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   AG Wernigerode, 12.09.2002 - 11 F 1365/02   

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AG Wernigerode, 12.09.2002 - 11 F 1365/02 (https://dejure.org/2002,75775)
AG Wernigerode, Entscheidung vom 12.09.2002 - 11 F 1365/02 (https://dejure.org/2002,75775)
AG Wernigerode, Entscheidung vom 12. September 2002 - 11 F 1365/02 (https://dejure.org/2002,75775)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Naumburg, 12.12.2002 - 14 WF 185/02

    Voraussetzungen einer hinreichenden Erfolgsaussicht für die Rechtsverfolgung im

    Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Wernigerode vom 12.09.2002, Az.: 11 F 1365/02, abgeändert.

    Die gemäß den §§ 127 Abs. 2 Satz 2 und Satz 3, 567 Abs. 1 Nr. 1, 569 ff. ZPO zulässige sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den ihr Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss des Amtsgerichts Wernigerode vom 12.09.2002, Az.: 11 F 1365/02 (Bl. 21 bis 23 d. A.), ist begründet.

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