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VG Stuttgart, 07.02.2002 - 11 K 129/01 |
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Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 07.02.2002 - 11 K 129/01
- VGH Baden-Württemberg, 11.06.2003 - 7 S 2098/02
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Baden-Württemberg, 11.06.2003 - 7 S 2098/02
Ausbildung - Visagistin - Förderungsfähigkeit verneint
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 7. Februar 2002 - 11 K 129/01 - geändert. - VG Saarlouis, 28.01.2019 - 3 K 771/18
Haus- und Grundstücksanschlusskosten
§ 10 Abs. 1 KAG sieht damit ein öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch vor, der weder Steuer noch Beitrag noch Gebühr, sondern eine Entgeltleistung sui generis ist(Vgl. nur satt vieler: Gerichtsbescheid der ehemaligen 11. und nunmehrigen 3. Kammer vom 27.08.1993 -11 K 129/01-; std. Rspr.) und für den deshalb die Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes auch entsprechend gelten (§ 10 Abs. 2 KAG). - VG Saarlouis, 25.01.2019 - 3 K 771/18
Rechtmäßigkeit der Geltendmachung von Haus- und Grundstücksanschlusskosten
§ 10 Abs. 1 KAG sieht damit ein öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch vor, der weder Steuer noch Beitrag noch Gebühr, sondern eine Entgeltleistung sui generis ist [Vgl. nur satt vieler: Gerichtsbescheid der ehemaligen 11. und nunmehrigen 3. Kammer vom 27.08.1993 -11 K 129/01-; std.