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   FG Baden-Württemberg, 27.12.2005 - 11 K 205/04   

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FG Baden-Württemberg, 27.12.2005 - 11 K 205/04 (https://dejure.org/2005,27100)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.12.2005 - 11 K 205/04 (https://dejure.org/2005,27100)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Dezember 2005 - 11 K 205/04 (https://dejure.org/2005,27100)
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  • BFH, 16.09.2004 - VI R 25/02

    Vermietung eines Büroraums des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.12.2005 - 11 K 205/04
    Im Übrigen habe der BFH mit Urteil vom 16. September 2004 (VI R 25/02, BFH/NV 2005, 279) einen nahezu identischen Sachverhalt im Sinne der Kläger entschieden und Zahlungen für einen Büroraum den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zugeordnet.

    Der Nachweis eines entsprechenden betrieblichen Interesses an der Nutzung des betreffenden Raumes obliegt dem Steuerpflichtigen (BFH-Urteil vom 16. September 2004 VI R 25/02, BFH/NV 2005, 279).

    Gehören die betreffenden Einkünfte allerdings (auch) zu einer anderen Einkunftsart, so sind sie gem. § 21 Abs. 3 EStG dieser zuzurechnen (Subsidiaritätsklausel; vgl. BFH-Urteil vom 16. September 2004 VI R 25/02 a.a.O.).

  • BFH, 11.03.1988 - VI R 106/84

    1. Im Rahmen eines Sicherheitswettbewerbs an Arbeitnehmer gezahlte Prämien sind

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.12.2005 - 11 K 205/04
    Dies habe der Bundesfinanzhof (BFH) bereits in seinem Urteil vom 11. März 1988 (VI R 106/84, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1988, 726) bestätigt.
  • BFH, 27.10.2004 - VI R 95/02
    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.12.2005 - 11 K 205/04
    Die hiergegen eingelegte Revision sei vom BFH in seiner Entscheidung vom 27. Oktober 2004 (VI R 95/02) als unbegründet zurückgewiesen worden.
  • BFH, 19.10.2001 - VI R 131/00

    Büroanmietung vom Arbeitnehmer

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.12.2005 - 11 K 205/04
    Das BFH-Urteil vom 19. Oktober 2001 (VI R 131/00, BStBl II 2002, 300) sei hier nicht einschlägig.
  • BFH, 11.01.2005 - IX R 72/01

    Vermietung eines häuslichen Büroraums an den Arbeitgeber - Abgrenzung Arbeitslohn

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.12.2005 - 11 K 205/04
    Auch das BFH-Urteil vom 11. Januar 2005 (IX R 72/01, BFH/NV 2005, 882) gebe für den Streitfall nichts her, da es sich dort um einen fremdüblichen Mietvertrag gehandelt habe, der hier ersichtlich nicht vorliege.
  • BFH, 09.06.2005 - IX R 4/05

    Vermietung eines häuslichen Büros an den Arbeitgeber

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.12.2005 - 11 K 205/04
    Wird der betreffende Raum jedoch vor allem im betrieblichen Interesse des Arbeitgebers genutzt und geht dieses Interesse objektiv nachvollziehbar - über die Entlohnung des Arbeitnehmers und über die Erbringung der jeweiligen Arbeitsleistung hinaus, so ist anzunehmen, dass die betreffenden Zahlungen auf einer neben dem Dienstverhältnis gesondert bestehenden Rechtsbeziehung beruhen (BFH-Urteil vom 9. Juni 2005 IX R 4/05, BFH/NV 2005, 2180 m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 27.05.2002 - 12 K 22/01

    Pauschale Zahlungen des Arbeitgebers für Arbeitszimmer im Haus des Arbeitnehmers

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.12.2005 - 11 K 205/04
    So habe auch das FG Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 27. Mai 2002 (12 K 22/01) die Klage bei einem vergleichbaren Sachverhalt abgewiesen.
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