Rechtsprechung
AG Wernigerode, 12.09.2002 - 11 F 1365/02 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,75775) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- AG Wernigerode, 12.09.2002 - 11 F 1365/02
- OLG Naumburg, 12.12.2002 - 14 WF 185/02
Wird zitiert von ...
- OLG Naumburg, 12.12.2002 - 14 WF 185/02
Voraussetzungen einer hinreichenden Erfolgsaussicht für die Rechtsverfolgung im …
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Wernigerode vom 12.09.2002, Az.: 11 F 1365/02, abgeändert.Die gemäß den §§ 127 Abs. 2 Satz 2 und Satz 3, 567 Abs. 1 Nr. 1, 569 ff. ZPO zulässige sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den ihr Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss des Amtsgerichts Wernigerode vom 12.09.2002, Az.: 11 F 1365/02 (Bl. 21 bis 23 d. A.), ist begründet.