Rechtsprechung
FG Münster, 27.04.2007 - 11 K 1654/04 E |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Veräußerungen von Grundstücken als Hilfsgeschäfte der Land- und Forstwirtschaft oder als ein gewerblicher Grundstückshandel; Begründung eines gewerblichen Grundstückhandels im Rahmen einer Betriebsaufgabe wegen der umfassenden Mitwirkung an der Vorbereitung und Planung ...
- Judicialis
EStG § 4 Abs. 1; ; EStG § 6b Abs. 3; ; EStG § 15 Abs. 2; ; AO § 164 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 15 Abs. 2
Gewerbebetrieb; Grundstücksveräußerung; Land- und forstwirtschaftliches Hilfsgeschäft - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Immobilien - Gewerbebetrieb; Grundstücksveräußerung; Land- und forstwirtschaftliches Hilfsgeschäft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Die Veräußerung land- und forstwirtschaftlicher Flächen kann ein gewerblicher Grundstückshandel sein
Papierfundstellen
- EFG 2007, 1435
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 09.12.2002 - VIII R 40/01
Gewerblicher Grundstückshandel bei nur einem Verkaufsgeschäft
Auszug aus FG Münster, 27.04.2007 - 11 K 1654/04
Ausnahmsweise kann Nachhaltigkeit sogar dann angenommen werden, wenn nur ein einziger Vertrag abgeschlossen wird und sich keine Wiederholungsabsicht feststellen lässt (BFH, Urteil v. 09.12.2002, VIII R 40/01, BStBl II 2003, 294; v. 15.03.2005, X R 39/03, BStBl II 2005, 817, 820).Dies nimmt der BFH an, wenn die Erfüllung dieses einen Geschäftes eine Vielzahl von unterschiedlichen Einzeltätigkeiten erfordert, die in ihrer Gesamtheit die Würdigung rechtfertigen, der Steuerpflichtige sei nachhaltig tätig geworden (BFH, Urteil v. 09.12.2002, VIII R 40/01, BStBl II 2003, 294).
- BFH, 15.03.2005 - X R 39/03
Gewerblicher Grundstückshandel - Erschließungsunternehmer - Indizwirkung der …
Auszug aus FG Münster, 27.04.2007 - 11 K 1654/04
Ausnahmsweise kann Nachhaltigkeit sogar dann angenommen werden, wenn nur ein einziger Vertrag abgeschlossen wird und sich keine Wiederholungsabsicht feststellen lässt (BFH, Urteil v. 09.12.2002, VIII R 40/01, BStBl II 2003, 294; v. 15.03.2005, X R 39/03, BStBl II 2005, 817, 820). - BFH, 29.10.1987 - V R 155/78
Unentgeltliche Wohnraumüberlassung an Gesellschafter als steuerfreier …
Auszug aus FG Münster, 27.04.2007 - 11 K 1654/04
Auch eine einmalige Handlung kann als nachhaltig zu beurteilen sein, wenn sie sich auf andere Weise als durch Wiederholung objektiv als nachhaltig darstellt oder wenn sich aus den Umständen auf den Willen des Handelnden schließen lässt, die Tätigkeit bei sich bietender Gelegenheit zu wiederholen (BFH, Urteil v. 21.08.1985, I R 60/80, BStBl II 88, 90).
- BFH, 08.11.2007 - IV R 35/06
Baulandverkäufe als landwirtschaftliche Hilfsgeschäfte bei Erschließung und …
Auszug aus FG Münster, 27.04.2007 - 11 K 1654/04
Die Revision wurde im Hinblick auf die noch anhängigen Verfahren IV R 34/05 und IV R 35/06, die ebenfalls die Abgrenzung zwischen land- und forstwirtschaftlichen Hilfsgeschäften und gewerblichem Grundstückshandel zum Gegenstand haben, gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO zugelassen. - BFH, 08.09.2005 - IV R 38/03
Zur Abgrenzung landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Hilfsgeschäfte vom …
Auszug aus FG Münster, 27.04.2007 - 11 K 1654/04
Schädliche Aktivitäten, die zu einer Umqualifizierung der Einkünfte eines Landwirts hin zu den Einkünften eines gewerblichen Grundstückshändlers führen, liegen z.B. dann vor, wenn der Landwirt einen Bebauungsplan beantragt, Planungen zur Erstellung eines eigenen Bebauungsplans finanziert, die Anlage von Straßen und Abwasserkanälen plant, baut oder finanziert, bzw. die Verlegung von Versorgungsleitungen vornimmt (vgl. BFH, Urteil vom 08.09.2005 - IV R 38/03, BStBl II 2006, 166 m.w.N.). - BFH, 21.08.1985 - I R 60/80
Der Verkauf von Getränken und Eßwaren bei einer Sportveranstaltung eines …
Auszug aus FG Münster, 27.04.2007 - 11 K 1654/04
Auch eine einmalige Handlung kann als nachhaltig zu beurteilen sein, wenn sie sich auf andere Weise als durch Wiederholung objektiv als nachhaltig darstellt oder wenn sich aus den Umständen auf den Willen des Handelnden schließen lässt, die Tätigkeit bei sich bietender Gelegenheit zu wiederholen (BFH, Urteil v. 21.08.1985, I R 60/80, BStBl II 88, 90). - BFH, 08.11.2007 - IV R 34/05
Verkäufe landwirtschaftlich genutzter Grundstücke als gewerblicher …
Auszug aus FG Münster, 27.04.2007 - 11 K 1654/04
Die Revision wurde im Hinblick auf die noch anhängigen Verfahren IV R 34/05 und IV R 35/06, die ebenfalls die Abgrenzung zwischen land- und forstwirtschaftlichen Hilfsgeschäften und gewerblichem Grundstückshandel zum Gegenstand haben, gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO zugelassen.