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ArbG Köln, 31.05.2011 - 11 Ca 8979/10 |
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Verfahrensgang
- ArbG Köln, 31.05.2011 - 11 Ca 8979/10
- LAG Köln, 08.05.2012 - 12 Sa 1125/11
- BAG, 09.12.2015 - 4 AZR 684/12
Wird zitiert von ...
- LAG Köln, 08.05.2012 - 12 Sa 1125/11
Mittelbare Benachteiligung durch stichtagsbezogene Beschränkung der Erweiterung …
Auf die Anschlussberufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 31.05.2011 - 11 Ca 8979/10 - abgeändert und festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger Leistungen der Übergangsversorgung einschließlich der Regelungen zur L oLzu gewähren, die sie aufgrund der Protokollnotiz II. 3. des Änderungs- und Ergänzungstarifvertrages Nr. 4 zum Tarifvertrag Übergangsversorgung für das Cockpitpersonal der DL AG vom 15./16.05.2000 i.d.F. des 3. Ergänzungstarifvertrages vom 20.12.2007 den Cockpitmitarbeitern gewährt, die ihr erstes, dem dortigen Manteltarifvertrag unterliegendes fliegerisches Arbeitsverhältnis im Zeitraum ab dem 01.12.1992 bei CFG begonnen haben und im Rahmen des Tarifvertrages Wechsel und Förderung (TV WeFö) einen Arbeitgeberwechsel zu Dvollzogen haben.Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 31.05.2011, Az.: 11 Ca 8979/10, abzuändern und die Klage abzuweisen.