Rechtsprechung
FG München, 10.04.1997 - 11 K 1826/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gemeinsame Veranlagung von Ehegatten zur Einkommensteuer; Geltendmachung von Pauschbeträgen für Verpflegungsmehraufwendungen; Anspruch auf Änderung eines Einkommensteuerbescheides
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (16)
- BFH, 15.10.1992 - V R 81/87
Pauschaler Vorsteuerabzug für nicht im Erhebungsgebiet ansässige Unternehmer
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 04.07.1995 - V B 49/95
Voraussetzungen für einen Vorsteuerabzug
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 11.05.1990 - VI R 140/86
Zur Anwendung der für Auslandsdienstreisen geltenden Pauschbeträge für …
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- BFH, 28.09.1990 - VI R 98/89
Arbeitslohn - Bahnstrecke nach Berlin (Ost) - Liegewagenbetreuer - Fahrt- und …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 01.03.1996 - VI R 81/95
Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen als Werbungskosten
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 24.11.1978 - VI R 171/76
Arbeitsstätte - Berufskraftfahrer
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 05.11.1971 - VI R 184/69
Dienstreise von Arbeitnehmern
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 11.05.1979 - VI R 129/77
Zur Art und zum Umfang der Tätigkeit eines Berufskraftfahrers am Betriebssitz, …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 17.07.1980 - IV R 140/77
Die Höhe der anläßlich einer Geschäftsreise entstandenen Übernachtungskosten kann …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 05.06.1991 - XI R 21/89
Überprüfbarkeit der Schätzung von Besteuerungsgrundlagen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 23.07.1996 - X B 191/95
Pflicht zum Nachgehen eines Beweisantrags
- BFH, 15.02.1989 - X R 16/86
Beweiswürdigung - Schätzung
- BFH, 24.10.1991 - VI R 81/90
Zur Ermittlung des tatsächlichen Verpflegungsmehraufwandes eines ledigen …
- BFH, 30.06.1995 - VI R 26/95
Schaden an notwendigem persönlichen Dienstreisegepäck in Höhe des Wertverlustes …
- FG Rheinland-Pfalz, 03.10.1986 - 3 K 258/86
- FG Köln, 22.07.1986 - II K 63/86
- FG Schleswig-Holstein, 27.09.2012 - 5 K 99/12
Übernachtungskosten eines im Lkw übernachtenden Kraftfahrers
In dieser Höhe tätigten Berufsfahrer Aufwendungen für Toilettenbesuche, Duschen, Stromverbrauch etc. Bereits das Finanzgericht München habe mit Urteil vom 10. April 1997 - 11 K 1826/94 - eine pauschale Anerkennung von Übernachtungskosten als angemessen berücksichtigt. - FG Schleswig-Holstein, 30.06.2011 - 5 K 108/10
Übernachtungspauschalen bei Berufskraftfahrern keine zusätzlichen Werbungskosten
In dieser Höhe tätigten Berufsfahrer Aufwendungen für Toilettenbesuche, Duschen, Stromverbrauch etc. Bereits das Finanzgericht München habe mit Urteil vom 10. April 1997 - 11 K 1826/94 - eine pauschale Anerkennung von Übernachtungskosten als angemessen berücksichtigt.Bei Übernachtungen im Inland müssen die Übernachtungskosten grundsätzlich im Einzelnen nachgewiesen werden (Finanzgericht München, Urteil vom 10. April 1997 11 K 1826/94, Juris, m.w.N.).
- FG Rheinland-Pfalz, 24.03.2005 - 6 K 1664/04
Besteuerung der Einkünfte eines bei einer luxemburgischen Spedition angestellten, …
Soweit der Beklagte sich auf ein Urteil des Finanzgerichts München vom 10.04.1997 (Az. 11 K 1826/94) stütze, sei dieses nicht maßgeblich.Der Senat folgt insoweit der Rechtsauffassung des Finanzgerichts München mit Urteil vom 10.04.1997 - 11 K 1826/94 (dokumentiert in Juris).
- FG Hessen, 16.03.2009 - 11 K 1498/05
Steuerfreiheit des Arbeitslohns für Übernachtungspauschalen
So hat das FG München entschieden, dass der Ansatz von pauschalen Übernachtungsgeldern bei einem Fernfahrer ausscheidet, wenn nicht zweifelsfrei feststeht, dass dieser nicht in der Schlafkabine des Lkw sondern in Beherbergungsbetrieben übernachtet hat und dass die bloße Behauptung, nicht ausschließlich in der Schlafkabine übernachtet zu haben, nicht der Verpflichtung des Klägers, bei der Aufklärung der Sachverhalte mitzuwirken, zu seinen Lasten nicht genügt (vgl. im einzelnen Urteil vom 10. April 1997, 11 K 1826/94, n.v., Juris).