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FG Baden-Württemberg, 25.07.2003 - 11 K 162/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entzug der einfuhrabgabenpflichtigen Ware aus der zollamtlichen Überwachung; Verstoß gegen Beförderungspflichten und Gestellungspflichten; Konkrete Entziehungshandlung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beteiligung an der Entziehung von Waren aus der zollamtlichen Überwachung im externen gemeinschaftlichen Versandverfahren; Einfuhrumsatzsteuer
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Beteiligung an der Entziehung von Waren aus der zollamtlichen Überwachung im externen gemeinschaftlichen Versandverfahren - Einfuhrumsatzsteuer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- BFH, 07.03.2006 - VII R 24/04
Erlöschen von durch vorschriftswidriges Verbringen entstandenen Einfuhrabgaben …
Zwar darf das vorschriftswidrige Verbringen noch nicht beendet sein, wenn der Gehilfenbeitrag geleistet wird, weil eine bloß nachträgliche Beteiligung eine bereits beendete Haupttat nicht mehr fördern kann (vgl. FG Baden-Württemberg, Urteil vom 25. Juli 2003 11 K 162/99, ZfZ 2004, 97, zur Beteiligung an der Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung). - BFH, 07.03.2006 - VII R 30/04
Vorschriftswidriges Verbringen von Ware
Das setzt voraus, dass das vorschriftswidrige Verbringen noch nicht beendet ist, wenn der Gehilfenbeitrag geleistet wird, denn eine bloß nachträgliche Beteiligung kann eine bereits beendete Haupttat nicht mehr fördern (vgl. FG Baden-Württemberg, Urteil vom 25. Juli 2003 11 K 162/99, ZfZ 2004, 97, zur Beteiligung an der Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung). - BFH, 13.10.2005 - VII S 13/04
PKH: keine Erfolgsaussicht trotz Zulassung der Revision
Das setzt voraus, dass das vorschriftswidrige Verbringen noch nicht beendet ist, wenn der Gehilfenbeitrag geleistet wird, denn eine bloß nachträgliche Beteiligung kann eine bereits beendete Haupttat nicht mehr fördern (vgl. FG Baden-Württemberg, Urteil vom 25. Juli 2003 11 K 162/99, ZfZ 2004, 97, zur Beteiligung an der Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung). - BFH, 13.10.2005 - VII S 46/05
PKH - keine Erfolgsaussicht trotz Zulassung der Revision; Beteiligung am …
Zwar darf das vorschriftswidrige Verbringen noch nicht beendet sein, wenn der Gehilfenbeitrag geleistet wird, weil eine bloß nachträgliche Beteiligung eine bereits beendete Haupttat nicht mehr fördern kann (vgl. FG Baden-Württemberg, Urteil vom 25. Juli 2003 11 K 162/99, ZfZ 2004, 97, zur Beteiligung an der Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung).