Rechtsprechung
   FG Münster, 25.02.2000 - 11 K 1590/97 F   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,13487
FG Münster, 25.02.2000 - 11 K 1590/97 F (https://dejure.org/2000,13487)
FG Münster, Entscheidung vom 25.02.2000 - 11 K 1590/97 F (https://dejure.org/2000,13487)
FG Münster, Entscheidung vom 25. Februar 2000 - 11 K 1590/97 F (https://dejure.org/2000,13487)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,13487) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewinnzurechnung bei Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung durch die vermögensverwaltende PersGes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Personengesellschaften - Gewinnzurechnung bei Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung durch die vermögensverwaltende PersGes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 565
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 13.07.1999 - VIII R 72/98

    Wesentliche Beteiligung im Gesamthandsvermögen

    Auszug aus FG Münster, 25.02.2000 - 11 K 1590/97
    Im Urteil vom 13.7.1999 (VIII R 72/98, DStR 1999, 1808 ) habe er jedoch offengelassen, ob er an dieser Rechtsauffassung festhalten oder zur Einheitsbetrachtung übergehen und den Gewinn nach § 17 EStG auf der Ebene der Gesellschaft erfassen wolle.

    Gehören Anteile an einer Kapitalgesellschaft zum Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft, die - abgesehen von dem Besteuerungstatbestand des § 17 EStG - keine Gewinneinkünfte erzielt (vermögensverwaltende Personengesellschaft), so sind angesichts der Gleichstellung von unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen (§ 17 Abs. 1 Satz 3 EStG 1989) die Anteilsrechte für Zwecke der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen gemäß § 17 EStG den Gesellschaftern nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO anteilig, d.h. so zuzurechnen, als ob sie an den Anteilsrechten zu Bruchteilen berechtigt wären (Rechtsprechungsnachweise s. BFH-Urteil vom 13. Juli 1999 VIII R 72/98, DStR 1999, 1808 ).

  • BFH, 16.05.1995 - VIII R 33/94

    Eine wesentliche Beteiligung i. S. von § 17 Abs. 1 Satz 3 EStG ist gegeben, wenn

    Auszug aus FG Münster, 25.02.2000 - 11 K 1590/97
    Aus dem eindeutigen Wortlaut des § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG "... am Kapital der Gesellschaft wesentlich beteiligt war." ist zu entnehmen, daß für die Anwendung dieser Vorschrift auf die dingliche Rechtsstellung des betreffenden Steuerpflichtigen abzustellen ist (BFH, Urteil vom 16. Mai 1995 VIII R 33/94, BStBl II 1995, 870 m.w.N.).
  • BFH, 29.06.1977 - VIII S 15/76

    Ernstlicher Zweifel - Ankauf von Wertpapieren - Private Vermögensverwaltung -

    Auszug aus FG Münster, 25.02.2000 - 11 K 1590/97
    Auf diesem Hintergrund kann es der Senat dahinstehen lassen, ob im Streitfall auch deshalb kein Gewinn nach § 17 EStG anzusetzen ist, weil schuldrechtlich begründete Aussichten auf eine Eigentumsübertragung von Geschäftsanteilen an bereits bestehenden Gesellschaftsanteilen nicht zu den Anwartschaftsrechten im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 2 EStG 1989 gehören, deren Veräußerung von § 17 EStG erfaßt wird (ernstlich zweifelhaft: BFH, Beschluß vom 29. Juni 1977 VIII S 15/76, BStBl. II 1977, 726; im Ergebnis zustimmend: Littmann/Hörger, EStG § 17 Tz. 13; Herrmann/Heuer, EStG § 17 Tz. 126; Frotscher, EStG , § 17 Tz. 27; Blümich/Ebling, EStG , § 17 Tz. 77; Hartmann/Morsbach, EStG , § 17 Tz. 40; Schweyer/Dannecker, BB 1999, 1732; a. A. Schmidt/Weber-Grellet EStG § 17 Tz. 28).
  • BFH, 24.07.1990 - IX B 138/89

    Anforderungen an die Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides -

    Auszug aus FG Münster, 25.02.2000 - 11 K 1590/97
    Im übrigen würde insoweit der nach § 181 Abs. 5 Satz 2 AO erforderliche Hinweis fehlen, was zur Rechtswidrigkeit des Bescheides führen würde (BFH, Beschluß vom 24. Juli 1990 IX B 138/89, BFH/NV 1991, 159).
  • BFH, 22.01.1997 - II B 40/96

    Berichtigungsanzeige nach § 153 Abs. 1 AO löst keine Anlaufhemmung nach § 170

    Auszug aus FG Münster, 25.02.2000 - 11 K 1590/97
    Die Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit einer abgegebenen Steuererklärung steht dem Beginn der Festsetzungsfrist jedoch erst entgegen, wenn die Erklärung derart lückenhaft ist, daß sie praktisch auf die Nichteinreichung der Erklärung hinausliefe (BFH, Urteil vom 22. Januar 1997 II B 40/96, BStBl II 1997, 266 ).
  • FG Berlin, 15.02.2006 - 2 K 2393/02

    Call-Option als Anwartschaft auf eine Beteiligung im Sinne von § 17 Abs. 1 Satz 3

    Dementsprechend hat der BFH in dem Urteil in BFHE 115, 223, BStBl II 1975, 505 auch rein schuldrechtlich begründete Bezugsrechte auf neue Gesellschaftsanteile als Anwartschaften und damit als Anteile im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG angesehen (anderer Auffassung: FG München, Urteil vom 24. Juni 1999, 13 K 3521/97, Deutsches Steuerrecht-Entscheidungsdienst -DStRE- 2000, 18; FG Münster, Urteil vom 25. Februar 2000, 11 K 1590/97 F, EF­G 2000, 565; FG Hamburg, Urteil vom 11. Juli 2001, VI 252/99, EFG 2001, 1534; FG Baden-Württemberg in EFG 2006, 186; Schneider in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 17 Rz. B 110; Gosch in Kirchhof, Kompakt-Kommentar, EStG, 5. Aufl., § 17 Rz. 43).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht