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   FG Berlin-Brandenburg, 23.04.2008 - 11 K 1182/04 B   

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FG Berlin-Brandenburg, 23.04.2008 - 11 K 1182/04 B (https://dejure.org/2008,9313)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.04.2008 - 11 K 1182/04 B (https://dejure.org/2008,9313)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. April 2008 - 11 K 1182/04 B (https://dejure.org/2008,9313)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überprüfungsmöglichkeit eines angefochtenen Verwaltungsaktes durch das Finanzamt über den dem Verwaltungsakt zugrunde liegenden Lebenssachverhalt hinaus; Ablauf der Festsetzungsfrist für die Grunderwerbsteuer; Umfang der Hemmung einer Festsetzungsfrist durch Einspruch; ...

  • Judicialis

    AO § 169 Abs. 2 Nr. 2; ; AO § 170 Abs. 1; ; AO § 171 Abs. 3; ; AO § 367 Abs. 2 S. 2; ; GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; GrEStG § 5 Abs. 2; ; GrEStG § 8 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Ablaufhemmung aufgrund eines vor dem 30.12.1999 eingelegten Einspruchs; Gegenstand des Erwerbsvorgangs bei Veräußerung eines unbebauten Grundstücks an einen vom Veräußerer beherrschten geschlossenen Immobilienfonds

  • datenbank.nwb.de

    Umfang der Ablaufhemmung aufgrund eines vor dem 30.12.1999 eingelegten Einspruchs - Gegenstand des Erwerbsvorgangs bei Veräußerung eines unbebauten Grundstücks an einen vom Veräußerer beherrschten geschlossenen Immobilienfonds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 1572
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • BFH, 15.03.2000 - II R 34/98

    GrESt; Zusammenhang zwischen Grundstückskaufvertrag und Vertrag über

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 23.04.2008 - 11 K 1182/04
    Das ist insbesondere der Fall, wenn der Erwerber im Zeitpunkt des Abschlusses des den Übereignungsanspruch begründenden Vertrages gegenüber dem Veräußerer in seiner Entscheidung über das "Ob" und "Wie" einer Bebauung nicht mehr frei war (BFH, Urteil vom 27.10.1999 - II R 17/99 -, BStBl II 2000, 34; Urteil vom 15.03.2000 - II R 34/98 -, BFH/NV 2000, 1240).

    Ein objektiver enger sachlicher Zusammenhang zwischen dem Vertrag über den Grundstückserwerb und dem zur Errichtung des Gebäudes abgeschlossenen Vertrag besteht aber auch dann, wenn dem Erwerber aufgrund einer konkreten und bis (annähernd) zur Baureife gediehenen Vorplanung ein bestimmtes Gebäude auf einem bestimmten Grundstück zu einem im Wesentlichen feststehenden Preis angeboten wird und er dieses Angebot als einheitliches annimmt oder nur annehmen kann (vgl. BFH, Urteil vom 15.03.2000 - II R 34/98 -, a.a.O.; Urteil vom 23.11.1994 - II R 53/94 -, a.a.O.).

    Ein einheitlicher Erwerbsgegenstand "bebautes Grundstück" kann auch dann vorliegen, wenn zunächst der Grundstückskaufvertrag und erst später der Bauvertrag geschlossen wird (BFH, Urteil vom 15.03.2000 - II R 34/98 -, a.a.O.).

  • BFH, 10.08.1994 - II R 32/91

    Bestimmung des Umfangs der Gegenleistung bei einem verbundenen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 23.04.2008 - 11 K 1182/04
    Sind nämlich die Gesellschafter einer Personengesellschaft nicht nur untereinander, sondern auch im Verhältnis zu einem Dritten auf die Verfolgung eines bestimmten Gesellschaftszwecks festgelegt und insoweit an ein Vertragswerk gebunden, wirkt die derart bestehende Bindung der Gesellschafter auf die Entscheidungsmöglichkeiten der Gesellschaft ein, denn die Gesellschaft kann in diesen Fällen nicht mehr Entscheidungsfreiheit haben als die Gesamtheit ihrer Gesellschafter (BFH, Urteil vom 28.07.1993 - II R 66/90 -, BFH/NV 1994, 339; BFH, Urteil vom 10.08.1994 - II R 32/91 -, BFH/NV 1995, 262; BFH, Urteil vom 08.02.1995 - II R 19/92 -, BFH/NV 1995, 823).

    Der Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung kommt hier deshalb nur deklaratorische Bedeutung zu (vgl. BFH, Urteil vom 10.08.1994 - II R 32/91 -, a.a.O.).

  • BFH, 23.11.1994 - II R 53/94

    Grunderwerbsteuer für nachträglich errichtetes Gebäude?

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 23.04.2008 - 11 K 1182/04
    Bei mehreren Verträgen ist ein Grundstück in bebautem Zustand Erwerbsgegenstand, wenn die Verträge nach dem Willen der Parteien in ihrem Bestand rechtlich miteinander verknüpft sind, aber auch dann, wenn zwischen den Verträgen ein so enger sachlicher Zusammenhang besteht, dass der Erwerber bei objektiver Betrachtung ein bebautes Grundstück erhält (BFH, Urteil vom 23.11.1994 - II R 53/94 -, BStBl II 1995, 331).

    Ein objektiver enger sachlicher Zusammenhang zwischen dem Vertrag über den Grundstückserwerb und dem zur Errichtung des Gebäudes abgeschlossenen Vertrag besteht aber auch dann, wenn dem Erwerber aufgrund einer konkreten und bis (annähernd) zur Baureife gediehenen Vorplanung ein bestimmtes Gebäude auf einem bestimmten Grundstück zu einem im Wesentlichen feststehenden Preis angeboten wird und er dieses Angebot als einheitliches annimmt oder nur annehmen kann (vgl. BFH, Urteil vom 15.03.2000 - II R 34/98 -, a.a.O.; Urteil vom 23.11.1994 - II R 53/94 -, a.a.O.).

  • BFH, 04.10.2005 - II B 29/05

    GrESt; einheitlicher Erwerbsgegenstand; AdV

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 23.04.2008 - 11 K 1182/04
    Maßgebend ist der tatsächlich verwirklichte Sachverhalt (BFH, Beschluss vom 04.10.2005 - II B 29/05 -, BFH/NV 2006, 123).

    Aufgrund der Zusammensetzung des Gesellschafterkreises, der zu 95% aus der B. AG bestand, war die Klägerin bereits im Zeitpunkt des Erwerbs des streitgegenständlichen Flurstücks an das gesamte Vertragskonzeptes einschließlich der Bebauung gebunden (vgl. hierzu BFH, Beschluss vom 04.10.2005 - II B 29/05 -, BFH/NV 2006, 123).

  • BFH, 27.10.1999 - II R 17/99

    Grunderwerbsteuer bei einheitlichem Vertragswerk

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 23.04.2008 - 11 K 1182/04
    Das ist insbesondere der Fall, wenn der Erwerber im Zeitpunkt des Abschlusses des den Übereignungsanspruch begründenden Vertrages gegenüber dem Veräußerer in seiner Entscheidung über das "Ob" und "Wie" einer Bebauung nicht mehr frei war (BFH, Urteil vom 27.10.1999 - II R 17/99 -, BStBl II 2000, 34; Urteil vom 15.03.2000 - II R 34/98 -, BFH/NV 2000, 1240).

    Des Abschlusses eines auf die gemeinsame Verschaffung des (bebauten) Grundstücks gerichteten Vertrages bedarf es nicht; vielmehr reicht ein Zusammenwirken der Verkäuferseite aus (BFH, Urteil vom 27. Oktober 1999 - II R 17/99 -, a.a.O., m.w.N.).

  • BFH, 10.07.1996 - II R 33/94

    Grundstück - Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Zeitpunkt der Einbringung -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 23.04.2008 - 11 K 1182/04
    Für den Übergang eines Grundstücks vor Inkrafttreten des § 5 Abs. 3 GrEStG mit der dort festgelegten fünfjährigen Sperrfrist kommt es entsprechend dem Gesetzeszweck des § 5 Abs. 2 GrEStG nach ständiger Rechtsprechung darauf an, dass der übertragende Gesamthänder über seine Gesamthandsberechtigung auch weiterhin am Grundstückswert beteiligt bleibt und dass insbesondere im Einbringungszeitpunkt keine kurzfristige Übertragung oder Verringerung dieser Beteiligung geplant ist (BFH, Urteil vom 10.03.1999 - II R 55/97 -, BFH/NV 1999, 1376; BFH, Beschluss vom 11.09.1996 - II B 13/96 -, BFH/NV 1997, 262; BFH, Urteil vom 10.07.1996 - II R 33/94 -, BStBl II 1996, 533).
  • BFH, 10.03.1999 - II R 55/97

    Grundstücksübertragung von einer Gesamthand auf eine andere Gesamthand;

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 23.04.2008 - 11 K 1182/04
    Für den Übergang eines Grundstücks vor Inkrafttreten des § 5 Abs. 3 GrEStG mit der dort festgelegten fünfjährigen Sperrfrist kommt es entsprechend dem Gesetzeszweck des § 5 Abs. 2 GrEStG nach ständiger Rechtsprechung darauf an, dass der übertragende Gesamthänder über seine Gesamthandsberechtigung auch weiterhin am Grundstückswert beteiligt bleibt und dass insbesondere im Einbringungszeitpunkt keine kurzfristige Übertragung oder Verringerung dieser Beteiligung geplant ist (BFH, Urteil vom 10.03.1999 - II R 55/97 -, BFH/NV 1999, 1376; BFH, Beschluss vom 11.09.1996 - II B 13/96 -, BFH/NV 1997, 262; BFH, Urteil vom 10.07.1996 - II R 33/94 -, BStBl II 1996, 533).
  • BFH, 11.09.1996 - II B 13/96
    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 23.04.2008 - 11 K 1182/04
    Für den Übergang eines Grundstücks vor Inkrafttreten des § 5 Abs. 3 GrEStG mit der dort festgelegten fünfjährigen Sperrfrist kommt es entsprechend dem Gesetzeszweck des § 5 Abs. 2 GrEStG nach ständiger Rechtsprechung darauf an, dass der übertragende Gesamthänder über seine Gesamthandsberechtigung auch weiterhin am Grundstückswert beteiligt bleibt und dass insbesondere im Einbringungszeitpunkt keine kurzfristige Übertragung oder Verringerung dieser Beteiligung geplant ist (BFH, Urteil vom 10.03.1999 - II R 55/97 -, BFH/NV 1999, 1376; BFH, Beschluss vom 11.09.1996 - II B 13/96 -, BFH/NV 1997, 262; BFH, Urteil vom 10.07.1996 - II R 33/94 -, BStBl II 1996, 533).
  • BFH, 16.09.1992 - II R 75/89

    Bauherrenmodell-Grundsätze gelten auch für Fälle nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 23.04.2008 - 11 K 1182/04
    Inwieweit Entsprechendes auf Grundlage der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes zur Steuerbarkeit eines Austauschs der Gesellschafter nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG in Verbindung mit § 42 AO gegolten hätte (BFH, Urteil vom 16.09.1992 - II R 75/89 -, BStBl II 1993, 197), steht hier nicht zur Entscheidung.
  • BFH, 27.03.1996 - I R 182/94

    Berufsbildende Einrichtung - Anerkennung als Ersatzschule - Gewerbesteuer -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 23.04.2008 - 11 K 1182/04
    Da der Einspruch der Klägerin auf Herabsetzung der Steuer gerichtet war, können nachträgliche Steuererhöhungen deshalb nicht von dieser Ablaufhemmung erfasst sein (Bundesfinanzhof [BFH], Urteil vom 27.03.1996 - I R 182/94 -, Bundessteuerblatt II [BStBl II] 1997, 449; BFH, Beschluss vom 23.09.1992 - IX B 134/91 -, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH [BFH/NV] 1993, 171; BFH, Urteil vom 23.03.1993 - VII R 38/92 -, BStBl II 1993, 581).
  • BFH, 28.07.1993 - II R 50/90

    Überprüfungsberechtigung und Entscheidungsbefugnis des Finanzamts (FA) im

  • BFH, 23.03.1993 - VII R 38/92

    - Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist für den Haftungsanspruch nach Aufhebung

  • BFH, 28.07.1993 - II R 66/90

    Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der

  • BFH, 09.08.2006 - II R 24/05

    Saldierung materieller Fehler auch bei Teilverjährung, Bestimmung des

  • BFH, 08.02.1995 - II R 19/92

    Vertragsgegenstand bei Erwerb einer Verwertungsbefugnis

  • BFH, 28.10.1998 - II R 36/96

    GrESt; Grundstück mit noch errichtendem Gebäude

  • BFH, 06.12.1989 - II R 113/87

    Grunderwerbsteuerrechtlicher Begriff des Gegenstands des Erwerbsvorgangs -

  • BFH, 23.09.1992 - IX B 134/91
  • BFH, 19.01.1994 - II R 32/90

    Abgabenordnung; Überprüfung der Sache anläßlich der Einspruchsentscheidung

  • BFH, 09.12.2009 - II R 33/08

    Einheitlicher Erwerbsgegenstand: Überprüfbarkeit der Gegenleistung im

    Das Urteil ist veröffentlicht in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 1572.
  • FG Berlin-Brandenburg, 16.07.2008 - 11 K 1297/03

    Bestimmung der Rechtsgrundlage nach § 1 GrEStG bei Übertragung eines gesamten

    Die B - AG hatte - wie gerichtsbekannt ist (siehe den Tatbestand des den Beteiligten bekannten Urteils des Senats vom 23. April 2008 in dem Verfahren 11 K 1182/04 B) - laut notarieller Urkunde vom .
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