 11 Ca 8492/07 |
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Verfahrensgang
- LAG Düsseldorf, 04.09.1008 - 11 Sa 597/08
- ArbG Düsseldorf, 19.02.2008 - 11 Ca 8492/07
- LAG Düsseldorf, 04.09.2008 - 11 Sa 597/08
- BAG, 21.10.2009 - 5 AZR 931/08
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Düsseldorf, 24.09.2012 - 9 Sa 1014/12
Wirksamkeit von verhaltensbedingten Kündigungen; Verbrauch von Kündigungsgründen; …
Eben dies habe der Kläger auch in der Verhandlung vom 19.02.2008 im Verfahren 11 Ca 8492/07 bekundet. - LAG Düsseldorf, 04.09.2008 - 11 Sa 597/08 Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 19.02.2008 - 11 Ca 8492/07 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
unter Aufhebung des Urteils des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 19.02.2008 - 11 Ca 8492/07 - die Beklagte zu verurteilen, an ihn einen Betrag in Höhe von 30.388,93 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 4.462,71 EUR seit dem 01.12.2004, aus 6.375,30 EUR seit dem 01.01.2005, aus 6.587,81 EUR seit 01.02.2005, aus weiteren 6.587,81 EUR seit dem 01.03.2005, aus weiteren 5.950,28 EUR seit dem 01.04.2005 und aus weiteren 425, 02 EUR seit dem 01.05.2005 zu zahlen.