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   FG Düsseldorf, 15.06.2020 - 11 K 2024/18 E   

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https://dejure.org/2020,18740
FG Düsseldorf, 15.06.2020 - 11 K 2024/18 E (https://dejure.org/2020,18740)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.06.2020 - 11 K 2024/18 E (https://dejure.org/2020,18740)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Juni 2020 - 11 K 2024/18 E (https://dejure.org/2020,18740)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Sterbegeld versteuert Beerdigungskosten im Gegenzug absetzbar

  • IWW (Kurzinformation)

    Einkommensteuer | Abzug von Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastung bei steuerpflichtigem Sterbegeldbezug

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Steuerfreiheit eines Sterbegeldbezuges

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Sterbegeld

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Besteuerung von Sterbegeldern für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Steuerfreiheit eines als Versorgungsleistung gezahlten Sterbegeldes - Abzug von Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastungen - Nichtberücksichtigung steuerpflichtiger Einnahmen bei Vorteilsanrechnung - Auswirkung des Pauschbetrags für Versorgungsbezüge

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Außergewöhnliche Belastungen
    Der Grundtatbestand des § 33 EStG
    Die einzelnen Merkmale der Zwangsläufigkeit
    Sittliche Gründe
    Größere Aufwendungen
    Ausgaben

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 17.09.1987 - III R 242/83

    Bewirtung von Trauergästen nicht zwangsläufig i. S. von § 33 Abs. 2 Satz 1 EStG

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.06.2020 - 11 K 2024/18
    Hieraus folgt auch, dass die Kosten der eigentlichen Bestattung, d.h. die Bestattungskosten im engeren Sinne, zwangsläufig gemäß § 33 Abs. 2 S. 1 EStG erwachsen (BFH Urteil vom 17.9.1987 III R 242/83, BStBl. II 1988, 130).

    Denn die Gestaltung eines Begräbnisses gehört zu den höchstpersönlichen Angelegenheiten des Steuerpflichtigen (BFH Urteil vom 17.9.1987 a.a.O.).

    Aus der nach der Rechtsprechung gebotenen großzügigen Beurteilung von der Notwendigkeit und Angemessenheit der Bestattungskosten in engerem Sinn kann jedoch nicht die Abziehbarkeit auch solcher Aufwendungen abgeleitet werden, die nur mittelbar durch die Bestattung veranlasst sind und bloße Folgekosten der eigentlichen Bestattung sind (BFH Urteil vom 17.9.1987 a.a.O.).

  • BFH, 21.02.2018 - VI R 11/16

    Krankheits- und Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastung -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.06.2020 - 11 K 2024/18
    Zur Begründung trägt er vor, dass Beerdigungskosten nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 21.02.2018 VI R 11/16, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 2018, 469) nur als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen seien, soweit sie nicht aus dem Nachlass oder durch sonstige im Zusammenhang mit dem Tod zugeflossene Geldleistungen gedeckt seien.

    Entstandene Aufwendungen sind steuerlich nur in der Höhe als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, in der sie das Einkommen des Steuerpflichtigen tatsächlich und endgültig belasten (BFH Urteil vom 21.02.2018 VI R 11/16, BStBl. II 2018, 469).

    Eine Begleichung von Beerdigungskosten aus dem Nachlass führt ebenfalls nicht zu außergewöhnlichen Belastungen, da der Zufluss des Nachlassvermögens nicht der Einkommensteuer unterliegt (BFH Urteil vom 21.02.2018 VI R 11/16, BStBl. II 2018, 469).

  • BFH, 23.11.2016 - X R 13/14

    Steuerliche Behandlung eines Sterbegelds aus einem Versorgungswerk

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.06.2020 - 11 K 2024/18
    Ausschlaggebend für die Steuerpflicht dieser Sterbegelder gem. § 22 Nr. 1 S. 3 a) aa) EStG war unter anderem, dass es sich bei diesen nicht um zweckgebundene Zuwendungen zum Ersatz notwendiger Auslagen handelt (BFH Urteil vom 23.11.2016 X R 13/14, BFH/NV 2017, 445).

    Ein Abzug bleibt danach möglich, wenn der Sterbegeldbezug seinerseits steuerpflichtig ist (ebenso BFH Urteil vom 23.11.2016 X R 13/14, BFH/NV 2017, 445 in einem obiter dictum zu gem. § 22 S. 1 Nr. 3 a) aa) EStG steuerpflichtigen Sterbegeldern).

  • FG Berlin-Brandenburg, 16.01.2019 - 11 K 11160/18

    Zurechnung von Sterbegeld - Steuerfreiheit des Bezugs von Sterbegeld nach

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.06.2020 - 11 K 2024/18
    Zur Begründung trägt sie vor, dass das erhaltene Sterbegeld nach einem Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 16.01.2019 (Az. 11 K 11160/18, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2019, 535; Revision beim BFH anhängig unter dem Az. VI R 8/19) sogar steuerfrei sein könnte.

    Der Senat folgt aus diesen Gründen nicht der Auffassung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg (Urteil vom 16.01.2019 11 K 11160/18, EFG 2019, 535), nach der das Sterbegeld für Hinterbliebene von Landesbeamten gem. § 3 Nr. 11 S. 1 EStG steuerfrei ist und nach der auch das Sterbegeld der Klägerin steuerfrei wäre.

  • BFH, 12.08.1966 - VI R 76/66

    Absetzbarkeit von Ausgaben für Trauerkleidung als außergewöhnliche Belastungen -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.06.2020 - 11 K 2024/18
    Deshalb stellen die Ausgaben für Blumen und Kränze ebenso wenig außergewöhnliche Belastungen dar, wie die Bewirtung von Trauergästen anlässlich der Beerdigung (BFH Urteil vom 12.8.1966, BStBl. III 1967, 364; BFH Urteil vom 17.01.1963 IV 243/59, Deutsches Steuerrecht - DStR - 1962-63, 344).
  • BFH, 17.01.1963 - IV 243/59
    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.06.2020 - 11 K 2024/18
    Deshalb stellen die Ausgaben für Blumen und Kränze ebenso wenig außergewöhnliche Belastungen dar, wie die Bewirtung von Trauergästen anlässlich der Beerdigung (BFH Urteil vom 12.8.1966, BStBl. III 1967, 364; BFH Urteil vom 17.01.1963 IV 243/59, Deutsches Steuerrecht - DStR - 1962-63, 344).
  • BFH, 19.10.1990 - III R 93/87

    Leistungen aus einer Sterbegeldversicherung sind insoweit auf die als

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.06.2020 - 11 K 2024/18
    Nach Auffassung des Senats hat die Rechtsprechung bisher nur bei steuerfreien Sterbegeldleistungen eine Vorteilsanrechnung vorgenommen (BFH Urteil vom 19.10.1990 III R 93/87, BStBl. II 1991, 140 zur Sterbegeldversicherung; BFH Urteil vom 22.2.1996 III R 7/94, BStBl. II 1996, 413 zur Kapitallebensversicherung).
  • BFH, 22.02.1996 - III R 7/94

    Leistungen aus einer Lebensversicherung (hier: Kapitallebensversicherung), die

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.06.2020 - 11 K 2024/18
    Nach Auffassung des Senats hat die Rechtsprechung bisher nur bei steuerfreien Sterbegeldleistungen eine Vorteilsanrechnung vorgenommen (BFH Urteil vom 19.10.1990 III R 93/87, BStBl. II 1991, 140 zur Sterbegeldversicherung; BFH Urteil vom 22.2.1996 III R 7/94, BStBl. II 1996, 413 zur Kapitallebensversicherung).
  • BFH, 14.03.1975 - VI R 63/73
    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.06.2020 - 11 K 2024/18
    Auch bei Krankheitskosten ist anerkannt, dass eine zugeflossene Ersatzleistung den Abzug gem. § 33 Abs. 1 EStG nicht ausschließt, wenn der Zufluss eine steuerpflichtige Einnahme auslöst (BFH Urteil vom 14.3.1975 VI R 63/73, BStBl. II 1975 für steuerpflichtigen Ersatz von Krankheitskosten).
  • BFH, 18.05.2004 - VI R 128/99

    Beihilfe in Krankheitsfällen aus öffentlichen Mitteln

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.06.2020 - 11 K 2024/18
    Darüber hinaus nimmt die Rechtsprechung Hilfsbedürftigkeit i.S.v. § 3 Nr. 11 S. 1 EStG typisiert auch dann an, wenn im Einzelfall in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen Hilfen aus öffentlichen Mitteln fließen (BFH Urteil vom 27.04.1973 VI R 154/69, BStBl. II 1973, 588; BFH Urteil vom 18.05.2004 VI R 128/99, BFH/NV 2005, 22).
  • RFH, 28.09.1927 - VI D 2/27
  • BFH, 09.04.1975 - I R 251/72

    Befreiung nichtbundeseigener Eisenbahnunternehmen von der Beförderungsteuer führt

  • BFH, 15.11.1983 - VI R 20/80

    Beihilfen, die nach beamtenrechtlichen Grundsätzen an Ersatzschullehrer gezahlt

  • BFH, 27.04.1973 - VI R 154/69

    Gruppen-Krankenversicherung - Beiträge einer Kommunalbehörde - Ausgaben für

  • BFH, 19.04.2021 - VI R 8/19
  • BFH, 19.07.1972 - I R 109/70

    Sterbegeld als steuerbegünstigter Hinterbliebenenbezug

  • BFH, 08.02.1974 - VI R 303/70

    Zuschüsse an Omnibusunternehmen, die dem Ausgleich von Kostenunterdeckungen bei

  • BFH, 03.07.1986 - IV R 109/84

    Erstattungen von Krankheitskosten, die steuerpflichtige Einnahmen darstellen,

  • BFH, 19.04.2021 - VI R 8/19

    Keine Steuerbefreiung für beamtenrechtliches pauschales Sterbegeld

    b) Eine Einordnung des pauschalen Sterbegeldes gemäß § 18 Abs. 1 LBeamtVG NRW a.F. als nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfreier Bezug kommt danach nicht in Betracht (ebenso Urteil des FG Düsseldorf vom 15.06.2020 - 11 K 2024/18 E, EFG 2020, 1295; Ross, in Frotscher/Geurts, EStG, § 3 Nr. 11 Rz 17; a.A. Schmidt/Levedag, a.a.O., § 3 Nr. 11 Rz 42 --anders wiederum BeckOK EStG/Levedag, EStG § 3 Nr. 11 Rz 25--; Stahl in Bordewin/Brandt, § 3 Nr. 11 EStG Rz 28).
  • BFH, 15.06.2023 - VI R 33/20

    Keine Kürzung von außergewöhnlichen Belastungen aufgrund einer steuerpflichtigen

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 15.06.2020 - 11 K 2024/18 E wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • VG Göttingen, 22.10.2020 - 2 A 336/19

    Anrechnung; Ausbildungsförderung; Einkommen; Sterbegeld, beamtenrechtliches

    Unabhängig davon, ob es sich bei dem beamtenrechtlichen Sterbegeld um eine steuerfreie Einnahme im Sinne des § 3 Nr. 11 EStG handelt, wie es das FG Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom 16. Januar 2019 - 11 K 11160/18 (Revision anhängig: BFH VI R 8/19) -, juris, ausgeführt hat (a. A. FG Düsseldorf, Urteil vom 15. Juni 2020 - 11 K 2024/18 E -, juris), liegt hier ein bestandskräftiger Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2015 vor, in dem das Sterbegeld als zu versteuerndes Einkommen berücksichtigt wurde.
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