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   FG Niedersachsen, 26.05.2016 - 11 K 10286/15   

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https://dejure.org/2016,34475
FG Niedersachsen, 26.05.2016 - 11 K 10286/15 (https://dejure.org/2016,34475)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.05.2016 - 11 K 10286/15 (https://dejure.org/2016,34475)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. Mai 2016 - 11 K 10286/15 (https://dejure.org/2016,34475)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 143 InsO; § 144 InsO
    Rückwirkende Entstehung von Säumniszuschlägen nach einer erfolgreichen Anfechtung durch einen Insolvenzverwalter und Rückzahlung des bereits gezahlten Steuerbetrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 144
    Aufleben von Säumniszuschlägen nach Anfechtung und Rückgewähr der gezahlten Steuerschulden

  • rechtsportal.de

    InsO § 143 ; InsO § 144
    Rückwirkende Entstehung von Säumniszuschlägen nach einer erfolgreichen Anfechtung durch einen Insolvenzverwalter und Rückzahlung des bereits gezahlten Steuerbetrages

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Säumniszuschläge: Aufleben nach Anfechtung und Rückgewähr der gezahlten Steuerschulden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Leitsatz)

    Aufleben von Säumniszuschlägen nach Anfechtung und Rückgewähr der gezahlten Steuerschulden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rückwirkende Entstehung von Säumniszuschlägen nach einer erfolgreichen Anfechtung durch einen Insolvenzverwalter und Rückzahlung des bereits gezahlten Steuerbetrages

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2017, 189
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 12.11.2013 - VII R 15/13

    Rückforderung einer auf einer (vermeintlich) unberechtigten Insolvenzanfechtung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.05.2016 - 11 K 10286/15
    Die ursprüngliche Steuerschuld lebe nach § 143 InsO wieder auf, da das Steuerschuldverhältnis bei Steuerfälligkeiten, die in die insolvenzreife Zeit fielen, selbst bei fristgerechter Zahlung wegen der gesetzlich vorgesehenen Anfechtungsmöglichkeiten des Insolvenzverwalters zunächst in der Schwebe blieben (Hinweis auf § 144 InsO und Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 12. November 2013 VII R 15/13).

    Durch die Rückgewähr der Steuer nach Anfechtung träte jedoch keine Säumnis ein, weil es sich bei dieser um ein rückwirkendes Ereignis handele (Hinweis auf BFH, Urteil vom 12. November 2013 VII R 15/13, Tz. 8).

    Aus diesem Grunde könne sich der Beklagte auch nicht auf die Textpassage im Urteil des BFH vom 1. November 2013 VII R 15/13, Tz. 8 berufen, weil sich diese mit dem endgültigen Erlöschen eines Steueranspruchs beschäftige.

    Das bedeutet, erst wenn rechtsverbindlich feststeht, dass die Anfechtungsvoraussetzungen nach §§ 129 ff. InsO nicht vorliegen oder nicht wirksam angefochten worden ist, hat das Finanzamt einen gesicherten Anspruch auf die entrichtete Steuer und das Steuerschuldverhältnis ist endgültig erloschen (BFH, Urteil vom 12. November 2013 VII R 15/13, BStBl. II 2014, 359).

  • BFH, 13.01.2000 - VII R 91/98

    Säumniszuschläge bei Aufrechnung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.05.2016 - 11 K 10286/15
    Eine Sonderregelung für den Fall einer Aufrechnung enthält § 240 Abs. 1 Satz 5 AO (vgl. dazu BFH, Urteil vom 13. Januar 2000 VII R 91/98, BStBl. II 246).

    Im Falle der Aufrechnung trifft § 240 Abs. 1 Satz 5 AO eine über diesen Fall nicht erweiterungsfähige Sonderregelung, als die Säumniszuschläge unberührt bleiben, die bis zur Fälligkeit der Schuld des Aufrechnenden entstanden sind (vgl. dazu BFH, Urteil vom 13. Januar 2000 VII R 91/98, BStBl. II 2000, 246).

  • BFH, 11.11.2008 - VII R 19/08

    Fiktive Säumnis kann Folge einer Scheckeinreichung sein - Grenzen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.05.2016 - 11 K 10286/15
    Das Urteil des BFH vom 11. November 2009 VII R 19/08 sei nicht auf den Streitfall übertragbar, weil die dort nachgeforderten Säumniszuschläge wegen ursprünglich nicht fristgerechter Zahlung entstanden seien.

    Die Beendigung des Steuerschuldverhältnisses ist insoweit auflösend bedingt (BFH, Urteil vom 11. November 2008 VII R 19/08, BStBl. II 2009, 342, 343; vgl. auch Bundesgerichtshof Beschluss vom 15. März 2012 IX ZR 95/09, Juris Rdnr. 5).

  • BFH, 24.03.1992 - VII R 39/91

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Nichtabführung von Lohnsteuer -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.05.2016 - 11 K 10286/15
    So hat der BFH z. B. entschieden, dass durch die Änderung einer Abrechnungsverfügung mit der Folge, dass z. B. erhöhte Vorauszahlungen zur Reduzierung des rückständigen Steuerbetrags führen, die bis dahin verwirkten Säumniszuschläge sich rückwirkend an die reduzierte Steuer anpassen (Urteil vom 24. März 1992 VII R 39/91, BStBl. II 1992, 956).
  • BGH, 15.03.2012 - IX ZR 95/09

    Vorliegen des Fehlens des Vorsatzes einer Gläubigerbenachteiligung bei einem

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.05.2016 - 11 K 10286/15
    Die Beendigung des Steuerschuldverhältnisses ist insoweit auflösend bedingt (BFH, Urteil vom 11. November 2008 VII R 19/08, BStBl. II 2009, 342, 343; vgl. auch Bundesgerichtshof Beschluss vom 15. März 2012 IX ZR 95/09, Juris Rdnr. 5).
  • BFH, 10.12.1998 - III R 50/95

    Investitionszulage bei Betriebsaufspaltung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.05.2016 - 11 K 10286/15
    Nicht erforderlich ist dagegen für den Eintritt der Entrichtung, dass die Zahlung etc. tatsächlich zum Erlöschen der Steuerforderung führt (BFH, Beschluss vom 19. März 1999 VII B 158/98, BFH/NV 1999, 879 = Juris Rdnr. 9; kritisch dazu Koenig, in: Koenig, AO, § 240 Rdnr. 18, der zusätzlich fordert, dass die Entrichtung wirksam sein und zum Erlöschen der Steuerschuld führen muss).
  • BFH, 19.03.1999 - VII B 158/98

    GmbH-Geschäftsführer; LSt-Haftung; Scheckhingabe

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.05.2016 - 11 K 10286/15
    Nicht erforderlich ist dagegen für den Eintritt der Entrichtung, dass die Zahlung etc. tatsächlich zum Erlöschen der Steuerforderung führt (BFH, Beschluss vom 19. März 1999 VII B 158/98, BFH/NV 1999, 879 = Juris Rdnr. 9; kritisch dazu Koenig, in: Koenig, AO, § 240 Rdnr. 18, der zusätzlich fordert, dass die Entrichtung wirksam sein und zum Erlöschen der Steuerschuld führen muss).
  • OLG Karlsruhe, 18.01.2007 - 12 U 185/06

    Insolvenzverfahren: Anfechtbarkeit der Abbuchung von Versicherungsprämien für

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.05.2016 - 11 K 10286/15
    Nach dieser Vorschrift soll möglichst der Zustand wieder hergestellt werden, der ohne die anfechtbare Rechtshandlung bestand (OLG Karlsruhe, Urteil vom 18. Januar 2007 12 U 185/06, ZIP 2007, 286 = Juris Rdnr. 39; allgemeine Meinung: vgl. nur Hirte/Ede, in Uhlenbruck, InsO, 14. Aufl. 2015, § 144 Rdnr. 3a m. w. N.).
  • OLG Hamm, 04.03.2009 - 31 U 36/08

    Anfechtbarkeit einer Globalzession; Rechtsfolgen der Erfüllung der Hauptschuld

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.05.2016 - 11 K 10286/15
    In der Zivilrechtsprechung wird teilweise die Auffassung vertreten, nach § 144 Abs. 1 InsO lebe eine Forderung nach erfolgreicher Anfechtung und Rückgewähr der Zahlung zwar rückwirkend, aber nur mit Wirkung auf die Zeit unmittelbar vor der Insolvenzeröffnung wieder auf (OLG Brandenburg, Urteil vom 9. März 2004 11 U 95/03, ZInsO 2004, 504 = Juris Rdnr. 47; OLG Hamm, Urteil vom 4. März 2009 31 U 36/08, Juris Rdnr. 40).
  • OLG Brandenburg, 09.03.2004 - 11 U 95/03

    Zur Wirksamkeit eines Erlassvertrages über eine Bürgschaft sowie zur

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.05.2016 - 11 K 10286/15
    In der Zivilrechtsprechung wird teilweise die Auffassung vertreten, nach § 144 Abs. 1 InsO lebe eine Forderung nach erfolgreicher Anfechtung und Rückgewähr der Zahlung zwar rückwirkend, aber nur mit Wirkung auf die Zeit unmittelbar vor der Insolvenzeröffnung wieder auf (OLG Brandenburg, Urteil vom 9. März 2004 11 U 95/03, ZInsO 2004, 504 = Juris Rdnr. 47; OLG Hamm, Urteil vom 4. März 2009 31 U 36/08, Juris Rdnr. 40).
  • BFH, 22.11.2017 - XI R 14/16

    Höhe des verwirkten Säumniszuschlags bei Änderung des rückständigen Steuerbetrags

  • BFH, 28.08.2012 - VII R 71/11
  • BFH, 22.11.2017 - XI R 14/16

    Keine Säumniszuschläge bei Rückgewähr von bei Fälligkeit gezahlten Steuern nach

    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2017, 189 veröffentlicht.
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